Amtsblatt 1907/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

218 Die Militärtaxbemestungserkenntniste für die Gemeinden des Gericbtsbezirkes Weyer werden denselben durch das zuständige Steueramt übermittelt werden. Die Gemeinde -Vorstehungen werden beauftragt, die Militärtaxbemessuugs-Erkenntnisse, soferne dieses nicht h. a. schon geschehen ist, durch Einsetzung des Aufenthaltsortes des Taxpflichtigen zu ergänzen und sodann gleich zuzustellen. Ueber den Vollzug ist bis längstens 20. November l. I. anher zu berichten. Z. 2428 2 Str. Steyr, 22. Oktober 1907. Mn alle Gemeinde-Vorstehungen. Auflegung der Auszüge aus den Personaleinkommen- steuerzahlungsaufträgen pro L007. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, nachstehende Kundmachung an der dortigen Amtstafel zu affichieren uud eventuell in ortsüblicher Weise zu verlaut- baren. Kundmachung. In Gemäßheit des § 217 des Personalsteuergesetzes fiudet die Auflegung der Auszüge aus den Personalein- kommensteuerzahlungsaufträgen pro 1907 für den Schätzungsbezirk Steyr-Umgebung in der Zeit von Montag den 28. Oktober bis inklusive Sonntag den 10. November 100? im Amtszimmer Nr. 7 des hiesigen Steucrreferates, Bahnhofstrafle Nr. 20, I. Stock, während der Amtsstuuden statt. Die Einsichtnahme in diesen Auszug ist nur den Personaleiiikommensteuerpstichtigen des Landbezirkes Steyr gestattet und haben sich die Einsichtnehmenden gehörig zu legitimieren. Die Anfertigung von Abschriften oder Auszügen ist nach Artikel 60, Z. 6, der Vollzugs-Vorschriften IV, zum Personalsteuergesetze nicht gestattet, und werden Personen, welche sich einen Mißbrauch dieses Auszuges in der im § 246, Personalsteuergesetz, bezeichneten Weise zu Schulden konlinen lasten, der daselbst angedrohten Bestrafung zugeführt. K. k. Vezirkshauhtmannschaft Steyr, am 22. Oktober 1907. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff ra. p. Der Vollzug der Affichierung der Kundmachung eventuell der anderweitigen Verlautbarung ist bis längstens 6. November 1907 anher anzuzeigen. Z. 23.378. Steyr, 17. Oktober 1907. An alle hochw. Pfarrämter, Gemeinde -Vor- stehmgen, Ortsschulräte und Schulleitungen. Betreffend eine landwirtschaftliche Viehverwertungs- stcllc in Wien. Mit dem Ertaste vom 20. September 1907, Zahl 35.096/1040, hat das k. k. Ackerbau-Ministerium der o.-ö. Statthalterei Nachstehendes eröffnet: Der Zusammenschluß der Landwirte zur Beschaffung des notwendigen Kredites uud zum gemeinsamen Bezüge der Dünge- und Futtermittel sowie der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte hat in den meisten österr. Ländern schon große Erfolge aufzuweisen. Auch der Absatz der landw. Produkte ist, soweit es sich um Molkereiprodukte, Getreide, Wein, Obst, Gemüse u. dgl. handelt, schon vielfach durch landw. Genostenschaften organisiert. Ein wichtiges Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion entbehrt aber bisher zum größten Teile der Organisation, nämlich die Viehverwertung. In Deutschland ist der Viehabsatz bereits zum Vorteile der Landwirte teils durch einzelne lokale Viehverwertungs- genvstenschaften, teils durch landwirtschaftliche Viehverwertungsstellen auf den Märkten in Berlin, Hamburg, München usw. organisiert. Der „Allgemeine Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften in Oesterreich" hat nun in richtiger Erkenntnis der Bedeutung einer derartigen Organisation eine landwirtschaftliche Viehverwertungsstelle in Wien ins Leben gerufen, welche später auch durch Viehverwertungs-Orgäuisationen in den einzelnen Ländern ausgebaut werden soll. Diese auf dem Wiener Schlachtviehmarkte vom genannten Verbände geschaffene Stelle, welche durch ein von allen landw. Hauptkorporatiönen der Länder (Landeskulturräte und Landwirtschastsgesellschaften) sowie von den landwirtschaftlichen Genostenschafts-Verbänden gewähltes Kuratorium und einen geschäftsführenden Ausschuß geleitet wird und mit erfahrenen Kommissionären in Verbindung ist, wird den Verkauf von Vieh aller Gattungen, und zwar zunächst von Schlachtvieh, im lebenden oder geschlachteten Zustande vermitteln. In den einzelnen Ländern werden unter Mitwirkung der landwirtschaftlichen Hauptkorporationen und Genossen- schaftsverbände, welche hievon bereits in Kenntnis gesetzt sind, teils schon bestehende landwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften zur Vermittlung benützt, teils Vertrauensmänner bestellt werden, welche die Uebernahme, das Sammeln und Absenden des Schlachtviehes besorgen und . den Verkauf durch die laudwirtschastliche Viehverwertungsstelle in Wien vermitteln. Als Vertrauensmänner werden von den landwirtschaftlichen Korporationen bestellt werden, welche mit den Viehzüchterischen Verhältnisten, mit Ein- und Verkauf und dem Handel von Schlachtvieh (Rinder, Schweine, Schafe) vertraut sind und sich eines tadellosen Rufes soivie des Vertrauens der landwirtschaftlichen Bevölkerung erfreuen. In erster Linie sollen Funktionäre von landwirtschaftlichen Genostenschaften und Vereinen, dann Landwirte, landwirtschaftliche Beamte, Tierärzte berücksichtigt werden. In manchen Gegenden kann es auch zweckmäßig erscheinen, Personen, welche sich jetzt mit dem Viehhandel befasten, als Vertrauensmänner zu nominieren. Die Vertrauensmänner werden die Landwirte über die Einrichtungen der Viehverwertungsstelle und über die jeweilige Marktlage belehren sowie das Sammeln und Absenden des Viehes besorgen. Die Kommission der Viehverwertungsstelle wird das Vieh in Wien auf der Bahn übernehmen, einstellen, füttern, und warten, bezw. aufbewahren, auf dem Markte auftreiben und den Verkauf durchführen. Der Kaufschilling wird dem Einsender durch die Viehverwertungsstelle unter Anschluß der Faktura übermittelt werden » „ Die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Viehverwertungsstelle soll nn Oktober d. I. aus dem Wiener Zentralvieh- markte eröffnet werden. Im Vorstehenden sind in kurz Zügen die geplanten Einrichtungen dieser vom Allgemeine Verbände geschaffenen Stelle skizziert. Nähere Jnformatione

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