der k. k. Keztl-Kshaupimannschast Stegr für öen gseichncrmigen potttischen und Schutbezirk. Ur. 37. Steyr, am 1S. September. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aucs geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 11. September 1907. An alle Gemeinde -Vorstellungen. Hinausgabe der Reichsgeseh- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz- Blätter Stück XCVI, XCVII und XCVIII an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 30.704. Steyr, 7. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Truppenweise Einteilung in das Heer. Nachstehend wird die truppenweise Einteilung der heuer Assentierten in das Heer zur tunlichst allgemeinen Verlautbarung kundgemacht. Infanterie-Regiment Nr. 14: Los-Nr. 1, 7, 16, 23, 25, 29, 37, 39, 53, 56, 58, 74, 78, 79, 80, 83, 114, 132, 156, 169, 173, 181, 187, 189, 198, 202, 217, 228, 231, 239, 249, 252, 256, 259, 270, 298, 304, 310, 339, 341, 376, 381, 388, 395, 396, 398, 411, 412, 416 der I. Altersklasie. Zusammen 49. Dragoner-Regiment Nr. 4: Los-Nr. 5, 30, 32 %/ 51, 63, 111, 143, 168, 184, 185, 221, 238, 269, 282, 301, 322, 326, 351, 370, 410/1. Zusammen 20. Divisions-Artillerie-Regiment Nr. 40: Los-Nr. 41, 43, 90, 155, 275, 358, 379/1. Zusammen 7. Festungs- Artillerie -Bataillon Nr. 1: Los-Nr. 2, 4, 17, 125, 158, 166, 313, 399/1. Zusammen 8. Pionier-Bataillon Nr. 2: Los-Nr. 100, 153, 289, 328 334, 368, 377, 404, 419/1. Zusammen 9. Traindivision Nr. 14: Los-Nr. 108, 258, 360/1. Zusammen 3. ~ _ Sanitätstruppe: Los-Nr. 42, 55, 60, 104, 115, 182 209, 242, 364/1. Zusammen 9. Evidenz-Berpflegsmagazin Innsbruck: Los-Nr. 6, 26, 353/1. Zusammen 3. Gestütsbranche: Los-Nr. 162, 229/1. Zusammen 2. Einjährig Freiwillige: Los-Nr. 33 (Jns-Neg. Nr. 59). Zusammen 1. — Summa 111. In die Ersatzreferoe des Infanterie-Regiment Nr. 14: Los-Nr. 14, 62, 69, 70, 107, 144, 264, 265, 363/1, 440/11, 31, 87, 117, 158a/III. Zusammen 14. Divisions - Artillerie - Regiment Nr. 40: Los- Nr. 60'/z, 86, 156, 125/III, 211/1. Zusammen 5. Festungs-Artillcrie-Bat. Nr. 1: Los-Nr. 426/H, 42/III. Zusammen 2. Pionier-Bat. Nr. 2: Los-Nr. 277/1, 140/111. Zusammen 2. Sanitätstruppe Nr. 4: Los-Nr. 147/1, 81/IH. Zusammen 2. Evidenz - Verpflegs - Magazin Innsbruck: Los- Nr. 98/1, 442/11, 148 III. Zusammen 3. Z. 20.842. L>teyr, 10. September 1907. An alle Gemeinde-vorftehungen betreffend Kontroll - Vcrsammlnngen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei, Z. 21.859/IV, vom 3. September l. I., hat das k. k. Ministerium für Landesverteidigung laut Erlasies vom 17. August 1907, Z. 367/XIV, im Einvernehmen mit dem k. u. k. Reichskriegsministerium verfügt, daß die Kontroll - Versamm- lungen im laufenden Jahre nicht abzuhalten sind. Die Hauptrapporte haben in normaler Weise statt- zufinden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden hiemit beauftragt, diese Verfügung in der eigenen Gemeinde in ortsüblicherweise wiederholt zu verlautbaren und auch eine diesbezügliche Verlautbarung sogleich an der Amtstasel zu affichieren. _ ____________________ Z. 20.619. Steyr, 6. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausgabe der Drucksorten zur Durchführung der Landsturmmeldepflicht in Jahre 1907. Die auf Grund des hierstelligen Erlasies, Z. 17.183 vom 25. Juli l. I. (Amtsblatt Nr. 30), seitens der Gemeinde-Vorstehungen hieramts angesorderten Landsturm-
190 meldeblätter zur Durchführung der diesjährigen Meldungen der Meldepflichtigen Landsturmpflichtigen, sowie die entsprechende Anzahl von Kundmachungen, betreffend die Entgegennahme dieser Meldungen, werden unter einem an die Gemeinde-Vorstehungen abgesendet. Die seitens der Gemeinde-Vorstehungen beantragten Meldetage werden genehmigt. In den hier bereits datierten und unterfertigten Kundmachungen, sind die beiden Meldetage, dann das Meldelokal sowie die Meldestunden an gehöriger Stelle seitens der Gemeindeämter einzutragen. Die Affichierung dieser Kundmachungen hat mindestens 14 Tage vor dem anberaumten ersten Meldetage zu erfolgen. Betreffs Vorgang bei der Entgegennahme der Meldungen wird auf die Bestimmungen des 8 5 der Landsturmmeldevorschrift vom Jahre 1905 (R.-G.-Bl. 147 ox 1905) hingewiesen. Bei den vom Landsturmdienste enthobenen Landsturmpflichtigen ist in den Meldeblättern in der Rubrik „Anmerkung" dieser Umstand zu bemerken. Die ausgefertigten Landsturmmeldeblätter, sowie die der Gemeinde - Vorstehung bis zu dieser Zeit von den k. k. Aemtern oder von auswärts bereits zugekommenen Meldeblätter, sind nach Ablauf von drei Tagen nach dem zweiten Meldetage anher einzusenden; vorher sind die erstatteten Meldungen der in der eigenen Gemeinde zuständigen in der Sturmrolle vorzumerken. Später noch einlangende Meldeblätter sind unverweilt hieher zu übermitteln. Z. 20.924. Steyr, 11. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Sammlungsbewilligung für den Verein zur Erziehung kath. Lehrlinge in Wien. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem Vereine zur Erziehung katholischer Lehrlinge in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 9. September bis 8. Oktober 1907 erteilt. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis, daß den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Anna Barton am 7. September l. I. vom k. k. Statthalterei - Präsidium in Linz das mit deren Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 69, ausgestellt wurde. Z. 20.455. Steyr, 4. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anlage eines Katasters der Gemischtwaren« und Kolonial-, Spezerci- und Materialwarenhändler. 3Jac^ § 38 der Gewerbe-Ordnung vom 5. Februar 1907 R.-G.-Bl. Nr. 20, steht den Inhabern von Gemischtwaren-, Kolonial-, Spezerei- und Materialwaren -Handelsgewerben, die bei >cr Anmeldung des Gewerbes den Nachweis der Befähigung zu erbringen haben, ohne daß in dem übrigen Umfange der angemeldeten Gewerbe eine Aenderung einzu- trcten hätte, das ausschließliche Recht des Detailverschleißes von Zucker, Kaffee, Tee, Gewürzen, Mineralölen, Material- und Farbwaren, sowie der Detailhandel mit gebrannten geistigen Getränken in handelsüblich verschlossenen Flaschen zu. Der vorerwähnte Vorbehalt hat weder auf die Verkaufsrechte der Erzeuger noch auf die bereits erworbenen Verschleißrechte überhaupt Anwendung zu finden und ist in Orten, wo am Tage der Kundmachung dieses Gesetzes noch keines der vorerwähnten Detailhandelsgewerbe seinen Standort hat, insolange unwirksam, bis im Verordnungswege im Hinblicke auf eine wesentliche Entwicklung der örtlichen Verhältnisse diese Ausnahme behoben wird. Im Hinblicke auf die vorstehende Bestimmung erscheint es notwendig, sich bereits jetzt die Gewißheit zu verschaffen, in welchen Orten am Tage der Kundmachung des zitierten Gesetzes d. i. am 15. Februar 1907 der erwähnte Vorbehalt des Verkaufes von Tee, Zucker, Kaffee rc. unwirksam >var, und bis zur Regelung im Verordnungswege unwirksam bleiben wird. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher angewiesen, binnen 4 Wochen ein Verzeichnis sämtlicher Gewerbetreibenden der vorerwähnten Kategorie (Gemischtwaren-, Material- und Spezereilvarenhändler), die im Gemeindegebiete am 15. Februar 1907 eine Betriebsstätte inne hatten, nach Ortschaften geordnet anher vorzulegen. Z. 20.461. Steyr, 5. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und handek- Genossenschaften. Hausierhaudelverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 25. August 1907, Z. 22.378/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der im Komitate Temes gelegenen Gemeinde Bavaniste unter Aufrechterhaltung der im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen undHandels- Genossenschaften mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 20.378. Steyr, 4. September 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungm Md L. t Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Franz Moriggl aus Salzburg. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 28. August 1907, Z. 22.309/XH, treibt sich der am 3. Jänner 1885 geborene, nach Stadt Salzburg zuständige, ledige Kommis Franz Moriggl, wegen Verbrechens des Betruges vorbestraft, obwohl vollkommen erwerbsfähig, seit mehreren Jahren beschäftigungslos in Oberösterreich und Deutschland umher und lockt fortgesetzt Reisevorschusse heraus, welche die Heimatsgemeinde, beziehungsweise den regreßpflichtigen Vater arg belasten, so zwar, daß der letztere, welcher aus seine nicht bedeutende Pension als Sparkassebeamter angewiesen ist, und für zwei unversorgte Töchter zu sorgen hat, sich zu weiteren Ersätzen als unvermögend erklärt hat. Moriggl ist ein Landstreicher im wahren Sinne des Wortes und verdient keine Rücksicht.
191 Personsbeschreibung: Größe: 178%*, Körperbau: kräftig, Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: blaß, Haare: braun, Augen: grau, Nase: gestülpt, Mund: groß, Zähne: gut, Bart: keinen. Franz Moriggl ist im Besitze eines Neisepasies, welcher ihm von der Stadtgemeinde -Vorstehung Salzburg am 17. April 1907 unter Nr. 55, gültig für ein Jahr, für alle europäischen Staaten ausgestellt worden ist. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten, außer nach fallweise Sicherstellung des faktischen, augenblicklichen Bedürfnisies, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. _____________________ ZZ. 20.375 u. 20.377. Steyr, 4. September 1907. An aüe Gemeinde-vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Wiederruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 26. Juni 1907, Z. 14.697 — 14.868, Amtsblatt Nr. 27, angeordneten Nachforschungen nach den Stellungspflichtigen Johann Janoar und Robert Lischkntin sind einzustellen. Z. 20.376. Steyr, 4. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasie vom 9. März 1907, Z. 6141 — 6143, Amtsblatt Nr. 11, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Josef Kanak sind einzustellen. Z. 20.834. Steyr, 5. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlafle vom 13. Juni 1907, Z. 14.697 — 14.868, Amtsblatt Nr. 27, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Robert Leituer sind einzustellen. Z. 20.708. Steyr, 9. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k° Gendarmerie-Posten-Kommanden. Ausforschung des euttvichenen Zwänglings Valentin Pirnat. Laut Zuschrift der Landeszwangsarbeitsanstalt Laibach vom 20. August 1907, Z. 1796, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, ist der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Laibach vom 24. Juli 1907, Z. 14.987, notionierte, am 12. Februar 1878 in Simunac in Kroatien geborene und nach St. Michael — Stopic im politischen Bezirke Rudolfswert heimatsberechtigte Krainer-Zwängling Valentin Pirnat entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, starken Körperbaues, hat ein ovales Gesicht, dunkelbraune Haare, solche Augenbrauen, braune Augen, eine gewöhnliche Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn und trägt einen kleinen, braunen Schnurrbart. Er spricht slowenisch, kroatisch und etwas deutsch und ist von Profession Schmied. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie und Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangs -Arbeits- Anstalt Laibach" versehen sind. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 5. September 1907, Z. 22.130/11, werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten - Kommanden angewiesen, Nachforschungen über den Aufenthalt des Genannten zu pflegen, und ist im Eruierungsfalle die Wiedereinlieserung des Entwichenen zu veranlagen. Z. 20.837. Steyr, 10. September. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden Ausforschung des entwichenen Zwänglings Anton Fellner aus Grieskirchen. Laut Zuschrift der Direktion der Landes-Zwangs- arbeitsanstalt Laibach vom 7. Juli 1907, Z. 1710, an die k. k. o.-ö. Statthalterei, ist der mit dem h. ä. Erlasse vom 19. Mai 1905, Z. 9653/n, notionierte, am 30. Mai 1873 in Grieskirchen geborene und nach Gaspoldshofen, im politischen Bezirke Ried heimatberechtige Zwängling Anton Fellner entwichen. Derselbe ist von großer Statur, starken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, dunkelbraune Haare, solche Augenbrauen, braune Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein rundes Kinn und trag! einen dunkelbraunen Schnurrbart. Er spricht deutsch und ist von Profession Taglöhner. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Zwilchhose und Weste, ferner mit Hemd, Gattie, Schnür- schühen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangs - Arbeits - Anstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über den Aufenthalt des Genannten zu pflegen, und ist im Eruierungsfalle sofort anher zu berichten, um die Wicder- einlieferung des Genannten veranlagen zu können. Z. 20.051. Steyr, 8. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Verbot der Verwendung von Vorsänrc zur Konser- vierung von nach Argentinie» bestimmten Fleischwaren. Laut Mitteilung des argentinischen Ministeriums des Aeußern ist auf Grund der chemischen Analyse bei einer Partie aus dem Auslande nach Buenos Aires eingesührter Schinken das Vorhandensein von Borsäue konstatiert worden, weshalb die betreffende Ware im Sinne der in Argentinien bestehenden veterinärpolizeilichen Vorschriften zur Einfuhr nicht zugelassen werden konnte. Zufolge des mit dem Statthalterei - Erlasse vom 3. August 1907, Nr. 21.199/X, herabgelangten Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 31. Juli 1907, Nr. 27.702/3991, setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen
192 und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Auftrage in die Kenntnis, die interessierten Kreise entsprechend zu verständigen, daß die Verwendung von Borsäure zur Konservierung von Fleischwaren, welche zum Exporte nach Argentinien bestimmt sind, ebenfalls nicht zulässig ist. Z. 20.836. Steyr, 10. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist und zwar: der am 4. Jänner 1881 in Mähr. - Weißkirchen geborene, nach Wesielitschko, im Bezirke Mähr. - Weißkirchen zuständige Stellungspflichtige Anton Dohnnl, ehelicher Sohn des Simon Dohnal und der Marie, geb. Lukas. Personsbeschreibung: Der Genannte ist vom Beruf Taglöhner, ist von großer Statur, stark, flachbrüstig, hat blondes Haar, graue Augen, und rundes Gesicht. Im Falle eines positiven Ergebnisies ist bis 20. Dezember l. I. anher zu berichten. Z. 19.937. Steyr, 29. August 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 25. August 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. August 1907, Z. 22.307/X. 1. Milzbrand. Bestehen der Seuche: Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Edlbach, Ortschaft ,<Mitterweng. 2. Rotlauf der Schweine. E Bezirk Linz (Stadt): Lustenau, Kepplerstraße. 3. Geflügelcholera. Bezirk Ried: Gemeinde Schildorn, Ortschaft Ebersau. 4. Rauschbrand der Rinder. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Weyer Land, Ortschaft Kleinreifling. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 20.468. Steyr, 8. September 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ich beauftrage hiemit die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses oer k. k. Statthalterei in Linz vom 30. August 1907, Z. 22.789/X, die im Amtsblatte Nr. 82 der „Linzer Zeitung" enthaltene und unter einem hinausgegebene Kundmachung betreffend den Verkehr mit Vieh aus dem Okkupationsgebiete nach Oberösterreich, in der ortsüblichen Weise zu verlautbaren. Z. 20.467. Steyr, 5. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen UW 8° 8° Gendarmerie-Posten-Kommanden. Im Amtsblatt Nr. 83 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 29. August 1907, Z. 32.852/4703, enthaltend die veterinär-polizeilichen Verfügungen in betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen) aus Ungarn und Kroatien - Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlafles der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. August 1907, Z. 22.374/X, zur genauen Beachtung in die Kenntnis. Z. 20.466. Steyr, 5. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-kommanden. Werseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 25. August bis 1. September 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 2. September 1907, Z. 22.997/X. 1. Rotlauf der Schweine. Es bestehen: 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Grasbach; Gemeinde und Ortschaft Zwettl. 2. Bewirk Linz (Stadt): Kepplerstraße u. Lustenau. 2. Schweineseuche. Bezirk und Gemeinde Freistadt: 3. Milzbrand. - Es ist erloschen: Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Edlbach, Ortschaft Mitterweng. 4. Rauschbrand der Rinder: Bezirk Steyr (Land): Weyer Land, Gemeinde Kleinreifling, Gemeinde Neustift, Ortschaft Platten. 5. Rotlauf der Schweine. Bezirk Linz (Stadt): Lustenau. 6. Geflügelcholera: Bezirk Ried: Gemeinde Schildorn, Ortschaft Ebersau. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. t Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann. Walderdorsf. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkLhauptmannschaft Steyr. — HaaLsche Buchdruckerei in Steyr.
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