Amtsblatt 1907/25 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der L k. Ztzirkshauptmannschast Stcijr für den gkeichncrmigen poLitischen und Schuwezirk. Ur. 25. Steyr, am 20. Juni. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr bezogen werden, wo auc4 geeignete Inserate angenommen werden. — Präunmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtig? Adressaten mit directer Postversendung jährlich ö X, halbjährig 2 K 50 h, — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 13.808. Steyr, 18. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Versendung der Schriftführergebühr, Telegramm- und Botenlohn -Auslagen. Die aus Anlaß der letzten Neichsratswahl erwachsenen Schriftführergebühren, Telegramm- und Botenlohnauslagen werden unter Einem mittels Postanweisung den Gemeinde- Vorstehungen zur Ausfolgung an die Bezugsberechtigten (Schriftführer und Wahlkommissäre) übersendet. Der richtige Empfang ist anher ungestempelt zu bestätigen. Z. 13.658. Steyr, 12. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Nachweisung des Fortbestandes der Begünstigung nach 8 31, 32 und 33 des Wehrgesetzes. Die Gemeinde-Vorstehungen werden unter Bezugnahme auf den hieramtlichen Erlaß vom 3. Mai 1907, Z. 10.593, Amtsblatt Nr. 19, angewiesen, diejenigen Kandidaten des geistlichen Standes, Lehrer und Besitzer ererbter Landwirtschaften, welche eine Begünstigung in der Erfüllung der Dienstpflicht genießen, und den Nachweis des Fortbestandes dieser Begünstigung bisher noch nicht eingebracht haben, darauf aufmerksam zu machen, daß dieser Nachweis bis spätestens Ende Juni hieramts einzubringen ist, widrigens die betreffende Begünstigung aberkannt werden müßte. Z. 13.560. Steyr, 13. Juni 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen. Schaffung von Kehrbezirken im Ranchfangkehrer- gewerbe. 8 42 des am 16. August 1907 in Kraft tretenden Gesetzes vom 5. Februar 1907, N.-G.-Bl. Nr. 26, betreffend die Abänderung und Ergänzung der Gewerbeordnung, bestimmt, daß die politischen Landesbehörden für die Ausübung des Nauchfangkehrergewerbes aus Rücksichten der Feuerpolizei nach Anhörung der für dieses Gewerbe bestehenden Genossenschaft und der Gemeindevertretungen eine bezirksweise Abgrenzung verfügen können, welche sich in der Regel nicht über das Gebiet eines politischen Bezirkes hinaus erstrecken darf. Durch diese Bestimmung wird eine bezirksweise Abgrenzung der genannten Gewerbe, welche dermalen nur über Antrag der Gemeinde-Vertretungen größerer Städte platzgreifen kann, von Amtswegen und ganz allgemein ohne Beschränkung auf größere Städte verfügt werden können. Da die Schaffung von Kehrbezirken im Interesse einer strengen Handhabung der Feuerpolizei sowie zur Sicherung der Nauchfangkehrergewerbe gegen eine regellose Konkurrenz möglichst anzustreben ist, einer ungebührlichen Steigerung der Kehrtarife aber durch die im § 51, Absatz 2, leg. cit. für diesen Fall vorgeschriebene Festsetzung von Maximaltarifen vorgebeugt wird, muß das Handelsministerium aus öffentlichen Rücksichten Wert darauf legen, daß diese Abgrenzung bei Zutreffen aller hiefür maßgebenden Umstände ehestens durchgeführt werde. Zufolge Erlasses des k. k. Handels-Ministeriums vom 8. Mai 1907, Z. 12.821, und des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 5. Juni 1907, Z. 12.415/VHI, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, zu berichten, ob im Gemeindegebiete die Voraussetzungen für die Abgrenzung des Nauchfangkehrergewerbes schon dermalen zutreffen, und zutreffenden Falls den Entwurf einer Abgrenzung für das Gemeindegebiet zu verfassen. In diesem Entwürfe sind die die einzelnen Kehrbezirke bildenden Ortschaften und Einzelhäuser anzuführen und ist anzugeben, welchem Rauchfangkehrermeister jeder Bezirk zu- zuweisen wäre. Da nach § 51 des Gesetzes vom 5. Februar 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26, die Festsetzung von Maximaltarisen für das Nauchfangkehrergewerbe dann zu erfolgen hat, wenn eine bezirksweise Abgrenzung dieses Gewerbes verfügt wird, werden die Gemeinde-Vorstehungen angewiesen, im Falle eine Abgrenzung der Kehrbezirke beantragt wird, einen Tarif über die Entlohnung der einzelnen Tätigkeiten des Rauchfang- kehrers zu verfassen. Der Bericht über die Abgrenzung und der Bericht über die Festsetzlmg der Maximaltarise sind getrennt bis längstens 10. Juli 1907 anher vorzulegen.

118 Z. 14.025. Steyr, 18. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die Herren Gemeinde-Aerzte. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, die im Gemeindegebiete ansässigen Hebammen zu verständigen, daß die Gebnrts - Ausweise mit 30. Juni l. I. abzu- schließen und den Herren Gemeinde-Aerzten zur Einsicht und Korrektur vorzulegen sind. Die Einsendung derselben hat bis längstens 6. Juli 1007 anher zu erfolgen und sind eventuell erforderliche Drucksorten sogleich h. a. anzusprechen. Z. 13.274. Steyr, 17. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Verpflichtung der Hebammen zur Anzeige jedes Geburtsfallcs. Wie dem k. k. Ministerium des Innern zur Kenntnis gebracht wurde, erscheint die Annahme begründet, daß die Hebammen der ihnen nach § 31, Absatz 2, ihrer Dienstesvorschriften (erlassen mit der Min.-Vdg. vom 10. September 1897, N.-G.-Bl. Nr. 216) obliegenden Pflicht, für die baldigste Anzeige der Geburt eines jeden Kindes beim zuständigen Seelsorger, bzw. Geburtsbuchführer, Sorge zu tragen, nicht immer nachkommen. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 26. Mai 1907, Z. 13.089/V, werden die Gemeinde-Vor- stehungen beauftragt, den im Gemeindegebiete ansäßigen Hebammen die erwähnte Vorschrift einzuschärfen und dieselben hiebei darauf austnerksam zu machen, daß es namentlich bezüglich der gegen Ende eines Kalenderjahres vorkommenden Geburtsfälle von Wichtigkeit ist, daß der Matrikenführer ehestens und nicht etwa erst gelegentlich der vielleicht für einen späteren Zeitpunkt in Aussicht genommenen Taufe von denselben Kenntnis erlange, damit er in den Stand gesetzt wird, die ordnungsmäßige Eintragung solcher Geburtsfälle vor Abschluß des betreffenden Jahrganges vorzunehmen. Ueber die erfolgte Verständigung der Hebammen ist anher zu berichten. Z. 13.566. Steyr, 12. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Genossenschasts-VorstehungenderSchmiedere. Z. 13.438. Kundmachung. Die vom hohen o.-ö. Landtage für das Jahr 1907 bewilligten sechs Stipendien von je 120 Kronen für Frei- plätze zum Besuche des am 1. September 1907 beginnenden viermonatlichen Hufbeschlagkurses zu Stadl bei Lambach werden hiemit ausgeschrieben. Um einen solchen Freiplatz, mit welchem nebst dem Unterrichte die freie Wohnung, Kost und Beleuchtung verbunden ist, können sich bewerben: Gelernte Schmiede, Meister und Gesellen, welche aus Oberösterreich gebürtig und dahin zuständig sind, den Kurs nicht von Haus aus besuchen können und sich verpflichten, nach der mit der Ministerial-Verordnung vom 27. August 1873 vorgeschobenen, im Anschlüsse an den Husbeschlagskurs abzulegenden Prüfung das Schmiedehandwerk in Oberösterreich auszuüben. Nachdem nur jene Gesellen zur Prüfung zugelassen werden, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nach- zuweisen im Stande sind, haben bei Verleihung der obigen Stipendien jene Bewerber den Vorzug, welche mindestens eine dreijährige Gesellenzeit nachzuweisen vermögen. Die Kosten der Hin- und Rückreise nach Stadl haben die Stipendisten aus Eigenem zu bestreiten. Die Gesuche um Verleihung dieser Stipendien, welche mit dem Taufscheine, Heimatscheine, dem Sitten- und Mittel- losigkeits-, Schul-, Lehr- und Arbeitszeugnisse belegt sein müssen, sind bis längstens 10. Juli 1907 an den oberösterreichischen Landesausschuß in Linz einzusenden. Vom Landesausschnsse im Erzherzogtumc Oesterreich ob der Enns. Linz, am 31. Mai 1907. Der Landeshauptmann: Dr. Ebenhoch m. p. Z. 13.564. Steyr, 12. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. i. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor dem Unterstützungsschwindler Josef . Hofecker aus Steyr. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 24. Mai 1907, Z. 12.697/XII, treibt sich ein gewisser Josef Hofecker, geboren am 5. Februar 1881 in Steyr, Oberösterreich, zuständig nach Mauer, Bezirk Melk in Nieder- österreich, ledig, Schmiedgehilfe, in der Welt herum und lockt Neisevorschüsse und Notaushilfen von Gemeinden und Armenräten heraus. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 13.670. Steyr, 13. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 23. Februar 1906, Z. 4616, Amtsblatt Nr. 9, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Josef Bedau sind einzustellen. Z. 13.671. Steyr, 13. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. Z. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 9. April l. 3-, <8- 3713, Amtsblatt Nr. 15, ungeordneten Nachforschungen nach dem Deserteur Felix Vrba sind einzustellen.

119 Z. 13.563. Steyr, 12. Juni 1907. An alle Gemein-e-vorstehungen und k. ?. Gendarmerie-Posten-Nommandsn. Ausforschung der Musikerin XZigenneriu) Marie Rehberger. Mit Erlasse vom 26. Mai 1907, Z. 12.925/11, hat die k. k. o.-ö. Statthalterei die Ausforschung der angeblich im Jahre 1846 geborenen Musikerin (Zigeunerin) Marie Rehberger, welche im Juli 1906 im Spitale zu Baja in Pflege war, behufs Einvernahme derselben zur Sicherstellung ihrer Heimatszuständigkeit angeordnet. Die Genannte ist groß, hat ein längliches Gesicht, schwarze Haare, braune Augen und einen proportionierten Mund und ist ohne besondere Kennzeichen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Komnianden werden beauftragt, die geeigneten Nachforschungen nach der Genannten zu pflegen und ist über das Ergebnis bis 25. Juni l. I. anher zu berichten. Z. 13.562. Steyr, 12. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Ausforschung des abgängigen Josef Ried! aus Schlierbach. 'Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 1. Juni 1907, Z. 13.716/11, hat Katharina Riedl, wohnhaft in Sautern, Gemeinde Schlierbach, zuständig nach Asperhofen bei Neulengbach um Veranlassung der Ausforschung ihres Mannes Josef Riedl angesucht. Der Genannte ist Tischlermeister, im Jahre 1856 geboren, zuständig nach Asperhofen, hat sich am 9. März l. I. vermutlich nach Niederösterreich fortbegeben, und ist seither verschollen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden aufgefordert, Nachforschungen nach Josef Riedl zu pflegen und ist über ein eventuelles positives Resultat sogleich anher zu berichten. Z. 13.565. Steyr, 12. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und • t k. Gendarmerie - Posten - Kommanden. Ausforschung des Zwänglings Leopold Asböck aus Meggenhofen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 4. Juni 1907, Z. 13.642/H, ist am 27 Mai l. I., zirka halb 10 Uhr vormittags von der bei der Villa Treo in Roseneck, nächst Laibach, beschäftigten Zwänglingsabteilung der mit dem h. ä. Erlasse vom 21. August 1906 Z. 19.040/1, notionierte, seit 13. September 1906 in Laibach detenierte, am 20 Oktober 1882 in Bruckhof geborene und iiach Meggenhofen im politischen Bezirke Wels heimatberechtigte Oberösterreicher - Zwängling Leopold Asbock entwichen. Derselbe ist von mittlerer Statur, kräftigen Körperbau, hat ein ovales Gesicht, blonde Haare solche^Augenbrauen, graue Augen, eine hohe Stirne, Nase und Mund proportioniert, gute Zähne, ein ovales Kinn, trägt einen Schnurr- bartanflug und hat einen Leisten- und Nabelbruch. Er spricht deutsch und ist von Profession Taglöhner. Bekleidet war dieser Zwängling mit der Zwänglings- Zwilch - Montur, ferner mit Hemd, Gattie, Schnürschuhen und sonstigen Kleinigkeiten, welche Sorten mit der Marke „Zwangsarbeitsanstalt Laibach" versehen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden beauftragt, nach dem Genannten Nachforschungen einzuleiten, und im Falle eines positiven Ergebnisses den Aufenthalt desselben sogleich anher bekanntzugeben. _____________________ Z 12.769. Steyr, 3. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Bemerkung auf Vichpäfsen über jede Veränderung in der Zahl der Tiere und den Abver- kauf von Vieh. In der jüngsten Zeit mußten auf den Wochenmärkten zu Wels und Steyr wiederholt Viehpässe von den den Markt überwachenden Organen aus dem Grunde eingezogen werden, weil die Angabe in der Rubrik „Gesamtzahl der Viehstücke" mit den in Wirklichkeit zu Markte gebrachten Schweinen (Spannferkel) nicht übereinstimmte. Diese Uebertretung wurde auch schon öfters überhaupt auf Viehmärkten beim Auftriebe von Großvieh (Rindern) beanständet. Nachdem nach Absatz 12 der Durchsührungs - Verordnung vom 12. April 1880, R.-G.-Bl. Nr. 36, zu § 8 des Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, ein Abverkauf von Vieh oder jede Veränderung in der Zahl der Tiere überhaupt während des Transportes von dem Gemeinde-Vorstände, bezw. von dem zur Vertretung des Gemeinde-Vorstandes in ortspolizeilichen Geschäften bestimmten Organen desjenigen Ortes, wo die Veränderung stattgefunden hat, auf dem Viehpasse unter Angabe der Veranlassung zu bemerken ist, so beauftrage ich die Gemeinde-Vorstehungen, alle Viehbesitzer und auch die Be- schauorgane neuerlich mit allem Nachdrucke in dieser Richtung hin zu belehren und aufmerksam zu machen, daß dieselben genaue Angaben über die zum Verkehre bestimmten Tiere zu machen haben, da sie sonst eine Uebertretung begehen, die nach 8 45 des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, bestraft werden muß. Z. 13.745. Steyr, 16. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juni 1907, Nr. 14.666/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" 9fr. 57 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 6. Juni 1907, Z. 20.396/2875, enthaltend veterinär-polizei- liche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern besonders aufmerksam gemacht.

120 Z. 13.673. Steyr, 16. Juni 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen mS k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Uierseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 2. bis 9. Juni 1907 nach dem Allsweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. Juni 1907, Z. 14.753/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaft Nußbaum. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. St., Ortschaft Pießlwang. 3. Bezirk Perg: Gemeinde Perg, Ortschaft Schwertberg. 4. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft Almesberg; Gemeinde und Ortschaft Hellmonsödt. 5. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. I.BezirkFreistadt: Gemeinde Waldburg, Ortschaft Mitterreit. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und B.rlag der k. l. Bezirkshauptmannschaft Sleyr. — Haassche Buchdruckerei in -steyr.

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