114 k. k. Polizeidirektion in Krakau ausgestellten Reisepasses seines Bruders Josef befindet. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit dem Bemerken verständigt, daß in Fällen, als Evarist Chmielewski betreten werden sollte, demselben der Paß seines Bruders abzunehmen und anher vorzulegen ist. ZZ 12.931, 12.932. Steyr, 5. Juni 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden Warnung vor den Uutersttttzuugsschwindleru Martin Winkler aus Murau «ud Matthias Nedl aus Eggern. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Mai 19O7,Z. 12.4O2/XII, undvom 22. Mai 1907, Z. 12.882/XII, treiben sich der in Murau heimatzuständige, im Jahre 1870 in Baierdorf geborene, ledige Schuhmachergehilfe Martin Winkler und der im Jahre 1869 in Eisgarn geborene, nach Eggern, politischer Bezirk Gmünd, zuständige, ledige Taglöhner Matthias Redl beschäftigungslos in der Welt herum und lasten sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldvorschüsse und Reiseunterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 13.013. Steyr, 5. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 54 ist die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Mai 1907, Nr. 13.756/X, betreffend den Verkehr mit Vieh aus deni Okkupationsgebiete nach Oberösterreich erschienen. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Mai 1907, Nr. 13.756/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 13.078. Steyr, 7. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Tierfeuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Verichtsperiode vom 26. Mai bis 2. Juni 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Juni 1907, Z. 13.983/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaft Nußbaum. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. St., Ortschaft Pießlwang. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft ! Almesberg-, Gemeinde und Ortschaft Hellmonsödt. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Thalheim, Ortschaft Otlsdorf. 5 Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. l.BezirkFreistadt: Gemeinde Waldburg, Ortschaft Mitterreit. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 13.079. Steyr, 7. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Die Kundmachung des k. k Ackerbau-Ministeriums vom 29. Mai 1907, Z. 19.518/2727, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, ist im Amtsblatte Nr. 54 der „LiNzer Zeitung" erschienen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Juni 1907, Nr. 13.874/X, zur besonderen Beachtung in die Kenntnis. Z. 13.072. Steyr, 6. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 23. April 1907, Z. 9818, angeordnete Ausforschung der Armenpfründnerin Marie Fuchs ist einzustellen, da dieselbe laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 16. Mai 1907, Z. 5596, an die k. k. o.-ö. Statthalterei am 24. April 1907 im Steyrflusse bei Neuzeug als Leiche aufgefunden wurde. Z. 13.534. Steyr, 11. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L. 8. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Rotlauf der Schweine. In wiederholten Fällen kam im Vorjahre der Rotlauf der Schweine in mehreren Gemeinden, insbesondere im Ge- rlchtsbezlrke Weyer, von Seite der Besitzer und auch der Fleischbeschauer nicht zur Anzeige an ihre Gemeinde-Vorstehungen und wurden notgeschlachtete, an dieser Seuche kranke Schweine nicht der vorgeschriebenen Beschau unterzogen. . K?Ä^ fußten einige Besitzer wegen Uebertretungen Gesetzes vom 24. Mai 1882, R..G..Bl. Nr XXII, Stück Nr. 51, abgestraft werden. ^7 M'H demnach bestimmt, die Gemeinde^ stehungen zu beauftragen, den sämtlichen Schwemebesttzer
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