Amtsblatt 1907/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

184 Parteien, welche den erwähnten Nachweis der Be- ! fähigung nicht bcizubringen vermögen und ein Handels- ' gewerbe mit Ausschluß der in § 38, Absatz 5, L. c.z vor- behaltenen Waren zu betreiben wünschen, möge die Anmeldung des „Gemischtwarenverschkeiffes" verwehrt und darauf bestanden werden, daß sie entweder die zu führenden Warcnkatcgoricn oder ein mit einer üblichen, die vorbc- haltenen Waren nicht ninfasscnden Gesamtbezeichnung, z. B. „Fragnerei, Grcislerei, Höckerei" tt. dgl. benanntes Haudelsgewerbe anmelden. Entsprechend der Anmeldung hat dann selbstverständlich auch die äußere Bezeichnung der festen Betriebsstätten der verschiedenen Handelsgewerbe in einwandfreier Weise zu erfolgen. tteberhaupt ist darauf zu sehen, daß bei Gewerbeanmeldungen der Gegenstand jedweden Gewerbebetriebes möglichst genau bezeichnet werde. Z. 20.302. Steyr, 3. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, OrLsschul- räte, Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschafts-Vorstehungen rc. re. Abonnement auf die Geschäfts -Vormerkblätter sowie den n.-ö. Amtskalcndcr pro 1008. Wie seit einer Reihe von Jahren, so gelangen auch für das Jahr 1908 die in der Hof- und Staatsdruckerei in Wien erscheinenden Geschäfts-Vormerkblätter und der n.-ö. Amtskalender pro 1908 zur Hinausgabe. Die Preise sind gleich wie in den Vorjahren für die Geschäfts - Vormerkblätter 50 h und für den n.-ö. Amtskalender 3 K. Die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genoflenschafts-Vorstehungen rc. rc. werden eingeladen, die für die Anzahl der gewünschten Exemplare Geschäfts-Vormerkblätter oder der Amtskalender entfallenden Geldbeträge sogleich oder längstens bis 15. November l. I. an das Expedit der k. k. Bezirks- ' hauptmannschaft in Steyr einzusenden. Z. 20.271. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde- und Genossenschasts- Vorstehungen. Ansschreibnng der Schaup'schen-Stiftnng für unfall- vcrsicherungspflichtige Gewerbe. Kundmachung. Der gewesene Reichsrats-Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup hat ein Capital von 100.000 Kronen als Stiftung für die Unfall-Versicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich gewidmet. Hiebei sind in crfter Linie die Unternehmer von freiwillig versicherten Betrieben anspruchsberechtigt und werden aus der Stiftung die würdigsten und bedürftigsten Bewerber je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer bedacht. Die Stiftungsleistung besteht in der Zahlung eines Teiles der Prämie, und zwar: 1. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung bis zu 24 K von höchstens 75% der Jahresprämien. 2. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung [ von 24 X bis 56 K von höchstens 50% der Jahresprämien. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Bei- tragsleistung aus der Stiftung Anspruch erheben, haben ein alle in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisendes Zeugnis, für welches Formularien hieramts vorrätig sind, bis längstens Ende Oktober l. I. hieher vorzulegen. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. I. einlangen, werden nicht berücksichtigt. Bemerkt wird noch, daß der Stiftungsgenuß ausschließlich den Kleingewerbetreibenden zugute kommt. Die Gemeinde- und Genoffenschafts - Vorstehungen werden eingeladen, die interesiierten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. Ein eventueller Bedarf an Zeugnissen ist hieramts anzusprechen. Z. 20.049. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Zufolge Erlasies der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 23. August 1907, Z. 21.606/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Komitate Moson gelegenen Gemeinden Moson (Wieselburg) unter Aufrecht- haltung im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und Handels- Genossenschasten mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 1738/Sch. Steyr, I. September 1907. An sämtliche Schulleitungen. Herr Josef Reisner, Vertreter der österreichischdeutschen Vereine in Jerusalem, beabsichtigt an den öffentlichen und privaten Volks- und Bürgerschulen Vorträge mit Vorführung von Lichtbildern über den Orient abzuhalten; desgleichen werden auch zahlreiche Bilder von Jerusalem und Rom vorgeführt. Hievon werden die Schulleitungen über Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 29. August l. I., Z. 4028, mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem genannten Herrn über sein Ansuchen beim k. k. Landesschulrate die Abhaltung der vorbezeichneten Vorführungen gestattet werden wird, wobei die Wahl des Ortes, der Zeit usw. dem Ermeffen der betreffenden Schulleiter überlassen bleibt. Z. 20.052. Steyr, 30. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Verbot des Verkaufes von „Reizfingerlingen". Seitens einer politischeil Landesbehörde wurde die Aufmerksamkeit des Ministeriums des Innern darauf ge-

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