Amtsblatt 1907/40 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

204 Im Verzeichnisse ad a sind nur die lebenden Personen aufzunehmen, dagegen ist in den Matrikelauszügen bei jenen als bereits verstorben bezeichneten, welche in der eigenen Geineinde zur Zeit ihres Sterbens heimatsberechtigt waren, in der Rubrik Anmerkung hinzuzufügen, daß der Verstorbene in der Gemeinde zuständig gewesen ist. Im Verzeichnisie ad b sind alle in den Matrikelauszügen eingetragenen Fremdzuständigen — daher auch die bereits verstorbenen —, dann alle jene in den Matrikelauszügen nicht verzeichneten Jünglinge des Geburtsjahres 1889, welche sich zur Zeit der Verzeichnung in der Gemeinde im Aufenthalte befinden und von deren Anwesenheit die Gemeinde -Vorstehung Kenntnis erlangt hat, aufzunehmen. Bezüglich der letzteren ist bei Eintragung des Geburts- und Heimatsortes sowie der Namen der Eltern besonders genau vorzugehen. Im Verzeichnisse ad c sind nur jene fremdzuständigen Personen einzutragen, deren Tod oder Aufenthalt nicht erforscht werden konnte und nicht bekannt ist, nach welcher Gemeinde die Eltern (die Mutter) zuständig sind, oder wo dieselben sich aufhalten, oder endlich, wo sie (die Eltern (Mutter)) geboren sind. Dieses Verzeichnis ist auch dann mit der Bemerkung „Fehlanzeige" einzusenden, wenn auch keine gänzlich Unbekannten zu verzeichnen sind, da solche oft nachträglich zum Vorschein kommen. Das Verzeichnis ad a ist in zwei Exemplaren zu verfassen. Sämtliche Verzeichnisse und alle der Gemeinde-Vorstehung seitens der Pfarrämter zugekommenen Matrikelauszüge sind bis zuverlässig 10. Dezember 1007 anher in Vorlage zu bringen. Die hieramts erliegenden, auf die vorangeführten Verzeichnungen bezughabenden Zuständigkeits - Erhebungsakten werden unter einem gleichzeitig an die betreffenden Gemeinde- Vorstehnngen behufs Amtsgebrauch übermittelt. Diese Akte sind bis 10. Dezember 1007 wieder anher rückzusenden. Vorlageberichte sind nicht auszusertigen, dagegen die Verzeichnisse, Matrikelauszüge und die zuletzt erwähnten Akte zusamnien unter einfacher Schleife anher abzusenden. Z. 22.387. Steyr, 1. Oktober 1907. An alle hochwür-igen Pfarrämter. Vorarbeiten zur Verzeichnung der in das landsturm- pflichtige Alter tretenden Jünglinge. Gemäß § 8, Punkt 17, der LandsturmorganisationsVorschrift vom Jahre 1907 haben zum Zwecke der Verzeichnung der in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge die amtlich bestellten Matrikelführer die Auszüge aus den Tauf- (Geburts-) und Sterbematrikeln zu verfassen und dieselben den betreffenden Gemeinde-Vorstehungen zu- zusenden. Auf diese Bestimmuug hinweisend, werden die hochw. Herren Matrikelführer ersucht, die obbezeichneten Matrikel- Auszüge über die im Jahre 1889 geborenen Personen männlichen Geschlechtes zu verfassen und dieselben im Laufe des Monates Oktober l. I. den Gemeinde-Vorstehungen zu übermitteln. ! ZZ. 22.150 u. 22.054. Steyr, 28. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Sicherstcllungsvcrhaudlung für die Arreudiernug von Brot und Hafer für die Garnison Steyr. Laut Schreiben der k. u. k. Intendanz des 14. Korps vom 24. September l. I., Z. 7620, wird am 23. Oktober l. I. um 8 Uhr vormittags bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr die Sicherstellungverhandlung für die Arrendieruug von Brot und Hafer für die Truppen der Garnison in Steyr durchgeführt werden. Die Gemeinde - Vorstehungen und Handelsgenossenschaften werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf besouders aufmerksam zu machen. Die näheren Bedingnisse können während der Amtsstunden bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr eingesehen werden. Z. 21.536. Steyr, 28. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Laut Mitteilung des k. k. Handelsministeriums au das k. k. Ackerbauministerium weisen die gewerblichen Interessenten der Zündhölzchenerzeugung gegenüber den Bestrebungen der Gesetzgebung und Verwaltung nach Einschränkung der Verwendung des gifthältigen Weißphosphors bei der Zündhölzchenerzeugung darauf hin, daß im Inlands das zur Erzeugung von Zündhölzchen mit amorphem (rotem) Phosphor erforderliche Aspenholz (Zitterpappel) nicht in genügenden Mengen vorhanden ist und, abgesehen von den technischen Verarbeitungsschwierigkeiten, die Verwendung von Aspenholz zu kostspielig ist. Das k. k. Handelsministerium hat nun, um den Klagen über das zu häufige Auftreten von Phosphornekrose tunlichst Rechnung zu tragen, eine Reihe von Aktionen in Aussicht genommen, welche die Sicherheitskautelen in der Zündhölzchenerzeugung verschärfen sollen und praktisch wohl den Effekt haben werden, den Uebergang von der Erzeugung der Zündhölzchen mit Weißphosphor zur Erzeugung solcher mit amorphem Phosphor mittelbar zu bewirken. Um nun die unleugbaren Uebergaugsschwierigkeiten einigermaßen zu milder«, hat das k. k. Ackerbauministerium mit dem Erlasse vom 1. August 1907, Z. 28.434/1041, den Auftrag erteilt, durch entsprechende Aufklärung und Beeinflussung der land- und forstwirtschaftlichen Interessenten auf eine umfangreichere und intensivere Anzucht der Aspe im Inlands und namentlich in jenen Gebieten, in welchen die Zündhölzchenerzeugung ihren Sitz hat, einzuwirken. Die Gemeinde-Vorstehungen werden sohin aufgefordert, bis 25. Oktober l. I. z« berichten, in welchen Mengen vorn dortigen Kleinwaldbesitz Aspenholz erzeugt, beziehungsweise zur Abgabe gelangt. Z. 21.428. Steyr, 27. September 1907. An alle Gememde-vorstehungen betreffend die Fürsorge für die Pflege Gebärender« . , Bei wiederholten amtlichen Anlässen, sowie neuerlich durch ein Einschreiten des Bundes österreichischer Frauen- '« Wien hat das Ministerium des Innern von der ungünstigen Lage des Hebammenstandes im allgemein /

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