Amtsblatt 1907/36 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L k. ^i'znkshauplmanilschüft Stegr für öen gteichncrrnigen politischen und Schuwszirk. Ur. 36. Steyr, am 8. September. 196'?. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auci geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationSpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtig - -Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 31. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgesetz- Blätter. Unter Einein gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück XC, XCI, XCIf, XCIII, X0IV und X0V an die Gemeinde-Vor- stehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 20.-242. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde - Vorsehungen. Amtstage im Monate September 1907. Ich werde am Samstag den 14. September l. I. um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus in Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Neichraming und Lausa und am gleiche» Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei Markt Weher für die übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weher nud am Dienstag den 17. September l. I. um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Krenismünster Amts- tage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur entsprechenden Verlautbarung und mit dem Beifügen in Kenntnis, daß ich das Erscheinen der Herren Gemeinde-Vorsteher bei diesen Amtstagen gewärtige. Z. 20.042. Steyr, 2. September 1907, An alle Gemeinde-Vorstehungen. Sammlung für die Abgebrannten in Pabnenkirchen. Am 12. August l. I. ist der Markt Pabueukirchen im politischen Bezirke Perg einer verheerenden Feuersbrunst zum Opser gefallen. Von den 43 Häusern des Marktes wurden 2i samt allen Nebengebäuden eingeäschert und hiebei mit allen Fabrnissen und Vorräten auch die bereits einge- b rächte Ernte vernichtet. Durch diese Brandkatastrophe erscheinen von den 333 Bewohnern des Marktes 187 schwer geschädigt, die meisten hievon haben ihr gesamtes Hab und Gut verloren, 17 Parteien sind gänzlich obdachlos geworden. Der Gesamtschaden beträgt zirka 200.000 K und steht demselben eine Versicherungssumme von nur 90.000 K entgegen. Im Hinblicke aus die Größe der Katastrophe und die Notlage der von derselben Betroffenen fand Sr. Exzellenz der k. k. Statthalter für Oberösterreich eine allgemeine Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die durch diese Feuersbrunst geschädigten Bewohner des Marktes Pab- neukirchen anzuordnen, ich ersuche daher die Herren Gemeinde- Vorsteher diese Sammlung im dortigen Gemeindegebiete unverzüglich durchzusühren und nachdrücklichst zu fördern. Die gesammelten Beträge wollen längstens bis 1. Oktober an die Vezirkshauvtmannschast in Steyr eingesendet werden. Gleichzeitig wurde das bischöfliche Ordinariat in Linz und die evangelische Superiutendentur in Wallern ersucht, die Förderung dieser Sammlung durch den Seelsorgeklcrus zu bewirken. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. Statthalters für Oberösterreich vom 27. August 1907 Z. 3308/Präs. mit dem Bemerken verständigt, daß zur Einsendung der Sammelbeträge Postschecks dahin übermittelt werden. ' uck Z. 17.982 ex: 1907. Steyr, 4. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Anfnahme von Gewerbeanmeldungen. Zufolge Erlasses der k. f. o.-ö. Statthalterei vom 1. August 1907, Z. 20.097/VIII, wird den Gemeinde- Vorstehungen bedeutet, daß bei im Gemeindeamte erfolgenden Aufnahmen der Anmeldung von Handelsgewerben nach 8 38 des am 16. August 1907 in Kraft tretenden Gesetzes । vom 5. Februar 1907, N. - G. - Bl. Nr. 26, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung, in geeigneter Weise Einfluß zu uchmcn ist, daß sich die Parteien, welche mit dem vorgcschricbcncu Nachweise der Befähigung (817 a) versehen sind und ein Haudelsgcwcrbe nach §88, Absatz 1, zil betreiben wünschen, stets der Bezeichnung „Gemischtwareuhandel" bedienen.

184 Parteien, welche den erwähnten Nachweis der Be- ! fähigung nicht bcizubringen vermögen und ein Handels- ' gewerbe mit Ausschluß der in § 38, Absatz 5, L. c.z vor- behaltenen Waren zu betreiben wünschen, möge die Anmeldung des „Gemischtwarenverschkeiffes" verwehrt und darauf bestanden werden, daß sie entweder die zu führenden Warcnkatcgoricn oder ein mit einer üblichen, die vorbc- haltenen Waren nicht ninfasscnden Gesamtbezeichnung, z. B. „Fragnerei, Grcislerei, Höckerei" tt. dgl. benanntes Haudelsgewerbe anmelden. Entsprechend der Anmeldung hat dann selbstverständlich auch die äußere Bezeichnung der festen Betriebsstätten der verschiedenen Handelsgewerbe in einwandfreier Weise zu erfolgen. tteberhaupt ist darauf zu sehen, daß bei Gewerbeanmeldungen der Gegenstand jedweden Gewerbebetriebes möglichst genau bezeichnet werde. Z. 20.302. Steyr, 3. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, OrLsschul- räte, Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genossenschafts-Vorstehungen rc. re. Abonnement auf die Geschäfts -Vormerkblätter sowie den n.-ö. Amtskalcndcr pro 1008. Wie seit einer Reihe von Jahren, so gelangen auch für das Jahr 1908 die in der Hof- und Staatsdruckerei in Wien erscheinenden Geschäfts-Vormerkblätter und der n.-ö. Amtskalender pro 1908 zur Hinausgabe. Die Preise sind gleich wie in den Vorjahren für die Geschäfts - Vormerkblätter 50 h und für den n.-ö. Amtskalender 3 K. Die Gemeinde - Vorstehungen, Ortsschulräte, Schulleitungen, hochw. Pfarrämter, Genoflenschafts-Vorstehungen rc. rc. werden eingeladen, die für die Anzahl der gewünschten Exemplare Geschäfts-Vormerkblätter oder der Amtskalender entfallenden Geldbeträge sogleich oder längstens bis 15. November l. I. an das Expedit der k. k. Bezirks- ' hauptmannschaft in Steyr einzusenden. Z. 20.271. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde- und Genossenschasts- Vorstehungen. Ansschreibnng der Schaup'schen-Stiftnng für unfall- vcrsicherungspflichtige Gewerbe. Kundmachung. Der gewesene Reichsrats-Abgeordnete Dr. Wilhelm Schaup hat ein Capital von 100.000 Kronen als Stiftung für die Unfall-Versicherung des Kleingewerbes in Oberösterreich gewidmet. Hiebei sind in crfter Linie die Unternehmer von freiwillig versicherten Betrieben anspruchsberechtigt und werden aus der Stiftung die würdigsten und bedürftigsten Bewerber je nach der Höhe ihrer Erwerbsteuer bedacht. Die Stiftungsleistung besteht in der Zahlung eines Teiles der Prämie, und zwar: 1. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung bis zu 24 K von höchstens 75% der Jahresprämien. 2. Bei Betrieben mit einer Erwerbsteuer-Vorschreibung [ von 24 X bis 56 K von höchstens 50% der Jahresprämien. Jene Kleingewerbetreibenden, welche beabsichtigen, sich selbst und ihre Hilfsarbeiter, soweit sie nicht ohnehin der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gegen Unfälle in ihrem gewerblichen Betriebe zu versichern und auf eine Bei- tragsleistung aus der Stiftung Anspruch erheben, haben ein alle in Betracht kommenden Verhältnisse ausweisendes Zeugnis, für welches Formularien hieramts vorrätig sind, bis längstens Ende Oktober l. I. hieher vorzulegen. Bewerbungen, welche nach dem 31. Oktober l. I. einlangen, werden nicht berücksichtigt. Bemerkt wird noch, daß der Stiftungsgenuß ausschließlich den Kleingewerbetreibenden zugute kommt. Die Gemeinde- und Genoffenschafts - Vorstehungen werden eingeladen, die interesiierten Kreise hierauf aufmerksam zu machen. Ein eventueller Bedarf an Zeugnissen ist hieramts anzusprechen. Z. 20.049. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Handels - Genossenschaften. Zufolge Erlasies der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 23. August 1907, Z. 21.606/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Komitate Moson gelegenen Gemeinden Moson (Wieselburg) unter Aufrecht- haltung im § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und Handels- Genossenschasten mit Beziehung auf § 10 des Hausierpatentes in Kenntnis gesetzt. Z. 1738/Sch. Steyr, I. September 1907. An sämtliche Schulleitungen. Herr Josef Reisner, Vertreter der österreichischdeutschen Vereine in Jerusalem, beabsichtigt an den öffentlichen und privaten Volks- und Bürgerschulen Vorträge mit Vorführung von Lichtbildern über den Orient abzuhalten; desgleichen werden auch zahlreiche Bilder von Jerusalem und Rom vorgeführt. Hievon werden die Schulleitungen über Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 29. August l. I., Z. 4028, mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem genannten Herrn über sein Ansuchen beim k. k. Landesschulrate die Abhaltung der vorbezeichneten Vorführungen gestattet werden wird, wobei die Wahl des Ortes, der Zeit usw. dem Ermeffen der betreffenden Schulleiter überlassen bleibt. Z. 20.052. Steyr, 30. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Verbot des Verkaufes von „Reizfingerlingen". Seitens einer politischeil Landesbehörde wurde die Aufmerksamkeit des Ministeriums des Innern darauf ge-

185 lenkt, daß in verschiedenen Handelsgeschäften Gummiartikel unter der Bezeichnung „Neizfingerlinge" vertrieben werden, die zu unzüchtigen Manipulationen bestimmt find. Diese Artikel sind nach den eingeholten Fachgutachten des Obersten Sanitätsrates geeignet, Schaden an der Gesundheit zu erzeugen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei, Z. 22.185/V, ^vom 22. August 1907, wird daher kundgemacht, daß das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 17. August 1907, Z. 17.014 ex 1906, das Feilhalten und den Verkauf dieser Artikel untersagt hat. Z. 19.931. Steyr, 31. August 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen betreffend die Vorkehrungen gegen die Blatterncpidenrie. Ueber Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 22.293/V, vom 25. August 1907, wird allen Gemeinde- Vorstehungen zur genauesten Darnachachtung Nachstehendes kundgemacht. Durch das gehäufte Auftreten von Blatternerkrankungen in Wien ist die Möglichkeit einer Einschleppung dieser Krankheit nach Oberösterreich nahegerückt. Es sind daher die Aerzte auf die bestehende Gefahr aufmerksam zu machen, damit sie sich schon bei dem Vorkommen noch unbestimmter allgemeiner Gesundheitsstörungen im Prodromalstadium der Krankheit die Möglichkeit des Auftretens einer Blatternerkraukung stets vor Augen halten und selbst bei Blatternverdächtigen stets die Anzeige unver- weilt erstatten. Jede Ersterkrankung an Blattern ist gemäß dem Statthalterei-Erlasse vom 20. Dezember 1903, Z. 26.872, telegraphisch anher anzuzeigen. Anlangend die Prophylaxe beim Auftreten von Blatternerkrankungen werden die Bestimmungen des Statthalterei- Erlasses Nr. 2297/X vom 7. Februar 1899, publiziert im Amtsblatte Nr. 9 des Jahres 1899, in Erinnerung gebracht. Der Transport Blatternkranker von einer Gemeinde in eine andere ist ausnahmslos zu verbieten und die isolierte Pflege des Kranken in einem Lokalkrankenhause oder Notspitallokale anzustreben. Es werden daher die Gemeinde-Vorstehungen aufgefordert, solche Lokale sofort in Stand zu setzen. Bei allfälligen Transporten im Orte ist die Benützung von Lohnfuhrwerken aus- zuschließen und die nachträgliche Desinfektion der benützten Transportmittel sicherzustellen. Die Wichtigkeit der Impfung und Nevacination ist bei diesem Anlässe wieder allgemein in Erinnerung zu bringen und sind die Aerzte, Seelsorger und Schulleitungen zur größtmöglichen Förderung der Bestrebungen zur Erzielung eines befferen Jmpfzustandes der Bevölkerung einzuladen. Von diesem Erlasse sind die Herren Gemeindeärzte in Kenntnis zu setzen, ferner ist über den Vollzug der Instandsetzung der Notlokale in den Gemeinden anher zu berichten und sind die in Aussicht genommenen Warte- Personen vorher der Impfung zu unterziehen. 3- 19.931. Steyr, 29. August 1907. An alle Genossenschaften. Musterstatuten für Genoffenfchaften und deren Annexinstitute. Laut Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei in Linz vom 27. August 1907, Z. 22.462/VIH, sind die dem Gesetze vom 5. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26, angepaßten, vom k. k. Handelsministerium herausgegebenen Musterstatuten für gewerbliche Genossenschaften und Gehilsen- versammlungen im Drucke erschienen und von der k. k. Hof- und Staatsdruckerei iu Wien zum Preise von L 30 h für die Musterstatuten der gewerblichen Genossenschaften und von ü 15 h für jene der Gehilfenversammlungen in Verschleiß genommen worden. Die Musterstatuten für genossenschaftliche Arbeitsvermittlungsstellen und für Arbeitsvermittlungsstellen der genossenschaftlichen Verbände wurden von der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien zum Preise von je 10 h, weiters die Musterstatuten für Verbände der Gewerbegenossenschaften zum Stückpreise von 20 h in Verschleiß genommen. Diese Musterstatuten sind bei der k. k. Hof- und Staatsdruckerei in Wien erhältlich. Der Bedarf ist von den Genossenschaften unmittelbar bei der Direktion der Hof- und Staatsdruckerei anzusprechen. Hinsichtlich der Anwendung und Anlage der Musterstatuten für gewerbliche Genossenschaften und für Gehilfenversammlungen wird folgendes bemerkt: Im Interesse der beschleunigten Anpassung der Statuten der gewerblichen Genossenschaften an das Gesetz vom 6. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26, gemäß § 110, lit. e, werden sich die Genopenschaften tunlichst der vom Handelsministerium herausgegebenen Musterstatuten zu bedienen haben. In Anbetracht denen wurde denn auch bei Abfassung der Musterstatuten einerseits auf die Anwendbarkeit derselben für alle Arten der genossenschaftlichen Organisation (Fach-, Kollektivgenossenschaften) Bedacht genommen, anderseits wurden die im Gesetze vorgesehenen besonderen Vorschriften für bestimmte Gewerbegattungen (Handelsgewerbe, handwerksmäßige Gewerbe, Gast- und Schankgewerbe) im Musterstatute entsprechend berücksichtigt. Die Musterstatuten können somit nach Maßgabe der int Kontexte derselben enthaltenen Andeutungen und Erklärungen entsprechend adjustiert in allen sich ergebenden Fällen verwendet werden. Die von einzelnen politischen Landesbehörden vorgeschlagene Ausnahme einer Bestimmung in das Musterstatut, wonach das nichtentschuldigte Fernbleiben von der Genossen- schaftsversammlung und von den Sitzungen des Genossenschaftsausschusses ausdrücklich unter die Sanktion der im 8 125 G.-O. vorgesehenen Ordnungsstrafen zu stellen wäre, bat das Handelsministerium in der Erwägung nicht berücksichtigt, weil es der einzelnen Genossenschaft unbenommen bleibt, nach fallweisem Beschlusse die Uebertretung dieser sowie anderer Genoßenschastsvorschristen der Disziplinarbehandlung durch die Genossenschastsvorstehung im Sinne der bezogenen Gesetzesstelle zuzuführen. Hievon setze ich die Genossenschaften mit dem Bemerken in die Kenntnis, daß die Genossenschaften gemäß 8 110 der neuen Gewerbeordnung ihre Statuten binnen 6 Monaten nach dem Inkrafttreten der Gewerbeordnung, d. i. bis 16. Februar 1908 der politischen Landesbehörde die neuen Statuten zur Genehmigung vorzulegen haben, widrigenfalls

186 die Anpassung der Statuten an das neue Gesetz ohne Rücksicht auf etwaige gegenteilige Beschlüye der Genostenschaft von Amtsivegen vorgenommen werden wird. ZZ. 19.933, 70.048 u. 20.054. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. 8. Gendarmerie-Posten-Aommandem Warnung vor mehreren Unterftütznngs- Schwindlern. Alois Kopetzky, 1866 geb., verheiratet und gewesener Rechtskonzipient, nach Linz zuständig; Anton Lugingcr, 1869 zu Anthering geboren und dahin zuständig, von Profession Taglöhuer, und Johann Bruckmüller, 1880 in Treiskirchen n.-ö. geboren, nach Schlägl zuständig, treiben sich in der Welt beschäftigungslos herum und lasten sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldvorschüsse und Reiseunterstützungen ausfolgen, wodurch den Heimatsgemeinden bedeutende Aus- lagen erwachsen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, den genannten Individuen außer den Fall dringendster Not keine Unterstützungen zu gewähren, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. ad Z. 20.008. Steyr, 27. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 24. August 1907, Z. 19.498, Amtsblatt Nr. 35, angeordneten Nachforschungen nach dem Taxpflichtigen Josef Rodlmayr sind einzustellen. Z. 20.311. Steyr, 3. September 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Wiederruf. Laut Berichtes der Stadtgemeinde - Vorstehung Linz vom 22. Angust 1907, Z. 46.385, an die o.-ö. Statthalterei ist der am 6. August aus der Zwangsarbeitsanstalt in Laiback entwichene Zwängling Georg Blumberger am 17. August l. I. in Linz aufgegristen, und am 18. August in vorerwähnte Anstalt wieder eingeliefert worden. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 24. August 1907, Z. 19.357, Amtsblatt Nr. 35, diesfalls angeordneten Nach- forschungen sind daher einzustellen. Z. 19.880. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8° 8. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Laut Zuschrift der Direktion der Krainer Landes- ZwangSarbeitsanstalt Laibach vom 24. Juli 1907, Z. 1562, ! ist der Oberösterreicher Zwängling Johann Moser in Eisenerz aufgegriffen und daselbst dem k. k. Bezirksgerichte eingeliefert worden. Die mit dem h. ä. Ertaste vom 30. Juli 1907, Z. 17.432, Amtsbl. Nr. 31, angeordneten Nachforschungen nach Vorgenannten sind daher einzustellen. Z. 20.291. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Leopold Eugen Mahr, geboren 1872, nach Sankt Ulrich zuständig, ist wegen rückständiger Militärtaxe aus- zuforschen. Ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist sogleich anher anzuzeigen. Z. 19.878. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 8. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung des eutwicheueu Zwänglings Matthias Kracker aus Ncsscltal. Laut Zuschrift der Landeszwängsarbeitsanstalt Laibach vom 7. August 1907, Z. 1712, an die k. k. Stattbalterei, ist der mit Erlaß der k. k. Statthalterei Linz vom 18. April 1907, Z. 9306/11, notionierte, am 31. März 1851 in Kummersdorf geborene und nach Nesseltal im politischen Bezirke Gottschee heimatberechtigte Krainer - Zwängling Matthias Kracker, entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, mittelstarken Körperbaues, hat ein längliches Gesicht, schwarze Haare, solche Augenbrauen, braune Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, schadhafte Zähne, ein spitzes Kinn und trägt einen schwarzen Schnurrbart. Er spricht deutsch und englisch und ist von Profestion Taglöhuer. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Zwilchhose und Weste, ferner mit Hemd und Gattie und sonstigen Kleinigkeiten, welche mit der Marke „Zwangs-. Arbeits-Anstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden beauftragt, Nachforschungen über den Aufenthalt der Genannten zu pflegen, und ist im Falle der Eruierung die Wiedereinlieferung des Genannten sogleich zu veranlassen und hierüber anher zu berichten. Z. 20.206. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 8. Gendarmerie-Posten-Rommanden. Ausforschung der entwichenen Zwänglinge Johann Gföllpointner und Franz Lenz. Z. 1894. Kurrendierung. | Entwichen sind heute zirka 5'/° Uhr nachmittags von der am Br. Codellischen Grunde beschäftigten Korrigenden- Abteilung nach Uebersebuna des Gruber-Kanales in den Golovec:

187 1. Der mit Erlaß des Landesausschnsses Linz vom 25. Juli 1906, Zahl 17.282, anher notionierte, seit 5. August 1906 hieranstalts detenierte, am 7. April 1890 iu Gleink geboreue und nach Neichraming im politischen Bezirke Steyr heimatsberechtigte Oberösterreicher-Korrigend jg. Johann Gsöllpointner. Derselbe ist von mittlerer Statur, schlanken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, dunkelblonde Haare, blonde Augenbrauen, graublaue Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne und ein ovales Kinn. Er spricht deutsch und ist.von Prosession Dienstbote. 2. Der mit Erlaß der k. k. Landesregierung Klagenfurt vom 8. August 1907, Z. 14.414, anher notionierte, seit 14. August 1907 hieranstalts detenierte, am 2. November 1890 in Kirchbichl in Tirol geborene und nach St. Georgen im politischen Bezirke Wolfsberg heimatsberechtigte Kärntner- Korrigend jg. Franz Lenz. Derselbe ist von mittlerer Statur, schlanken Körperbaues, hat ein rundes Gesicht, blonde Haare, solche Augenbrauen, graue Augen, eine niedere Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne und ein rundes Kinn. Er spricht deutsch und ist von Prosession Bäckerlehrling. Bekleidet waren diese Korrigenden mit der Korrigenden- Zwilchmontur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangs- arbeits-Anstalt Laibach" versehen sind. Ausforschen und Aufenthalt anher bekannt geben Direktion der krain. LandeS-Zwangsarbeits-Anstalt Laibach, am 30. August 1907. ZZ. 19.358 und 19.879. Steyr, 2. September 1907. An alle Gemeinde -Vorstellungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist und zwar: der im Jahre 1870 als Sohn der Eheleute Uscher und Schifre Brejer zu Wama im Bezirke Kimpolung ge- ! borene, Militärtaxpflichtige Josef Brejer und der der am 22. September 1886 in Proßnitz geborene, nach Wal. -Klobuk, im Bezirke Ungarisch-Brod zuständige Stellungspflichtige Benedikt Franz Horalik, unehelicher Sohn der ledigen Anna Horalik. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. Oktober l. I. anher zu berichten. Steyr, 1. September 1907. An sämtliche Genossenschafts- und Krankenkassen-vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeanmeldnngen pro August 1907. 1. Josef Oberndorfer, Gemischtwarenhandel in Neichraming Nr. 94. 2. Josef Moisl, Holzhandel in Lausa Nr. 99/100. 3. Johann Rogl, Dresch- und Futterschneid- maschmenverleihung in Maria Laah Nr. 26, Gemeinde Losemteinleiten. 4. Sebastian Obernberger, Gemiscbtwaren- handel in Ried Nr. 16. 5. Aloisia Seltsam, Gemiicbt- warenhandel in Sipbachzell Nr. 10. 6. Cäcilie Jungherr, Damenkleidermacherin in Lahrndors Nr. 8, Gemeinde Garsten. _ 7. Leopold Stöttinger, Gemischtwarenhandel in Mairstors Nr. 35, Gemeinde Eberstallzell. 8. Anton Schwarz, Gemischtwarenhandel in Bad Hall Nr. 176. 9. Valentin Mayr, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Markt Kremsmünster Nr. 98. 10. Franz Mayrhofer, Gemischwarenhandel in Bad Hall Nr. 88. 11. Johann Fuchslehner, Krämer in Pechgraben 'Nr. 33, Gemeinde Großraming. 12. Franz Ehrenhuber, Gemischtwarenhandel in Saaß Nr. 3, Gemeinde Garsten. 13. Florian Gruber, Gast- und Schankgewerbe (ß 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Neustift Nr. 37. 14. Johann Kuntner, Gemischtwarenhandel in Neuzeug Nr. 36, Gemeinde Sierning. 15. Karl Weidinger, Maschinelle Messerschalenerzeugung in Sierning Nr. 117. 16. Joses Wohlmuth, Gemischtwarenhandel in Neuschönau Nr. 57, Gemeinde St. Ulrich. 17. Franz Dröschberger, Gemischtwarenhandel in Sierning 'Nr. 248. 18. Josef Kreuzinger, Gemischtwarenhandel in Losensiein- leiten Nr. 51. 19. Joses Weingartberger, Getreide- und Futterstosfehandel in Sierning Nr. 187. 20. Maria Lettner, Gemischtwarenhandel in Markt Kremsmünster Nr. 98. 21. Anna Hennerbichler, Gemischtwarenhandel in Neuzeug Nr. 99, Gemeinde Sierning. 22. Therese Lachmayer, Damen- schneiderin in Sipbachzell Nr. 12. 23. Therese Seltsam, Damenschneiderin in Sipbachzell Nr. 10. 24. Nosa Dröschberger, Dameuschneiderin in Unter - Wolsern Nr. 11. 25. Martin Mayrhofer, Drechsler in Bad Hall Nr. 88. 26. Karl Einheller, Schuhmacber in Sierninghofen Nr. 78. 27. Leopold Spindlböck, Binder in Saaß Nr. 9, Gemeinde Garsten. 28. Leopold Billinger, Tischler in Sierning Nr. 144. 29. Marie Schürrer, Branntweinerzeugung in Au Nr. 1, Genieiude Land Kremsmünster. 30. Leopold Kugfarth, Galanterie- und Kurzwarenhandel in Losenstein Nr. 26. 31. Johann Zachl, Frächter in Sierning Nr. 182. 32. Josef Jungreithmayer, Gemischtwarenhandel in Pfarrkirchen Nr. 11. 33. Marie Mühlberger, Gemischtwarenhandel in Dietach Nr. 3, Gemeinde Gleink. 34. Johann Polzhuber, Gemischtwarenhandel in Neuschönan Nr. 8, Gemeinde St. Ulrich. 35. Simon Buschberger, Gemischtwarenhandel in Kirchberg Nr. 19, Land Kremsmünster. 36. Franz Kronecker, Fahrradhandel in Neuzeug Nr. 62, Gemeinde Sierning. 37. Johanna Brandstetter, Gemischtwarenhandel in Losenstein Nr. 17. 38. Josef Winter, Gemischtwarenhandel in Sierning Nr. 144. 39. Florian Backer, Gemischtwarenhandel in Weyer Nr. 165. 40. Franz Unterleitner, Gemischtwarenhandel in Neuzeug Nr. 2, Gemeinde Sierning. 41. Anna Pöllhuber, Gemischtwarenhandel in St. Ulrich Nr. 28. 42. Franz Leitner, Gemischtwarenhandel in Klein- raming Dir. 57, Gemeinde St. Ulrich. 43. Joses Ober- mayr, Obsthandel in Unterwald Nr. 89, Gemeinde Sankt Ulrich. 44. Juliana Zierer, Gemischtwarenhandel in Stein Nr. 13, Gemeinde Gleink. 45. Franz Leithenmayr, Ge- mischtwarenhandel in Nkaidorf Nr. 9, Gemeinde Land Kremsmünster. 46. Anna Michlmayr, Gemischtwarenhandel in Gründberg Nr. 96, Gemeinde Sierning. 47. Johann Neu- hauser, Stechviehhandel in Wartberg, Nr. 22. 48. Johann Kaiser, Bäcker in Sipbachzell Nr. 42. 49. Marie Baum- gartner, Damenschneiderin in Guntendorf Nr. 30, Land Kremsmünster. 50. Maria Hain, Damenschneiderin in Sierning Nr. 73. 51. Antonie Drescher, Damenschneiderei in Kraxental Nr. 10, Gemeinde Garsten. 52. Amalie Neuhauser, Seifen- und Kerzenverschleiß in Markt Krems-

188 minister Nr. 45. 53. Antonia Maroschin, Gemischtwaren- haudel in Markt Kremsmünster Nr. 73. 54. Alois Zach- huber, Gemischtwarenhandel, (Geschäftsftthrerin Marie Mayr- hofer) in Sierning 172. 55. Ludwig Schimbs, Gemischt- wareuhandel in Sierninghofen Nr. 59, Gemeinde Sierning. 56. Anna Ketterer, Damenschneidern: in Sipbachzell Nr. 21. 57. Michael Ofner, Hufschmied in Großraming Nr. 51. 58. Anna Wittmann, Genuschtwarenhaudel in Sierning Nr. 77. 59. Aloisia Jäger, Gemischtwarenhandel in Sierning Nr. 197. 60. Martin Hnber, Geniischtwaren- handel in Rohr Nr. 15. 61. August Huber, Schlachtviehhandel in Dietachdorf Nr. 1, Gemeinde Gleink. 62. Michael Zwicklhuber, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. c und f) in Hehenberg Nr. 39, Gemeinde Pfarrkirchen. 63. Franz Oberndorfer, Gemischtwarenhandel in Sattledt Nr. 8, Gemeinde Land Kremsmünster 64. Maria Hötzendorfer, Damenschneiderei in Unterrohr Nr. 40, Gemeinde Nohr. 65. Jgnaz Hanusch, Gast- und Schankgewerbe § 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Großraming Nr. 19. 66. Jgnaz Hanusch, Gemischtwarenhandel in Großraming Nr. 19. 6. Gewcrbelöschungen. 1. Kuno Dickbauer, Gemischtwarenhandel in Großraming Nr. 19. 2. Kuno Dickbauer, Gast- und Schankgewerbe in Großraming Nr. 19. 3. Alois Droll, Messerschmied in Sierning Nr. 31. 4. Michael Neuhauser, Seifensieder in Markt Kremsmünster Nr. 45. 5. Johann Hoheneder, Schneider in Leombach Nr. 7, Gemeinde Sipbachzell. 6. Johann Seltsam, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Sipbachzell Nr. 10. 7. Therese Seltsam, Krämer in Sipbachzell Nr. 10. 8. Anton Fuchslehner, Krämer in Pechgraben Nr. 39, Gemeinde Großraming. 9. Clotilde Vulgari, Gemischtwarenhandel und Maschin- strickerei in Kraxental Nr. 8, Gemeinde Garsten. 10. Franz Mayrhoser, Gemischtwarenhandel in Vad Hall Nr. 88. I 11. Johann Schwarz, Gemischtwarenhandel in Bad Hall Nr. 176. 12. Maria Schmiert, Gemischtwarenhandel in Gründberg Nr. 96, Gemeinde Sierning. 13. Franz Kronegger, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen Nr. 67. 14. Josef Jungreitmayer, Gemischtwarenhandel in Pfarrkirchen Nr. 11. 15. Michael Weyermayr, Branntweinerzeugung in Land Kremsmünster. 16. Johann Schwalsberger, Bäcker in Sipbachzell Nr. 42. 17. Josef Weingartsberger, Viktualien- handel in Sierning Nr. 187. 18. Johann Leithenmayr, Gemischtwarenhandel in Nührndorf Nr. 40, Gemeinde Nied. 19. Johann Polzhuber, Viktnalienhandel in Neuschönau Nr. 8, Gemeinde St. Ulrich. 20. Marie Mühlberger, Fragnerei in Dietach Nr. 3, Gemeinde Gleink. 21. Rosa Zachhuber, Krämerei in Sierning Nr. 172. 22. Marie Kastner, Wasenmeister in Grub Nr. 18, Gemeinde Land Kremsmünster. 23. Vinzenz Bulgari, Schirmhandel in Kraxental Nr. 2, Gemeinde Garsten. 24. Franz Nieder- grottenthaler, Schneider in Sierning Nr. 199. 25. Alois Müller, Käse- und Buttererzeugung in Wartberg Nr. 24. 26. Peter Leitner, Abfüllen von Vier in Flaschen in Oberburgfried Nr. 5, Gemeinde Land Kremsmünster. 27. Therese Buschberger, Gemischtwarenhandel in Kirchberg Nr. 19, Land Kremsmünster. 28. Franz Huber, Tischler in Neustist Nr. 29, Gemeinde Gleink. 0. Sonstige Gewerbederänderungen. 1. Heinrich Fischer, Kaffeehaus in Markt Weyer Nr. 2, verpachtet an Adolf Haberstroh. 2. Franz Waldmann, Gemischtwarenhandel, Sierninghofen Nr. 67, Pachtverhältnis mit Franz Kronecker aufgelöst. 3. Alois Stein- maßl, Pächter der Bahuhofrestauration in Pergern. 4. Aktieubrauerei Steyr, verpachtete das Gast- und Schankgewerbe in Neuzeug Nr. 62 an Franz Kronegger. 5. Cäcilie Niegler, Krämerei in Großraming Nr. 43, verpachtet an Anton Maier. 6. Theodor Kerbler, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen Nr. 63, verpachtet an Ernst Baumer. Der k. f. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Vortag der k. i.Hm^^ ®w. - M^iiVä«

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