Amtsblatt 1907/24 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

115 die diesbezüglichen Vorschriften der Ministerial - Verordnung vom 10. April 1885, N.-G.-Bl. Nr. 54, Abteilung B, nach welchem der Notlauf der Schweine den Gemeinde-Vorstehungen zur Anzeige zu bringen ist und die Schlachtung von anscheinend gesunden und kranken Schweinen nur unter Intervention des Vieh- und Fleischbeschauers erfolgen darf, mit allem Nachdrucke unter Hinweis der diesbezüglichen Strafbestimmungen durch allgemeine Verlautbarung in Erinnerung zu bringen und die Vieh- und Fleischbeschauer mittels besonderer Dekrete zu beordern, daß sie, wenn sie in Ausübung ihres Amtes von rotlaufkranken oder auch nur von verdächtigen Schweinen in Kenntnis gelangen, die sofortige Anzeige an die Gemeinde - Vorstehungen behufs Weiterleitung derselben an die k. k. Bezirkshauptmannschaft und Veranlaffung der entsprechenden Schutzmaßnahmen zu | erstatten haben. Die Empfangsbestätigungen der Vieh- und Fleisch- [ beschauer über den Erhalt der Dekrete sind binnen ! 14 Tagen anher zu überreichen. Hiebei habe ich noch zu bemerken, daß in jedem zur j h. a. Kenntnis gelangten Falle von Zuwiderhandlungen mit der strengsten Bestrafung der Schuldtragenden vorgegangen werden wird. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden werden hiemit beauftragt, diese Anordnungen zu überwachen. Z. 13.535. Steyr, 11. Juni 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen nnö k° ?° Gendarmerie-Posten-kommanden des Gerichtsbezirkes Weyer und an die Gemeinde -vorstehung Ternberg. Rauschbrand der Rinder. Seit geraumer Zeit wurde die Wahrnehmung gemacht, daß der Rauschbrand der Rinder nicht zur Anzeige gebracht wurde und wiederholte Fälle von Notschlachtungen solcher kranker Rinder vorkamen. Um dem Einreißen derartigen ungesetzlichen Vorgehens Dvrzubeugen, finde ich es notwendig, die diesbezüglichen Vorschriften neuerdings in Erinnerung zu bringen. 1. Der Rauschbrand der Rinder gehört unter die im allgemeinen Tierseuchengesetze vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, angeführten Tierseuchen. 2. Das Vorkommen von Rauschbrand-Erkrankungen unter den Rindern ist von den Besitzern, wie auch von den im Z 16 des genannten Tierseuchengesetzes angeführten Personen den Gemeinde-Vorstehungen anzuzeigen. Unterlassungen werden nach § 44 - des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. XXI, Stück Nr. 51, als Ueber- tretung bis zu 3OO fl, eventuell zwei Monate Arrest, bestraft. 3. Notschlachtungen von an Rauschbrand kranken Rindern sind unzulässig. _ 4. Die Kadaver der an Rauschbrand gefallenen oder deshalb getöteten Rinder dürfen behufs Verwertung der Haut abgeledert werden und müssen ordnungsmäßig tief verscharrt ^^Die Herren Gemeinde-Vorsteher erhalten hiemit den Auftrag, hievon in den Kreisen der Viehbesitzer und der Vieh- und Fleischbeschauer die entsprechende Verlautbarung -erfolgen zu lasten, und zwar mittels einer von Haus zu Haus gehenden Kurrende, welche bis längstens in vier Wochen vom Tage des Erscheinens im Amtsblatts anher zur Einsichtnahme zu übersenden ist. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden des Gerichtsbezirkes Weyer und jener in Ternberg werden hiemit beauftragt, diese Anordnungen zu überwachen. Steyr, 1. Juni 1907. An sämtliche Genossenschasts- und Krankenkassen - Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverlcihungcn pro Mai 1907. 1. Michael Dandler, Gemischtwarenhandel in Unter- laussa Nr. 26, Landgemeinde Weyer. 2. Katharina Außer- mayr, Getreide- und Holzhandel in Pichlern Nr. 115, Gemeinde Sierning. 3. August Huber, Nutzviehhandel in Dietachdorf Nr. 1 und Stadlkirchen Nr. 12. 4. Kathi Mayrhofer, Damenkleidermacherin in Markt Kremsmünner Nr. 56. 5. Anton Hufnagl, Bäcker in Neuschönau Nr. 43, Gemeinde St. Ulrich. 6. Franz Weingartner, Photograph in Wartberg Nr. 45. 7. Elisabeth Bruckbauer, Gemiscbt- warenhandel in Mühlgrub Nr. 4, Gemeinde Pfarrkirchen. 8. Karl Buchmayr, Mehlverschleiß in Losennein Nr. 33. 9. Josef Wirmsberger, Naseur in Pichlern Nr. 31, Geineinde Sierning. 10. Katharina Außermayr, Gast- und Schank- gewerbe (§ 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Pichlern Nr 115, Gemeinde Sierning. 11. Franziska Eder, Gemischtwarenhandel in Garsten Nr. 61. 12. Joses Buchta, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 74. 13. Josef Reitbner, ! Müller in Sierninghofen Nr. 69, Gemeinde Sierning. ! 14. Franz Pichler, Maler und Anstreicher in Jägerberg Nr. 41, Gemeinde St. Ulrich. 15. Hermann Herwertbner, j Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Unter-Burgfried ! Nr. 6. 16. Johann Weinberger, Kleinverschleiß gebrannter | geistiger Getränke in Losenstein Nr. 14. 17. Johann Niß, Brauerei mit Bierausschank in Markt Weyer Nr. 18. 18. Josef Wohlmuth, Handel mit Zuckerbäckerwaren in Neuschönau Nr. 57, Gemeinde St. Ulrich. 19. Franz Söllradl, Lohnkutscher in Bad Hall Nr. 40. 20. Franz Pichler, Hufschmied in Maidorf Nr. 34, Gemeinde Ried. 21. Jobann Petelinsek, Schuhmacher in Unterhimmel Nr. 4, Gemeinde Garsten. 22. Eugen Reitter, Photograph in Bad Hall, Steyrerstraße Nr. 10. 23. Marie Leitner, Damenkleider- machergewerbe in Oberburgfried Nr. 5, Gemeinde Land Kremsniünster. 6. Gewerbelöschungen. 1. Franziska Eder, Weiß- und Schnittwarenhandel in ! Neuzeug Nr. 127, Gemeinde Sierning. 2. David Greßl, ! Gemischtwarenhandel in Sierning Nr. 18. 3. Franz Blaim- schein, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. a, b, o, d, f, g) in Pichlern Nr. 64. 4. Josef Fachberger, Handel mit Brennholz in Jägerberg Nr. 8, Gemeinde St. Ulrich. 5. Josef Neitböck, Müller in Hamersdorf, Gemeinde Ried. 6. Franziska Heiml, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen Nr. 55, Gemeinde Sierning. 7. Magdalena Fluch, Gemischtwarenhandel in Ternberg Nr. 3. 8. Franz Zwicklhuber, Handel mit landw. Produkten in Hehenberg Sir. 39, Gemeinde Pfarrkirchen. 9. Josef Förster, Sensenerzeugung in Losenstein Nr. 98. 10. Rosina Derfler, Krämergewerbe in Losen-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2