118 Z. 14.025. Steyr, 18. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Gebnrts - Ausweise mit 30. Juni l. I. abzu- schließen und den Herren Gemeinde-Aerzten zur Einsicht und Korrektur vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Juli 1007 anher zu erfolgen und sind eventuell erforderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprechen. Z. 13.274. Steyr, 17. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Verpflichtung der Hebammen zur Anzeige jedes Geburtsfallcs. Wie dem k. k. Ministerium des Innern zur Kenntnis gebracht wurde, erscheint die Annahme begründet, daß die Hebammen der ihnen nach § 31, Absatz 2, ihrer Dienstesvorschriften (erlassen mit der Min.-Vdg. vom 10. September 1897, N.-G.-Bl. Nr. 216) obliegenden Pflicht, für die baldigste Anzeige der Geburt eines jeden Kindes beim zuständigen Seelsorger, bzw. Geburtsbuchführer, Sorge zu tragen, nicht immer nachkommen. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 26. Mai 1907, Z. 13.089/V, werden die Gemeinde-Vor- stehungen beauftragt, den im Gemeindegebiete ansäßigen Hebammen die erwähnte Vorschrift einzuschärfen und dieselben hiebei darauf austnerksam zu machen, daß es namentlich bezüglich der gegen Ende eines Kalenderjahres vorkommenden Geburtsfälle von Wichtigkeit ist, daß der Matrikenführer ehestens und nicht etwa erst gelegentlich der vielleicht für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht genommenen Taufe von denselben Kenntnis erlange, damit er in den Stand gesetzt wird, die ordnungsmäßige Eintragung solcher Geburtsfälle vor Abschluß des betreffenden Jahrganges vorzunehmen. Ueber die erfolgte Verständigung der Hebammen ist anher zu berichten. Z. 13.566. Steyr, 12. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Genossenschasts-VorstehungenderSchmiedere. Z. 13.438. Kundmachung. Die vom hohen o.-ö. Landtage für das Jahr 1907 bewilligten sechs Stipendien von je 120 Kronen für Frei- plätze zum Besuche des am 1. September 1907 beginnenden viermonatlichen Hufbeschlagkurses zu Stadl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung verbunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Kurs nicht von Haus aus besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial-Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschobenen, im Anschlüsse an den Husbeschlagskurs abzulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich auszuüben. Nachdem nur jene Gesellen zur Prüfung zugelassen werden, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nach- zuweisen im Stande sind, haben bei Verleihung der obigen Stipendien jene Bewerber den Vorzug, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nachzuweisen vermögen. Die Kosten der Hin- und Rückreise nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten- und Mittel- losigkeits-, Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisse belegt sein müssen, sind bis längstens 10. Juli 1907 an den oberösterreichischen Landesausschuß in Linz einzusenden. Vom Landesausschnsse im Erzherzogtumc Oesterreich ob der Enns. Linz, am 31. Mai 1907. Der Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p. Z. 13.564. Steyr, 12. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. i. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef . Hofecker aus Steyr. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 24. Mai 1907, Z. 12.697/XII, treibt sich ein gewisser Josef Hofecker, geboren am 5. Februar 1881 in Steyr, Oberösterreich, zuständig nach Mauer, Bezirk Melk in Nieder- österreich, ledig, Schmiedgehilfe, in der Welt herum und lockt Neisevorschüsse und Notaushilfen von Gemeinden und Armenräten heraus. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 13.670. Steyr, 13. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 23. Februar 1906, Z. 4616, Amtsblatt Nr. 9, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Josef Bedau sind einzustellen. Z. 13.671. Steyr, 13. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. Z. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 9. April l. 3-, <8- 3713, Amtsblatt Nr. 15, ungeordneten Nachforschungen nach dem Deserteur Felix Vrba sind einzustellen.
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