Amtsblatt 1907/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

214 3- 22.970. Steyr, 10. Oktober 1907. | An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. ?. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem spanischen Schatzgräberschwindcl. Mit den hierämtlichen Erlässen vom 6. August 1893, Z. 9928, Amtsblatt Nr. 32; vom 15. April 1896, Z. 5482, Amtsblatt Nr. 17; vom 5. Juli 1898, Z. 9726, Amtsblatt Nr. 27; vom 23. November 1903, Z. 16.603, Amtsblatt Nr. 48; vom 8. August 1905, Z. 16.079, Amtsblatt Nr. 32; vom 15. April 1907, Z. 9140, Amtsblatt Nr. 16; und vom 19. August 1907, Z. 19.107, Amtsblatt Nr. 34, wurden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, die Bevölkerung in geeigneter Weise vor dem sogenannten Schatzgräber- (Entierro)schwindel zu warnen. Da insbesondere in letzterer Zeit mehrere Fälle dieses betrügerischen Treibens bekannt wurden, werden die Gemeinde- Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. Oktober 1907, Z. 3860/Präs., neuerlich beauftragt, die öffentliche Aufmerksamkeit auf den fraglichen Gegenstand zu lenken. Der Vorgang, welchen die spanischen Schwindler in vielen Fällen beobachten, ist folgender: Ein angeblich wegen betrügerischen Bankerotts in einem spanischen Gefängnisse internierter ehemaliger Bankier fragt zunächst bei vermögenden Personen des Inlandes an, ob sie ihm nicht behilflich sein wollen, auf Grund der im Geheimfache eines Handkoffers des Arrestanten verborgenen Papiere in Frankreich oder sonst einem Lande befindliche Effekten von hohem Werte gegen gute Belohnung in Sicherheit zu bringen. Den Namen des Adressaten habe der Briefschreiber durch einen Mithäftling erfahren. Als Zeichen des Einverständnisses wird ein genau angeführtes Telegramm erbeten, das der Briefschreiber durch Vermittlung eines ergebenen Aussehers der Strafanstalt erhalten werde. Als der Adreffat mit dem erwähnten Telegramme geantwortet hatte, erhielt er ein zweites Schreiben, in dem angeführt wurde, daß der Handkoffer mit dem Geheimfache in gerichtlicher Verwahrung sei und nur bei Erlag der Geldbusse und der Prozeßkosten (zusammen zirka 9000 Frs.), wozu der Briefschreiber nebst einer mehrjährigen Haststrafe verurteilt worden sei, ausgefolgt würde. Im Geheimfache befinde sich ein Scheck auf 125.000 Frks. und der Aufgabeschein auf einen in einer französischen Eisenbahnstation erliegenden Koffer, in dem 800.000 Frks. in französischen Tausendnoten verwahrt seien. Werden Geldbuffe und Prozeßkosten nicht binnen 30 Tagen erlegt, so würden die dem Briefschreiber bei seiner Verhaftung saisierten Gegenstände gerichtlich veräußert werden. Hiebei ivürde man jedenfalls das Geheimfach des Handkoffers entdecken und der Vriefschreiber und seine gegenwärtig in einem spanischen Waisenhause internierte minderjährige Tochter i kämen um ihr ganzes Vermögen. Der Adressat möge daher ohne Verzug mit dem zur ! Auslösung des erwähnten Koffers erforderlichen Gelde in ' barem persönlich nach Spanien kommen und seine Ankunft । der Mittelsperson vorher telegraphisch bekannt gebeit Diese ; werde ihn am Bahnhöfe erwarten, an dem im Briefe äuge- ! gebenen Zeichen erkennen und zum gefangenen Vriefschreiber । bringen, wo der Adressat alles nötige erfahren werde. Von dem zustaudegebrachten Gelde wird dem Adreffaten, der die erwähnte Tochter des Häftlings vorher aus dem Waisenhause abholen und nachher in einem besseren Pensionate unterbringen müsse, ein Drittel als Lohn versprochen. Behufs leichterer Täuschung der Adressaten, denen die peinlichste Geheimhaltung des ganzen Planes nahe gelegt wird, liegen dem Schreiber mitunter angebliche Zeitungsausschnitte über die Verhaftung des Briefschreibers, sowie eine gefälschte amtliche Abschrift des den Briefschreiber betreffenden Urteils und der angeblich gerichtliche Depositenschein bezüglich der dem Arrestanten gehörigen, beschlagnahmten Gegenstände bei. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden in Gemäßheit der in dieser Angelegenheit bereits ergangenen Erlässe neuerlich angewiesen, dafür zu sorgen, daß derartige Schreiben stets unverzüglich im dortigen Wege anher geleitet werden, um die Nachforschung nach dem Schwindler zu ermöglichen. Z. 22.930, 22.933, 22.934, 23.048 u. 23.049. Steyr, 9. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor mehreren Unterstützungsschwindlern. Josef Ulm, 1890 geboren und nach Kirchberg am Wechsel zuständig, Hilfsarbeiter; Joses Schauer, 1869 geboren, zur Gemeinde Gallizien zuständig, Schuhmachergehilse; Johann Papst, Armenpfründner, 1845 geb., nach Gaspoltshofen zuständig; Ferdinand Waldmann, Schuhmacher, am 9. September 1870 geb., nach Bistritz a. d. Angel zuständig; und Heinrich Reiter, 1876 in Freundorf geboren und nach Kläffer zuständig, treiben sich in der Welt herum und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabfolgen, wodurch denselben bedeutende Auslagen erwachsen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, den vorgenannten Individuen außer dem Fall eines augenblicklichen Bedürfnisses und nach fallweiser Sicherstellung desselben keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, vielmehr dieselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 23.190. Steyr, 14. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-llommanden. Ausforschung des Emil Rosenkranz. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 11. Oktober 1907, Z. 26.078/11, ist am 12. Juli 1907 ! der geisteskranke, gemeingefährliche Korrigend Emil Rosen- : kranz aus dem öffentlichen allgemeinen Krankenhause zu ! Pardubitz, wohin er aus der königlich böhmischen Landes' ; zwangsarbeits - Anstalt in Pardubitz abgegeben worden war, ! unbekannt wohin, entwichen. i . r^. Emil Rosenkranz ist am 5. August 1881 in Wchinitz, ' poutischer Bezirk Leitmeritz (Böhmen), geboren, dorthin zu-

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