der ft k. ^ezirkshauplmannschafl Sfegr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ar. 38. Steyr, arn 19. September. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Lrteyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig^ Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 18. September 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungen. Hinunsgabe der Ncichsgesetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz- Blätter Stärk XCIX, C und Cl an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» zu berichten. Z. 21.115. Steyr, 14. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kontittgentsabrechnung. Laut herabgelangter definitiver Kontingentsabrechnung für das Jahr 1907 bildet die Los - Nr. 421 der I. Altersklasse die endgültige Abschlußnummer für das Heer, das heißt die Assentierten der I. Altersklasse bis einschließlich Los-Nr. 421 gelangen als Rekruten in das Heer. Die endgültige Abschlußnummer für die Landwehr ist das Los-Nr. 426 der II. Altersklasse. Es gelangen demnach die mit Vorbehalt der Widmung und Einteilung Assentierten der I. Altersklasse, welche eine höhere Los- nnmmer als 421 haben und die Assentierten der II. Altersklasse bis einschließlich Los-Nr. 426 als Rekruten in die Landwehr. Auf Grund des Ergebnisses der diesjährigen Assentierung verbleiben demnach als Ueberzählige im Ganzen vier Mann. Von diesen gelangen die Los-Nr. 442/11, 140/111 und 158a/III in die Ersatzreserve des Heeres und die Los- Nummer 230/HI in jene der Landwehr. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen unter Bezugnahme auf den hieramtlichen Erlaß vom 23. Juli 1907, Z. 16.605, Amtsblatt Nr. 30, zur tunlichst allgemeinen Verlautbarung in Kenntnis gesetzt. Z. 21.103. Steyr, 17. September 1907. An alle Genossenschaft - Vorstehungen. Betreffend die Abänderung der Genossenschaftsstatuten. Im Nachhange zu dem h. ä. Erlasse vom 29. August 1907, Z. 19.931, A.-Bl. Nr. 36, werden die Genossenschafts- Vorstehungen in Kenntnis gesetzt, daß die Einreichung^der abzuändernden Genossenschaftsstatuten und der genossenschaftlichen Annex-Institute (Gehilfenversammlung rc.) in je 6 Exemplaren zu erfolgen hat. Ferner wird den Genossenschafts-Vorstehungen nahe- gelegt, die einzubringenden Genossenschaftsstatuten mit dem Wortlaute der Musterstatuten tunlichst in Uebereinstimmung zu bringen, und für die einzureichenden Statntenexemplare die Musterstatuten selbst, wie sie im Verlage der k. k. Staatsdruckerei erhältlich sind, zu verwenden und endlich sich vor Verfassung der neuen Statuten diesbezüglich mit dem Herrn Genossenschafts - Jnstrnktor in das Einvernehmen zu setzen. Z. 21.191. Lteyr, 14. September 1907. An alle Genossenschaften und genossenschaftlichen Krankenkassen. Musterstatute» für genossenschaftliche Gehilfen- und Lchrlingskrankcnkassen. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 7. September 1907, Z. 21.761/XI1, sind die auf Grund des Gesetzes vom 5. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26, verfaßten Musterstatuten für genossenschaftliche Krankenkassen der gewerblichen Hilfsarbeiter, für genopenschaftliche Lehr- lingskrankenkassen, für Krankenkassen der Mitglieder von Gewerbegenossenschaften und jfür Krankenkassen der Genossenschaftsverbände ün Druck erschienen und wurden von der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Verschleiß genommen. Der Preis beträgt für ein Musterstatut für genossenschaftliche Krankenkassen der gewerblichen Hilfsarbeiter, für ein Musterstatut für genossenschaftliche Lehrlingskranken-
194 kassen, für ein Musterstatut für Krankenkassen der Mitglieder von Gewerbegenossenschaften je 20 h, für ein Musterstatut für Krankenkassen der Genossenschaftsverbände 25 h. Diese Musterstatuten sind bei der k. k. Hof- und StaatSdruckerei in Wien erhältlich. Der Bedarf ist unmittelbar bei der Direktion der Hof- und Staatsdruckerei anzusprechen. Für die Art und Weise der Verwendung dieser Musterstatuten finden die bezüglichen Ausführungen des hier- ortigen Erlasies vom 29. August 1907, Z. 19.931, Amtsblatt Nr. 36, sinngemäße Anwendung, wobei aufmerksam gemacht wird, daß das Musterstatut für Krankenkasien der Mitglieder von Gewerbegenossenschaften sowohl für Krankenkasien im Sinne des Absatzes 1 des 8 115 ü des Gesetzes vom 5. Februar 1907, N.-G.-Bl. Nr. 26, als auch für die gemeinschaftlichen Kasien im Sinne des Absatzes 2 dieser Gesetzesstelle verwendbar ist und daher jedesmal die konkreten Statuten lediglich entsprechend zu adjustieren sind. Hievon setze ich die Genosienschaften und genossen- schaftlichen Krankenkasien in die Kenntnis. Z. 20.639. Steyr, 7. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Einladung zur Hcngstenschau in Gnus. Die Stadtgemeinde - Vorstehung in Enns hat mit Schreiben vom 5. September 1907, Z. 2095, die Gemeinden und Interessenten zur Hengstenschau am 5., 6. und 7. Oktober 1907 eingeladen, wovon hiemit die Mitteilung gemacht wird. Z. 21.433. Steyr, 17. September 1907. AmL§-Erinnerung. Vorlage der Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliminare pro 1806. Jene Gemeinde-Vorstehungen, welche dem h. ä. Auf- trage vom 2. Mai l. I., Z. 10.624, betreffend Vorlage der Nachweisung der Gemeinde-Voranschläge und Präliminare pro 1906 bis nun nicht nachgekommen sind, werden beauftragt, demselben nunmehr chestens zu entsprechen. Z. 21.210. Steyr, 16. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Information. Anläßlich eines speziellen Falles, in welchem sich eine Gemeinde-Vorstehung des Bezirkes direkt an eine reichs- deutsche Behörde behufs Zustellung eines Mititärtaxbe- messungserkenntnisies gewendet hatte, hat das k. u. k. General- Konsulat in Frankfurt a. M. anher mitgeteilt, daß dieses Ersuchsschreiben seitens der deutschen Behörde unerledigt im Wege des auswärtigen Amtes in Berlin der k. u. k. Botschaft daselbst übermittelt und von derselben dem Konsulate zur kompetenten Erledigung abgetreten worden ist. Es wird den Gemeinde-Vorstehungen daher neuerlich in Erinnerung gebracht, daß der direkte Verkehr mit den Gemeinde-Behörden oder staatlichen Behörden in Preutzen unstatthaft und insofern zwecklos ist, als diese Behörden angewiesen sind, solchen von österr. Aemtern direkt an sie gerichteten Ansuchen keine Folge zu geben. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, sich wegen Zustellungen aller Art "an die in Preußen wohnhaften Staatsangehörigen, falls die direkte Zusendung an den Adressaten im Postwege nicht erfolgen kann, ausnahmslos anher zu wenden. Z. 126/I/präs. Steyr, 13. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Veränderungen in den Steuer-Kommissionen für Steyr-Land. Das Präsidium der k. k. Finanz-Direktion in Linz hat zufolge Erlasies vom 21. August 1907 über Ermächtigung des k. k. Finanz-Ministeriums a) den k. k. Finanz-Sekretär Dr. Josef Kelb, anläßlich seiner Versetzung nach Linz von den Funktionen eines Vorsitzenden - Stellvertreters der Erwerbsteuer - Kommissionen und der Personaleinkommensteuerschätzungs - Kommission, ferner eines Mitgliedstellvertreters der Erwerbsteuer- Kommissionen III. und IV. Steuerklasse und eines Mitgliedes der Personaleinkommensteuerschätzungs - Kommission enthoben; b) den k. k. Finanz - Konzipisten Alois Reiter in Steyr unter Enthebung von der Funktion eines Mitgliedstellvertreters der Personaleinkommensteuerschätzungs - Kommission zum Mitgliede dieser Kommission mit der Funktionsdauer bis Ende 1909 ernannt; c) den k. k. Steuer-Assistenten Friedrich Hermann in Steyr zum Mitgliedstellvertreter der Personaleinkommen- steuerschätzungs-Kommission mit der Funktionsdauer bis Ende 1909 ernannt. Diese Veränderungen sind entsprechend zu verlaut- baren. Z. 21.195. Steyr, 14. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. r. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Josef Friedrich Kopper« Laut Note der Landes-Zwangsarbeitsanstalt Laibach vom 6. August 1907, Z. 1699, ist der mit Erlaß der k. k. Statthalterei Graz vom 13. August 1906, Z. 2025/1, notlonierte, am 9. Februar 1880 in Steyr geborene und nach Weng im politischen Bezirke Braunau heimatberechtigte Oberosterreicher Zwängling Josef Friedrich Kopper entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, starken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, dunkelblonde Haare, blonde Augenbrauen, graue Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, schadhafte Zähne und ein rundes Kinn.
195 Er spricht deutsch und ist von Profession Sensen- arbeiter. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie und Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangs - Arbeits - Anstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde -Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden angewiesen, die Nachforschungen über dessen Aufenthalt einzuleiten, und ist derselbe im Eruierungsfalle sofort in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach rückeinzuliefern und über den Vollzug anher zu berichten. ZZ. 21.015 u. 21.196. Steyr, 14. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Ausforschung StellungsPflichtiger. Auszuforschen ist, und zwar: der im Jahre 1885 in Framrach im Bezirke Wolfsberg geborene, in Kollnitz im Bezirke Wolfsberg heimatberechtigte Andreas Schreiner, unehel. Sohn der Marie Schreiner; und der am 5. Februar 1886 in Wien (Gebäranstalt) geborene, nach Neutitschein zuständige Franz Sobel, Sohn der ledigen Eleonore Sobel. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Dezember 1907 anher zu berichten. Z. 21.280. Steyr, 17. September 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Aommanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Josef Hofstctter ans Steyr. Entwichen ist am 12. September 1907, zirka 8 Uhr vormittags, von der in Jauerburg detachierten Zwänglings- Abteilung: Der mit Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 29. April 1907, Z. 10.485/11, anher nolionierte, seit 12. Mai 1907 hieranstalts detenierte, am 18. März 1868 in Linz geborene und nach Steyr im politischen Beziike daselbst heimatberechtige Oberösterreicher Zwängling Josef Hofstctter. Derselbe ist von mittlerer Statur, schwächlichen Körperbaues, hat ein ovales Gesicht, braune Haare, solche Allgenbrauen, graue Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen braunen Schnurrbart. Er spricht deutsch und ist von Profession Fabriksarbeiter. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Zwilchmontur und Lodenrock, ferner mit Henid, Gattie, Schnürschuben und sonstigen Klenngkeiten, welche Sorten mit der Marke Zwangs - Arbeits - Anstalt Laibach" versehen sind. Ueber Schreiben der Direktion der krainischen Landes- Zwangsarbeitsanstalt in Laibach vom 13. September l. I., Z 2008, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden beauftragt, nach dem Genannten die Nachforschungen einzuleiten, und ist im Eruie- rungssalle sogleich anher zu berichten, damit dessen Wieder- .einlieferung veranlaßt werden kann. Z. 21.266. Steyr, 17. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Wiederruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 20. November 1905, Z 24.176, Amtsblatt Nr. 47, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Josef Bloch sind einzustellen. Z. 21.377. Steyr, 17. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Ausforschung des entwicheneu Zwänglings Anton Wimmer. Entwichen ist am 14. September 1907, zirka halb 11 Ubr vormittags, von der in Jauerburg detachierten Zivänglingsabteiluug: Der mit Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. März 1907, Z. 5456/11, anher notionierte, seit 4. April 1907 hieranstalts detenierte, am 1. Juni 1879 in Neuhofen a. d. Ibbs geborene und nach Königswiesen im Pol. Bezirke Freistadt heimatsberechtigte Oberösterreicher- Zwäugling 2lnto» Wimmer. Derselbe ist von mittlerer Statur, starken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, blonde Haare, solche Augenbrauen, blaue Augen, eilie hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein rundes Kinn und trägt einen blonden Schnurrbartauflug. Er spricht deutsch und ist von Profession Knecht. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangs-Arbeits-Anstalt Laibach" versehen sind. Ueber Schreiben der Landes -Zwangsarbeits- Anstalt in Laibach vom 15. September l. I., Z. 2024, werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten- Kommanden beauftragt, die Nachforschungen nach dem Genannten zugleich einzuleiten und im Falle eines positiven Ergebnisses derselben sogleich anher zu berichten, damit die Wiedereinlieferung des Entwichenen veranlaßt werden kann.
196 Z. 21.020. Steyr, 14. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Uommanden. Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 1. bis 8. September 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei iu Linz vom 9. September 1907, Z. 23.581/X. 1. Rotlauf der Schweine. Es bestehen: 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndors, Ortschaft Grasbach. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Wein- garthofsiraße. 2. Schweincseuche. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Stadt Freistadt. Es ist ausgebrochen und erloschen: 3. Rauschbrand der Rinder: 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Nosenau, Ortschaft Degleithnerreit. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming, Ortschaft Brunnbach; Gemeinde Weher Land, Ortschaften Kleinreifling und Saileralpe. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. L Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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