Amtsblatt 1907/40 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. K^irkshauptmannschM Stegr für den gkeichncrrnigen poLMschen und Schuwezirk. Ar. 40. Steyr, am 3. Oktober. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauvtmannschaft Lsteyr bezogen werden, wo cru^ geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreiö jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b, für portopflichtig^ ^ldressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 2. Oktober 1007. An alle Gemeinde - VorsLehungen. Hinausgabe der Neichsgesetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz - Blätter Stück eil, ein und uv an die Gemeinde - Borslehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 1875/Sch. Steyr, 26. September 1907. An den Zweiglehrerverem Rremsmünster. Der k. k. Bezirksschulrat gewährt hieinit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Krcmsmünster, welche an der am 19. Oktober l. I. in Klaus stattfindenden Versammlung dieses Vereines teilzunehmen gedenken, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 22.280. Steyr, 30. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und hochw. Pfarrämter und Schulleitungen. K. u. k. 14. Korpskommando. I. Nr. 7585 von 1907. Konkurs - Ausschreibung über einen erledigten Theresianischen Militärwaisen- ftiftungsplatz für Knaben. Der Stiftungsgenuß jährlicher 68 Kronen >vird in halbjährigen dekursiven Raten vom Oberösterreichischen Landesausschusse erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung haben mittellose Militär- waisen, welche urkundlich nachzuweisen vermögen, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht angehörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz haben und im Alter von 7 bis 10 Jahren stehen. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Sriftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Familienauskunftsbogen, dann dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Jmpszeug- nisse und dem letzten S ch u l z e u g n i s s e des Knaben zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise bereits vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind bis spätestens I. November 1907 beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Innsbruck, im September 1907. K. u. k. Korpskommando. Z. 22.386. Steyr, I. Oktober 1907. . An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verzeichnung der in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge. Im Sinne der Bestimmungen der Landsturmorgani- sationsvorschrift vom Jahre 1907, § 8, Punkt 17, langen zum Zwecke der Verzeichnung der mit 1. Jänner 1908 in die Landsturmpflicht eintretenden Jünglinge von den zuständigen hochw. Pfarrämtern die Auszüge aus den Tauf- (Geburts)-, bezw. Sterbematrikeln über alle im Jahre 1889 in der Gemeinde geborenen, bezw. über alle in diesem Jabre geborenen und seither in der Gemeinde verstorbenen Personen männlichen Geschlechtes im Laufe des Monats Oktober l. I. bei den Gemeinde-Vorstehungen ein. Der bisherige Vorgang bei Verzeichnung dieser Personen wurde durch die Neuauflage der eingangs genannten Vorschrift nicht abgeändert. Es haben daher die Gemeinde - Vorstellungen auf Grund der eingelangten Matrikelauszüge zu verfassen^ u. zw.: a) das Verzeichnis der in der Gemeinde heimatsbe- rechtigten, im Jahre 1889 geborenen Landsturmpflichtigen, b) das Verzeichnis der zur Stellung im Jahre 1910 gelangenden fremden Landsturmpflichtigen und c) das Verzeichnis der gänzlich Unbekannten.

204 Im Verzeichnisse ad a sind nur die lebenden Personen aufzunehmen, dagegen ist in den Matrikelauszügen bei jenen als bereits verstorben bezeichneten, welche in der eigenen Geineinde zur Zeit ihres Sterbens heimatsberechtigt waren, in der Rubrik Anmerkung hinzuzufügen, daß der Verstorbene in der Gemeinde zuständig gewesen ist. Im Verzeichnisie ad b sind alle in den Matrikelauszügen eingetragenen Fremdzuständigen — daher auch die bereits verstorbenen —, dann alle jene in den Matrikelauszügen nicht verzeichneten Jünglinge des Geburtsjahres 1889, welche sich zur Zeit der Verzeichnung in der Gemeinde im Aufenthalte befinden und von deren Anwesenheit die Gemeinde -Vorstehung Kenntnis erlangt hat, aufzunehmen. Bezüglich der letzteren ist bei Eintragung des Geburts- und Heimatsortes sowie der Namen der Eltern besonders genau vorzugehen. Im Verzeichnisse ad c sind nur jene fremdzuständigen Personen einzutragen, deren Tod oder Aufenthalt nicht erforscht werden konnte und nicht bekannt ist, nach welcher Gemeinde die Eltern (die Mutter) zuständig sind, oder wo dieselben sich aufhalten, oder endlich, wo sie (die Eltern (Mutter)) geboren sind. Dieses Verzeichnis ist auch dann mit der Bemerkung „Fehlanzeige" einzusenden, wenn auch keine gänzlich Unbekannten zu verzeichnen sind, da solche oft nachträglich zum Vorschein kommen. Das Verzeichnis ad a ist in zwei Exemplaren zu verfassen. Sämtliche Verzeichnisse und alle der Gemeinde-Vorstehung seitens der Pfarrämter zugekommenen Matrikelauszüge sind bis zuverlässig 10. Dezember 1007 anher in Vorlage zu bringen. Die hieramts erliegenden, auf die vorangeführten Verzeichnungen bezughabenden Zuständigkeits - Erhebungsakten werden unter einem gleichzeitig an die betreffenden Gemeinde- Vorstehnngen behufs Amtsgebrauch übermittelt. Diese Akte sind bis 10. Dezember 1007 wieder anher rückzusenden. Vorlageberichte sind nicht auszusertigen, dagegen die Verzeichnisse, Matrikelauszüge und die zuletzt erwähnten Akte zusamnien unter einfacher Schleife anher abzusenden. Z. 22.387. Steyr, 1. Oktober 1907. An alle hochwür-igen Pfarrämter. Vorarbeiten zur Verzeichnung der in das landsturm- pflichtige Alter tretenden Jünglinge. Gemäß § 8, Punkt 17, der LandsturmorganisationsVorschrift vom Jahre 1907 haben zum Zwecke der Verzeichnung der in das landsturmpflichtige Alter tretenden Jünglinge die amtlich bestellten Matrikelführer die Auszüge aus den Tauf- (Geburts-) und Sterbematrikeln zu verfassen und dieselben den betreffenden Gemeinde-Vorstehungen zu- zusenden. Auf diese Bestimmuug hinweisend, werden die hochw. Herren Matrikelführer ersucht, die obbezeichneten Matrikel- Auszüge über die im Jahre 1889 geborenen Personen männlichen Geschlechtes zu verfassen und dieselben im Laufe des Monates Oktober l. I. den Gemeinde-Vorstehungen zu übermitteln. ! ZZ. 22.150 u. 22.054. Steyr, 28. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Sicherstcllungsvcrhaudlung für die Arreudiernug von Brot und Hafer für die Garnison Steyr. Laut Schreiben der k. u. k. Intendanz des 14. Korps vom 24. September l. I., Z. 7620, wird am 23. Oktober l. I. um 8 Uhr vormittags bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr die Sicherstellungverhandlung für die Arrendieruug von Brot und Hafer für die Truppen der Garnison in Steyr durchgeführt werden. Die Gemeinde - Vorstehungen und Handelsgenossenschaften werden eingeladen, die interessierten Kreise hierauf besouders aufmerksam zu machen. Die näheren Bedingnisse können während der Amtsstunden bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr eingesehen werden. Z. 21.536. Steyr, 28. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Laut Mitteilung des k. k. Handelsministeriums au das k. k. Ackerbauministerium weisen die gewerblichen Interessenten der Zündhölzchenerzeugung gegenüber den Bestrebungen der Gesetzgebung und Verwaltung nach Einschränkung der Verwendung des gifthältigen Weißphosphors bei der Zündhölzchenerzeugung darauf hin, daß im Inlands das zur Erzeugung von Zündhölzchen mit amorphem (rotem) Phosphor erforderliche Aspenholz (Zitterpappel) nicht in genügenden Mengen vorhanden ist und, abgesehen von den technischen Verarbeitungsschwierigkeiten, die Verwendung von Aspenholz zu kostspielig ist. Das k. k. Handelsministerium hat nun, um den Klagen über das zu häufige Auftreten von Phosphornekrose tunlichst Rechnung zu tragen, eine Reihe von Aktionen in Aussicht genommen, welche die Sicherheitskautelen in der Zündhölzchenerzeugung verschärfen sollen und praktisch wohl den Effekt haben werden, den Uebergang von der Erzeugung der Zündhölzchen mit Weißphosphor zur Erzeugung solcher mit amorphem Phosphor mittelbar zu bewirken. Um nun die unleugbaren Uebergaugsschwierigkeiten einigermaßen zu milder«, hat das k. k. Ackerbauministerium mit dem Erlasse vom 1. August 1907, Z. 28.434/1041, den Auftrag erteilt, durch entsprechende Aufklärung und Beeinflussung der land- und forstwirtschaftlichen Interessenten auf eine umfangreichere und intensivere Anzucht der Aspe im Inlands und namentlich in jenen Gebieten, in welchen die Zündhölzchenerzeugung ihren Sitz hat, einzuwirken. Die Gemeinde-Vorstehungen werden sohin aufgefordert, bis 25. Oktober l. I. z« berichten, in welchen Mengen vorn dortigen Kleinwaldbesitz Aspenholz erzeugt, beziehungsweise zur Abgabe gelangt. Z. 21.428. Steyr, 27. September 1907. An alle Gememde-vorstehungen betreffend die Fürsorge für die Pflege Gebärender« . , Bei wiederholten amtlichen Anlässen, sowie neuerlich durch ein Einschreiten des Bundes österreichischer Frauen- '« Wien hat das Ministerium des Innern von der ungünstigen Lage des Hebammenstandes im allgemein /

205 und insbesondere von der Notlage der Hebammen auf dem Lande Kenntnis erlangt, welche die Besorgnis rechtfertigt, daß hiedurch die in sanitärer Hinsicht überaus wichtige pflichtgemäße Ausübung des Hebammendienstes schwer benachteiligt werden könnte. Als Ursachen dieser ungünstigen Erwerbsverhältnisse der Hebammen sind einerseits die in weiten Bevölkerungsschichten noch mangelnde Erkenntnis der Wichtigkeit einer kunstgerechten Geburtshilfe und einer sachverständigen Pflege von Mutter und Kind, andererseits die in vielen Fällen unzureichende Fürsorge für die Erreichbarkeit der nötigen Hilfe bei Entbindungen zu bezeichnen, welche gemäß den Bestimmungen des § 3, Punkt b, des Neichssanitätsgesetzes vom 30. April 1870, N.-G.-Bl. Nr. 68, eine Obliegenheit des selbständigen Wirkungskreises der Gemeinde ist. Die den Hebammen seitens der Gemeinden für den geburtshilflichen Beistand bei armen Hilfsbedürftigen gebotene Entschädigung muß im allgemeinen, selbst in den meisten jener Länder, in welchen dieser Zweig der Gemeinde- Sanitätspflege gesetzlich geregelt ist, als unzureichend und den Zeitverhältnissen nicht entsprechend bezeichnet werden. Insbesondere ist nicht überall vorgesorgt, daß die Hebammen, wenn sie zahlungsunfähigen Personen geburtshilflichen Beistand leisten, für die unentbehrliche Beistellung von Desinfektions- und Verbandmitteln seitens der Gemeinde entschädigt werden und daß dieselben in der Lage sind, das vorgeschriebene Instrumentarium und den Utensilienapparat zu beschaffen und stets im vorschriftsmäßigen Stande zu erhalten. Zufolge des Erlaffes der k. k. Statthalterei in Oesterreich ob der Enns, Z. 21.508/V, vom 10. September 1907, werden auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 30. April 1870, R.-G.-Bl. Nr. 68, die Gemeinde - Vorstehungen beauftragt, dahin zu wirken, daß die im offenkundigen Interesse der Bevölkerung gelegene Fürsorge für die Pflege hilfloser Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen in ausreichender und zweckentsprechender Weise sichergestellt und daher auch den Hiebei in Anspruch genommenen Hebammen die erforderliche materielle Unterstützung zuteil werde. Die Gemeinde-Vorstehungen werden weiters beauftragt, bis 12. Oktober über nachstehende Fragen zu berichten: 1. Anzahl der im Gemeindegebiete praktizierenden Hebammen. 2. a) Ist eine Hebamme als Gemeinde-Hebamme angestellt oder subventioniert? b) Höhe der Subvention, c) Wurde die bestehende Subvention der Hebamme aufge- laffen und seit wann? 3. Erfolgt die Entlohnung der Hebamme fallweise bei der Entbindung zahlungsunfähiger Parteien, und nach welchem Tarife? Die Gemeinde-Vorstehung wird auf den Tarif II des Gesetzes vom 30. Jänner 1891, L.-G.-Bl. 1891, Nr. 5, hingewiesen, nach welchem die Hebammen für die Hilfeleistung bei einer Entbindung und während der nachfolgenden 8 Tage zusammen je nach der Entfernung 2 fl. 50 kr. bis 5 fl. zu verlangen berechtigt ist. L. 22.031. S t e y r, 26. September 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Laut rruschrist der Direktion der Landes-Zwangsarbeitsanstalt in Laibach vom 28. August 1907, Z. 1869, an die k. k. o.-ö. Statthalterei wurde der am 18. August 1907 von der Abteilung in Jauerburg entwichene Zwängling Valentin Pirnat aufgegriffen und wieder rückeingeliefert. Die mit dem h. ä. Erlaffe vom 9. September l. I., Z. 20.708, Amtsbl. Nr. 37, angeordneten Nachforscbungen nach Vorgenanntem sind daher einzustellen. ; Z. 21.868. Steyr, 24. September 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreff Ausforschung. Auszuforschen ist: Karl Eisenhuber, gewesener Gemischtwarenhändler, 1871 geboren und nach Losensteinleiten zuständig, wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Resultat der gepflogenen Erhebungen ist bis 1. November 1907 anher zu berichten Z. 22.336. Steyr, 30. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist der Militärtaxpflichtige Roman Hager, 1874 geboren und nach Großraming zuständig. Im Falle eines positiven Ergebniffes der Nachforschungen ist anher zu berichten. Z. 22.369. Steyr, 1. Oktober 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des. entwichenen Zwänglings Michael Schlader ans Asten. Entwichen ist am 27. September 1907, zirka 5 Uhr nachmittags, von der in Jauerburg detachierten Zwänglings- Abteilung: der mit Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. April 1907, Z. 10.947, anher notionierte, seit 23. Mai 1907 hieranstalts deternierte, am 2. März 1866 zu Namingsteg geborene, nach Asten im politischen Bezirke Linz heimatsberechtige Oberösterreicher-Zwängling Michael Schlader. Derselbe ist von großer Statur, starken Körperbaues, hat ein längliches Gesicht, schwarzgrau melierte Haare, hohe Stirne, schwarze Augenbrauen, graue Augen, Nase groß, gerade, Mund regulär, etwas schadhafte Zähne, starkes Kinn, trägt einen schwarzgrauen Schnurrbart und hat am Haarboden Wundnarben. Spricht deutsch. Bekleidet ivar dieser Zwängling mit der Zwänglings- Zwilchmontur, einem Winterrock (Lodenrock), ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangs - Arbeits - Anstalt Laibach" versehen sind. Im Falle eines positiven Ergebniffes der Nachforschungen ist behufs Wiedereinlieferung des Entwichenen sofort anher zu berichten.

206 Z. ää 032. Steyr, 28. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Dierscuchenstand im Berwaltnngsgebiete Oberösierreich in der Berichtsperiode vom 15. bis 22. September 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 23. September 1907, Z. 24.702/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Ortschaft Prägarten. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Taiskirchen, Ortschaft Hadertsberg. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 4. Bezirk S1 eyr (Stadt): Gemeinde Steyr, Ortschaft Aichet. 2. Schweinepest. 1. BezirkFreistadt: Gemeinde und Stadt Freistadt; Gemeinde Prägarten, Ortschaft Meitschenhos. 2. Bezirk Ried: Gemeinde und Stadt Ried. 3. Bezirk Bö ckla druck: Gemeiude Negau, Ortschaft Wagrein. 4. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Es ist aus gebrochen und erloschen: 3. Ranschbrand der Rinder: Bezirk St ehr (Land): Gemeinde Neustift, Ortschaft Dörsl. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und f k. Gendarmeric-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 22.033. Steyr, 29. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 21. September 1907, Nr. 24.623'X, werden hiemit die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kom- manden auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 90 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 19. September 1907, Z. 35.665/5072, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Ländern bis auf weiteres geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 22.344. Steyr, 1. Oktober 1907. An sämtliche Genossenschaft- und Aranken- kassen - Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewcrbcanmcldungcu pro September 1907. 1. Alois Gschnaidtner, Hufschmied in Judendorf Nr. 17, Gemeinde Losensteinleiten. 2. Josef Neder, Müller in Garsten Nr. 16, Gemeinde Garsten. 3. Anton Mayer, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke und Gemischt- warenhandel in Großraming Nr. 43. 4. Eduard Danzinger, Sägemüller und Müller in Kleinreifling Nr. 71, Gemeinde Land Weyer. 5. Franz Staniek, Huf- und Wagenschmied, Gründberg Nr. 85, Gemeinde Sierning. 6. Franz Haim, Dampsdreschmaschinenverleihung in Großendorf Nr. 9, Gemeinde Ried. 7. Rosa Schröckmair, Damenkleidermacherei in Unterrohr Nr. 7, Gemeinde Nohr. 8. Karl Nowak, Schuhmacher in Losenstein Nr. 125. 9. Georg Ecker, Ge- mischtwarenhandel in Wolfern Nr. 67, Gemeinde Losensteinleiten. 11. Antonie Feichtl, Gemischtwarenhandel in Neichraming Nr. 21. 11. Johann Fischereder, Produktenhandel in Spielsdorf Nr. 15, Gemeinde Eberstallzell. 12. Franz Urban, Handel mit landwirtschaftl. Maschinen, Nähmaschinen, Lindau Nr. 23, Gemeinde Gaflenz. 13. Ernst Baumer, Gemischtwaren- und Eisenwarenhandel in Sierning- hosen Nr. 63, Gemeinde Sierning. 14. Josef Neder, Dampfbäckerei in Sarning Nr. 22, Gemeinde Garsten. 15. Josef Kroiß, Bäcker in Leombach Nr. 11, Gemeinde Sipbachzell. 3. Gcwerbelöschungen. 1. Johann Lachner, Mühlzurichter in Kirchberg, Gemeinde Land Kremsmünster. 2. Florian Winter, Nagelschmied in Jägerberg Nr. 2, Gemeinde St. Ulrich. 3. Magdalena Danzinger, Mühle und Säge in Kleinreifling Nr. 75, Gemeinde Land Weyer. 4. Josef Strohmayr, Holzhandel in Markt Kremsmünster. 5. Cäcilie Nieder- lininger, Frauenkleidermacherin in Schiedlberg Nr. 64, Gemeinde Thanstetten. 6. Katharina März, Krämerei in Stadlkirchen Nr. 3. Gemeinde Gleink. 7. Jgnaz Paln- storfer, Gemischtwarenhandel, Handel mit gebrannten geistigen Getränken in Neichraming Nr. 21. 8. Alois Neuhauser, Hufschmied in Gründberg Nr. 85, Gemeinde Sierning. 9. Georg Ackert, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen Nr. 59, Gemeinde Sierning. 10. Franz Grillmayr, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen, Gemeinde Sierning. 11. Theodor Kerbler, Gemischtwarenhandel in Sierning- hofen Nr. 63, Gemeinde Sierning. 12. Maria Naffels- berger, Frauenkleidermacherin in Thanstetten. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorfs. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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