Amtsblatt 1907/38 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

194 kassen, für ein Musterstatut für Krankenkassen der Mitglieder von Gewerbegenossenschaften je 20 h, für ein Musterstatut für Krankenkassen der Genossenschaftsverbände 25 h. Diese Musterstatuten sind bei der k. k. Hof- und StaatSdruckerei in Wien erhältlich. Der Bedarf ist unmittelbar bei der Direktion der Hof- und Staatsdruckerei anzusprechen. Für die Art und Weise der Verwendung dieser Musterstatuten finden die bezüglichen Ausführungen des hier- ortigen Erlasies vom 29. August 1907, Z. 19.931, Amtsblatt Nr. 36, sinngemäße Anwendung, wobei aufmerksam gemacht wird, daß das Musterstatut für Krankenkasien der Mitglieder von Gewerbegenossenschaften sowohl für Krankenkasien im Sinne des Absatzes 1 des 8 115 ü des Gesetzes vom 5. Februar 1907, N.-G.-Bl. Nr. 26, als auch für die gemeinschaftlichen Kasien im Sinne des Absatzes 2 dieser Gesetzesstelle verwendbar ist und daher jedesmal die konkreten Statuten lediglich entsprechend zu adjustieren sind. Hievon setze ich die Genosienschaften und genossen- schaftlichen Krankenkasien in die Kenntnis. Z. 20.639. Steyr, 7. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einladung zur Hcngstenschau in Gnus. Die Stadtgemeinde - Vorstehung in Enns hat mit Schreiben vom 5. September 1907, Z. 2095, die Gemeinden und Interessenten zur Hengstenschau am 5., 6. und 7. Oktober 1907 eingeladen, wovon hiemit die Mitteilung gemacht wird. Z. 21.433. Steyr, 17. September 1907. AmL§-Erinnerung. Vorlage der Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliminare pro 1806. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. ä. Auf- trage vom 2. Mai l. I., Z. 10.624, betreffend Vorlage der Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliminare pro 1906 bis nun nicht nachgekommen sind, werden beauftragt, demselben nunmehr chestens zu entsprechen. Z. 21.210. Steyr, 16. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Information. Anläßlich eines speziellen Falles, in welchem sich eine Gemeinde-Vorstehung des Bezirkes direkt an eine reichs- deutsche Behörde behufs Zustellung eines Mititärtaxbe- messungserkenntnisies gewendet hatte, hat das k. u. k. General- Konsulat in Frankfurt a. M. anher mitgeteilt, daß dieses Ersuchsschreiben seitens der deutschen Behörde unerledigt im Wege des auswärtigen Amtes in Berlin der k. u. k. Botschaft daselbst übermittelt und von derselben dem Konsulate zur kompetenten Erledigung abgetreten worden ist. Es wird den Gemeinde-Vorstehungen daher neuerlich in Erinnerung gebracht, daß der direkte Verkehr mit den Gemeinde-Behörden oder staatlichen Behörden in Preutzen unstatthaft und insofern zwecklos ist, als diese Behörden angewiesen sind, solchen von österr. Aemtern direkt an sie gerichteten Ansuchen keine Folge zu geben. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, sich wegen Zustellungen aller Art "an die in Preußen wohnhaften Staatsangehörigen, falls die direkte Zusendung an den Adressaten im Postwege nicht erfolgen kann, ausnahmslos anher zu wenden. Z. 126/I/präs. Steyr, 13. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Veränderungen in den Steuer-Kommissionen für Steyr-Land. Das Präsidium der k. k. Finanz-Direktion in Linz hat zufolge Erlasies vom 21. August 1907 über Ermächtigung des k. k. Finanz-Ministeriums a) den k. k. Finanz-Sekretär Dr. Josef Kelb, anläßlich seiner Versetzung nach Linz von den Funktionen eines Vorsitzenden - Stellvertreters der Erwerbsteuer - Kommissionen und der Personaleinkommensteuerschätzungs - Kommission, ferner eines Mitgliedstellvertreters der Erwerbsteuer- Kommissionen III. und IV. Steuerklasse und eines Mitgliedes der Personaleinkommensteuerschätzungs - Kommission enthoben; b) den k. k. Finanz - Konzipisten Alois Reiter in Steyr unter Enthebung von der Funktion eines Mitgliedstellvertreters der Personaleinkommensteuerschätzungs - Kommission zum Mitgliede dieser Kommission mit der Funktionsdauer bis Ende 1909 ernannt; c) den k. k. Steuer-Assistenten Friedrich Hermann in Steyr zum Mitgliedstellvertreter der Personaleinkommen- steuerschätzungs-Kommission mit der Funktionsdauer bis Ende 1909 ernannt. Diese Veränderungen sind entsprechend zu verlaut- baren. Z. 21.195. Steyr, 14. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. r. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Josef Friedrich Kopper« Laut Note der Landes-Zwangsarbeitsanstalt Laibach vom 6. August 1907, Z. 1699, ist der mit Erlaß der k. k. Statthalterei Graz vom 13. August 1906, Z. 2025/1, notlonierte, am 9. Februar 1880 in Steyr geborene und nach Weng im politischen Bezirke Braunau heimatberechtigte Oberosterreicher Zwängling Josef Friedrich Kopper entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, starken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, dunkelblonde Haare, blonde Augenbrauen, graue Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, schadhafte Zähne und ein rundes Kinn.

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