der k. k. Ll'zli'kshcmpimlinnschafl 8ieyr für den gleichnamigen politischen und SchulOeziM. Ur. 23. Steyr, am 6. Juni. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au-^ geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationöpreiö jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtto" 2ldressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 4. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgesetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz - Blätter Stück LV, LVI nnd LVII an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagei» zu berichten. Z. 12.928. Steyr, 4. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Amts - Erinnerung. Veränderungen in» Stande der Vorspannstiere und j Vorspannswägen. Jene Gemeinde - Vorstehungen, welche dem h. ä. Erlasse vorn 2. Mai l. I., Z. 10.623, bis nun nicht entsprochen haben, werden aufgefordert, umgehend den bezüglichen Bericht, eventuell Fehlbericht, zu erstatten. Z. 12.929. Steyr, 4. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Militärtaxbemessnugs- Erkenntnisse nebst den Militärtax - Verzeichnissen und den Permanenz-Verzeichnissen. Gleichzeitig init der Ausgabe des Amtsblattes Nr. 23 werden vorn h. ä. Expedite die Militärtaxbemessungs-Erkennt- nisse nebst den Militärtax - Verzeichnissen und den Permanenz- Verzeichnissen der Gerichtsbezirke Kremsmünster und Steyr an die Genieinden direkte zugesendet. Die Militärtaxbemessungs - Erkenntnisse des Gerichtsbezirkes Weyer werden hingegen den Gemeinden dnrch das k. k. Steueramt Weyer und die Taxverzeichnisse dnrch das h. ä. Expedit zugemittelt werden. Der Empfang ist anher zu bestätigen. Z. 12.717. Steyr, 3. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Förderung der durch die ausländische Konkurrenz schwer bedrängten öftcrr. Gipsinduftric. Eine größere Zahl inländischer Gipswerke hat mittels einer an das Handelsministerium gerichteten Eingabe beyen Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit staatlicher Förderungs- maßnahmcn zugunsten der durch die ausländische Konkurrenz schwer bedrängten österreichischen Gipsindustrie gelenkt. Insbesondere wird in dieser Eingabe dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß bei öffentlichen Bauten ausschließlich Gips- sorten österreichischer Provenienz sowie im Jnlande erzeugte Gipsdielen und Gipsplatteir zur Verwendung gelangen mögen. Nach einem dem Handelsministerium von fachmännischer Seite erstatteten Gutachten, steht in den österreichischen Werken erzeugter Gips dem ausländischen Produkte bezüglich seiner Qualität keineswegs nach, und es halten sich auch die Preise der inländischen Gipserzengnisse, wenn von den ^besonderen durch Tarife naturgemäß bedingten Verhältninen für einzelne Grenzgebiete abgesehen wird, überwiegend auf der Höhe jener ausländischen Konkurrenz. ES stehen somit der ausschließlichen Verwendung von Gips österreichischer Provenienz bei öffentlichen Bauten im Jnlande weder technische noch finanzielle Hindernisse, und zwar im Interesse der volkswirtschaftlich notwendigen Förderung leistungssähiger einheimischer Produktionszweige selbst dann nicht entgegen, wenn etwa vereinzelt das österreichische Produkt gegenüber dem ausländischen eine mäßige Preisdifferenz nach oben aufweist. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit Bezug auf dem h. ä. Erlasse vom 21. Dezember 1901, Z. 16.222, Amtsblatt Nr. 52, infolge Statthalterei-Erlasses vom 18. Mai 1907, Z. 9939/VI, mit der Aufforderung in Kenntnis gesetzt, dahin zu wirken,daß in allen Fällen, in denen bei öffent- lichen Bausührungen Gips zur Verwendung gelangt, die Erzeugnisse der österreichischen Gipsindustrie womöglich ausschließliche Berücksichtigung erfahren. Auch sind die beteiligten Bevölkerungskreise auf diese Publikation entsprechend aufmerksam zu machen.
110 Z. 12.407. Steyr, 26. Mai 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen, Krankenkassen re. Z. 12.007/V. Kundmachung der 1 k. Statt Halterei im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns vom 21. Mai 1907, betreffend die Anerkennung des Kaiser-Franz-Josef-Krankenhauses in Enns als allgemeine, öffentliche Krankenanstalt und die Feststellung der Verpflegs- gebühren in demselben. Auf Grund des vom o.-ö. Landtage in der 22. Sitzung vom 10. November 1904 gefaßten Beschlusses wird das Kaiser-Franz-Josef-Krankenhaus in Enns im Sinne des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Dezember 1856, Z. 26.641, als eine allgemeine, öffentliche Krankenanstalt, und zwar mit dem Gültigkeitstermine vom 1. Juli 1907 anerkannt. Die Verpflegsgebühren für diese Krankenanstalt tverden auf Grund der Bestimmungen des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1857, Z. 10.946, nach gepflogenem Einvernehmen mit dem o.-ö. Landesausschusse für die II. Klasse mit 3 K und für die III. Klasse mit 1 K 60 h pro Kopf und Tag festgesetzt. Der k. k. Statthalter: Handel in. p. Z 12.802. Steyr, 3. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Krankenkassen. Erhöhung der Verpflegsgebühren beim Krankenhause in Böcklabruck. Unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 23. April l. I, Z 9820. betreffend die Erhöhung der Verpflegs- gebühr III. Klasse für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Böcklabruck von 1 K 36 h auf 1 K 75 b, werden die Gemeinde - Vorstehungen mit dem Bemerken in die Kenntnis gesetzt, daß die k. k. o. - ö. Statthalterei im Einvernehmen mit dem o.-ö. Landesausschusse die Wirksamkeit der erhöhten Verpflegsgebühr in dem genannten Krankenhause mit dem 1. April 1907 festgesetzt hat und daß die bezügliche Kundmachung auch im Landesgesetz- und Verordnungsblatts ver- lautbart worden ist. Z. 12.785. Steyr, 1. Juni 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Betreffend Auffindung einer männlichen Leiche. Laut Note der k. k. Bezirkshauptniannschaft Krems vom 23. Mai 1907, Z. 1/36 A, wurde am 13. Mai 1907 gegen 7 Uhr abends vom Schiffballmeister Johann Mayer in Groisbach, Gemeinde Schwallenbach, eine unbekannte Mannesleiche aus der Donau gezogen. Diese Leiche ist zirka 20 Jahre alt, 170 cm groß, stark, hat schwarze Haare, blonden Schnnrrbartanflug, braune Augen, solche Augenbrauen, rundes volles Gesicht, gut erhaltene große Zähne, war mit blaugestreifter Hose, solcher Weste, blauer Masche mit schwarzen Tupfen, weißem Hemd ohne Märke, rotgestreiften Trikotunterhemd, einer rotgestreiften Gradlgattie, grauen Hosenträgern mit tveißen Streifen und fast neuen schtvarzen Schnürschuhen mit Kappen bekleidet. Bei der Leiche wurde eine silberne Taschenuhr vorgefunden, an welcher an dem äußeren Deckel ein Monogramm mit den Buchstaben I. 8. und an dem inneren Staubmantel der Name „Josef Hasenzagl in Herzogenburg" sowie die Uhr-Nummer 634.564 angebracht ist; nach den gepflogenen Erhebungen gehörte diese Uhr dem in einem Bassin im Bremcrhafen am 19. Mai 1905 tot ausgefundenen Ludwig Neßl aus Herzogenburg. Die Leiche dürfte 8 bis 10 Tage im Wasser gelegen sein. Spuren einer strafbaren Handlung waren an der Leiche nicht wahrzunehmen. Die Vorgefundene Uhr, sowie die Kleider und Wäsche wurden beim Bürgermeisteramt in Schwallenbach deponiert. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, Nachforschungen zu pflegen und über etwa zur Kenntnis gelangende Umstände, durch welche die Identität des Ertrunkenen festgestellt werden könnte, sofort anher zu berichten. Z. 12.576. Steyr, 31. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 19. bis 26. Mai 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 27. Mai 1907, Z. 13.356/X. Es bestehen: 1 Notlauf der Schweine. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. St., Ortschaft Pießlwang. 2. BezirkUrfahr: Gemeinde Feldkirchen, Ortschaften Bergheim, Mühldorf. 3. Bezirk Wels: Gemeinde Thalheim, Ortschaft Ottsdorf. 4. BezirkLinz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. 2. Schweinepest. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ortschaft Mitterreit. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde und Stadt Linz. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorsf. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirlshauptmannschaft Steyr. - HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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