Amtsblatt 1907/35 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

176 gänzung der Gewerbe-Ordnung, die Bezeichnung der gemeiniglich von Frauen betriebenen handwerksmäßigen Gewerbe verfügt. Ueber Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 14. August 1907, Z. 21.410/VIII, werden die Ge- noffenschafts-Vorstehungen auf diese Verordnung aufmerksam gemacht. Z. 19.626. Steyr, 25. August 1907. An alle Gemeinde -Vorftehungen. Verordnung der k. k. Ztatthatterei im Erzherzogtume Oesterreich oli der Enns vom 16. Äugust 1907, betreffend die Regelung der an Sonntagen zulässigen Kontorund Burcauarberten für das konzessionierte Gewerbe der Dienst- und Stellcnbcrnlittlung. Die Bestimmungen der hierämtlichen Verordnung vom 20. Juni 1907, L.-G.- und V.-Bl. Nr. 17, über die an Sonntagen zulässigen Kontor- und Bureauarbeiten werden auch auf das konzessionierte Gewerbe der Dienst- und Stellenvermittlung ausgedehnt. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit. Für den k. k. Statthalter: Binder m. p. Die Gemeinde - Vorftehungen werden über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 16. August 1907, Z. 19.320/VIII, beauftragt, die interessierten Kreise auf diese Verordnung aufmerksam zu machen. Z. 19.259. Steyr, 21. August 1907. An alle Gemeinde-vorftehungen. Betreffend die Dechiffrierung von Wetterprognosen. Mit dem Erlasse vom 25. Juli 1907, Z. 25.621/616, hat das k. k. Ackerbau-Ministerium der k. k. o.-ö. Statthalterei folgendes eröffnet: Wie bekannt, wird die Wettervorhersage für den nächsten Tag täglich nachmittags (mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage) mittels eines aus mehreren chiffrierten Worten mit je 5 Buchstaben bestehenden Telegramms, als Anhang zum Kurstelegramme, bekannt gemacht, das an alle Post- und Telegraphenämter abgegeben wird. Die Bedeutung der fünf Buchstaben, aus welchen jedes chiffrierte Wort besteht, wird mit Hilfe eines neben dem affigierten Kurstelegramme angebrachten Chiffern- schlüssels entziffert. Der k. k. Postmeister und Gemeindesekretär in Guns- kirchen (Bezirkshauptmannschaft Wels in Oberösterreich), Franz Wimmer, hat nun einen einfachen und praktischen Apparat konstruiert, mit welchem auf ganz leichte Weise gleichzeitig die Entzifferung des chiffrierten Wetterprognosentelegrammes und Veröffentlichung der dechiffrierten Prognose bewerkstelligt werden kann. Von diesem Apparate hat der Genannte ein Musterexemplar dem k. k. Ackerbauministerium mit dem Ersuchen vorgelegt, demselben eine amtliche Empfehlung zuteil werden zu lassen. Da der in Rede stehende Apparat, dessen Anschaffungspreis 4 Kronen beträgt, insbesondere für Gemeindeämter, Schulen, landwirtschaftliche Vereine, Kasinos rc. als gut verwendbar sich erweisen dürste, nimmt das Ackerbau- Ministerium keinen Anstand, diesem Ansuchen Wimmers zu entsprechen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 13. August 1907, Z. 21.200/1, mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 20. April 1907, Z. 9638, Amtsblatt Nr. 17, mit der Weisung in Kenntnis gesetzt, die Interessenten, insbesondere aus landwirtschaftlichen Kreisen, auf den Wimmerschen Wetter- prognosen-Dechiffrierapparat aufmerksam zu machen. Z. 19.190. Steyr, 22. August 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. . Betreffend die Errichtung eines Remontendepots. Laut Erlasses des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 19. Juli l. I., Z. 27.171/2752, beabsichtigt das k. u. k. Neichs-Kriegs-Ministerium im Jahre 1908 ein Nemonten- depot für 400 Remonten, und zwar in einem der nach- benannten Länder: Bukowina, Galizien, Schlesien, Mähren, Böhmen, Ober- und Nieder-Oesterreich auf erpachteten Grundflächen zu errichten. Es erscheint dem k. u. k. Reichs- Kriegs-Ministerium notwendig, für den gedachten Zweck vor allem eine geeignete Liegenschaft in einem dieser Länder aus- zumitteln und deren Pachtung in Aussicht zu nehmen, zu welchem Behufe vom genannten Ministerium um die Mitwirkung des Ackerbau-Ministeriums in dieser Angelegenheit ersucht wurde. Die beiläufigen Erfordernisse eines Remontendepots mit dem Stande von 400 Remonten sind aus der nachfolgend abgedruckten Uebersicht zu entnehmen; auch geht aus der Anmerkung zu derselben hervor, über welche Fragen ein diesfälliges Offert Aufschluß zu geben hat. Das Areale für ein solches Remontendepot hat zirka 2500 Katastraljoch nutzbare Fläche zu umfassen, braucht aber nicht in einem zusammenhängenden Komplex enthalten zu sein, sondern kann auch auf mehreren nicht allzuweit von einander entfernte Wirtschaftshöfe verteilt sein. Es ist auch zulässig, aneinander stoßende Besitzungen vereint in Pacht zu nehmen. Etwaige Offerte sind bis spätestens Ende September 1907 direkt an das k. u. k. Neichs-Kriegs-Ministerium zu richten, welches sodann darüber Beschluß fassen wird, ob auf die Prüfung derselben näher eingegangen werden kann. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 8. August 1907, Z. 20.394/X, mit dem Auftrage in die Kenntnis, in geeignet erscheinender Weise für die möglichste Verbreitung dieses Pachtanbotes des k. u. k. Neichs-Kriegs-Ministeriums Sorge zu tragen und die in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Kreise zur Ueberreichung von Offerten aus^ zufordern.

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