Amtsblatt 1907/24 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

112 hörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz haben und im Alter von 7 bis 10 Jahren stehen. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Jmpfungszeug- nisse und dem letzten Schulzeugnisse der Waisen zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise bereits vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind spätestens 1. Juli 1907 beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Innsbruck, im Juni 1907. K. u. k. 14. Korpskornmyndo. Z. 12.936. Steyr, 5. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, die Herren Apotheker, sowie die Hausapotheken -üh- renden Herren Aerzte. Betreffend die Verschreibung und Verabsolgung von Arzneien auf Rechnung öffentlicher Fonde. Mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 5. Jänner 1907, Z. 27.312 ex 27. Dezember 1906, Amtsblatt Nr. 2 vom 10. Jänner 1907, betreffend Vorschriften über Verschreibung und Verabsolgung von Arzneien auf Rechnung öffentlicher Fonds wird mitgeteilt, daß die Anwendung dieser Verordnung bei Verschreibung und Verabsolgung von Arzneien auf Rechnung der von ihnen verwalteten Fonds von dem o.-ö. Landesausschusse und den folgenden Krankenhaus-Verwaltungen, beziehungsweise Krankenkassenleitungen bei der k. k Statthalterei beansprucht worden ist: Jsabellen - Kinderspital Linz; öffentliche Krankenhäuser in Steyr, Bad Jschl, Kirchdorf und Wels; die allgemeine Arbeiter - Krankenkasse Linz für ihre sämtlichen Ortsgruppen; katholischer Arbeiterschutz für Oberösterreich; genossenschaft- liche Krankenkasse der Gast- und Schankgewerbe, der Kleidermacher, Zuckerbäcker in Linz (auch für ihre Lehrlingskrankenkassen), genossenschaftliche Krankenkasse der Baumeister rc. in Linz, genossenschaftliche Verbands - Krankenkasse für Linz und Urfahr, Bezirkskrankenkasse Ostermiething (für den Gerichtsbezirk Wildshut) und Betriebskrankenkassen nachstehender Firmen: Heinrich Franck Söhne, Zündwarenfabrik „Solo" in Linz, M. Brüll in Munderfing, Gebrüder Enderlin in Traun, Berls Söhne in Oedt bei Traun. Von diesem Erlasse haben zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 13.729/V, vorn 28. Mai 1907, die Gemeinde-Vorstehungen die im Gemeindegebiete befindlichen Apotheker und Hausapotheken führenden Aerzte unter Hinweis auf den § 11 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 10. Dezember 1906, R.-G.-Bl. Nr. 236, welche in der vorschriftsmäßig in sämtlichen Apotheken und Hausapotheken bereitzuhaltenden Arzneitaxe enthalten ist, nachweislich zu verständigen. Z. 1278/Sch. Steyr, 10. Juni 1907. An alle Schulleitungen. Die k. k. o.-ö. Statthalterei hat im Jahre 1906 die politischen Unterbehörden unter Hinweisung auf wiederholte Aufträge aufgefordert, an dem Schutze des Bestandes von Kunst- und historischen Denkmalen kräftigst mitzuwirken. Es ist kein Zweifel, daß bei der großen Ausdehnung der politischen Bezirke die bezügliche Aufgabe der politischen Behörden nicht leicht zu erfüllen ist. Sie kann aber wesentlich erleichtert werden, wenn die Behörden eine Unterstützung in anderen Kreisen der Bevölkerung finden; sie werden daher befähigte Männer aus allen Schichten der Bevölkerung zur Mitarbeit heranziehen müssen. Vor allem erscheint die Lehrerschaft hiezu berufen, denn die Lehrer, welche vermöge ihrer Ausbildung ein Verständnis für Kunstwert sich aneignen können, sind fähig, die Erhaltungswürdigkeit eines Kunstdenkmales zu erfassen und, in der Bevölkerung lebend, bei derselben das Interesse für derlei Objekte wachzurufen. Diese Erwägungen veranlassen den k. k. Bezirksschulrat über Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 18. Mai 1907, Z. 1916, die Schulleitungen hiemit aufzufordern, in geeigneter Weise auf die Lehrerschaft dahin einzuwirken, daß dieselbe sich an den Bestrebungen zum Schutze und zur Erhaltung kunsthistorisch wertvoller Gegenstände werktätig beteilige. Die Bestrebungen, Baudenkmale sowie in kunsttechnischer wie in kunsthistorischer Beziehung interessante, zumeist auch wertvolle Gegenstände dem Lande zu erhalten, sind an und für sich, insoferne bloß der altertümliche oder der Kunstwert solcher Objekte in Betracht kommt, von großer Bedeutung, in vielen Orten aber, aus lokalen Gründen, namentlich häufig mit Rücksicht auf die Geschichte eines Ortes, von größter Wichtigkeit. Letzteres Moment muß im Hinblicke auf die vielfach verworrenen geschichtlichen Beziehungen mancher Gegenden Oberösterreichs als hervorragend wichtig im Auge behalten werden. Und gerade in Erwägung dieses Momentes ist die Mitwirkung der Lehrerschaft, der die geschichtliche Gestaltung unseres Heimatlandes geläufig ist, von besonderem Werte. Es sollen also die Bestrebungen zum Schutze und zur Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale kräftigst dadurch unterstützt werden, daß schon in den Schulkindern ein lebhaftes Gefühl für die heimatlichen Denkmäler erweckt, daß die Bevölkerung über den Wert, die Bedeutung und die Erhaltungswürdigkeit derartiger Objekte belehrt, daß dem Verkaufe und der Verschleppung solcher Gegenstände entgegengetreten und daß die Beteiligten zu einer pietätvollen Konservierung und allfälligen entsprechenden stilgerechten Restaurierung vermocht werden. Der k. k. Landesschulrat sprach aber den ausdrücklichen Wunsch aus, es möge die Lehrerschaft ihre Tätigkeit vor allem der Erhaltung der im Profanbesitze befindlichen Gegenstände zuwenden und insoferne es sich um solche im Kirchen- besitze handelt, sich vor Augen halten, daß die von dem Landesschulrate gewünschte Mitwirkung der Lehrerschaft nur die Wachrufung des Interesses der Bevölkerung, die Aufklärung derselben, ihre Anregung, an der Erhaltung vm Objekte teilzunehmen, bezwecken soll, keineswegs aber am eine der Lehrerschaft nicht zustehende Ueberwachung °er Kirchenbehörden gerichtet sein kann.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2