100 § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisier Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde- und Genossenschasts- Borstehungen zufolge Erlasses des k. k. Handelsministeriums vom 20. April 1907, Z. 11.591, mit Beziehung auf 8 10 des Hausierpatentes behufs Verständigung der interessierten Kreise in Kenntnis gesetzt. Z. 11.668. Steyr, 20. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Aommanüen. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 6. April l. I., Z. 8224, Amtsblatt Nr. 16, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Anton Konzer sind einzustellen. Z. 11.669. Steyr, 20. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und - f. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 16. Dezember 1906, Z. 26.099, Amtsblatt Nr. 51, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Gustav Karl Lcdl sind einzustellen. Z. 11.743. Steyr, 18. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlaß vom 4. Dezember 1906, Z. 25.083, Amtsblatt Nr. 49, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Heinrich Methud Grost- mann sind einzustellen. Z. 11.736. Steyr, 20. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor den Unterstiitzungs-Schwindlern Rupert Drasch ans Blciberg und Franz Boruvka aus Litobor. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. April, Z. 10.841/XII, und vom 10. Mai 1907, Z. 11.560/XII, treiben sich der im Jahre 1887 in Köflach in Steiermark geborene und zur Gemeinde Bleiberg im politischen Bezirke Villach zuständige Fleischergehilfe Rupert Drasch und der am 7. November 1888 zu Notkosteletz geborene und nach Litobor, politischer Bezirk Nachod, zuständige Franz Boruvka, Fabriksarbeiter, beschäftigungslos in der Welt herum und ! lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse I verabreichen. Drasch ist im Besitze eines vom Stadtrate Graz am ■ 2. März 1907, sub Z. 582, ausgefertigten Arbeitsbuches. Boruvka hat eine mittelmäßige Statur, ovales Gesicht, schwarze Augen und Augenbrauen, proportionierten Mund, gesunde Zähne, schwarze Haare, stumpfe Nase und sonst keine besonderen Kennzeichen. Zuletzt ist er im Krankenhause zu Neupaka und Hohenelbe verpflegt worden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des I faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen j zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 11.501. Steyr, 19. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Z. 11.636/X. Kundmachung betreffend die Einfuhr von Fleisch nnd Fleischwaren in das Deutsche Reich. Laut der in der „Anzeigenbeilage zum preußischen Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung" Nr. 3 ex 1907 enthaltenen Verordnung der preußischen Regierung vom 10. Jänner 1907 wurde folgendes angeordnet : Der unter II, Nr. 1, der allgemeinen Verfügung vom 7. Dezember 1904 aufgestellte Grundsatz, daß die mit „Schweineherzschlägen" eingeführten Magen- und Schlund- teile zurückzuweisen sind, weil diese Teile in gesundheitlicher Beziehung zu Bedenken Anlaß geben oder sich auf ihre Unschädlichkeit für die menschliche Gesundheit nicht in zuverlässiger Weise untersuchen lassen, findet auch auf ganze Magen Anwendung. Ein im Zusammenhänge mit Lunge, Herz und Leber befindlicher und von seiner Schleimhaut nicht befreiter Magen kann kaum so gründlich gereinigt werden, daß er zur Herstellung appetitlicher Wurstwaren geeignet ist. Ferner wird ausgesprochen, daß Schmalzöl (Lardöl) als Fleisch im Sinne des 8 4 des deutschen Fleischbeschaugesetzes nicht anzusehen und daher ohne Untersuchung zur Einfuhr zuzulassen ist. Dies wird zufolge ves Erlasses des k. k. Ackerbau- Ministeriums vom 30. April 1907, Z. 12.451/1712, im Nachhange zum Punkte 2 des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. März 1905, Z. 5129, mit Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 28. März 1905, Z. 6560, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, den 7. Mai 1907. Bon der k. k. oberösterreichischen Stntthatterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalters! in Linz vom 7. Mai 1907, Z. 11.636/X, zur entsprechenden Verlautbarung und Verständigung der interessierten Kreise (Fleischhauer rc.) in die Kenntnis.
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