Amtsblatt 1907/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

221 abzuraten. Zwar haben sich die Verhältnisse hinsichtlich der Sicherheit der Bezahlung der Löhne gebessert; doch sagt der Mehrzahl der österreichischen Landarbeiter weder die Art der dort zu leistenden Arbeit zu, noch bietet sich ihnen die Aussicht, auf Ersparnisse als Grundlage späterer Unabhängigkeit. Die Lebensmittelbedürfnisse sind, mit den Löhnen verglichen, teuer und Klimakrankheiten, ungewohnte Ernährung rc. lassen die Einwanderer meist schon im Anfänge Mut uud Ausdauer einbüßen. Ihre Lage ist in Sao Paulo in keinem Falle besser, als daheim. Nur ausnahmsweise und bei einiger Anpassungsfähigkeit an das Land, die Sprache und die Leute, kann es Familien mit mehreren zumindest halbwüchsigen Kindern gelingen, bei Fleiß und Ausdauer nach Jahren bescheidene Ersparnisse zu erzielen. Anders verhält es sich mit Bauern, die neben Gesundheit und arbeitsfähiger Familie ein mäßiges Kapital, mindestens 1000 Kronen ihr eigen nennen. Sie können von der Regierung sowohl als auch von Privatleuten jederzeit gut gelegenes Land zu annehmbaren Bedingungen erwerben und sich bei Ernst und Tüchtigkeit zu mäßigem. Wohlstaude aufschwingeu. Das neue staatliche Kolonisationsgesetz gewährt ihnen wertvolle Begünstigungen und, da die Ländereien zumeist an der Eisenbahn liegen, ist die Möglichkeit lohnenden Absatzes für ihre Produkte immerhin vorhanden. Sehr wichtig aber ist, daß die Ansiedler nicht bloß den materiellen Vorbedingungen entsprechen, sondern auch große Willenskraft und Ausdauer mitbringen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Oktober 1907, Z. 26.274/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen unter Beziehung auf die h. ä. Erlässe vom 19. November 1906, Z. 23.766, Amtsblatt Nr. 47, und vom 28. Mai 1907, Z. 12.405, Amtsblatt Nr. 22, angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß hievon die interessierten Bevölkerungskreise Kenntnis erlangen. ZZ. 23.487, 23.488, 23.489, 23.490, 23.491, 23.492, 23.562, 23.563, 23.564, 23.565, 23.639, 23.640 U. 23.736. St ehr, 18. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehmgen md k. k. Gendarmerie-Pasten-Nammanden. Ausforschung. Stelluugspflichtige: Josef Sax, geb. 1885 in Wien (Gebäranstalt), zust. nach Bratelsbrunn, Eltern: Amalie Sax; Josef Eber, geb. 1885 in Brünn, zust. nach Nikols- burg, Eltern: Katharina Eder; Raimund Kolarik, geb. 1884 in Ondratitz, zust. daselbst, Eltern: Anton Kolarik und Franziska, geb. Rosak; Adolf Wollanek, geb. 1884 in Wien, zust. nach Gnttenfeld, Eltern: Adolf Wollanek und Franziska, geb. Chromcak; Josef Linke, geb. 1886 in Wien, zust. nach Wischau, Eltern: Marie Scherr, geb. Linke; Kranz Zapletal, geb. 1885 in Leipnik, zust. nach Ossek, Eltern: Franz Zapletal und Marianne, geb. Kares; Ludwig Jieck, geb. 1885 in Wschetul, zust. nach Leipnik, Eltern: Anton Ficek und Veronika, geb. Pallat; v „ Franz Lauvinger, geb. 1886 in Hustopetsch, zust. daselbst, Eltern: Therese Laubinger; Wenzel Albrecht, geb. 1886 in Uröitz, zust. daselbst, Eltern: Jgnaz Albrecht und Barbara, geb. Lisicky; Josef Kroeil, geb. 1886 in Preßburg, zust. nach Lopenik, Eltern: Anna Krocil; Stanislaus Dostal, geb. 1886 in Proßnitz, zust. nach Kralitz, Eltern: Jakob Dostal und Franziska, geb. Homola. Landsturmpflichtige: Martin Bartl, geb. 1888 in St. Stesan, Zuständigkeitsort unbekannt, Eltern: Josef Bartl und Anna, geb. Nemeö; Rudolf Sauitrak, geb. 1887 in Ober-Moschtienitz, zust. nach Kaschau, Eltern: Johann Sanitrak und Genoveva, geb. Vojacek; Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Jänner 1908 anher zu berichten. Z. 23.333. St ey r, 19. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vsrstehmgen und L L Gendarmerie - Posten - Usmmanden. Warnung vor dem Nntcrstütznngsschwindler Johann Kosir. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 9. Oktober 1907, Z. 26.219/XIl, treibt sich Johann Kosir, geboren 1875 in der Gemeinde Wocheiner Feistritz und daselbst zuständig, ledig, Schneidergehilfe, arbeitslos in der Welt herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimat- gemeinde Unterstützungen verabreichen. Personsbeschreibung: Gestalt: Mittel, Gesicht: rund, Augen: braun, Nase uud Mund: proportioniert, Haare und Augenbrauen: dunkelkastanienbraun. Besondere Kennzeichen: Schnurrbart und Bartanflug im ganzen Gesichte. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen, augenblicklichen Bedürfnisses keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 23.382. S t e y r, 18. Oktober 1907. An alle Gemeinde -Vorstehmgen And k. k. Gendarmerie-Posten-Kommenden. Z. 26.045,'X. Kundmachung betreffend die Schlachtviehausfuhr nach Deutschland. Laut Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern wurden den Schlachthofanlagen in Grabow, Güstrow, Bützow, Schwan und Teterow im Großherzogtume Meklenburg- Schwerin, sowie den Schlachthofanlagen in Ratibor und Nhbnik in Preußen die Berechtigung zur Einführung von Schlachtvieh (Rindern und Schafen) aus Oesterreich-Ungarn entzogen, da diese Schlachthäuser den bezüglichen veterinär- polizeilichen Anforderungen nicht entsprechen und eine Zufuhr von Schlachttieren aus Oesterreich-Ungarn in dieselben nur in sehr beschränktem Maße stattsand. Dies wird zusolge des Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 29. September l. I., Z. 35.834/5100,

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