Amtsblatt 1907/24 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. k. LezirkshauptmannIchast Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. zlr. 84. Steyr, am 18. Juni. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h# für portopflichtige Adressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, II. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz - Blätter Stück LVIII, LIX, LX, LXI, LXII und LXIII an die Gemeinde- | Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» zu berichten. Z. 13.553. Steyr, 11. Juni 1907. i An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amtstage im Monate Juni 1907. Ich werde am Montag den 24. Juni l. I. ! um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichts- j bezirkes Kremsmünster und am Mittwoch den 20. Juni > l. I. um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus in Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Neichraming und Lausa und am gleichen Tage um 1 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei Markt. Weyer für die übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer Amtstage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur entsprechenden Verlautbarung und mit dem Bemerken in • Kenntnis, daß ich es dem Belieben der Herren Gemeinde- ! Vorsteher überlaste, ob sie bei diesen Amtstagen erscheinen wollen oder nicht. Z. 13.016. Steyr, 6. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Konkurs-Ausschreibung für die Wilhelm Gras von Reiche,ibach -Lefsonitzsche ! Marine-Invaliden - Stiftnng. Das k. u. k. Seebezirkskommando in Triest eröffnet hiemit den Konkurs für einen ab 1. Jänner 1907 aus den j Erträgnisten der obbenannten Stiftung zu verleihenden Stiftungsplatz jährlicher 100 Kronen. | Anspruch auf diese Stiftung haben die Invaliden aus dem am 9. Mai 1864 bei Helgoland stattgehabten Seetreffen und die Witwen und Waisen der in demselben Gebliebenen. In deren Ermanglung die Invaliden ans späteren Seetreffen, beziehungsweise deren Witwen und Waisen. Es werden daher alle jene, welche Anspruch auf diesen Stiftungsplatz zu besitzen glauben, eingeladen, ihre mit nötigen Beweisdokumenten belegten Gesuche bis 31. Juli 1907 an das k. u. k. Seebezirkskommando in Triest zu richten. In denselben muß auch dargetan werden, daß der Bittsteller sich derzeit in mißlichen Verhältniffen befindet und unterstützungsbedürftig ist. Um dies zu ersehen, ist dem Gesuche ein Armutszeugnis oder eine Bestätigung der zuständigen Ortsvorstehung beizuschließen. Später als am obigen Termine einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Triest, im Mai 1907. Das k. u. k. Seebezirkskommando. Z. 13.383. Steyr, 10. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Schulleitungen, K. u. k. 14. Korpskommando. J.-Nr. 3633. Konkurs - Ausschreibung über je einen erledigten Theresianischen Militär- waisenstiftnngsplatz für Knaben und Mädchen. Der Stistungsgenuß jährlicher 68, beziehungsweise 60 Kronen, wird in halbjährigen dekursiven Raten vom oberösterreichischen Landesausschuffe erfolgt und erlischt das Bezugsrecht mit dem vollendeten 15. Lebensjahre. Anspruch auf diese Stiftung haben mittellose Militärwaisen, welche urkundlich nachzuweisen vermögen, daß der Vater einmal dem aktiven Verbände der Wehrmacht ange-

112 hörte, in einer Gemeinde des Landes Oberösterreich ihr Heimatsrecht oder doch wenigstens ihren ordentlichen Wohnsitz haben und im Alter von 7 bis 10 Jahren stehen. Doppelwaisen haben den Vorzug. Väter, Mütter oder Vormünder, welche sich für ihre Waisen um diese Stiftung bewerben, haben die Gesuche mit dem Taufscheine, dem Armutszeugnisse, Jmpfungszeug- nisse und dem letzten Schulzeugnisse der Waisen zu belegen und anzugeben, ob und welche anderweitige Unterstützung die Waise bereits vom Staate oder aus einem anderen Fonde bezieht. Diese Gesuche sind spätestens 1. Juli 1907 beim k. u. k. Ergänzungsbezirkskommando Nr. 14 in Linz oder Nr. 59 in Salzburg einzubringen; später einlangende Gesuche werden nicht berücksichtigt. Innsbruck, im Juni 1907. K. u. k. 14. Korpskornmyndo. Z. 12.936. Steyr, 5. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, die Herren Apotheker, sowie die Hausapotheken -üh- renden Herren Aerzte. Betreffend die Verschreibung und Verabsolgung von Arzneien auf Rechnung öffentlicher Fonde. Mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 5. Jänner 1907, Z. 27.312 ex 27. Dezember 1906, Amtsblatt Nr. 2 vom 10. Jänner 1907, betreffend Vorschriften über Verschreibung und Verabsolgung von Arzneien auf Rechnung öffentlicher Fonds wird mitgeteilt, daß die Anwendung dieser Verordnung bei Verschreibung und Verabsolgung von Arzneien auf Rechnung der von ihnen verwalteten Fonds von dem o.-ö. Landesausschusse und den folgenden Krankenhaus-Verwaltungen, beziehungsweise Krankenkassenleitungen bei der k. k Statthalterei beansprucht worden ist: Jsabellen - Kinderspital Linz; öffentliche Krankenhäuser in Steyr, Bad Jschl, Kirchdorf und Wels; die allgemeine Arbeiter - Krankenkasse Linz für ihre sämtlichen Ortsgruppen; katholischer Arbeiterschutz für Oberösterreich; genossenschaft- liche Krankenkasse der Gast- und Schankgewerbe, der Kleidermacher, Zuckerbäcker in Linz (auch für ihre Lehrlingskrankenkassen), genossenschaftliche Krankenkasse der Baumeister rc. in Linz, genossenschaftliche Verbands - Krankenkasse für Linz und Urfahr, Bezirkskrankenkasse Ostermiething (für den Gerichtsbezirk Wildshut) und Betriebskrankenkassen nachstehender Firmen: Heinrich Franck Söhne, Zündwarenfabrik „Solo" in Linz, M. Brüll in Munderfing, Gebrüder Enderlin in Traun, Berls Söhne in Oedt bei Traun. Von diesem Erlasse haben zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 13.729/V, vorn 28. Mai 1907, die Gemeinde-Vorstehungen die im Gemeindegebiete befindlichen Apotheker und Hausapotheken führenden Aerzte unter Hinweis auf den § 11 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 10. Dezember 1906, R.-G.-Bl. Nr. 236, welche in der vorschriftsmäßig in sämtlichen Apotheken und Hausapotheken bereitzuhaltenden Arzneitaxe enthalten ist, nachweislich zu verständigen. Z. 1278/Sch. Steyr, 10. Juni 1907. An alle Schulleitungen. Die k. k. o.-ö. Statthalterei hat im Jahre 1906 die politischen Unterbehörden unter Hinweisung auf wiederholte Aufträge aufgefordert, an dem Schutze des Bestandes von Kunst- und historischen Denkmalen kräftigst mitzuwirken. Es ist kein Zweifel, daß bei der großen Ausdehnung der politischen Bezirke die bezügliche Aufgabe der politischen Behörden nicht leicht zu erfüllen ist. Sie kann aber wesentlich erleichtert werden, wenn die Behörden eine Unterstützung in anderen Kreisen der Bevölkerung finden; sie werden daher befähigte Männer aus allen Schichten der Bevölkerung zur Mitarbeit heranziehen müssen. Vor allem erscheint die Lehrerschaft hiezu berufen, denn die Lehrer, welche vermöge ihrer Ausbildung ein Verständnis für Kunstwert sich aneignen können, sind fähig, die Erhaltungswürdigkeit eines Kunstdenkmales zu erfassen und, in der Bevölkerung lebend, bei derselben das Interesse für derlei Objekte wachzurufen. Diese Erwägungen veranlassen den k. k. Bezirksschulrat über Erlaß des k. k. Landesschulrates vom 18. Mai 1907, Z. 1916, die Schulleitungen hiemit aufzufordern, in geeigneter Weise auf die Lehrerschaft dahin einzuwirken, daß dieselbe sich an den Bestrebungen zum Schutze und zur Erhaltung kunsthistorisch wertvoller Gegenstände werktätig beteilige. Die Bestrebungen, Baudenkmale sowie in kunsttechnischer wie in kunsthistorischer Beziehung interessante, zumeist auch wertvolle Gegenstände dem Lande zu erhalten, sind an und für sich, insoferne bloß der altertümliche oder der Kunstwert solcher Objekte in Betracht kommt, von großer Bedeutung, in vielen Orten aber, aus lokalen Gründen, namentlich häufig mit Rücksicht auf die Geschichte eines Ortes, von größter Wichtigkeit. Letzteres Moment muß im Hinblicke auf die vielfach verworrenen geschichtlichen Beziehungen mancher Gegenden Oberösterreichs als hervorragend wichtig im Auge behalten werden. Und gerade in Erwägung dieses Momentes ist die Mitwirkung der Lehrerschaft, der die geschichtliche Gestaltung unseres Heimatlandes geläufig ist, von besonderem Werte. Es sollen also die Bestrebungen zum Schutze und zur Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale kräftigst dadurch unterstützt werden, daß schon in den Schulkindern ein lebhaftes Gefühl für die heimatlichen Denkmäler erweckt, daß die Bevölkerung über den Wert, die Bedeutung und die Erhaltungswürdigkeit derartiger Objekte belehrt, daß dem Verkaufe und der Verschleppung solcher Gegenstände entgegengetreten und daß die Beteiligten zu einer pietätvollen Konservierung und allfälligen entsprechenden stilgerechten Restaurierung vermocht werden. Der k. k. Landesschulrat sprach aber den ausdrücklichen Wunsch aus, es möge die Lehrerschaft ihre Tätigkeit vor allem der Erhaltung der im Profanbesitze befindlichen Gegenstände zuwenden und insoferne es sich um solche im Kirchen- besitze handelt, sich vor Augen halten, daß die von dem Landesschulrate gewünschte Mitwirkung der Lehrerschaft nur die Wachrufung des Interesses der Bevölkerung, die Aufklärung derselben, ihre Anregung, an der Erhaltung vm Objekte teilzunehmen, bezwecken soll, keineswegs aber am eine der Lehrerschaft nicht zustehende Ueberwachung °er Kirchenbehörden gerichtet sein kann.

113 Z. 1264/B--Sch.-N. Steyr, 8. Juni 1907. | An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Katholischer Lchrertag in Wien — Gcneralversamm- ' lnng des kath. Landeslchrcrvereins für Obcrösterreich. i Zufolge Ermächtigung durch den k. k. Landesschulrat vom 27. Mai 1907, Z. 2352, erteilt hiemit der k. k. Bezirksschulrat jenen Mitgliedern des kath. Landeslehrervereins für Oberösterreich, welche als Mitglieder dieses Vereines am V. katholischen Lehrertag in Wien teilzunehmen beabsichtigen, für den 1. Juli 1907 unter der Bedingung Urlaub, daß sie den versännlten Unterricht am vorhergehenden oder nächstfolgenden Wochen -Ferialtage einbringen. Ferner werden die erwähnten Lehrkräfte für den 17. und nötigenfalls 18., beziehungsweise 10. und 11. Juli anläßlich der Generalversammlung des erwähnten Vereines beurlaubt, falls sie tatsächlich an dieser Generalversammlung teilnehmen. Den Ausschußmitgliedern und Zweigvereinsobmännern wird auch sür den 16, beziehungsweise 9. Juli Urlaub gewährt. ______________ ZZ 12.843, 13.081. Steyr, 7. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend die Rückwirkung von Stencrabschreibungen aus Anlaff von Elementarschädcn anf die Ordnung im Gemeindehaushaltc. Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 19. April 1907, Z. 8740/H, eröffnet, daß laut des im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erflossenen Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. April 1907, Z. 7723, mit Rücksicht auf die strikten Bestimmungen der bestehenden Gesetze eine den Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. März 1906, Z. 9825 (Statthalterei- Jntimation vom 21. März 1906, Z. 6201/11), abändernde Verfügung nicht in Aussicht genommen werden kann. Es müssen daher auch die Gemeinden bei der Feststellung ihres Voranschlages mit dieser gesetzlichen Bestimmung rechnen und bei der Präliminierung der Einnahmen jene Mindereinnahmen mit in den Kalkül ziehen, die sich erfahrungsgemäß nach mehrjährigem Durchschnitt infolge von Steuerabschreibungen ergeben. Wird diesen Verhältnissen Rechnung getragen, so kann es zu schädlichen Rückwirkungen der Steüerabschreibungen auf die Ordnung im Gemeindehaushalte wohl nicht leicht kommen und insbesondere dann nicht, wenn in solchen Jahren, in denen die präliminierten Einnahmen wegen geringerer Steuerabschreibungen sich günstiger gestalten, auf die Zurücklegung entsprechender Reserven Bedacht genommen wird. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Bezug auf den in dieser Angelegenheit ergangenen h. ä. Erlaß vom 5. Mai 1906, Z. 8544 (Amtsblatt Nr. 19 ex 1906), zur genauen Darnachachtung in Kenntnis gesetzt. Z. 1279/1/1. Steyr, 10. Juni 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Kundmachungen zur Abgabe der Erwerbsteuer- Erklärungen Pro 1908/09. Zufolge Auftrages der k. k Finanzdirektion in Linz vom 1 Juni 1907, Z. 1883/1 a II, erhalten die Gemeinde- Vorstehungen dieser Tage eine Anzahl Kundmachungen, betreffend die Abgabe der Erwerbsteuer-Erklärungen für die Veranlagungsperiode 1908/09 und mehrere Lagen Erwerb- steuer- Erklärungsdrucksorten mit der Einladung, die Kundmachungen an jedermann zugänglichen geeigneten Orten sogleich zu affigieren und die Drucksorten den Steuerpflichtigen, u. zw. für jede Unternehmung ein Formular im Falle einer Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Die Kundmachungen haben bis inkl. 1. August 1907 affigiert zu bleiben und ist nach Ablauf dieser Zeit eine Kundmachung mit der Affigierungsklausel versehen samt den erübrigten Erklärungsdrucksorten wieder anher vorzulegen. Ein allfälliger Bedarf an gedruckten Anleitungen zur Verfassung der Erwerbsteuer-Erklärungen ist hieramts an- zusprechen. Z. 13.026. Steyr, 7. Juni 1907. An sämtliche hochw. psarrämter. Betreffend Heimatrecht der Josefa Fleischmann, reate Sommer, verehel. Banhofer. Laut Note der Stadtgemeinde - Vorstehung Pettau vom 1. Juni 1907, Z 7721/06, soll die im Jahre 1842 in ! Pettau als uneheliche Tochter der Theresia Sommer, ver- ! ehelichten Fleischmann, geborene Josefa Fleischmann, rsate Sommer, im Jahre 1883 einen Mühlenpächter Anton Bauhoser geehelicht haben, und zwar soll die Trauung in einem Dorfe Oberösterreichs geschlossen worden sein. Die hochwürdigen Pfarrämter werden ersucht, in den Trauungsbüchern diesbezügliche Erhebungen zu pflegen und im Falle eines positiven Ergebnisses hievon anher die Mitteilung zu machen. Z. 13.028. Steyr, 5. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie -Posten -Aornmanden Stellung unter Polizeiaufsicht. Katharina Jnzinger, geboren am 28. Oktober 1865 in Steyr, katholisch, ledig, Dienstmagd und Lustdirne, zuständig nach Sierning, wurde mit hierämtlichen rechtskräftigen Erkenntnisse vom 29. Mai 1907, Z. 12.457, unter Zuweisung des Gebietes ihrer Heimatsgemeinde Sierning als Aufenthaltsrayon auf die Dauer von drei Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt. Z. 13.073. Steyr, 7. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Richtigstellung. Mit Bezugnahme auf den h. a. Erlaß vom 14 Jänner 1907, Z. 1023, Amtsblatt Nr. 3, wird über Erlaß der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Mai 1907, Z. 12.476/XII, mitgeteilt, daß der in demselben genannte Landstreicher nicht der im Jahre 1878 in Krakau geborene Josef Cbmielewski, sondern sein im Jahre 1874 geborener Bruder Evarist Chmielewski ist, welcher sich im Besitze eines voir der

114 k. k. Polizeidirektion in Krakau ausgestellten Reisepasses seines Bruders Josef befindet. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit dem Bemerken verständigt, daß in Fällen, als Evarist Chmielewski betreten werden sollte, demselben der Paß seines Bruders abzunehmen und anher vorzulegen ist. ZZ 12.931, 12.932. Steyr, 5. Juni 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden Warnung vor den Uutersttttzuugsschwindleru Martin Winkler aus Murau «ud Matthias Nedl aus Eggern. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 18. Mai 19O7,Z. 12.4O2/XII, undvom 22. Mai 1907, Z. 12.882/XII, treiben sich der in Murau heimatzuständige, im Jahre 1870 in Baierdorf geborene, ledige Schuhmachergehilfe Martin Winkler und der im Jahre 1869 in Eisgarn geborene, nach Eggern, politischer Bezirk Gmünd, zuständige, ledige Taglöhner Matthias Redl beschäftigungslos in der Welt herum und lasten sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldvorschüsse und Reiseunterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 13.013. Steyr, 5. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 54 ist die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Mai 1907, Nr. 13.756/X, betreffend den Verkehr mit Vieh aus deni Okkupationsgebiete nach Oberösterreich erschienen. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 31. Mai 1907, Nr. 13.756/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 13.078. Steyr, 7. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Tierfeuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Verichtsperiode vom 26. Mai bis 2. Juni 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 3. Juni 1907, Z. 13.983/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Erdmannsdorf, Ortschaft Nußbaum. 2. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. St., Ortschaft Pießlwang. 3. Bezirk Urfahr: Gemeinde Alberndorf, Ortschaft ! Almesberg-, Gemeinde und Ortschaft Hellmonsödt. 4. Bezirk Wels: Gemeinde Thalheim, Ortschaft Otlsdorf. 5 Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. l.BezirkFreistadt: Gemeinde Waldburg, Ortschaft Mitterreit. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 13.079. Steyr, 7. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Die Kundmachung des k. k Ackerbau-Ministeriums vom 29. Mai 1907, Z. 19.518/2727, enthaltend Veterinär - polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, ist im Amtsblatte Nr. 54 der „LiNzer Zeitung" erschienen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. Juni 1907, Nr. 13.874/X, zur besonderen Beachtung in die Kenntnis. Z. 13.072. Steyr, 6. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 23. April 1907, Z. 9818, angeordnete Ausforschung der Armenpfründnerin Marie Fuchs ist einzustellen, da dieselbe laut Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf vom 16. Mai 1907, Z. 5596, an die k. k. o.-ö. Statthalterei am 24. April 1907 im Steyrflusse bei Neuzeug als Leiche aufgefunden wurde. Z. 13.534. Steyr, 11. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L. 8. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Rotlauf der Schweine. In wiederholten Fällen kam im Vorjahre der Rotlauf der Schweine in mehreren Gemeinden, insbesondere im Ge- rlchtsbezlrke Weyer, von Seite der Besitzer und auch der Fleischbeschauer nicht zur Anzeige an ihre Gemeinde-Vorstehungen und wurden notgeschlachtete, an dieser Seuche kranke Schweine nicht der vorgeschriebenen Beschau unterzogen. . K?Ä^ fußten einige Besitzer wegen Uebertretungen Gesetzes vom 24. Mai 1882, R..G..Bl. Nr XXII, Stück Nr. 51, abgestraft werden. ^7 M'H demnach bestimmt, die Gemeinde^ stehungen zu beauftragen, den sämtlichen Schwemebesttzer

115 die diesbezüglichen Vorschriften der Ministerial - Verordnung vom 10. April 1885, N.-G.-Bl. Nr. 54, Abteilung B, nach welchem der Notlauf der Schweine den Gemeinde-Vorstehungen zur Anzeige zu bringen ist und die Schlachtung von anscheinend gesunden und kranken Schweinen nur unter Intervention des Vieh- und Fleischbeschauers erfolgen darf, mit allem Nachdrucke unter Hinweis der diesbezüglichen Strafbestimmungen durch allgemeine Verlautbarung in Erinnerung zu bringen und die Vieh- und Fleischbeschauer mittels besonderer Dekrete zu beordern, daß sie, wenn sie in Ausübung ihres Amtes von rotlaufkranken oder auch nur von verdächtigen Schweinen in Kenntnis gelangen, die sofortige Anzeige an die Gemeinde - Vorstehungen behufs Weiterleitung derselben an die k. k. Bezirkshauptmannschaft und Veranlaffung der entsprechenden Schutzmaßnahmen zu | erstatten haben. Die Empfangsbestätigungen der Vieh- und Fleisch- [ beschauer über den Erhalt der Dekrete sind binnen ! 14 Tagen anher zu überreichen. Hiebei habe ich noch zu bemerken, daß in jedem zur j h. a. Kenntnis gelangten Falle von Zuwiderhandlungen mit der strengsten Bestrafung der Schuldtragenden vorgegangen werden wird. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden werden hiemit beauftragt, diese Anordnungen zu überwachen. Z. 13.535. Steyr, 11. Juni 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen nnö k° ?° Gendarmerie-Posten-kommanden des Gerichtsbezirkes Weyer und an die Gemeinde -vorstehung Ternberg. Rauschbrand der Rinder. Seit geraumer Zeit wurde die Wahrnehmung gemacht, daß der Rauschbrand der Rinder nicht zur Anzeige gebracht wurde und wiederholte Fälle von Notschlachtungen solcher kranker Rinder vorkamen. Um dem Einreißen derartigen ungesetzlichen Vorgehens Dvrzubeugen, finde ich es notwendig, die diesbezüglichen Vorschriften neuerdings in Erinnerung zu bringen. 1. Der Rauschbrand der Rinder gehört unter die im allgemeinen Tierseuchengesetze vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, angeführten Tierseuchen. 2. Das Vorkommen von Rauschbrand-Erkrankungen unter den Rindern ist von den Besitzern, wie auch von den im Z 16 des genannten Tierseuchengesetzes angeführten Personen den Gemeinde-Vorstehungen anzuzeigen. Unterlassungen werden nach § 44 - des Gesetzes vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. XXI, Stück Nr. 51, als Ueber- tretung bis zu 3OO fl, eventuell zwei Monate Arrest, bestraft. 3. Notschlachtungen von an Rauschbrand kranken Rindern sind unzulässig. _ 4. Die Kadaver der an Rauschbrand gefallenen oder deshalb getöteten Rinder dürfen behufs Verwertung der Haut abgeledert werden und müssen ordnungsmäßig tief verscharrt ^^Die Herren Gemeinde-Vorsteher erhalten hiemit den Auftrag, hievon in den Kreisen der Viehbesitzer und der Vieh- und Fleischbeschauer die entsprechende Verlautbarung -erfolgen zu lasten, und zwar mittels einer von Haus zu Haus gehenden Kurrende, welche bis längstens in vier Wochen vom Tage des Erscheinens im Amtsblatts anher zur Einsichtnahme zu übersenden ist. Die k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden des Gerichtsbezirkes Weyer und jener in Ternberg werden hiemit beauftragt, diese Anordnungen zu überwachen. Steyr, 1. Juni 1907. An sämtliche Genossenschasts- und Krankenkassen - Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverlcihungcn pro Mai 1907. 1. Michael Dandler, Gemischtwarenhandel in Unter- laussa Nr. 26, Landgemeinde Weyer. 2. Katharina Außer- mayr, Getreide- und Holzhandel in Pichlern Nr. 115, Gemeinde Sierning. 3. August Huber, Nutzviehhandel in Dietachdorf Nr. 1 und Stadlkirchen Nr. 12. 4. Kathi Mayrhofer, Damenkleidermacherin in Markt Kremsmünner Nr. 56. 5. Anton Hufnagl, Bäcker in Neuschönau Nr. 43, Gemeinde St. Ulrich. 6. Franz Weingartner, Photograph in Wartberg Nr. 45. 7. Elisabeth Bruckbauer, Gemiscbt- warenhandel in Mühlgrub Nr. 4, Gemeinde Pfarrkirchen. 8. Karl Buchmayr, Mehlverschleiß in Losennein Nr. 33. 9. Josef Wirmsberger, Naseur in Pichlern Nr. 31, Geineinde Sierning. 10. Katharina Außermayr, Gast- und Schank- gewerbe (§ 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Pichlern Nr 115, Gemeinde Sierning. 11. Franziska Eder, Gemischtwarenhandel in Garsten Nr. 61. 12. Joses Buchta, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 74. 13. Josef Reitbner, ! Müller in Sierninghofen Nr. 69, Gemeinde Sierning. ! 14. Franz Pichler, Maler und Anstreicher in Jägerberg Nr. 41, Gemeinde St. Ulrich. 15. Hermann Herwertbner, j Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Unter-Burgfried ! Nr. 6. 16. Johann Weinberger, Kleinverschleiß gebrannter | geistiger Getränke in Losenstein Nr. 14. 17. Johann Niß, Brauerei mit Bierausschank in Markt Weyer Nr. 18. 18. Josef Wohlmuth, Handel mit Zuckerbäckerwaren in Neuschönau Nr. 57, Gemeinde St. Ulrich. 19. Franz Söllradl, Lohnkutscher in Bad Hall Nr. 40. 20. Franz Pichler, Hufschmied in Maidorf Nr. 34, Gemeinde Ried. 21. Jobann Petelinsek, Schuhmacher in Unterhimmel Nr. 4, Gemeinde Garsten. 22. Eugen Reitter, Photograph in Bad Hall, Steyrerstraße Nr. 10. 23. Marie Leitner, Damenkleider- machergewerbe in Oberburgfried Nr. 5, Gemeinde Land Kremsniünster. 6. Gewerbelöschungen. 1. Franziska Eder, Weiß- und Schnittwarenhandel in ! Neuzeug Nr. 127, Gemeinde Sierning. 2. David Greßl, ! Gemischtwarenhandel in Sierning Nr. 18. 3. Franz Blaim- schein, Gast- und Schankgewerbe (§ 16, lit. a, b, o, d, f, g) in Pichlern Nr. 64. 4. Josef Fachberger, Handel mit Brennholz in Jägerberg Nr. 8, Gemeinde St. Ulrich. 5. Josef Neitböck, Müller in Hamersdorf, Gemeinde Ried. 6. Franziska Heiml, Gemischtwarenhandel in Sierninghofen Nr. 55, Gemeinde Sierning. 7. Magdalena Fluch, Gemischtwarenhandel in Ternberg Nr. 3. 8. Franz Zwicklhuber, Handel mit landw. Produkten in Hehenberg Sir. 39, Gemeinde Pfarrkirchen. 9. Josef Förster, Sensenerzeugung in Losenstein Nr. 98. 10. Rosina Derfler, Krämergewerbe in Losen-

.116 stein Nr. 88. 11. Paul Sickiuger, Sodawasser-Erzeuger in Losenstein Nr. 11. 12. Josef Ceschka, Sailer in Markt Weyer. 13. Franz Kremple, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 11. 14. Franziska Nautmann, Gast- und Schankgewerbe in Bad Hall Nr. 13/14. 0. Sonstige Gewerbeveränderungen. 1. Johann Ursprunger, Handel mit Wetzsteinen rc. in Markt Kremsmünster Nr. 100, verlegt auf Haus Nr. 54. 2. Franz Mayrhofer, Binder in Nied Nr. 38, verlegt nach Penzendorf Nr. 61, Gemeinde Wartberg. 3. Johann Stu- bauer, Gast- und Schankgewerbe in Anger Nr. 6, verpachtet an Max Trautmann. 4. Franz Schramm!, Schneider in Lumplgraben Nr. 15, nach Großraming Nr. 50 verlegt. 5. Michael Mitterhauser, Schuhmacher in Neustiftgraben Nr. 25, verlegt nach Großraming Nr. 19. 6. Marie Kunz, Fabrikskantine im Ziegelwerke Sattledt, auf die Dauer des Witwenstandes verliehen; Geschäftsführerin: Kath. Angerbauer. 7. Kilian Lindlgruber, Schuhmacher in Reichraming Nr. 24, früher Lumplgraben Nr. 19. ^^-^x^^ Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirkShauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.

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