173 § 7?) Der gleichzeitige Betrieb des Dienst- und Stellenvermittlungsgewerbes mit dem..... _. ..........................Gewerbe durch den Konzessionsinhaber ist mit dem Erlasse der k. k. Statthalterei . Landesregierung vom............................................Z......................., gestattet worden. Der gleichzeitige Betrieb des Dienst- und Stellenvermittlungsgewerbes mit dem......................... Gewerbe in demselben Lokal ist mit dem Erlasse der k. k. Statthalterei . Landesregierung ............................................................................. vom........................................... Z...................... y gestattet worden. § 8. Die Beherbergung fremder, arbeitsuchender Frauenspersonen ist untersagt.**) Mit dem Erlasse der k. k. Statthalterel- ............... Landesregierung vom............................................Z......................., ist die Ausübung des Dienst- und Stellenvermittlungsgewerbes durch den Stellvertreter............................................(Vor- und Zuname) genehmigt worden. 8 10. Ein Exemplar dieser Geschäfsordnung ist im Betriebslokal anzuschlagen. § 11. . , Jede Aenderung der Geschäftsordnung bedarf der vorherigen Genehmigung der politischen Landesbehörde. .......................... den...................................... (Datum). (Eigenhändige Unterschrift des Konzessionsinhabers.) Z....................... Genehmigt im Sinne des § 21 e G.-O. ................................ , am............................................ Mir den lr. k............................................... Z. 19.107. Steyr, 19. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreffend Warnung vor dem spanischen Schatzgräberschwindel. Anfangs August l. I. ist an eine Persönlichkeit im Bezirke ein angeblich von einem im Gefängnis zu Madrid in Spanien inhaftierten Individuum geschriebener Brief angelangt, in welchem der Adressat um Auslösung seines mit Beschlag belegten Koffers, in welchem sich Banknoten im Werte von 900.000 Franks befinden sollen, ersucht und ihm für den Fall seiner Mitwirkung als Belohnung 40 "/» dieser Summe versprochen wird. Da dieser Brief augenscheinlich mit dem bekannten spanischen Schatzgräber (Entierro) *) Nichtzutreffendes ist an streichen. Eventuell hat der ganze Paragraph zu entfallen. ') Diese Bestimmung entfällt, wenn der KonzesslonSinhaber außerdem die Berechtigung zur Beherbergung von fremden (^ 1b, lit. a Ä.--O.) besitzt. Schwindel im Zusammenhänge steht; finde ich mich veranlaßt, den Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden die in gleicher Angelegenheit ergangenen Erlässe vom 6. August 1893, Z. 9928, Amtsblatt Nr. 32; vom 15. April 1896, Z. 5482, Amtsblatt Nr. 17; vom 5. Juli 1898, Z. 9726, Amtsblatt Nr. 27; vom 23. November 1903, Z. 16.603, Amtsblatt Nr. 48; vom 8. August 1905, Z. 16.079, Amtsblatt Nr. 32, und vom 15. April 1907, Z. 9140, Amtsblatt Nr. 16, in Erinnerung zu bringen und die Gemeinde-Vorstehungen neuerlich zu beauftragen, die Bevölkerung in geeigneter Weise zu warnen und aus dieselbe dahin einzuwirken, daß etwa neuerlich einlangende Briefe unverzüglich im dortigen Wege anher eingesendet werden. ad Z. 18.672. Steyr, 25. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Uommanden. Betreff Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 31. Juli 1907, Z. 17.448, angeordneten Nachforschungen nach dem taxpflichtigen Michael Kiernberger aus Sierniug sind eiuzustellen. Z. 18.726. Steyr, 13. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreff Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 3. August 1907, Z. 17.575, Amtsblatt Nr. 32, augeordueten Nachsorschuugen nach dem abgängigen Albert Mauritz sind einzustellen. Z. 18.874. Steyr, 19. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 10. Mai 1907, Z. 11.141, Amtsblatt Nr. 20, augeordueten Nachforschungen nach dem unter Polizeiaufsicht stehenden, entlaufenen Josef Ramskoglcr sind einzustellen. Z. 18.743. Steyr, 14. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Ausforschung der Sterbedaten des Stellungspflichtiaen Josef Malovany. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 31. Juli 1907, Z. 19.881/IV, hat die k. k. Statthalterei für Mähren um die Veranlassung der Ausforschung beziehungsweise Feststellung der Sterbedaten des am 12 März 1885 in Wien geborenen, nach Czeikowitz im Bezirke Goding zuständigen Stellungspflichtigen Josef Malovany, unehel. Sohnes der Maria Jmpseil, geborenen Malovany angesucht.
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