129 Z. 1401/(5$. Steyr, 26. Juni 1907. An sämtliche bchulleitungen. Das Ministerium für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 14. Juni 1907, Z. 24.592, gestattet, daß die Aufnahmsprüfungen in die erste Klaffe der Mittelschulen im Julitermine 1907 am 8., eventull am 9. Juli vorgenommen werden, soweit dies nach den lokalen Verhältnissen zulässig erscheint. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 19. Juni 1907, Z. 2805, in Kenntnis gesetzt. Z. 1427/B.-Sch.-N. Steyr, 25. Juni 1907. An sämtliche Ortsschulräte. Wiederholt wurde in der letzten Zeit seitens einzelner Ortsschulräte Schulleitern über ihr Ansuchen Urlaub gewährt, ohne daß hievon dem k. k. Bezirksschulräte die vorgeschriebene Anzeige erstattet wurde. Da laut 8 115 der des. Schul- und Unterrichtsordnung die Bewilligung jedes Urlaubes der Bezirksschnl- behörde anzuzeigen ist, werden die Ortsschulräte zufolge Sitzungsbeschlusses vom 25. Juni l. I. angewiesen, dieser Bestimmung in Hinkunft genauestens nachzukommen und jeden deni Leiter einer Schule bewilligten Urlaub unter Angabe des seine Erteilung rechtfertigenden Grundes hieher bekannt zu geben. ZZ. 14.698, 14.699. Steyr, 26. Juni 1907. An alle Gemeinde -Vorsehungen und k. i. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor den Unterstntznngs-Schwindlern^ Johanna Hulka aus St. Veit a. d. Gl. und Viktor Lram uns Nechauih. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. Juni 1907, Z. 14.930/XII, und vom 12. Juni 1907, Z.14.579/X11, treiben sich die im Jahre 1879 in Feldkirchen, Kärnten, geborene und zur Gemeinde St. Veit im politischen Bezirke St. Veit a. d. Glan in Kärnten zuständige, ledige Johanna Hulka als Lithogräphistin und der am 6. Dezember 1866 in 2unkov geborene, laut Heimatschein vom 17. August 1905, Z. 13, nach Nechanitz,^. politischen Bezirk Königgrätz (Böhmen) zuständige Viktor r3ram arbeitslos in der Welt herum und laffen sich auf Kosten chrer Heimatsgemeinden Neiseunterstützungen und Geldvorschüffe auszahlen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln.______________________ Z. 14,802. Steyr, 28. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. r. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. ^molae Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. Juni 1907, Z. 15.981/11, ist Ludwig Kubitschek am 15. Juni l. I. im Gemeindegebiete Brunnental aufgegrinen und in die Zwangsarbeitsanstalt Korneuburg abgeliefert worden. Die mit dem h. ä. Erlaffe vom 18. Juni 1907, Z. 14 040, angeordneten Nachforschungen nach dem Genannten sind einzustellen. Z. 14.869. Steyr, 28. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Widerruf. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. Juni 1907, Z. 14.972/11, wird die mit hierämtlichem Erlasse vom 18. Juli 1905, Z. 15.105, Amtsblatt Nr. 29, angeordnete Kurrendierung des Jakob Parak widerrufen. Z 14.696. Steyr, 26. Juni 1907. An sämtliche hochw. Pfarrämter. Ausforschung der Sterbedaten des Heinrich Höfer. Der am 4. Juni 1882 zu Wien in der Pfarre Alservorstadt geborene Heinrich Höfer, röm.-kath., ein unehelicher Sohn der Marie Höfer, wurde einige Tage nach seiner Geburt auf das Land in Pflege gegeben und soll nach einigen Wochen gestorben sein. Ueber Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Juni 1907, Z. 15.339/IV, werden die katholischen Pfarrämter eingeladen, in der Sterbematrik des Jahres 1882 nach der Matrikulierung dieses Todesfalles Nachschau zu halten. Ueber ein Resultat der Nachforschungen wolle bis längstens 10. Juli l. I. berichtet werden. Z. 14.804. steyr, 28. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausforschung der Sterbedateu des Stellungspflich- tigeu Engelbert Hymer. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver- anlaffung der Ausforschung, bezw. Feststellung der Sterbedaten des am 2. September 1884 in Loidesthal geborenen, nach Petersdorf im Bezirke Sternberg zuständigen Stellungspflichtigen Engelbert Hymer, unehelichen Sohnes der Karoline Hymer, angesucht. Infolge Auftrages der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Juni 1907, Z. 14.137/IV, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen ein- zuleiten. Insbesondere ist zu erheben, ob der Genannte nicht etwa in einen! Verzeichnisse der Stellungs - (Landsturm-) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Im Falle eines_ positiven Ergebnis es der Nachforschungen ist bis 20. September l. I. anher zu berichten.
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