Amtsblatt 1907/28 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

134 hallen, die sich als bestes Mittel zur Erreichung einer vernünftigen Ernährungsweise des Volkes erwiesen haben und damit zur Verbesserung der Gesundheitsverhältnisie beitragen, so daß diesen Veranstaltungen eine große hygienische, erzieherische, soziale und volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt. Ueber Ersuchen der k. k. o.-ö. Landwirtschaftsgesellschaft, beziehungsweise Erläsie der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 1. Juli 1907, Z. 16.000/VIII, und des o.-ö. Landes- schulrates vom 23. Juni 1907, Z. 2879, lade ich die Gemeinde -Vorstehungen, Ortsschulräte und Schulleitungen ein, die Durchführung solcher Kurse nach Möglichkeit zu unterstützen und die Bevölkerung, beziehungsweise die weibliche Schuljugend auf die Bedeutung dieser Bestrebungen eindringlich aufmerksam zu machen. Z. 14.595. Steyr, 5. Juli 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreff Schaffung und Förderung von Organisationen auf dem Gebiete des Wohnungswesens. Die in Wien bestehende Zentralstelle für Wohnungsreform in Oesterreich, welche als nicht politischer Verein gegründet worden ist, hat den Zweck durch wisienschaftliche Tätigkeit, durch Agitation, Schaffung und Förderung von Organisationen und durch andere geeignete Mittel auf eine durchgreifende Verbesserung der Wohnungs- und Ansiedlungs- verhältuisse hinzuwirken. Angesichts dieses in hervorragendem Maße zu fördernden Zweckes hat das Ministerium des Innern auch nicht verabsäumt, der neugegründeten Zentralstelle die werktätige Förderung in Aussicht zu stellen. Zu diesem Behufe hat das Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 5. Juni 1907, Z. 18.070, die Unterstützung der Ziele dieses Vereines in zweifacher Richtung angeordnet. Die Zentralstelle benötigt vor allem ein Verzeichnis aller Vereine, Genossenschaften und sonstiger Korporationen, welche sich derzeit schon auf dem Gebiete des Wohnungswesens betätigen, um mit ihnen in Fühlung zu treten und sie zu einer gemeinsamen Aktion zu vereinigen. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 12. Juni 1907, Z. 14.805/XI, ergeht daher der Auftrag, eine Zusammenstellung derjenigen Vereine, Gesellschaften und Genossenschaften des dortigen Gemeindegebietes anzusertigen, welche die Verbesserung des Wohnungswesens oder die Herstellung von billigen Wohnungen, sei es im allgemeinen oder für bestimmte Stände oder Schichten der Bevölkerung (Lehrer, Beamte, Arbeiter) zum Ziele haben. Bei jedem Vereine wäre anzugeben, seit wann er besteht, über welche Mittel er verfügt, was er bisher geleistet hat und wer seine führenden Mitglieder sind. In Hinkunft ist von der Bildung derartiger Vereine, Gesellschaften oder Genossenschaften fallweise hieher die Anzeige zu erstatten. Die Gemeindevorstehungen werden daher beauftragt, die bezügliche Liste oder den Fehlbericht bis 1. August 1907 an her vorzulegen. Z 15.201. Steyr, 9. Juli 1907. An alle Gemeinde -vorstehungen. Betreffend die Benennung der Salzbnrger Laudcs- Heilanftalte». Kundmachung. Um die häufig vorkommenden Verwechslungen zwischen der Direktion der Landes-Heil- und Versorgungsanstalten in Salzburg und der Direktion der Landesheilanstalt für Geisteskranke in Maxglan bei Salzburg künftig hintanzuhalten, sieht sich der gefertigte Landesausschuß veranlaßt, die Bezeichnung des erstgenannten Amtes in „Direktion der Landeskrankenanstalten in Salzburg-Mülln" zu ändern. Die Bezeichnung „Direktion der Landesheilanstalt für Geisteskranke in Maxglan" bleibt nach wie vor aufrecht. An diese sind sämtliche, die aufzunehmenden oder dort befindlichen Geisteskranken betreffenden Schreiben, Anfragen rc. sowie Geldsendungen hiefür zu übermitteln. Alle Zuschriften und Anfragen rc. über die Aufnahme von anderen Kranken, über den Zustand, den Zeitpunkt der Entlassung, über gerichtliche Einvernahme rc. der im Sankt Johanns- und Kinderspitale, in der Landesgebäranstalt, im Jrrensiechen- und Leprosenhause befindlichen Kranken sind an die „Direktion der Landeskraukenanstalten in Salzburg- Mülln" zu richten. Diese, beziehungsweise der dieser Direktion als Wir t- schaftsbeamter zugeteilte Verwalter, wird aber auch mit der „Verwaltung der Landesanstalten" verwechselt. Hiezu wird benierkt, daß der letzteren die Verwaltung der Landesstistungen, unter diesen des Vermögens des St. Johannsspital-, Gebär-, Jrrensiechen- und Leprosen- fondes obliegt. Es sind daher auch alle Zuschriften über Vermögensverhältnisse der in den genannten Krankenanstalten untergebrachten Personen, über Dienst- oder Arbeitsverhältnisse, Krankenversicherung rc., die Kurkostenzahlungen, sowie alle diese betreffenden Anfragen rc. an die Verwaltung der „Landesanstalten" in Salzburg zu richten. Vom Landesausschusse des Herzogtums Salzburg am 10. Mai 1907. Der Landeshauptmann: Schuhmacher m. x. Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Oesterreich ob der Enns, Z. 14.259/XII, vom 22. Juni 1907 wird diese Kundmachung zur genauen Darnachachtung verlautbart. Z- 15.557. Steyr, 9. Juli 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen sowie die Herren Aerzte und Apotheker. Betreffend die Verschreibung des „L^rupus bromo- kvrmü compositus“ (Wortmarke „Kami“). Das k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 15. Juni 1907, Z. 19.293, eröffnet, daß nunmehr gegen den allgemeinen Vertrieb der vom Apotheker Rudolf Schober in Wien angemeldeten ausländischen pharma- zeutifchen Zubereitung Syrup bromoform. comp. (mit oer Wortmarke „Kami") die nach der neuerlich vorgelegten Bereitungsvorschrist ohne Zugabe des weingeistigen Aus-

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