Amtsblatt 1907/24 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

113 Z. 1264/B--Sch.-N. Steyr, 8. Juni 1907. | An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Katholischer Lchrertag in Wien — Gcneralversamm- ' lnng des kath. Landeslchrcrvereins für Obcrösterreich. i Zufolge Ermächtigung durch den k. k. Landesschulrat vom 27. Mai 1907, Z. 2352, erteilt hiemit der k. k. Bezirksschulrat jenen Mitgliedern des kath. Landeslehrervereins für Oberösterreich, welche als Mitglieder dieses Vereines am V. katholischen Lehrertag in Wien teilzunehmen beabsichtigen, für den 1. Juli 1907 unter der Bedingung Urlaub, daß sie den versännlten Unterricht am vorhergehenden oder nächstfolgenden Wochen -Ferialtage einbringen. Ferner werden die erwähnten Lehrkräfte für den 17. und nötigenfalls 18., beziehungsweise 10. und 11. Juli anläßlich der Generalversammlung des erwähnten Vereines beurlaubt, falls sie tatsächlich an dieser Generalversammlung teilnehmen. Den Ausschußmitgliedern und Zweigvereinsobmännern wird auch sür den 16, beziehungsweise 9. Juli Urlaub gewährt. ______________ ZZ 12.843, 13.081. Steyr, 7. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Rückwirkung von Stencrabschreibungen aus Anlaff von Elementarschädcn anf die Ordnung im Gemeindehaushaltc. Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 19. April 1907, Z. 8740/H, eröffnet, daß laut des im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erflossenen Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. April 1907, Z. 7723, mit Rücksicht auf die strikten Bestimmungen der bestehenden Gesetze eine den Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. März 1906, Z. 9825 (Statthalterei- Jntimation vom 21. März 1906, Z. 6201/11), abändernde Verfügung nicht in Aussicht genommen werden kann. Es müssen daher auch die Gemeinden bei der Feststellung ihres Voranschlages mit dieser gesetzlichen Bestimmung rechnen und bei der Präliminierung der Einnahmen jene Mindereinnahmen mit in den Kalkül ziehen, die sich erfahrungsgemäß nach mehrjährigem Durchschnitt infolge von Steuerabschreibungen ergeben. Wird diesen Verhältnissen Rechnung getragen, so kann es zu schädlichen Rückwirkungen der Steüerabschreibungen auf die Ordnung im Gemeindehaushalte wohl nicht leicht kommen und insbesondere dann nicht, wenn in solchen Jahren, in denen die präliminierten Einnahmen wegen geringerer Steuerabschreibungen sich günstiger gestalten, auf die Zurücklegung entsprechender Reserven Bedacht genommen wird. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Bezug auf den in dieser Angelegenheit ergangenen h. ä. Erlaß vom 5. Mai 1906, Z. 8544 (Amtsblatt Nr. 19 ex 1906), zur genauen Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 1279/1/1. Steyr, 10. Juni 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Kundmachungen zur Abgabe der Erwerbsteuer- Erklärungen Pro 1908/09. Zufolge Auftrages der k. k Finanzdirektion in Linz vom 1 Juni 1907, Z. 1883/1 a II, erhalten die Gemeinde- Vorstehungen dieser Tage eine Anzahl Kundmachungen, betreffend die Abgabe der Erwerbsteuer-Erklärungen für die Veranlagungsperiode 1908/09 und mehrere Lagen Erwerb- steuer- Erklärungsdrucksorten mit der Einladung, die Kundmachungen an jedermann zugänglichen geeigneten Orten sogleich zu affigieren und die Drucksorten den Steuerpflichtigen, u. zw. für jede Unternehmung ein Formular im Falle einer Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Die Kundmachungen haben bis inkl. 1. August 1907 affigiert zu bleiben und ist nach Ablauf dieser Zeit eine Kundmachung mit der Affigierungsklausel versehen samt den erübrigten Erklärungsdrucksorten wieder anher vorzulegen. Ein allfälliger Bedarf an gedruckten Anleitungen zur Verfassung der Erwerbsteuer-Erklärungen ist hieramts an- zusprechen. Z. 13.026. Steyr, 7. Juni 1907. An sämtliche hochw. psarrämter. Betreffend Heimatrecht der Josefa Fleischmann, reate Sommer, verehel. Banhofer. Laut Note der Stadtgemeinde - Vorstehung Pettau vom 1. Juni 1907, Z 7721/06, soll die im Jahre 1842 in ! Pettau als uneheliche Tochter der Theresia Sommer, ver- ! ehelichten Fleischmann, geborene Josefa Fleischmann, rsate Sommer, im Jahre 1883 einen Mühlenpächter Anton Bauhoser geehelicht haben, und zwar soll die Trauung in einem Dorfe Oberösterreichs geschlossen worden sein. Die hochwürdigen Pfarrämter werden ersucht, in den Trauungsbüchern diesbezügliche Erhebungen zu pflegen und im Falle eines positiven Ergebnisses hievon anher die Mitteilung zu machen. Z. 13.028. Steyr, 5. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie -Posten -Aornmanden Stellung unter Polizeiaufsicht. Katharina Jnzinger, geboren am 28. Oktober 1865 in Steyr, katholisch, ledig, Dienstmagd und Lustdirne, zuständig nach Sierning, wurde mit hierämtlichen rechtskräftigen Erkenntnisse vom 29. Mai 1907, Z. 12.457, unter Zuweisung des Gebietes ihrer Heimatsgemeinde Sierning als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von drei Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt. Z. 13.073. Steyr, 7. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Richtigstellung. Mit Bezugnahme auf den h. a. Erlaß vom 14 Jänner 1907, Z. 1023, Amtsblatt Nr. 3, wird über Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Mai 1907, Z. 12.476/XII, mitgeteilt, daß der in demselben genannte Landstreicher nicht der im Jahre 1878 in Krakau geborene Josef Cbmielewski, sondern sein im Jahre 1874 geborener Bruder Evarist Chmielewski ist, welcher sich im Besitze eines voir der

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2