Amtsblatt 1907/33 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

169 Z. 17.983. Steyr, 7. August 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und t L Gendarmerie - Posten - liommanden betreffend Warnung vor den Unterstützungs-Schwindlern Karl und Julian« Wohl»»nieder aus Kremsmünster Markt. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 31. Juli 1907, Z. 19.595./XU, treiben sich die nach Krems- münsier zuständigen Karl und Julians Wohlmuteder beschäftigungslos herum und verursachen ihrer Heimatgemeinde durch Inanspruchnahme momentaner Unterstützungen von fremden Gemeinden große Kosten. Karl Wohlmuteder ist im Jahre 1876 geboren. Er hat ein Arbeitsbuch ddo. 6. März 1896, Z. 72, und einen Heimatsschein ddo. 23. April 1907, Z. 3/07, in Händen. Er ist von mittlerer Größe und trägt einen blonden Schnurr- und Vollbart. Das Ehepaar Wohlmuteder zieht in Begleitung seines etwa zehnjährigen Mädchens herum. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden daher beauftragt, den Genannten außer im Falle dringendster Not, keinerlei Reisevorschüsse und Unterstützungen zu verabfolgen, sondern dieselben bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen der schubpolizei- lichen Behandlung zuzuführen. . Z. 17.987, 17.985, 17.986. Steyr, 6. August 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und ?. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor mehreren Unterstützungs-Schwindlern. Es treiben sich mehrere Individuen u. zw.: Der in Batiz (Komitat Hunyad) zuständige Johann Predony; der in O-Becze im Jahre 1888 geborene und dahin zuständige ledige, beschäftigungslose Zimmermaler Karl Lvnsrd und der im Jahre 1841 in Endersdorf geborene und dortselbst zuständige Fleischhauer Edmund Fochler, arbeitslos in der Welt herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden angewiesen, diesetl Individuen, ausgenommen den Fall eines unabweislichen Bedürfnisses keinerlei Unterstützungen zu gewähren, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzung schubpolizeilich zu behandeln. ad Z. 17.633. Steyr, 2. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommandem Widerruf. Die mit dem h. ä. klaffe vom 26. Juni 1907, Z. 14.618, Amtsblatt Nr. 27, angeordneten Nachforschungen nach dem Taxrückständler Michael Peyerl stnd einzustellen. ad Z. 17.937. Steyr, 5. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Betreff Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 29. Juli 1907, Z. 17.306, Amtsblatt Nr. 31, angeordneten Nachforschungen nach dem Militärtaxrückständler Heinrich Brunfteiner sind ein- zustellen. Z. 17.727. Steyr, 5. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen NKd L° 8° Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasie vom 19. Jänner 1905, Z. 1375, Amtsblatt Nr. 4, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Karl Ferdinand Szczotka sind einzustellen. Z. 18.481. Steyr, 11. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd L k. Gendarmerie-Posten - Nommanden. Wiederruf. Die mit deni h. ä. Erlasse vom 23. Jänner 1907, Z. 19.665 u. 1967, Amtsblatt Nr. 5, angeordneten Nachforschungen nach dem stellungspflichtigen Anton Perwald sind einzustellen. Z. 18.480. Steyr, 11. August 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 3. August 1907, Z. 20.435/H, hat sich der beim Besitzer Anton Strle aus Matena dir. 7, Gemeinde Jgglach, politischer Bezirk Laibach, als Knecht bedienstete, etwas schwachsinnige Johann Skraba am 23. Juni l. I. unbekannt wohin entfernt und ist bis nun noch nicht zurückgekehrt. Johann Skraba ist am 17. Mai 1850 in Matena geboren, nach Jgglach zuständig, ist mittelgroß, untersetzt, hat dunkle Gesichtsfarbe, schwarze Haare und Augenbrauen, graue Augen, proportionierte Nase und Mund, schadhafte Zähne, schwarzen Schnurr- und Vollbart und ist etwas bucklig. Derselbe spricht slowenisch und war mit einem gewöhnlichen Zwirnzeuganzuge sowie schwarzem Hute (Be- schuhung unbekannt) bekleidet. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten -Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über dessen Aufenthalt zu pflegen und ist ein positives Resultat anher bekanntzugeben.

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