Amtsblatt 1907/43 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der st k. ^ezirkshauplmamischast 8leM fw den greichncrmigen potitrschen und SchuLDeziE Ur. 43. Kteyr, am 24. Oktober. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshcmptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aue: geeignete Inserate angenommen werden. — Pränninerationspreiö jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig• Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 23. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hiuausgabe der Neichsgesctz- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz - Blätter Stück C1X und CX an die Gemeinde-Borstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten._____________________ Aviso. An die Genostenschastr-Vorstehungen hand- werkZmäßiger Gewerbe. Bei dem im Amtsblatts Nr. 42 vom 17. Oktober l. I., verlautbarten Erlasse, Z. 23.283, ist in der Aufschrift zwischen den Wörtern Genossenschaften und handwerksmäßiger das Wort „und" zu streichen. Z. 178/V. P. Steyr, 20. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen jener Gemeinden, in welchen im laufenden Jahre Manöver stattgesunden haben. Das k. u. k. 14. Korpskommando in Innsbruck hat unter dem 29. September d. I., Z. 3201/Präs., nachstehende Zuschrift an Se. Exzellenz den Herrn k. k. Statthalter für Oberösterreich gerichtet: „Bei den diesjährigen Konzentrierungsmärschen und weiters bei den größeren Manövern in Kärnten fanden die Stäbe und Truppen seitens der Behörden und der Bevölkerung das größte Entgegenkommen, sowie die freundlichste Aufnahme; den Bedürfnissen hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung und Vorspann wurde in weitgehendster und gefälligster Art Rechnung getragen. * In Würdigung der anerkannt oft schivierigen Ver- hältnisse bringe ich dies in umso dankesfreudiger Weise zum Ausdrucke, als speziell durch die Anlage der diesjährigen Uebungen'und Manöver in dieser Beziehung den erhöhten Anforderungen bereitivilligst entsprochen wurde. Ich ersuche daher im Namen des Allerhöchsten Dienstes und im Namen aller beteiligten Truppen meinen Dank für dieses herzliche und militärfreundliche Entgegenkommen und die allerorts selbstlose und fürsorgliche Mühewaltung ent- gegenzunehmen und dies auch den hievon betroffenen Behörden und Gemeindeämtern des Dienstbereiches gefälligst zur Kenntnis zu geben. Erzherzog Eugen m. p." Hievon werden die betreffenden Gemeinde-Vorstehungen infolge Erlasses Sr. Exzellenz des Herrn k. k. Statthalters vom 16. Oktober 1907, Z. 3956/Präs., mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, für die entsprechende Verlautbarung dieser Danksagung in der Gemeinde zu sorgen. Z. 23.338. Steyr, 16. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Exponierung eines politischen Beamte» nach Warns- dorf in Böhmen. Der Herr k. k. Minister des Innern hat laut Erlasses vom 10. August l. I., Z. 5559 M. I., die Exponierung eines politischen Beamten nach Warnsdorf in Böhmen für das Gebiet des gleichnamigen Gerichtsbezirkes genehmigt. Der politische Beamte hat seine Amtstätigkeit am 1. Oktober 1907 auf Grund einer im Landes-Gesetzblatte für das Königreich Böhmen vom 3. Oktober 1907, Nr. 60, und im Verordnungsblatte erschienenen Amtsiustruktion begonnen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen zur Dar- nachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 23.806. Steyr, 22. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Militärtaxbemessungserkeuntnisse für das Bemefsuugsjahr 1907. Gleichzeitig mit der Ausgabe des Amtsblattes Nr. 43 werden den Gemeinden der Gerichtsbezirke Steyr und Kremsmünster die Militärtaxbemessungserkenntnisse von h. ä. Expedite zugesendet werden.

218 Die Militärtaxbemestungserkenntniste für die Gemeinden des Gericbtsbezirkes Weyer werden denselben durch das zuständige Steueramt übermittelt werden. Die Gemeinde -Vorstehungen werden beauftragt, die Militärtaxbemessuugs-Erkenntnisse, soferne dieses nicht h. a. schon geschehen ist, durch Einsetzung des Aufenthaltsortes des Taxpflichtigen zu ergänzen und sodann gleich zuzustellen. Ueber den Vollzug ist bis längstens 20. November l. I. anher zu berichten. Z. 2428 2 Str. Steyr, 22. Oktober 1907. Mn alle Gemeinde-Vorstehungen. Auflegung der Auszüge aus den Personaleinkommen- steuerzahlungsaufträgen pro L007. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, nachstehende Kundmachung an der dortigen Amtstafel zu affichieren uud eventuell in ortsüblicher Weise zu verlaut- baren. Kundmachung. In Gemäßheit des § 217 des Personalsteuergesetzes fiudet die Auflegung der Auszüge aus den Personalein- kommensteuerzahlungsaufträgen pro 1907 für den Schätzungsbezirk Steyr-Umgebung in der Zeit von Montag den 28. Oktober bis inklusive Sonntag den 10. November 100? im Amtszimmer Nr. 7 des hiesigen Steucrreferates, Bahnhofstrafle Nr. 20, I. Stock, während der Amtsstuuden statt. Die Einsichtnahme in diesen Auszug ist nur den Personaleiiikommensteuerpstichtigen des Landbezirkes Steyr gestattet und haben sich die Einsichtnehmenden gehörig zu legitimieren. Die Anfertigung von Abschriften oder Auszügen ist nach Artikel 60, Z. 6, der Vollzugs-Vorschriften IV, zum Personalsteuergesetze nicht gestattet, und werden Personen, welche sich einen Mißbrauch dieses Auszuges in der im § 246, Personalsteuergesetz, bezeichneten Weise zu Schulden konlinen lasten, der daselbst angedrohten Bestrafung zugeführt. K. k. Vezirkshauhtmannschaft Steyr, am 22. Oktober 1907. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff ra. p. Der Vollzug der Affichierung der Kundmachung eventuell der anderweitigen Verlautbarung ist bis längstens 6. November 1907 anher anzuzeigen. Z. 23.378. Steyr, 17. Oktober 1907. An alle hochw. Pfarrämter, Gemeinde -Vor- stehmgen, Ortsschulräte und Schulleitungen. Betreffend eine landwirtschaftliche Viehverwertungs- stcllc in Wien. Mit dem Ertaste vom 20. September 1907, Zahl 35.096/1040, hat das k. k. Ackerbau-Ministerium der o.-ö. Statthalterei Nachstehendes eröffnet: Der Zusammenschluß der Landwirte zur Beschaffung des notwendigen Kredites uud zum gemeinsamen Bezüge der Dünge- und Futtermittel sowie der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte hat in den meisten österr. Ländern schon große Erfolge aufzuweisen. Auch der Absatz der landw. Produkte ist, soweit es sich um Molkereiprodukte, Getreide, Wein, Obst, Gemüse u. dgl. handelt, schon vielfach durch landw. Genostenschaften organisiert. Ein wichtiges Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion entbehrt aber bisher zum größten Teile der Organisation, nämlich die Viehverwertung. In Deutschland ist der Viehabsatz bereits zum Vorteile der Landwirte teils durch einzelne lokale Viehverwertungs- genvstenschaften, teils durch landwirtschaftliche Viehverwertungsstellen auf den Märkten in Berlin, Hamburg, München usw. organisiert. Der „Allgemeine Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften in Oesterreich" hat nun in richtiger Erkenntnis der Bedeutung einer derartigen Organisation eine landwirtschaftliche Viehverwertungsstelle in Wien ins Leben gerufen, welche später auch durch Viehverwertungs-Orgäuisationen in den einzelnen Ländern ausgebaut werden soll. Diese auf dem Wiener Schlachtviehmarkte vom genannten Verbände geschaffene Stelle, welche durch ein von allen landw. Hauptkorporatiönen der Länder (Landeskulturräte und Landwirtschastsgesellschaften) sowie von den landwirtschaftlichen Genostenschafts-Verbänden gewähltes Kuratorium und einen geschäftsführenden Ausschuß geleitet wird und mit erfahrenen Kommissionären in Verbindung ist, wird den Verkauf von Vieh aller Gattungen, und zwar zunächst von Schlachtvieh, im lebenden oder geschlachteten Zustande vermitteln. In den einzelnen Ländern werden unter Mitwirkung der landwirtschaftlichen Hauptkorporationen und Genossen- schaftsverbände, welche hievon bereits in Kenntnis gesetzt sind, teils schon bestehende landwirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften zur Vermittlung benützt, teils Vertrauensmänner bestellt werden, welche die Uebernahme, das Sammeln und Absenden des Schlachtviehes besorgen und . den Verkauf durch die laudwirtschastliche Viehverwertungsstelle in Wien vermitteln. Als Vertrauensmänner werden von den landwirtschaftlichen Korporationen bestellt werden, welche mit den Viehzüchterischen Verhältnisten, mit Ein- und Verkauf und dem Handel von Schlachtvieh (Rinder, Schweine, Schafe) vertraut sind und sich eines tadellosen Rufes soivie des Vertrauens der landwirtschaftlichen Bevölkerung erfreuen. In erster Linie sollen Funktionäre von landwirtschaftlichen Genostenschaften und Vereinen, dann Landwirte, landwirtschaftliche Beamte, Tierärzte berücksichtigt werden. In manchen Gegenden kann es auch zweckmäßig erscheinen, Personen, welche sich jetzt mit dem Viehhandel befasten, als Vertrauensmänner zu nominieren. Die Vertrauensmänner werden die Landwirte über die Einrichtungen der Viehverwertungsstelle und über die jeweilige Marktlage belehren sowie das Sammeln und Absenden des Viehes besorgen. Die Kommission der Viehverwertungsstelle wird das Vieh in Wien auf der Bahn übernehmen, einstellen, füttern, und warten, bezw. aufbewahren, auf dem Markte auftreiben und den Verkauf durchführen. Der Kaufschilling wird dem Einsender durch die Viehverwertungsstelle unter Anschluß der Faktura übermittelt werden » „ Die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Viehverwertungsstelle soll nn Oktober d. I. aus dem Wiener Zentralvieh- markte eröffnet werden. Im Vorstehenden sind in kurz Zügen die geplanten Einrichtungen dieser vom Allgemeine Verbände geschaffenen Stelle skizziert. Nähere Jnformatione

219 können die landwirtschaftlichen Kreise bei den betreffenden landwirtschaftlichen Hauptkorporationen des Landes und den landwirtschaftlichen Genossenschaftsverbänden sowie beim genannten „Allgemeinen Verbände landwirtschaftlicher Genossenschaften" in Wien (I., Schauflergasse 6) erhalteu. Hievon mache ich die Mitteilung mit dem Ersuchen, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die landwirtschaftliche Bevölkerung über die Art und Weise der geplanten Aktion aufzuklären. Z. 1995/Sch, Steyr, 20. Oktober 1907. An HenZweigverem Weyer des o.-ö. LandeZ- lehrervereines. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt hiemit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weher, welche an der am 9. November l. I. in Großraming stattfindenden Versammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 1969/Sch. Steyr, 17. Oktober 1907. An den Zweigverein steyr des o.-ö. LandeZ- lehrervereineZ. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr gewährt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche der ant 9. November l. I. um 2 Uhr nachmittags in Steyr stattfindenden Versammlung dieses Vereines beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 1964/Sch. Steyr, 17. Oktober 1907. An sämtliche schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 10. Oktober 1907, äst Z. 2900, wird den Schulleitungen das vom k. k. Oberbezirksarzte Dr. Johann Orthner in Schärding verfaßte, bei I. Haas in Wels im Selbstverläge des Verfassers erschienene Handbuch über Schulhygiene: „Der Stand der Schulhygiene nach den Verhandlungen des I. schulhygienischen Kongresses in Nürnberg mit besonderer Berücksichtigung der österr. Verhältnisse" zum Preise von 7 K 20 h (da dieses Buch viel Lehrreiches und Nützliches für Lehrpersonen enthält) zur Anschaffung für Lehrerbibliotheken empfohlen. Z. 1949/Sch. Steyr, 16. Oktober 1907. An alle Ortsschulräte und schulleitungen. Parallelklassen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 5. Oktober l. I., Z. 4621, werden die Ortsschulräte bezw. Schulleitungen angewiesen, künftighin in allen Fällen, in denen es sich um die Errichtung von Parallelabteilungen an Volksschulen handelt, dem diesbezüglichen Ansuchen einen Ausweis über die Schülerzahl _ der in Frage kommenden Schule in den drei letztverflossenen Schuljahren, sowie in jenem Schuljahre, für welches die Errichtung einer Parallelklasse angestrebt wird, beizulegen. Z. 23.346. Steyr, 19. Oktober 1907. An alle Gemeinde- Vorsehungen, Unter Bezugnahme aus die seitens des k. 1 Ministeriums des Innern an die Arbeiter- Umallversicherungs - Anstalt in Salzburg ergangenen Weisungen hat die genannte Anstalt das Ersuchen gestellt, die im Jahre 1907 vorgekommenen Neu-, Zu-, Um- und Ausbauten in jedem Gemeindegebiete festzustellen. Zu diesem Behufe erhalten die Gemeinde-Vorstehungen gleichzeitig mit dieser Nummer des Amtsblattes ein entsprechendes Formular mit dem Auftrage, dasselbe aufs Genaueste in allen Rubriken auszusüllen und unter Berufung auf den vorliegenden Erlaß bis spätestens 15. Dezember 1907 zuversichtlich anherzusenden. Z. 23.181. L>teyr, 16. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, hochw. Pfarrämter, Zchulleitungen re. re. Subskription auf Lose für die XXXVIII.Staatslotterie. Mit Allerhöchster Entschließung vom 9. Juli 1907 haben Seine k. u. k. Apostolische Majestät zu genehmigen geruht, daß aus dem Erträgnisse der am 19. Dezember 1907 stattfindenden XXXVIII. Staatslotterie für Zivil-Wohltätigkeitszwecke der diesseitigen Neichshälfte nachbenannte Anstalten und Vereine beteilt werden, und zwar: 1. Das Spital für skrophulose Kinder in Baden; 2. der Verein von Kinderfreunden in Wien (Zillingsdorf); 3. das Kuratorium zur Erhaltung und Verwaltung der Mensa academica an der k. k. Universität in Wien; 4. die Wiener freiwillige Nettungsgesellschaft; 5. der Zentral- krippenverein in Wien; 6. der Frauen-Wohltätigkeitsverein „Franz Josef-Kinderhort" des II. Bezirkes in Wien; 7. das Institut der Dominikanerinnen in Wien-Hacking; 8. der Hilfsverein für Lehrmädchen und jugendliche Arbeiterinnen in Wien; 9. der Wiener Unterstützuugsverein für aus der Hast Entlassene und Familien von Verhafteten; 10. der Verein Elisabethheim für Witwen, Waisen und Frauen des gebildeten Mittelstandes in Wien; 11. der Verein zur Verwaltung des Kaiser Franz Josef-Studentenheimes an der k. k. Hochschule für Bodenkultur in Wien; 12. der Sankt Antonius-Asylverein in Wien; 13. der Wiener Frauen- Erwerbverein; 14. der Verein gegen Verarmung und Bettelei in Wien; 15. die Vorstehung des Vereines „Werk des heil. Johannes Franziskus Regis" zu Gunsten des St. Marien- Knabenasyls in Wien; 16. die Unter - St. Veiter Reltungs- gesellschaft in Wien, XIII. Bezirk; 17. die Gesellschaft zur Gründung und Förderung des Museums für weibliche Haudarbeiten in Wien (Technologische Lehranstalt für Mädchen); 18. der Verein zur Erhaltung des Maria Josephinums in Wien; 19. der Verein der Kiuderbewahr- und Mädchen-Lehranstalt in Wiener-Neustadt; 20. das St. Josef-Greisenasyl in Wien, XIII. Bezirk (unter Leitung der Schwestern „Dienerinnen des heil. Herzens Jesu"); 21. der Verein zur Fürsorge für Blinde in Wien, XIII. Bez.; 22. der Pestalozziverein zur Förderung des - Kinderschutzes und der Jugendfürsorge in Wien (allgem. österr. Pestalozzi- bund); 23. der österreichische Bühuenverein in Wien (zu gunsten des Kaiserin Elisabeth-Künstlerheims); 24. der Verein „Charite" in Wien, IX. Bezirk; 25. der Verein „Komitee für Studentenkonvikte" in Wien; 26. der Verein

220 zur Erziehung katholischer Lehrlinge in Wien; 27. der Jsabellen-Kiuderspitalverein in Linz; 28. der Krankenhausbauverein in Mondsee; 29. der Frauen- und Landeshilfs- verein vom Noten Kreuze in Linz; 30. der katholische Frauenverein der werktätigen christlichen Liebe in Graz: 31. die Anstalt Leopoldinnm der barmherzigen Schwestern vom heil. Vinzenz von Paul in Algersdorf bei Graz; 32. d. Wärmestubenverein in Klagensurt; 33. die Sankt Antonius - Waisenhäuser in Feldkirchen und Treffen in Kärnten; 34. der Verein für Blindenfürsorge in Kärnten mit dem Sitze in Klagensurt; 35. der Verein zur Gründung eines Nettungs- und Erziehungsinstitutes für verwahrloste Jugend in Laibach; 36. der Verein der Frauen der christlichen Liebe vom hl. Vinzenz von Paul in Laibach (zu gunsten des von ihnen erhaltenen Dienstbotenasyls Josefinum); 37. der Verein „Ricreatorio“ (Jugendheim) in Avio bei Ala; 38. die Kleinkinderbewahranstalt in Lienz; 39. das Kinderasyl des Institutes der barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul in Volosca; 40. der Ausschuß der öffentlichen Wohltätigkeitsanstalt in Trau; 41. das Kaiser Franz Josef-Mädchen-Pädagogium der Kongregation der armen Schulschwestern vom hl. Franziskus in Chrudim; 42. der Verein zum Wohle entlassener Züchtlinge in Prag; 43. der St. Marie-Agnes-Verein für freiwillige Armenpflege im Königreiche Böhmen in Prag; 44. das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Eibenschitz; 45. die Frauensektion des patriotischen Landes- und Frauenhilfsvereines vom Noten Kreuze für Mähren in Brünn; 46. der Verein zur Erhaltung der Anstalt „Ludmilla" für verwaiste und verlassene Kinder in Mährisch - Ostrau; 47. der Sträflings-Fürsorge- verein in Krakau; 48. der Landes- und Frauenhilfsverein vom Noten Kreuze in Lemberg; 49. der Verein zur Fürsorge für Blinde und Taubstumme im Herzogtume Bukowina in Czernowitz. Im Hinblicke auf den eminent wohltätigen Zweck dieser Lotterie ersuche ich die Herren Gemeinde-Vorsteher, dem Unternehmen die tunlichste Förderung angedeihen zu lassen. Die gewünschte Anzahl von Losen ü 4 K wolle unter gleichzeitiger Einsendung der unmittelbar hiefür entfallenden Geldbeträge bis längstens 10. Dezember 1907 hieramts angesprochen werden. Z. 23.737. Steyr, 22. Oktober 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungen und Genossenschaften der schmiede re. Prüfung aus dem Hufbeschlage. Z. 26.857/x. Kundmachung der k. k. o.-ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der zweiten diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873, (N.-G.-Bl. Nr. 140) am Montag den 16. und Dienstag den 17. Dezember 1907 von der oberösterr. Prüfungskommiffion für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Husschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung' zum selbständigen Betriebe des Hufschmiede- gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugniffe (Lehrbriefe) über das erlernte Husschmiedegewerbe und dem Arbeits-Zeugnisse (Arbeitsbuche) über eine wenigstens dreijährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe (Z 6 der zitierten Ministerial-Verordnung) belegten Gesuche bis 20. November l. I. im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes bei der o. - ö. Statthalterei in Linz einzubringen. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam' gemacht, daß die nach dem Jahre 1883 ausgestellten Lehrbriefe von der zuständigen Genossenschafts - Vorstehung und von der betreffenden Gemeinde-Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auch den Arbeitszeugnissen die Bestätigung der Gemeinde- und Genossenschafts - Vorstehung beigefügt sein. Von der k. k. o.-ö. Statthalterei Linz, den 15. Oktober 1907. Z. 23.830. Steyr, 23. Oktober 1907. An alle Genossenschaft- Vorstehungen. Ausstellung für Handwerkstechnik beim k. k. Gewerbeförderungsdienste in Wien. In der nächsten Zeit wird zu einem noch genau zu bestimmenden Termine beim k. k. Gewerbeförderungsdienste in Wien, IX., Severingasse 9, eine Ausstellung für Handwerkstechnik veranstaltet werden, deren Besuch namentlich für Bäcker, Zuckerbäcker, Sodawassererzeuger, Buchbinder, Handschuhmacher, Kürschner, Riemer, Elektroinstallateure, Ziseleure, Schlosser, Schmiede, Tischler, Wagner und Zimmerer wertvoll sein wird. Für Schuhmacher und Schneider ist der Besuch der Ausstellung weniger wichtig. Der Gewerbeförderungsdienst verleiht auch in besonders berückstchtigungswürdigen Fällen Stipendien zum Besuche dieser Ausstellung und wollen Gesuche um ein solches Stipendium, die stempelfrei sind, mit einem Mittellosigkeitszeugnis belegt, bis längstens 1. November 1907 beim k. k. Handelsministerium eingebracht werden. Das gefertigte Kuratorium ersucht, die Angehörigen einer Genossenschaft auf diese Ausstellung aufmerksam zu machen und nunmehr die Gesuche um die Zulassung zur Besichtigung der Ausstellung beim Gewerbeförderungsdienste in Wien sowie Gesuche um Stipendien beim k. k. Handelsministerium einzubringen. Linz, am 21. Oktober 1907. Dorn Kuratorium des Gewerbesörderungsinstituts für Oüerösterreich in Linx. Der Präsident: Dr. Alfred Gdeuhoch m. p. Landeshauptmann im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns. Von vorstehender Ausschreibung sind die interessierten Kreise in Kenntnis zu setzen. Z. 23.638. Steyr, 21. Oktober 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffs Auswanderung nach Sao Paulo in BrasilienVon einer Auswanderung unbemittelter Landarbeit^ nach dem Staate Sao Paulo in Brasilien ist noch imM

221 abzuraten. Zwar haben sich die Verhältnisse hinsichtlich der Sicherheit der Bezahlung der Löhne gebessert; doch sagt der Mehrzahl der österreichischen Landarbeiter weder die Art der dort zu leistenden Arbeit zu, noch bietet sich ihnen die Aussicht, auf Ersparnisse als Grundlage späterer Unabhängigkeit. Die Lebensmittelbedürfnisse sind, mit den Löhnen verglichen, teuer und Klimakrankheiten, ungewohnte Ernährung rc. lassen die Einwanderer meist schon im Anfänge Mut uud Ausdauer einbüßen. Ihre Lage ist in Sao Paulo in keinem Falle besser, als daheim. Nur ausnahmsweise und bei einiger Anpassungsfähigkeit an das Land, die Sprache und die Leute, kann es Familien mit mehreren zumindest halbwüchsigen Kindern gelingen, bei Fleiß und Ausdauer nach Jahren bescheidene Ersparnisse zu erzielen. Anders verhält es sich mit Bauern, die neben Gesundheit und arbeitsfähiger Familie ein mäßiges Kapital, mindestens 1000 Kronen ihr eigen nennen. Sie können von der Regierung sowohl als auch von Privatleuten jederzeit gut gelegenes Land zu annehmbaren Bedingungen erwerben und sich bei Ernst und Tüchtigkeit zu mäßigem. Wohlstaude aufschwingeu. Das neue staatliche Kolonisationsgesetz gewährt ihnen wertvolle Begünstigungen und, da die Ländereien zumeist an der Eisenbahn liegen, ist die Möglichkeit lohnenden Absatzes für ihre Produkte immerhin vorhanden. Sehr wichtig aber ist, daß die Ansiedler nicht bloß den materiellen Vorbedingungen entsprechen, sondern auch große Willenskraft und Ausdauer mitbringen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Oktober 1907, Z. 26.274/11, werden die Gemeinde- Vorstehungen unter Beziehung auf die h. ä. Erlässe vom 19. November 1906, Z. 23.766, Amtsblatt Nr. 47, und vom 28. Mai 1907, Z. 12.405, Amtsblatt Nr. 22, angewiesen, dafür Sorge zu tragen, daß hievon die interessierten Bevölkerungskreise Kenntnis erlangen. ZZ. 23.487, 23.488, 23.489, 23.490, 23.491, 23.492, 23.562, 23.563, 23.564, 23.565, 23.639, 23.640 U. 23.736. St ehr, 18. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehmgen md k. k. Gendarmerie-Pasten-Nammanden. Ausforschung. Stelluugspflichtige: Josef Sax, geb. 1885 in Wien (Gebäranstalt), zust. nach Bratelsbrunn, Eltern: Amalie Sax; Josef Eber, geb. 1885 in Brünn, zust. nach Nikols- burg, Eltern: Katharina Eder; Raimund Kolarik, geb. 1884 in Ondratitz, zust. daselbst, Eltern: Anton Kolarik und Franziska, geb. Rosak; Adolf Wollanek, geb. 1884 in Wien, zust. nach Gnttenfeld, Eltern: Adolf Wollanek und Franziska, geb. Chromcak; Josef Linke, geb. 1886 in Wien, zust. nach Wischau, Eltern: Marie Scherr, geb. Linke; Kranz Zapletal, geb. 1885 in Leipnik, zust. nach Ossek, Eltern: Franz Zapletal und Marianne, geb. Kares; Ludwig Jieck, geb. 1885 in Wschetul, zust. nach Leipnik, Eltern: Anton Ficek und Veronika, geb. Pallat; v „ Franz Lauvinger, geb. 1886 in Hustopetsch, zust. daselbst, Eltern: Therese Laubinger; Wenzel Albrecht, geb. 1886 in Uröitz, zust. daselbst, Eltern: Jgnaz Albrecht und Barbara, geb. Lisicky; Josef Kroeil, geb. 1886 in Preßburg, zust. nach Lopenik, Eltern: Anna Krocil; Stanislaus Dostal, geb. 1886 in Proßnitz, zust. nach Kralitz, Eltern: Jakob Dostal und Franziska, geb. Homola. Landsturmpflichtige: Martin Bartl, geb. 1888 in St. Stesan, Zuständigkeitsort unbekannt, Eltern: Josef Bartl und Anna, geb. Nemeö; Rudolf Sauitrak, geb. 1887 in Ober-Moschtienitz, zust. nach Kaschau, Eltern: Johann Sanitrak und Genoveva, geb. Vojacek; Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Jänner 1908 anher zu berichten. Z. 23.333. St ey r, 19. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vsrstehmgen und L L Gendarmerie - Posten - Usmmanden. Warnung vor dem Nntcrstütznngsschwindler Johann Kosir. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 9. Oktober 1907, Z. 26.219/XIl, treibt sich Johann Kosir, geboren 1875 in der Gemeinde Wocheiner Feistritz und daselbst zuständig, ledig, Schneidergehilfe, arbeitslos in der Welt herum und läßt sich auf Kosten seiner Heimat- gemeinde Unterstützungen verabreichen. Personsbeschreibung: Gestalt: Mittel, Gesicht: rund, Augen: braun, Nase uud Mund: proportioniert, Haare und Augenbrauen: dunkelkastanienbraun. Besondere Kennzeichen: Schnurrbart und Bartanflug im ganzen Gesichte. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen, augenblicklichen Bedürfnisses keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 23.382. S t e y r, 18. Oktober 1907. An alle Gemeinde -Vorstehmgen And k. k. Gendarmerie-Posten-Kommenden. Z. 26.045,'X. Kundmachung betreffend die Schlachtviehausfuhr nach Deutschland. Laut Mitteilung des k. u. k. Ministeriums des Aeußern wurden den Schlachthofanlagen in Grabow, Güstrow, Bützow, Schwan und Teterow im Großherzogtume Meklenburg- Schwerin, sowie den Schlachthofanlagen in Ratibor und Nhbnik in Preußen die Berechtigung zur Einführung von Schlachtvieh (Rindern und Schafen) aus Oesterreich-Ungarn entzogen, da diese Schlachthäuser den bezüglichen veterinär- polizeilichen Anforderungen nicht entsprechen und eine Zufuhr von Schlachttieren aus Oesterreich-Ungarn in dieselben nur in sehr beschränktem Maße stattsand. Dies wird zusolge des Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 29. September l. I., Z. 35.834/5100,

222 mit Bezugnahme auf die h. ä. Kundmachungen vom 31. März 1906, Z. 7499/X, und vom 4. Juli 1907, Z. 16.959, allgemein verlautbart. Linz, den 10. Oktober 1907. Von der k. k. oberöstcrreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde - Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden unter Bezugnahme auf die Statthalterei-Erlässe vom 31. März 1906, Z. 7499/X, und vom 4. Juli 1907, Z. 16.959, welche mit den h. ä. Erlässen vom 8. April 1906, Z. 8228, Amtsblatt Nr. 15 ex 1906, und vom 12. Juli 1907, Z. 15.758, Amtsblatt Nr. 29, verlautbart wurden, zur Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis. Z. 23.334. St ey r, 17. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Im Amtsblatte Nr. 96 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 10. Oktober 1907, Z. 38.327/5502, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. Oktober 1907, Z. 26.462/X, zur besonderen Beachtung in die Kenntnis. Z. 23.330. Steyr, 17. Oktober 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungen und L L Gendarmerie - Posten - Aommanden. Tierseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterr?ich in der Berichtsperiode vom 6. bis 13. Oktober 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 14. Oktober 1907, Z. 26.553/X. Es bestehen: I. Milzbrand. Bezirk St ehr (Land): Gemeinde und Ortschaft Thanstetten. 2. Rotlauf der Schweine. 1. BezirkGmunden: Gemeinde u. StadtGmunden. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinoe Waldneukirchen, Ortschaft Eggmair. 3. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Kleinmünchen, Ortschaft Scharlinz. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Freudenstein; Gemeinde St. Magdalena, Ortschaft Steeg. 3. Schweinepest. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Prägarten, Ortschaft Maitschenhof. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Regau, Ortschaft Wagrein. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Berlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr.^H^s^ BuchdruckHHt^r.

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