Amtsblatt 1907/27 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der K. k. Lezü'ksfMlptmmmschalt Aeyr für den gteichnclmigen potitischen und Schuwezirk. Ur. 27. SLersr, am 4. Juli. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschcnt Sleyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — PriinninerationSpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig; Adressaten mit directer Postversendung jährlich ö I<, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ^ teyr, 2. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Ncichsgesctr - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz - Blätter Stück LXVIII und LXIX an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 14.864. Steyr, 28. Juni 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Sammlungsbewilligung zur Heranbildung katholischer Lehrer in Wien. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem Verein zur Heranbildung katholischer Lehrer in "Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösierreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der.Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 27. Juni 1907 bis 26. September 1907 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführuug der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Theodor Burda am 26. Juni 1907, vom k. k. Statthalterei-Präsidium in Linz das mit dessen Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammel- buch Nr. 63 ausgestellt wurde. Z. 14.946. S t e y r, 1. Juli 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd x. L Gendarmerie - Posten - Uommanden Sammluugs-Bewilligung für den Asylverein der Wiener Universität. Der k k Statthalter für Oberösterreich hat dem Asylvereine der Wiener Universität die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich für die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung vou Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 28. Juni 1907 bis 28. August 1907 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß dem zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorgane Josef Stix am 28 Juni l. I. vom k. k. Statthalterei-Präsidium in das mit dessen Photographie und Personsbeschreibung versehene Sammelbuch Nr. 64 ausgestellt wurde. Z. 14.930. ^teyr, 28. Juni 1907 E d i k L Nachdem der bisher bestehende Pachtvertrag bezüglich des Jagdrechtes der Gemeinde (Kleink mit 31. Dezember 1907 abläust, wird gemäß §§ 9 und 10 des o.-ö. Jagdgesetzes vom 13. Juni 1895, L.-G.- u. V.-Bl. Nr. 8 ex 1896, behufs Vornahme der Neuverpachtungen vorher die Feststellung des Jagdgebietes vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke werden gemäß § 10 des obzitierten Jagdgesetzes ^diejenigen Grundbesttzer, welche für die kommende sechsjährige Jagdpachtperiode auf Grund der §>< 4 und 5 des zitierten Jagdgesetzes die Befugnis zur Eigenjagd in obiger Gemeinde beanspruchen, aufgefordert, diesen Anspruch binnen 6 Wochen vom 6. Juli 1907 angesangen bier- amts anzumelden und durch Vorlage der bezüglichen Grundbuchs- und Katastralmappenauszüge sowie der Parzellen- verzeichnisse, welche die von der k. k. Grundstcuer-Evidenz- haltung bestätigten Flächeninhalte der einzelnen Grundparzellen zu enthalten haben, zu begründen, wobei bemerkt wird, daß dem diesfälligen Gesuche eine handliche und deutliche Uebersichtsskizze beizuschließen ist, in welcher der zugrunde gelegte Maßstab anzugeben und sowohl die gegenständlichen Grundkomplexe (am besten durch verschiedenen Farbenauftrag) als auch die in Betracht kommenden Parzellen und Verbindungswege, wo nötig, mit den entsprechenden Parzelleu- nummern bezeichnet, ersichtlich zu machen wären.

128 Eigenjagden, welche Hiebei nicht innerhalb der obigen Frist von 6 Wochen zur Ausscheidung aus den Gemeinde- jagdgebieten angemeldet wurden, gehören für die nächste Pachtperiode zum Gemeindejagdgebiete. Z. 14.602. Stehr, 26. Juni 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen. Die k. k. Statthalterei ist zur Kenntnis gelangt, daß mitunter die Totenbeschau infolge schwieriger Verkehrs- Verhältniffe außerhalb des Sterbehauses vorgenommen wird, und daß die Unsitte herrscht, daß die Leichen totgeborener Kinder nach Früh- und Fehlgeburten behufs der Totenbeschau in das Haus des Gemeindearztes gebracht werden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die Herren Gemeindeärzte unter Hinweis anf den höchst wichtigen Zweck der Totenbeschau (§§ 2 und 3 der Statthalterei- Verordnung vom 29. Jänner 1896, Z. 671/V, L.-G. und V. - Bl. IV, Stück Nr. 7), daran zu erinnern, daß der Totenbeschauer gemäß § 1 der Instruktion für die Totenbeschauer verpflichtet ist, sich innerhalb der nächsten 24 Stunden an den Sterbeort zu begeben, und daß es unstatthast ist, die Leichen behufs Vornahme der Totenbeschau zur Wohnung des Arztes zu bringen, oder die Leichen im Sarge einfach nach Abnahme des Deckels zu beschauen, und daß der Totenbeschauer im Sinne des § 2 der Totenbeschau-Instruktion im Falle Verhinderung der rechtzeitigen Vornahme einer Totenbeschau für seine Vertretung Sorge zn tragen hat. Gleichzeitig haben die Gemeinde-Vorstehungen zu veranlassen, daß die Berufung des Totenbeschauers von Seite der hiezu verpflichteten Personen jedesmal rechtzeitig ergeht, wozu ausdrücklich zu bemerken ist, daß die Ueberbringung der Leichen von totgeborenen Kindern bei Früh- und Fehlgeburten in das Haus des Gemeindearztes behufs Vornahme der Totenbeschau ganz und gar unstatthaft ist. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei Z. 13.354/V, vom 19. Juni 1907, sind die Herren Gemeindeärzte von diesem Erlaffe schriftlich zu verständigen, und sind die Verständigungsnachweise anher vorzulegen. Z. 14.603. Steyr, 26. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Kommando Betreffend die Einsendung von Speiseresten an Untersuchungs - Anstalten. Eine k. k. allgemeine Lebensmittel-UntersuchungsAnstalt hat in einer an das k. k. Ministerium des Innern gerichteten Eingabe sich darüber beschwert, daß ihr nicht selten Speisereste zur Untersilchung mit der einfachen Angabe übermittelt werden, daß der Genuß derselben Gesundheitsstörungen (Vergiftungserscheinungen) hervorgerufen habe. Die Untersuchungsanstalt machte darauf aufmerksam, daß es in den meisten Fällen nicht möchlich ist, aus dein ohne ärztliches Gutachten übermittelten Materials allein sichere Schlüsse zu ziehen, zumal da ihr nicht zugemutet werden kann, nach allen möglichen Arten von Giften zu forschen und da nur die Kenntnis der Begleitumstände eine verläßliche Beurteilung des jeweiligen Falles ermöglicht. Das Ministerium des Innern hat hierüber den ständigen Beirat für Angelegenheiten des Verkehres mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen einvernommen und dieser hat die nachstehenden formulierten Gesichtspunkte zur Beob- achtuug empfohlen: „1. Der Erkrankte ist durch einen Arzt, am besten einen Amtsarzt, sorgfältig zu untersuchen; über den Befund ist ein ausführliches Parere auszustellen. 2. Der Arzt hat sich insbesondere darüber zu äußern, ob nach seinem Ermessen die Erkrankung auf die genossenen Speisen und Getränke und nicht auf eine andere zufällige Ursache zurückzuführen ist. Es wird auch zweckmäßig sein, wenn der Arzt in Erfahrung zu bringen trachtet, welche Speisen und Getränke außer der angeblich schädlichen noch genossen wurden und in welchen Mengen. 3. Ist eine Vergiftung wahrscheinlich, so ist in dem Parere anzugeben, auf welche Art von Gift die Symptome schließen lassen. 4. Bei Lebensmitteln, bei welchen ihrer Natur nach anzunehmen ist, daß mehrere Personen davon gekauft und genossen haben, ist zu erheben, ob sich auch bei diesen anderen Personen Krankheitserscheinungen gezeigt haben. 5. Bei Speisen, welche leicht dem Verderben unterliegen, z. B. Würsten, Zuckerbäckerwaren mit Cremefülle und dergleichen ist unter allen Umständen zu erheben, ob diese Waren bald nach dem Ankäufe verzehrt wurden, oder aber ob sie beim Käufer längere Zeit ausbewahrt waren, bevor sie zum Konsum gelangten. 6. corpora delicti sind unverzüglich, womöglich noch an demselben Tage an, welchem die Anzeige erfolgte und wenn die Uebersendung durch die Post erfolgen soll, Expreß an die k. k. Untersuchungsanstalt zu leiten. Wenn Gefahr des Verderbens während der Dauer des Transportes vorliegt, sind die corpora delicti überdies durch Beipacken von Eis in einer wasserdichten Umhüllung z. B. Eisbeutel vor allzu raschen Verderben zu schützen." Zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Oesterreich ob der Enns, Z. 14.893/V, vom 11. Juni 1907 wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Absendung des corpus delicti durch diese Erhebung nicht verzögert werden darf. Das Ergebnis dieser Erhebungen, die stets raschestens durchzuführen sind, kann der Lebensmittel-Untersuchungsanstalt auch nachträglich mitgeteilt werden. Die Gemeinde-Vorstehungen haben von diesem Erlasse die Herren Gemeindeärzte unter Vorlage des Verständigungsnachweises in Kenntnis zu setzen. ad Z. 600/Sch. Steyr, 26. Juni 1907. An sämtliche Ortsschulräte mit Ausnahme des Ortsschulrates in Zipbachzell. Den Ortsschulräten wird mit Bezug auf die hieher vorgelegten Berichte, betreffend die an den Volksschulen des Bezirkes bestehende Mittagspause, zufolge Sitzungsbeschlusses £-T 2A Juni l. I. eröffnet, daß eine Aenderung hinsichtlich dieser Pause derzeit nicht in Aussicht genommen ist.

129 Z. 1401/(5$. Steyr, 26. Juni 1907. An sämtliche bchulleitungen. Das Ministerium für Kultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 14. Juni 1907, Z. 24.592, gestattet, daß die Aufnahmsprüfungen in die erste Klaffe der Mittelschulen im Julitermine 1907 am 8., eventull am 9. Juli vorgenommen werden, soweit dies nach den lokalen Verhältnissen zulässig erscheint. Hievon werden die Schulleitungen zufolge Erlaffes des k. k. Landesschulrates vom 19. Juni 1907, Z. 2805, in Kenntnis gesetzt. Z. 1427/B.-Sch.-N. Steyr, 25. Juni 1907. An sämtliche Ortsschulräte. Wiederholt wurde in der letzten Zeit seitens einzelner Ortsschulräte Schulleitern über ihr Ansuchen Urlaub gewährt, ohne daß hievon dem k. k. Bezirksschulräte die vorgeschriebene Anzeige erstattet wurde. Da laut 8 115 der des. Schul- und Unterrichtsordnung die Bewilligung jedes Urlaubes der Bezirksschnl- behörde anzuzeigen ist, werden die Ortsschulräte zufolge Sitzungsbeschlusses vom 25. Juni l. I. angewiesen, dieser Bestimmung in Hinkunft genauestens nachzukommen und jeden deni Leiter einer Schule bewilligten Urlaub unter Angabe des seine Erteilung rechtfertigenden Grundes hieher bekannt zu geben. ZZ. 14.698, 14.699. Steyr, 26. Juni 1907. An alle Gemeinde -Vorsehungen und k. i. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor den Unterstntznngs-Schwindlern^ Johanna Hulka aus St. Veit a. d. Gl. und Viktor Lram uns Nechauih. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. Juni 1907, Z. 14.930/XII, und vom 12. Juni 1907, Z.14.579/X11, treiben sich die im Jahre 1879 in Feldkirchen, Kärnten, geborene und zur Gemeinde St. Veit im politischen Bezirke St. Veit a. d. Glan in Kärnten zuständige, ledige Johanna Hulka als Lithogräphistin und der am 6. Dezember 1866 in 2unkov geborene, laut Heimatschein vom 17. August 1905, Z. 13, nach Nechanitz,^. politischen Bezirk Königgrätz (Böhmen) zuständige Viktor r3ram arbeitslos in der Welt herum und laffen sich auf Kosten chrer Heimatsgemeinden Neiseunterstützungen und Geldvorschüffe auszahlen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln.______________________ Z. 14,802. Steyr, 28. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. r. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. ^molae Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. Juni 1907, Z. 15.981/11, ist Ludwig Kubitschek am 15. Juni l. I. im Gemeindegebiete Brunnental aufgegrinen und in die Zwangsarbeitsanstalt Korneuburg abgeliefert worden. Die mit dem h. ä. Erlaffe vom 18. Juni 1907, Z. 14 040, angeordneten Nachforschungen nach dem Genannten sind einzustellen. Z. 14.869. Steyr, 28. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Widerruf. Ueber Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. Juni 1907, Z. 14.972/11, wird die mit hierämtlichem Erlasse vom 18. Juli 1905, Z. 15.105, Amtsblatt Nr. 29, angeordnete Kurrendierung des Jakob Parak widerrufen. Z 14.696. Steyr, 26. Juni 1907. An sämtliche hochw. Pfarrämter. Ausforschung der Sterbedaten des Heinrich Höfer. Der am 4. Juni 1882 zu Wien in der Pfarre Alservorstadt geborene Heinrich Höfer, röm.-kath., ein unehelicher Sohn der Marie Höfer, wurde einige Tage nach seiner Geburt auf das Land in Pflege gegeben und soll nach einigen Wochen gestorben sein. Ueber Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 20. Juni 1907, Z. 15.339/IV, werden die katholischen Pfarrämter eingeladen, in der Sterbematrik des Jahres 1882 nach der Matrikulierung dieses Todesfalles Nachschau zu halten. Ueber ein Resultat der Nachforschungen wolle bis längstens 10. Juli l. I. berichtet werden. Z. 14.804. steyr, 28. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Ausforschung der Sterbedateu des Stellungspflich- tigeu Engelbert Hymer. Die k. k. Statthalterei für Mähren hat um die Ver- anlaffung der Ausforschung, bezw. Feststellung der Sterbedaten des am 2. September 1884 in Loidesthal geborenen, nach Petersdorf im Bezirke Sternberg zuständigen Stellungspflichtigen Engelbert Hymer, unehelichen Sohnes der Karoline Hymer, angesucht. Infolge Auftrages der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 13. Juni 1907, Z. 14.137/IV, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, die bezüglichen Nachforschungen ein- zuleiten. Insbesondere ist zu erheben, ob der Genannte nicht etwa in einen! Verzeichnisse der Stellungs - (Landsturm-) Pflichtigen aufgeführt erscheint, seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat oder gestorben ist. Im Falle eines_ positiven Ergebnis es der Nachforschungen ist bis 20. September l. I. anher zu berichten.

130 Z. 14.850. Steyr, 27. Juni 1907. An alle Gemeinde - vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Betreffend Ausforschung. Auszuforschen ist: Johann Steinbacher, Knecht, 1871 geboren, nach Reichraming zuständig, wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 15. August l. I. zu berichten. Z. 14.618. Steyr, 26. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorftehungen und k. t. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Betreffend Ausforschung. Auszuforschen ist: Michael Peyerl, 1881 geboren, nach Reichraming zuständig, wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 15. August 1907 zu berichten. ZZ. 14.923, 14.954, 14.955 U. 14.919. Steyr, 29. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorftehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Äommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind der 1879 geborene, nach Weyer Land zuständige Johann Dietl, der im Jahre 1878 geborene Franz Arbeithuber, der 1882 geborene Franz Schöpf und der 1871 geborene Franz Leiml, alle drei nach Sier- ning zuständig, wegen Militärtaxeinzahlung. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 20. Juli l. I. zu berichten. ZZ. 14.697, 14.700, 14.702, 14.703, 14.704, 14.803, 14.805, 14.806, 14.807, 14.866, 14.867, 14.868. Steyr, 26. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung Stellungs- und Landsturmpflichtiger und zwar: Stellungspflichtige:' Franz Partsch, geb. am 27. November 1883 in Klein -Mohrau, zust. daselbst, Eltern: Franz, Anna, geborene Knoblich; . _ Josef Gcbaner, geb. am 31. Dezember 1883 in Alser- vorstadt, Wien, zust. nach Groß-Herlitz, Eltern: Franziska Gebauer; _ Alois Höppe, geb. am 15. Jänner 1883 in Groß- Herlitz, zust. daselbst, Eltern: Alois, Josefa, geb. Bartel; Hugo Pitsch, geb. am 18. Februar 1884 in Karwm, Bezirk Freistadt, zust. nach Klein-Mohrau, Eltern: Johann, Marie, geb. Mainzner; Paul Walter, geb. 1885 in Lodz,. Rußland), zust. nach Dürrseifen, Eltern: Amand Miohalina; Hubert Nasch, geb. am 18. März 1885 in Seiteu- dorf, zust. daselbst, Eltern: Franz,. Theresia,, geb. Strak; Robert Emil Lischkutin, geb. am 12: Mai 1883 in Lundenburg, zust. nach Göding, Eltern: Adam und Juliana Lischkutin; Josef Ferdinand Heinisch, geb. am 40, Jänner 1885 in Wien, zust. nach Sternberg, Eltern: Josef und Mathilde Heinisch; Kar! Goliasch, geb. am 26. April 1885 in Eisgrub,. Eltern: Anna Goliasch; Josef RuSmayr,. geb. 1884 in Haidershofen, zust. da-- selbst, Eltern: Josef und Maria Rusmayr;. Adolf Orell, geb. am 1. November 1884 in Tarnow, zust. nach Bladowitz, Eltern: Ferdinand und Adolfine Orell ;; Oskar Lampl, geb. am 21. September 1885 in Unterliboschau, zust. nach Neuraußnitz-, Eltern: Jgnaz und Marie Lampl; Robert Leiter, geb. am 5. September 1885 in Deutsch- Liebau, zust. daselbst, Eltern: Franz und Philomena Lettner; Armand Angenetter, geb. am 8. Juli 1886 in Trieft, Eltern: Peter, Marie, geb. Zainer; Karl Arich, geb. am 14. Oktober 1886 in Trieft, Eltern: Franz, Aurelia, geb. Haßlacher; Franz Bencina, geb. am 27. Oktober 1886 in Trieft, Eltern: Katharina Bencina; Hermcngild Bernardis, geb. am 18. Oktober 1886 in Trieft, Eltern: Johann, Anna, geb. Cabai; Johann Carndari, geb. am 12. Jänner 1886 in Trieft, Eltern: Josefine Carndari; Ottokar Chott, geb. am 4. Oktober 1886 in Trieft, Eltern: Josef, Maria, geb. Felix; Paul Enbrs, geb. am 23. April 1886 in Trieft, Eltern: Paul, Helene, geb. Primsär; Emmerich Domjaniö, geb. am 5. März 1886 in Trieft, Eltern: Othmar, Olga, geb. Busio; Pompiius Fabris, geb. am 7. Jänner 1886 in Trieft, Eltern: Filicita Fabris; Johann Finster, geb. am 24. Juni 1886 in Trieft, Eltern: Therese Finster; Franz Floridan, geb. am 15. Februar 1886 in Trieft, Eltern: Johann, Lucia, geb. Ribariä; Josef Fuchs, geb. am 10. Jänner 1886 in Trieft, Eltern: Emilie Fuchs; Gabriel Grilanc, geb. am 11. Februar 1886 in Trieft, Eltern: Josef, Ursula, geb. Sanzin; Viktor Godigna, geb. am 3. Juni 1886 in Trieft, Eltern: Franz, Gaspara, geb. Crovato; Emil Guldenbrein, geb. am 7. Oktober 1886 in Trieft, Eltern: Maria Guldenbrein; Gaston Hartmann, geb. am 16. Jänner 1886 in Trieft, Eltern: Wilhelm, Cäcilia, geb. Mitzi; Bencdikt Hansdorf, geb. am 16. Dezember 1886 in Trieft, Eltern: Johann, Cornelia, geb. Staroviecka; Viktor Hcrzmansky, geb. am 2. Februar 1886, in Trieft, Eltern: Rudolf, Maria, geb. Ceschia; Johann Jancar, geb. am 3. Mai 1886 in Trieft, Eltern: Johann, Antonia, geb. Klopuc; Jkloin Jusin, geb. am 16. Mai 1886 in Trieft, Eltern: Natale, Mathilde, geb. Mantovan; ^ ^L^), geb. am 23. Dezember 1886 in Trieft, Eltern: Michael, Maria, geb. Soffen;

13 L Jakob Krussich, geb. am 12. Februar 1886 in Trieft, Eltern: Domenica Krussich; Erninius Lanzenreich, geb. am 5. Juni 1886 in Trieft, Eltern: Nikolaus, Maria, geb. Bobbo; Kamillils Lutz, geb. am 8. April 1886 in Trieft, Eltern: Oskar, Emilia, geb. Amovska; Franz Manch, geb. am 10. Februar 1886 in Trieft, Eltern: Johann, Antonia, geb. Massich; Eyrill Mayer, geb. am 4. September 1886 in Trieft, Eltern: Lorenz, Maria, geb. Valensich; Attilius Macorig, geb. am 24. September 1886 in Trieft, Eltern: Josef und Maria geb. Funi; Eduard Pagnan, geb. am 9. Mai 1886 in Trieft, Eltern: Aloisia Pagnan; Anton Perkanz, geb. am 12. Mai 1886 in Trieft, Eltern: Anton, Apollonia, geb. Depangker; Ferdinand Petek, geb. am 18. August 1886 in Trieft Eltern: Franziska Petek; Homer Phetely, geb. am 9. November 1886 in Trieft, Eltern: Maria Phetely; Achilles Persuca, geb. am 2. Mai 1886 in Trieft, Eltern: Marina Persuca; Josef Potschur, geb. am 25. Jänner 1886 in Trieft, Eltern: Johann, Josefine, geb. Biziak; Josef Razem, geb. am 30. Oktober 1886 in Triest, Eltern: Josef, Maria geb. Bembich; August Reine, geb. am 22. Dezember 1886 in Triest, Eltern: Franziska Remc; Josef Rondich, geb. am 4. Juni 1886 in Triest, Eltern: Franziska Rondich; Karl Salomon, geb. am 19. Oktober 1886 in Triest, Eltern: Anton, Margarethe, geb. Peternel; Karl Scherian, geb. am 18. April 1886, in Triest, Eltern: Maria Scherian; Johann Scinec, geb. am 29. Mai 1886 in Triest, Eltern: Johann, Josefine, geb. Stibily; Heinrich Sfiriscevich, geb. am 19. August 1886 in Triest, Eltern: Heinrich, Domenica, geb. Mattevich; Johann Tomacevich, geb. am 15. Dezember 1886 in Triest, Eltern: Georg, Maria, geb. Novak; Josef Valencich, geb. am 31. Jänner 1886 in Triest, Eltern: Alois, Maria, geb. Carradozzi; Vinzenz Vellich, geb. am 21. März 1886 in Triest, Eltern: Vinzenz, Ermissia, geb. Manro; Jakob Viboda, geb. am 31. März 1886 in Triest, Eltern: Jakob, Josefine, geb. Rechar; Johann Vitcz, geb. am 27. November 1886 in Triest, Eltern: Blasius, Maria Tomaz; Josef Zara, geb. am 3. Mai 1886 in Triest, Eltern: Katharina Zara; Franz Zinner, geb. am 25. November 1886 in Triest, Eltern: Florian, Aloisia, geb. Haibach; Vladimir Zarzut, geb. am 13. Jänner 1886 in Triest, Eltern: Anton, Maria, Morzon; Emil Zok, geb. am 14. Juli 1886 in Triest, Eltern: Josefine Zok; Hugo Znban, geb. am 25. Juli 1886 in Triest, Eltern: Michael, Josefine, geb. Zormann. Landsturmpflichtige: Karl Viktor Zapletal, geb. am 18. Juni 1886 in Brünn, zust. nach Waischowitz, Eltern: Vinzenz Zapletal; , Franz Pirek, geb. am 3. Februar 1888 in Wien, zuständig nach Drahau, Bezirk Proßnitz, Eltern: Franz und Maria Pirek; Johann Nardelli, geb. am 24. September 1888 in Stitna, Eltern: Josef und Aloisia Nardelli. Z 14.808. Steyr, 29. Juni 1907. An alle Gemeinde -vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Werseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 16. bis 23. Juni 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Juni 1907, Z. 16.194/X. Es bestehen: 1 Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding, Ortschaft Hart. 2. BezirkUrfahr: Gemeinde Ottensheim, Ortschaft Niederottensheim. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde Leonding, Ortschaft Hart. 2. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Vöcklabruck; Gemeinde Regau, Ortschaft Fischerei. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. 3. Rauschbrand der Rinder. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Rosenau, Ortschaft Ebenforstalpe; Gemeinde Rosenau, Ortschaft Zuckerreuth. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Steyr, 1. Juli 1907. An sämtliche Genoffenschasts- und Uranken- kaffen-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewcrbederleihungcn pro Juni 1907. 1. Florian Saxenhuber, Hufschmied in Tiensting Nr. 8, Gemeinde Garsten. 2. Rostna Derfler, Gemischtwaren- verschleiß in Losenstein Nr. 88. 3. Sophie Böhm, Ausschank gebrannter geistiger Getränke in Bad Hall Nr. 26. 4. Sophie Böhm, Flaschenbierhandel in Bad Hall, Steyrerstraße Nr. 10. 5. Raimund Ofner, Tischler in Kreinsegg Nr. 16, Landgenreinde Kremsmünster. 6. Kaspar Schoißwohl, Gast- und Schankgewerbe (8 16, Ht. b, c, d) in Unterlaussau Nr. 36, Gemeinde Land Weyer. 7. Josef Haider, Gemischt- warenhandel in Reichraming Nr. 127. 8. Peter Schickmair, Müller in Zenndorf Nr. 24, Gemeinde Ried. 9. Karl Hubinger, Tischler in Sattledt Nr. 25, Gemeinde Land Kremsmünster. 10. Maria Niedermayr, Damenkleidermacherin in Untcrrohr Nr. 22, Gemeinde Rohr. 11. Josefine Mahr, Damenkleider- macherin in Kirchberg Nr. 46, Gemeinde Land Kremsmünster. 12. Anna Mayrhofer, Damenkleidermacherin in Unterburg-

132 frieb Nr. 14, Landgemeinde Kremsmünster. 13. Agnes Gruber, Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke und Flüssigkeiten in Unterlaussa Nr. 14, Landgenieinde Weyer. 14. Josef Moser, Zementwarenerzeugung in Sarning Nr. 32, Genieinde Garsten. 15. Maria Obermann, Holz-, Obst- baum-, Waldpflanzen- und Lohehandel in Neuzeug Nr. 26, Gemeinde Sierning. 16. Karl Lischka, Schneider in Wart- berg Nr. 3. 17. Anna Hollinetz, Damenkleidermacherin in Markt Kremsmünster Nr. 13. 18. Josefine Nachbargauer, Gast- und Schankgewerbe in Neudorf Nr. 33, Gemeinde Gaflenz. 19. Karl Lischka, Gemischtwarenhandel in Wart- > berg Nr. 3. 20. Johann Reitter, Handel mit unedlen Metallen und Metallwaren in Sierning Nr. 145. 21. Leopold Hofberger, Tischler in Großraming Nr. 42. 22. Josef Wagner, Schuhmacher in Kleingschnaidt Nr. 21. 23. Wenzel Olt, Fahrräderhandel in Hilbern Nr. 88, Gemeinde Thanstetten. 8. Gewerbelöschungen. 1. Franz Haider, Fragner in Neichraming Nr. 127. 2. Theresia Astleitner, Gastgewerbe in Neustift Nr. 37. 3. Johann Prenninger, Ausschank gebr. geist. Getränke in Wartberg Nr. 3. 4. Peter Steiner, Musiker in Lumplgraben Nr. 37, Gemeinde Großraming. 5. Alois Obern- dorfer, Holzhandel in Kremsegg Nr. 15, Gemeinde Kremsmünster Land. 6. Michael Obermann, Holzhandel in Neuzeng Nr. 26, Gemeinde Sierning. 7. Leopold Maderthaner, Maurer in Gaflenz. 8. Arthur Benisch, Kunsttischler in Sierning Nr. 144. 9. August Huber, Nutzviehhandel in Dietachdorf Nr. 1, Gemeinde Gleink. 10. Johann Prenninger, Schneider in Wartberg Nr. 3. 11. Franz Zicka, Heftdrechslerei in Wendbach Nr. 8, Gemeinde Ternberg. 12. Josef Diewald, Lohnfuhrwerk in Sierning Nr. 20. 13. Josef Hendlhuber, Messerschleiferei in Neuzeug Nr. 93, Gemeinde Sierning. 14. Bernhard Freudenzweil, Messerer in Neuzeug Nr. 50, Gemeinde Sierning. 6. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Anna Lettner, Fleischhauerei in Wipfing Nr. 3, auf die Dauer des Witwenstandes verliehen; genehmigter Geschäftsführer: Johann Kröpfl. 2. Agnes Gruber, Greislerei in Unterlaufla Nr. 14, verlegt auf das Haus Nr. 71 in Unter- lausia. 3. Nosina Hinteregger, Gast- und Schankgewerbe in Christkindl Nr. 5, auf die Dauer des Witwenstandes verliehen. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2