Amtsblatt 1907/47 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der K. k. Lezirkshauptmannschasi §1eyr füv öen gteichncrrnigen poMischen und Schuwezrrk. Nr. 47. Steyr, am 21. November. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auL geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmeratiottspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendnng jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Erinnerung. Das Abonnement auf die Geschäfts -Vormerkblätter und den n.-ö. Amtskalender pro 1908 wird in Erinnerung gebracht. Z. 25.888. Steyr, 19. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k° Gendarmerie-Posten-Uommanden. Sammlungsbewilligung. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat der Gesellschaft für Erhaltung und Versorgung erwerbsunfähiger Dienstboten beiderlei Geschlechtes in Wien, IX., Tendler- gaffe Nr. 6, die angesuchte Beivilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 18. November bis 18. Dezember 1907 erteilt. Den Vereinsorganen Jsabella Holzbach und Eleonora Karmasini wurde vom k. k. Statthalterei-Präsidium am 15. November 1907, das mit der Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 72 beziehungsweise Nr. 73 ausgestellt. Z. 25.558. Steyr, 16. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung betreffend die Aufforderung der Militiirtaxpflichtlgen zur Meldung. Auf Grund des Gesetzes vom 10. Februar 1907, N.-G.-Bl. Nr. 30, haben sich alle Militärtaxpflichtigen, bis zum Erlöschen ihrer Militärtaxpflicht, alljährlich im Monat Jänner bei jener Gemeinde zu melden, in welcher sie am 1. Jänner dieses Jahres ihren Wohnsitz haben. Die wegen eines 1200 K nicht übersteigenden Einkommens oder aus anderen Gründen zu gewärtigende oder im Voi jähre eingetretene Befreiung von der Personaleinkommen - steuer oder von der Dienstersatztaxe enthebt nicht von der > Verpflichtung zur Meldung. Die Meldung kann entweder mündlich oder schriftlich ; geschehen. Schriftliche Meldungen haben durch Einsendung zweier, ! in allen Rubriken mit leserlicher Schrift vollständig und wahrheitsgetreu ausgesülller Meldesormulare an die Gemeinde zu erfolgen. Meldesormulare sind bei der k. k. Bezirkshaupt- mannschast und bei der Gemeindevorstehung unentgeltlich erhältlich. Die Einsendung der Meldungen genießt in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern die Portofreiheit. Die Meldeformulare sind derart eingerichtet, daß sie, zusammengefaltet und adresstert, ohne Verwendung eines besonderen Umschlages der Post übergeben werden können. Mündliche Meldungen werden von der Gemeinde in beide Meldeformulare eingetragen. Meldungen, welche durch eine Mittelsperson erstattet werden, entheben den Meldepflichtigen nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtung. Meldepflichtige, welche die vorgeschriebene Meldung nicht rechtzeitig oder in wesentlichen Punkten unvollständig erstatten, können mit Geldstrafe bis 50 X belegt werden. Militärtaxpflichtige, welche sich in ihren Meldungen wissentlich Verschweigungen oder unwahrer Angaben schuldig machen, verfallen, — insofern die Handlung nicht den Tatbestand einer nach dem allgemeinen Strafgesetze zu ahndenden strafbaren Handlung begründet, — in Geldstrafen bis 500 X, bei Vorhandensein besonders erschwerender Umstände bis 1000 X. Die verhängten Geldstrafen werden im Falle ihrer Uneinbringlichkeit in Arreststrafen verwandelt. Ueberdies steht es im Falle nicht rechtzeitig oder unvollständig erstatteter Meldung der politischen Behörde frei, auf Grund der bekannten oder von amtswegen zu erhebenden Daten die Veranlagung der Militärtaxe ohneweiters vor- zunehmen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen zufolge Erlasies der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 11. November 1907, Z. 29.252/XII, unter Hinweis auf die in Nr. 262 der „Linzer Zeitung" am 14. November l. I. veröffentlichte Kundmachung der k. k. Statthalterei mit dem Austrage in Kenntnis gesetzt, diese Kundmachung spätestens in den drei

234 ersten Tagen des Monates Dezember durch öffentlichen Anschlag sowie auch auf andere ortsübliche Art zu verlaut- bareu und deren tunlichste Verbreitung Sorge zu tragen. In ausgedehnten Ortsgemeinden ist die Verlautbarung in jeder Ortschaft, in den abseits gelegenen Häusergruppen und Wohngebäuden in ortsüblich zweckmäßigster Weise zu bewirken. Zu diesem Behufe folgt im Anschluffe eine Anzahl derartiger Kundmachungen mit. Ueber den Tag der erfolgten Verlautbarung der Aufforderung zur Meldung ist seitens jeder Gemeinde eine Vormerkung zu führen und diesbezüglich bis spätestens 15. Dezember 1907 anher zu berichten. Hinsichtlich der den Gemeinden nach dem neuen Militärtaxgesetze noch weiter obliegenden Amtshandlungen, beziehungsweise der hiefür nötigen Drucksorten werden fernere Aufträge rechtzeitig nachfolgen. Z. 24.906. Steyr, 13. November 1907. An alle Gemeinde-Vorftehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Nord- Queensland. Das englische Auswanderer - Jnformationsamt in London warnt die Auswanderer mit Rücksicht auf das feuchte Tropeuklima, Arbeit in den Zuckerseldern Nord- Qucenslands anzunehmen. Hievon sind die interessierten Kreise in die Kenntnis zu setzen. _____________________ Z. 25.745. Steyr, 18. November 1907. An alle Gemeinde-Vorftehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Nicaragua in Zentral-Amerika. Dem Vernehmen nach sollen demnächst in größerem Umfange Anwerbungen von Ansiedlern für Nicaragua in Zentral - Amerika vorgenommen werden. Die genauere Lage des Landstriches, nach dem die Leute gebracht werden sollen, ist nicht bekannt; ebensowenig die Beschaffenheit desselben sowie die näheren Umstände, unter denen die Ansiedlung stattfinden soll. Das Land liegt ganz in der heißen Zone; in einen! großen Teile ist das Klima für Europäer absolut verderblich. Die Zahl der Oesterreicher im Lande ist bis jetzt sehr klein. Bei der Größe der in Betracht kommenden Entfernungen und dem Mangel an Kommunikationen ist für die Auswanderer die Anrufung des Konsularschutzes sehr erschwert. Es muß dringend davor gewarnt werden, den erwähnten Anwerbungen zu folgen. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 8. November 1907, Nr. 28.099/11, werden die Gemeinde -Vor- stehnngen eingeladen, vorstehende Warnung möglichst allgemein kund zu machen und die interessierten Kreise vor der Auswanderung zu warnen. Z. 2162/B.-Sch.-R. Steyr, 16. November 1907. An sämtliche Ortrschulräte. Jene Ortsschulräte, welche dem h. ä. Erlasse vom 3. Oktober l. I., Z. 1907, Amtsblatt Nr. 41, betreffend Präliminarberatung und Vorlage einer Abschrift des Präliminares pro 1908 bisher noch nicht entsprochen haben, werden beauftragt, demselben nunmehr ungesäumt nachzu- kommen. Z. 2123/V.-Sch.-N> Steyr, 16. November 1907. Konkurs - Ausschreibung. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 1. November 1907, Z. 2066, Amtsblatt Nr. 45, erfolgte Ausschreibung der Lehrerstelle II. Klasse in Trattenbach wird hiemit widerrufen. Z. 25.516. Steyr, 15. November 1907. An alle Gemeinde-Vorftehungen und Genoftenschafts - Vorftehungen. Aviso. H a f e r e i n k a u f. Das k. u. k. Militärverpflegsmagazin in Linz, Museumstratze Nr. 29, kauft von Grundbesitzern und deren Vereinigungen im Monate November1907 für die Station Linz „ „ „ Wels „ „ „ Salzburg im Wege des freihändigen Kaufes. Die interessierten Kreise sind hievon 500 q, 200 q und 500 q Hafer. zu verständigen. Z. 25.746. Steyr, 18. November 1907. An alle Gemeinde-Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die Warnung vor dem Unterstützungs- Schwindler Albert Feuerstein aus Dornbirn (Amtsblatt 47 ex 1906), wird widerrufen. Z. 25.850. Steyr, 19. November 1907. An alle Gemeinde-vorftehungen re. Jdeutitätserforschung. In Krempelstein, Gemeinde Esternberg, wurde eine männliche Leiche aus der Donau gezogen und am 31. Oktober l. I. nach vorhergegangener ärztlicher Beschau im Ortsfriedhofe zu Esternberg beerdigt. Der Leichnam ist gut mittelgroß, gut genährt, haue weißgraue, dichte Haare, solchen gestutzten Vollbart, oie Zähne fehlen. Die Leiche war mit dunkler Stoffweste un Hose, — Rock fehlte — Hosenträger mit Patentschnaue - graues Trikothemd, grauweise Kravatte und blaugeblum Halsbindel, aschgrauer Barchentunterhose, schwarzen Bau - wollstrümpfen, gut erhaltenen Haibschuhen, wollenen KN"- bändern und Wäsche ohne Marke, bekleidet. _Mt(e Bei der Leiche wurde außer einer Eisenbahula . 3. Klasse von Regensbnrg nach Passau ein Etui nur ^ Bleistiften, ein schlechter Kamm und ein kleiner Handlp ^ vorgefunden und sind die Gegenstände samt den Kie" in Esternberg deponiert.

235 Nach Angabe des Gemeindearztes von Esternberg dürfte die Leiche einem beiläufig 70 Jahre alten Manne angehören, 2 bis 4 Tage im Wasser gelegen sein und da keine Verletzung vorgefunden, ein Unfall oder Selbstmord vorliegen. Die Gemeinde -Vorstehungen werden eingeladen, die bezüglichen Nachforschungen einzuleiten und über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. Jakob Btümclhuber, geb. 1877, zust. nach St. Ulrich. Josef Forsthuber, geb. 1880, zust. nach St. Ulrich. Matth. Schreiner, geb. 1869, zust. nach St. Ulrich Ferdinand Roscnegger, geb. 1875, zust. nach Garsten. Franz Liedlbaucr, geb. 1868, zust. nach Losenstein- leiten; wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher zu berichten. Z. 25.747. Steyr, 18. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor Unterstützungsschwindlern, u. zw.: Simon Morawieeky, 1872 in Krakau geboren und dahin zuständig unb Franz Mayrhofer, 1870 in Neuzeug geboren und nach Unterweißenbach zuständig. Die Gemeinde-Vorstehuugen werden beauftragt diesen Individuen außer im Falle eines augenblicklichen Bedürfnisses keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, sondern dieselben nach den schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln. Z. 25.749. Steyr, 18. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und §. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Franz Kitzler, Knecht oder Taglöhner, am 1. März 1880 in Schönbach (Bez. Pögstall) geboren und nach Kirchbach (Bezirk Zwettl) zuständig, Sohn des Johann Kitzler und der Johanna, geb. Stern. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. Dezember 1907 anher zu berichten. Z. 25.751 u. 25.750. Steyr, 18. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung Stellungspflichtiger. Auszuforschen ist und zwar: Franz Eberhard, 1883 zu Wartberg, Bezirk Bruck a. d. M. geboren, nach Gösel, Bez. Wolfsberg zuständig und Franz Pätal, 1885 in Pavlowitz geboren, und nach Cehowitz im Bez. Proßnitz zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. Februar 1908 anher zu berichten. Z. 24.413. Steyr, 29. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Albiuus Grofttestner, geb. 1872, zust. nach Ternberg. Julius Hirtenlehner, geb. 1875, zust. nach Ternberg. Z. 25.017. Steyr, 13. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 27. Oktober bis 3. November 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. November 1907, Z. 28.430/X. Es bestehen: 1. Bläschenausschlag der Rinder Bezirk Nied: Gemeinde Geiersberg, Ortschaft Prammersdorf. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Asten; Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaften Zara, Buchkirchen, Tiefenbach; Gemeinde Lambrechten, Ortschaft Sittling; Gemeinde Antersham, Ortschaft Viertlbach. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde St. Willibald, Ortschaft Antlangkirchen. 3. Schweineseuche. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Zeis, Ortschaft Trölsberg. 2. Bezirk Nohrbach: Gemeinde und Ortschaften Aigen; Gemeinde Kläffer, Ortschaften Kläffer, Schönberg; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Seitlschlag. 4. Geflügelcholera: Bezirk Ried: Gemeinde und Ortschaft Andrichsfurt. Es ist ausgebrochen und erloschen: 5. Rauschbrand der Rinder. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neustift, Ortschaft Buchschachen. Z. 25.018. Steyr, 13. November 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. November 1907, Nr. 28.366/X, auf die im Amtsblatte Nr. 103 der „Linzer Zeitung" enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau - Ministeriums vom 31. Oktober 1907, Z. 41.392/6020, enthaltend eine veterinär- polizeiliche Verfügung, in betreff der Einfuhr von Klauentieren aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, zur Beachtung aufmerksam gemacht.

236 Z. 25.266. Steyr, 13. November 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommando Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. November 1907, Nr. 28.392/X, werden hiemit die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kom- manden auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 104 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 1. November 1907, Z. 41.249/6008, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 24.680. Steyr, 20. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" Nr. 106 ist die Kundmachung des Ackerbau-Ministeriums vom 7. November 1907, Z. 42.058/6125, enthaltend eine veterinär- polizeiliche Verfügung in Betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern ausgenommen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. November 1907, Nr. 29.161/X, zur besonderen Beachtung in die Kenntnis. Z. 25.561. Steyr, 16. November 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. November 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. November 1907, Z. 29.059/X. Bestehen der Seuche: 1. Notlauf der Schweine. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft Asten. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft Hohenerbach. 3. BezirkSchärding: Gemeinde Münzkirchen, Ortschaft Schisdorf. 2. Schweinepest. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Zeiß, Ortschaft Trölsberg. 2. Bezirk Nohrbach: Gemeinde und Ortschaft Aigen; Gemeinde und Ortschaft Kläffer; Gemeinde Ulrichsberg, Ortschaft Seitenschlag. ___________________ Konkurs-Ausschreibung. Im Markte Weyer a. E., Oberösterreich, kommt mit 1. Jänner, beziehungsweise 1. Februar 1908 die -■ - Gememdedienerstelle in Verbindung mit dem Ortspolizeidienst und Besorgung der Verpflegsftation zur Besetzung, mit welchen Dienstleistungen folgende Bezüge verbunden sind: Jahresbesoldung 800 K, Beistellung der Dienstmontur, freie Wohnung im Verpflegsstationsgebäude, 4 Klafter Brennholzdeputat und Gartenbenützung; für Besorgung der VerpflegS- station jährlich 200 K und Holzbeistellung bis zum Höchst- betrage von 120 K. Die Aufnahme findet vorerst für die Dauer eines Jahres provisorisch statt, nach welcher Zeit bei entsprechender Eignung die Anstellung mittelst Dienstvertrag erfolgt. Militärdiener und Gendarmen bevorzugt. Persönliche Vorstellung erwünscht. Bewerber, welche deutsch-arischer Abkunft und österr. Staatsbürger sein müssen und das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben, müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und haben ihre eigenhändig geschriebenen und vorschriftsmäßig gestempelten Gesuche unter Beilage eines Taufscheines, eines Heimatsscheines, eines Leumundszeugnisses, eines Familienauskunftsbogens, eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses und Nachweisung der bisherigen Lebensstellung bis zum 10. Dezember 1907 bei der Gemeindevorstehung Weyer Markt einzubringen. Weyer, am 8. November 1907. Der Gemein bevor st eher Hans Slaschko. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff.

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