Amtsblatt 1907/28 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

136 Drohung, sie würden in den Vereinigten Staaten wahr- I scbeinlich zurückgcwiesen werden, bestimmt werden, ihr Reise- > ziel zu ändern und nach Argentinien sich zu wenden. Die . Lage der österreichischen Auswanderer in Argentinien ist ! jedoch nach wie vor keineswegs günstig. Am ehesten können ihr Fortkommen noch jene finden, welche so viel Kapital haben, um Grund und Boden zu kaufen und darauf Landwirtschaft zu betreiben, sowie Handwerker, deren Arbeit mit der Landwirtschaft im engen Zusammenhänge steht, wie Schmiede, Stellmacher, Zimmerleute, Maurer, Klemptner, Schlosser rc. Geradezu trostlos sind jedoch die Aussichten für gewöhnliche Arbeiter aller Art (Feldarbeiter, Tag- löbner rc.), für welche der Arbeitslohn im steten Sinken begriffen ist. Bei dieser Sachlage kann von der Auswanderung nach Argentinien nach wie vor nur nachdrücklichst abgeraten werden und es empfiehlt sich dringend, gegenüber jeder Agitation zur Auswanderung nach diesem Lande sich gänzlich ablehnend zu verhalten. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. Juni 1907, Z. 15.639, und vom 18. Juni 1907, Z. 15.640/11, und vom 22. Juni 1907, Z. 15.895/11, sind eventuell Auswaudernde aus vorstehende Informationen besonders aufmerksam zu machen. Z. 15.564. Steyr, 8. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Information. In diesem Jahre wird in der Schweiz im Baugewerbe voraussichtlich eine lebhafte Nachfrage nach fremden Arbeitern sich ergeben. Die Bausaison dauert von Anfangs März bis Ende November. Die Arbeitslöhne betragen 0'50 bis 0 60 Franks per Stunde für Maurer, 0'38 bis 0'48 Franks per Stunde für Handlanger und 0'28 bis 0'37 Franks per Stunde für Pflasterbuben. Eine Kündigung findet nicht statt. Der Lohn wird per Stunde wirklicher Arbeitszeit be- messen und am 1. Zahltage entsprechend den Leistungen des Arbeiters festgesetzt. Alle 14 Tage ist Zahltag, die Auszahlung findet nach Schluß der Arbeit statt. Borschüfle werden keine gegeben. Es müffen daher die Arbeiter wenigstens soviel Bargeld mitbringen, daß sie durch 14 Tage leben können, wenn anders sie nicht durch Kontrahierung schwer zu tilgender Schulden von vorneherein in eine bedrängte Lage kommen sollen. Es ist Vorschrift, daß jeder Arbeiter gegen Unfall versichert werde. ~ Die normale Arbeitszeit beträgt in der Regel im Sommer 10 Stunden, im Winter richtet sie sich nach der Tageshelle, beträgt jedoch nicht weniger als 8 Stunden. Für Sonntags- und Nachtarbeit, sowie für Ueberzeit, das heißt, Arbeit von mehr als 11 Stunden per Tag, wird ein Zuschlag von 50"/„ gewährt; ebenso wird für Arbeit,. bei welcher der Arbeiter im Waffer stehen muß, bis zu 50% Zuschlag bezahlt. Um Unannehmlichkeiten bei den Schweizer Behörden zu vermeiden, ist es vorteilhaft, wenn die Arbeiter mit aui die Schweiz lautenden Neiselegitimationen sich versehen. ZZ. 15.566, 15.567. Steyr, 8. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor mehreren Nutcrstützuugs - Schwindlern. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 12. Juni 1907,Z. 14.465/XII, undvom 17.Juni 1907, Z.14.931/XII, treiben sich nachstehende Individuen in der Welt herum und lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen sowie Reisevorschüsse verabreichen, und zwar: 1. Der am 12. September 1869 zu Rokitnitz, politischer Bezirk Senstenberg, geborene, daselbst heimatberech- tigte Kaminfegergehilfe Eduard Kastner. Seine Eltern heißen Eduard und Franziska, geb. Bohac Derselbe hat eine große Statur, ovales Gesicht, blonde Haare und Augenbrauen, blaue Augen, kleinen Mund und gesunde Zähne; 2. der am 23. September 1877 zu Rokitnitz, politischer Bezirk Senstenberg, geborene, daselbst heimatberech- tigte Schreiber Bertold Peuker. Seine Eltern heißen Christoph und Anna, geb. Kolbe. Derselbe hat eine große Statur, längliches Gesicht, blaue Augen, blonde Haare und Augenbrauen, gewöhnlichen Mund und gesunde Zähne; 3. der im Jahre 1870 geborene und zur Gemeinde Prävali im politischen Bezirke Völkermarkt zuständige Josef Letschnik (Letschuig). Josef Letschnik ist bis nun einmal, und zwar wegen der Uebertretung des Betruges gerichtlich vorbestraft. Die Gemeinde-Borstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 15.144. Steyr, 3. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlaffe vom 24. Mai 1907, Z. 12.160, Amtsblatt Nr. 22, angeordneten Nachforschungen nach dem entwichenen Schulknaben Alois Spatt aus Wart- berg sind einzustellen. Z. 15 389. Steyr, 5. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und. L. Z. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Zufolge Statthalterei-Erlaß vom 24. Juni 1907, Z. 16.418/11, ist die Identität des im Schubarreste zu Perg verwahrten Schüblings — des angeblichen dort inhaftierten Thomas Pospischill — sichergestellt worden und hecht derselbe Thomas Nytir, der in Cernowitz, Bezirk Kamemtz a. d. Linde, heimatberechtigt ist.

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