Amtsblatt 1907/31 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. Lezli'kshauplmMiilchast Steijr für öen gteichncrrnigen potttifchen und Hchuwezirk. Ur. 31. Steyr, am 1. August. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aus geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationöpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopslichtia? Zldressaten mit directer Postversendung lährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 K. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 29. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstellungen. Hinansgabe der Rcichsgesch - Blätter. Unter Einem gelangen die Reichsgesetz-Blätter Stück LXXIII, LXXIV, LXXV und LXXV1 an die Gemeinde-Vor- stehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 16.909. Steyr, 23. Juli 1907. An alle Gemeinde -Vorstellungen und die hochw. Pfarrämter« Vorarbeiten für die Hanptstcllnng 1908. Gemäß § 21:1 — 2 der Wehrvorschristen, I. Teil, haben die Gemeinde - Vvrstehungen die laut § 15: 1 — 3 der Wehrvorschristen, I. Teil, erhaltenen Matrikenauszüge der 1887 geborenen Jünglinge, welche mit 1908 stellungs- pflichtig werden, den Matrikenführern (Pfarrämtern) zur Eintragung der inzwischen eingetretenen Veränderungen zu übergeben. Die Matrikenführer haben dieselben nach Ergänzung den Gemeinde-Vorstehungen bis längstens Ende Oktober znr Anlegung der Stellungsverzeichnifle zurückzustellen. Z. 16.605. Steyr, 20. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Rekrutenrepartition. Laut Erlasses der k. k. o. -ö. Statthalterei vom 19. Juli 1907, Z. 18.814/IV, beträgt das Rekrutenkontingent des Heeres pro 1907 für den politischen Bezirk Steyr Land 121 Mann; hievon ab 5 mit bleibender Widmung und Einteilung Assentierter, verbleiben 116 Mann, sodaß die Los-Nummer 419 der I. Altersklasse die vorläufige Abschlußnummer des Heeres bildet, d. h. die in der I. Altersklasse bis einschließlich Los-Nummer 419 mit Vorbehalt der Widmung und Einteilung Assentierten, gelangen als Rekruten in das Heer. Das Nekrutenkontingent der Landwehr beträgt 47 Mann; hievon 1 mit bleibender Widmung und Einteilung Ayen- 1 tierter ab, verbleiben 46 Mann. Es bildet daher die Los- Nummer 421/11 die Abschlußnummer für die Landwehr, j d. h. diejenigen Assentierten der 1. Altersklasse, welche eine höhere Los-Nnmmer als 419 haben, und die Ayentierten der II. Altersklasse bis einschließlich Los-Nummer 421 gelangen als Rekruten in die Landwehr. Fünf Mann gelangen vorläufig als Ueberzählig in ! die Ersatzreserve. Diese Rekrutenrepartition ist durch Anschlag an der > dortigen Amtstasel oder aus sonst geeignete Weise zur allge- ! meinen Kenntnis zu bringen. — I Z. 17.183 Steyr, 25. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Landsturmmeldung im Jahre 1007. Mit Bezug aus die Bestimmungen des § 3, bezw. < § 4, Punkt 2, 4. Absatz, der mit R.-G.-Bl. Nr. 147 ex 1905 verlautbarten Vorschrift betreffend die Meldepflicht der Land- sturmpfiichtigen, erhalten die Gemeinde-Vorstehnngen den Auftrag bis 20. August l. I. anher zu berichten, an welchen beiden Tagen des Monats Oktober im heurigen Jahre, selbe die Entgegennahme der Vorstellung (Meldung) der Meldepflichtigen Landsturmpflichtigen vorzunehmen beabsichtigen. Die beiden Vorstellungs- (Melde-) tage find derart zu bestimmeu, daß einesteils zwischen dem 1. und 2. Meldetage eine Frist von höchstens 8 Tagen liegt, und daß andern- teils die Meldetage nicht mehr in jene Zeit sollen, in welcher im Bezirke die Kontrollversammlung sür das Heer und die Landwehr abgehalten wird; dieselbe beginnt Heuer voraussichtlich am 20. Oktober. Ju dem zu erstattenden Berichte ist auch gleichzeitig der voraussichtliche Bedars au Meldedrucksorten, u. zw. an weißen und gelben Landsturmmeldeblättern anzusühren. Gelbe Meldeblätter sind ausschließlich nur zur Ausnahme von erstatteten Meldungen jener Landsturmpflichtigen zu benützen, welche mit einer Widmungskarte für eine spezielle Dienstleistung im Landstürme oder sür Kriegszwecke beteilt sind.

154 Für alle andern Landsturmpflichtigen sind Landsturm- meldebläuer aus weißem Papier zu verwenden. Z 1831/VI. Steyr, 1. August 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Vorarbeiten für die Hauszinssteucr- bemeffung pro 1908 für die nach tit. b des Gesetzes vom 9. Februar 1882, R.-G.-Bl. Nr. 17, Hauszinssteuerpflichtigen Gebäude. Die Gemeinde-Vorstehungen werden hiemit beauftragt, das vorschriftsmäßig verfaßte Hauszinssteueroperat pro 1908 bezüglich der nach § 1, Ht. b, des Gesetzes vom 9. Februar 1882, R.-G.-Bl. Nr. 17, Hauszinssteuerpflichtigen, d. i. bezüglich aller ganz oder teilweise vermieteten Gebäude im dortigen Gemeindegebiete mit Ausnahme der in den Ortschaften Bad Hall, Buchholz, Jägerberg, Kraxental, Neu- schönau, Pfarrkirchen, Pyrach, Sarning, Weyer Markt und Obsweyer gelegenen Gebäude, für welche im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 1896, R.-G.-Bl. Nr. 120, die Hauszinssteuer für zwei Jahre veranlagt wird, bis längstens 14. September 1907 an das zuständige k. k. Steueramt unter Berufung auf den vorliegenden Erlaß einzusenden. Die erforderlichen Drucksorten samt den von den Gemeinde- Vorstehungen sogleich öffentlich zu verlautbarenden sowie auf der Amtstafel zu affigierenden und mit 26. September dem Hauszinssteueroperate anzuschließenden Kundmachungen vom 1. August 1907, Z. 1831/VI Str., Klein-Konzept Nr. 15, werden den Gemeinde-Vorstehungen unter einem zugefertigt. Im Zwecke der richtigen Verfaffung des Hauszins- steueroperates sowie der entsprechenden Belehrung der Hauseigentümer und der Verfaffung des Verzeichnisses aller Gebäude des Gemeindebezirkes werden die Gemeinde-Vorstehungen noch nachdrücklichst aus den in dem Amtsblatte Nr. 32 und 33 ex 1904 enthaltenen h. ä. Erlaß vom 2. August 1904, Z. 5460/VI Str., insoweit derselbe die Hauszinssteuerpflichtigen Gebäude in lit. b Orten betrifft, aufmerksam gemacht. Z. 17.204. Steyr, 27. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Statistisches Jahrbuch der autonomen Landesver- waltung. Zufolge Erlaffes des k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 22. Juli 1907, Z. 2821/^1'., werden die Gemeinde- Vorstehungen auf das Erscheinen des VI. Jahrganges des „Statistischen Jahrbuches der autonomen Landesverwaltung" aufmerksam gemacht. Dieser Jahrgang bringt außer einer Uebersicht der selbst- stäudigen statistischen Arbeiten der Länder und einem Generalindex sämtlicher Landesgesetz- und Verordnungsblätter für die Jahre 1902 u. 1903 folgende tabellarisch behandelte Materien zur Darstellung: I. Naturalverpflegsstationen und Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten; II. Ausnahmen in den Gemeindeverband; III. Armenpflege; IV. Oeffentliche Volks- und Bürgerschulen; V. Volkswirtschastliche Verhältnisse: 1. Wasserbauten; 2. Landwirtschaftliche Genoffenschasten; 3. Verkehrswesen; 4. Kreditwesen. VI. Finanzen: 1. Landeshaushalt; 2. Landessteuern; 3. Bezirksstraßensonds; 4. Finanzen der Bezirksvertretungen; 5. Finanzen der Ortsgemeinden, und zwar Ausgaben und Einnahmen, Vermögens- und Schulden- stand der Ortsgemeinden mit niehr und der mit weniger als 5000 Eimvohnern und die Abgaben für kommunale Zwecke. Z. 1583/Sch. Steyr, 26. Juli 1907. An sämtliche Zchulleitungen. Zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 16. Juli l. I., Z. 3325, werden die Schulleitungen über Auftrag des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 3. Juli 1907, Z. 24.288, auf das Erscheinen des Buches: „Heinz Dr. Franz, Sammlung der Vorschriften, betreffend die Heranbildung und Prüfung der Lehrer an Volks- und Bürgerschulen, mit Benützung amtlicher Quellen, Wien, 1907, k. k. Schulbücherverlag, Preis 2 K", behufs allfälliger Anschaffung aufmerksam gemacht. Z. 16.944. Steyr, 27. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor dem Apparate ,,Zahuschmerzstiller". Aus einem Verhandlungsakte. des k. k. Handelsministeriums hat das k. k. Ministerium des Innern entnommen, daß seitens der Firma H. Neu der & Co. in Vodenbach unter dem Namen: „Zahnschmerzstiller", ein Apparat — angeblich nur im Großhandel mit Apothekern — in Vertrieb gebracht wird, dessen Prinzip darauf beruht, daß ein mit Nelkenöl und Menthol getränkter Baumwoll- docht verkohlt und die Hiebei entstehenden Dämpfe durch die Nase aufgezogen werden sollen. Nach dem Gutachten des Obersten Sanitätsrates ist die Anwendung dieses Apparates nicht unbedenklich, weil bei ungeschickter Handhabung desselben Gesundheitsstörungen eintreten und bei jugendlichen oder empfindlichen Individuen sich auch dann einstellen können, wenn genau nach der Gebrauchsanweisung vorgegangen und die Vorrichtung sachgemäß gehandhabt wird. Die Gemeinde-Vorstehungen werden eingeladen, dafür in angemeffener Weise zu sorgen, daß die Bevölkerung vor dem Ankäufe und der Verwendung dieses Apparates unter Hinweis auf die möglichen nachteiligen Folgen entsprechend aufmerksani gemacht werde. Z 17.056. Steyr, 25. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Laut Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Krems vom 23. Juli 1907, Z. 1/59, wurde die bei Rührsdors,

155 Bez. Krems, angeschwemmte männliche Leiche bereits agnosziert. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 15. Juli 1907, Z. 16.134, Amtsblatt Nr. 29, «»geordneten Nachforschungen sind daher einzustellen. Z. 17.025. Steyr, 24. Juli 1907. An alle Gemeinde - Vorsehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 1. Juli 1907, Z. 15.020, Amtsblatt Nr. 28, angeordneten Nachforschungen nach der Leiche des ertrunkenen Josef Heimpl sind einzustellen. Z. 17.431. S t e y r, 30. Juli 1907. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei Z. 19.080 II, vom 23. Juli 1907, ist der auszuforschende Adolf Bahr zu seinen Angehörigen nach Bennisch zurückgekehrt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit Bezug auf den h. ä. Erlast vom 10. Juli 1907, Z. 15.757, Amtsblatt Nr. 29, zum Zwecke der Einstellung der Nachforschungen in Kenntnis gesetzt. Z. 17.306. Steyr, 29. Juli 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Betreffend Ausforschung. Auszuforschen ist: Heinrich Brunnsteiner, 1881 geboren, nach Reich- raming zuständig, wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Erhebungen ist bis 1. September l. I. anher zu berichten. Z. 17.432. Steyr, 30. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung des entwichenen Zwänglings Johann Moser aus St. Marienkirchen. Zufolge Erlasies der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 15. Juli 1907, Z. 18.285/11, ist am 10. Juli 1907, abends, von der im Schloß Kreitz bei Stein in Krain detachierten Zwänglings - Abteilung der am 22. Mai 1877 in Polsenz geborene und nach St. Marienkirchen im politischen Bezirke Wels heimatberechtigte Oberösterreicher Zwäng- ling Johann Moser entwichen. Derselbe ist von großer Statur, starken Körperbaues, hat ein längliches Gesicht, blonde Haare, solche Augenbrauen, blaue Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein rundes Kinn, trägt einen blonden Schnurrbart, ist an beiden Unterarmen tätoviert und mit einem Leistenbruch behaftet. Er spricht deutsch und ist von Profesiion Knecht. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Zwilch-Montur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuben und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden angewiesen, Nachforschungen über dessen Aufenthalt zu pflegen und ist ein positives Resultat behufs dessen Wiedereinlieferung sogleich anher bekanntzngeben. Z. 17.120 u. 17.121. Steyr, 30. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Auszuforschen ist u. zw.: Der am 8. November 1888 in Rohatetz im Bezirke Göding geborene, unbekannt wohin zuständige, Landsturmpflichtige Johaun Holub, unehelicher Sohn der Josefa Holub, und der am 14. Mai 1884 in Wien (Alservorstadt) geborene, nach Strengberg zuständige, Slellunzspslichtige Wilhelm Heiffig, unehelicher Sohn der Rosa Heißig. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 20. September l. I. anher zu berichten. Z. 16.441. Steyr, 21. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. 8. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Im Amtsblatt Nr. 68 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung des k. k Ackerbau-Ministeriums vom 11. Juli 1907, Z. 25.606/3747, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einsuhr von Schweinen aus Ungarn und Kroatien - Slawonien nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Juli 1907, Nr. 18.223/X, zur besonderen Beachtung in die Kenntnis. Z. 17.039. Steyr, 26. Juli 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Im Amtsblatte Nr. 70 der Linzerzeitung ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 10. Juli 1907, Z. 26.371/3831, enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Juli 1907, Nr. 18.756/X, zur besonderen Beachtung in die Kenntnis.

156 Z. 17.040. Steyr, 26. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 14. bis 21. Juli 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Juli 1907, Z. 19.077/X. 1. Rotlauf der Schweine. Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Leopoldschlag, Ortschaft Hämmern. 2. Bezirk Gmunden: Gemeinde Laakirchen, Ortschaft Oberweis. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Windegg, Ortschaft Winden. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Aich; Gemeinde und Ortschaft Walding. 2. Schweinepest. Bestehen der Seuche: 1. Bezirk Urfahr: Gemeinde Urfahr, Ortschaft Urfahrwänd. 2. Bezirk Böcklabruck: Gemeinde und Stadt Vöcklabruck; Gemeinde Negau, Ortschaft Fischerei. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg. 3. Nanschbrand der Rinder. Ausbrnch und Erlöschen der Seuche. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Nosenau, Ortschaften Degleitner, Huth. 2. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Neustift, Ortschaft Grub. Hievon setze ich die Gemeinde - Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 17.291. Steyr, 29. Juli 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Im Amtsblatte Nr. 71 ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 18. Juli 1907, Z. 26.703/3874, betreffeud die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte erschienen. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Juli 1907, Nr. 19.000/X, zur besonderen Beachtung in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Wulderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2