der 6. k. Zezirkshauptmann schüft Steyr für öen gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Ar. 21. Steyr, am 23. Mai. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden DonnerStag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 21. Mai 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz - Blatter Stück Ll LII, Ll II und LIV an die Gemeinde - Vorstehungen zur Hin ausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 1101/Sch. Steyr, 14. Mai 1907. An den Zweiglehrerverein Uremrmünster. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Kremsmünster, welche an ! der am 8. Juni l. I. in Bad Hall stattfindenden Ver- i sammlung dieses Vereines teilnehmen wollen, den hiezu ■ erforderlichen Urlaub. Z. 1124/Sch. Steyr, 18. Mai 1907 An den Zweiglehrerverein weqer. Der k. k. Bezirksschulrat erteilt hiemit jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Weher, welche der am 8. Juni l. I. in Neichraming (Arzberg) stattfindenden Versammlung des Zweiglehrervereines beiwohnen wollen, den hiezu erforderlichen ! Urlaub. Z. 11.822. Steyr, 21. Mai 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Verleihung der Josefine Porndorferschen Studenten- Stiftung. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. Mai 1907, Z. 11.641/XI, gelangt ein Josefine Porndorferschcs Stipendium zur Verleihung. Anspruchsberechtigt sind mittellose Hörer der k. k. technischen Hochschule in Graz. Die näheren Bedingungen können während der Amtsstunden in der Kanzlei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr eingesehen werden. Z. 11.422. Steyr, 18. Mai 1907. An alle Gemeinde- und Genossenschasts- vorftehungen. Sicherstellung von Naturalien und Brennmaterialien im Bereiche des XIV. Korps. Die k. u. k. Intendanz des XIV. Korps hat mit Schreiben vom 4. Mai 1907, Z. 3000, die Direktiven für die Verpflegs-Sicherstellungen pro 1907/08 anher übermittelt. Hievon werden die Gemeinde- und Genossenschafts- Vorstehungen mit dem Bemerken verständigt, daß die interessierten Kreise die näheren Bedingungen h. a. während der Amtsstunden einsehen können. Z. I131/Sch. Steyr, 18. Mai 1907. An öen Aweiglehrerverein steyr. Der k. k. Bezirksschulrat Steyr erteilt jenen Mitgliedern des Zweiglehrervereines Steyr, welche an der am 8. Juni 1. I. um 12 Uhr mittags in Arzberg stattfindenden gemeinsamen Konferenz der Zweiglehrervereine Meyer und Steyr teilnehmen wollen, den hiezu erforderlichen Urlaub. Z. 11.651. Steyr, 20. Mai 1907. An alle Gemeinde- und Genossenschafts- Vorftehungen. Hausierhandelverbot. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 1. Mai 1907, Z. 1O.681/VIH, wurde die Ausübung des Hausierhandels im Gebiete der Gemeinde Peterrsve im Bacs-Bodroger Komitate unter Aufrechterhaltung der im
100 § 17 der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern gewisier Gegenden gewährten Rechte verboten. Hievon werden die Gemeinde- und Genossenschasts- Borstehungen zufolge Erlasses des k. k. Handelsministeriums vom 20. April 1907, Z. 11.591, mit Beziehung auf 8 10 des Hausierpatentes behufs Verständigung der interessierten Kreise in Kenntnis gesetzt. Z. 11.668. Steyr, 20. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Aommanüen. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 6. April l. I., Z. 8224, Amtsblatt Nr. 16, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Anton Konzer sind einzustellen. Z. 11.669. Steyr, 20. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und - f. k. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 16. Dezember 1906, Z. 26.099, Amtsblatt Nr. 51, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Gustav Karl Lcdl sind einzustellen. Z. 11.743. Steyr, 18. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlaß vom 4. Dezember 1906, Z. 25.083, Amtsblatt Nr. 49, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Heinrich Methud Grost- mann sind einzustellen. Z. 11.736. Steyr, 20. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Warnung vor den Unterstiitzungs-Schwindlern Rupert Drasch ans Blciberg und Franz Boruvka aus Litobor. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 30. April, Z. 10.841/XII, und vom 10. Mai 1907, Z. 11.560/XII, treiben sich der im Jahre 1887 in Köflach in Steiermark geborene und zur Gemeinde Bleiberg im politischen Bezirke Villach zuständige Fleischergehilfe Rupert Drasch und der am 7. November 1888 zu Notkosteletz geborene und nach Litobor, politischer Bezirk Nachod, zuständige Franz Boruvka, Fabriksarbeiter, beschäftigungslos in der Welt herum und ! lassen sich von fremden Gemeinden auf Rechnung ihrer Heimatgemeinden Geldunterstützungen und Reisevorschüsse I verabreichen. Drasch ist im Besitze eines vom Stadtrate Graz am ■ 2. März 1907, sub Z. 582, ausgefertigten Arbeitsbuches. Boruvka hat eine mittelmäßige Statur, ovales Gesicht, schwarze Augen und Augenbrauen, proportionierten Mund, gesunde Zähne, schwarze Haare, stumpfe Nase und sonst keine besonderen Kennzeichen. Zuletzt ist er im Krankenhause zu Neupaka und Hohenelbe verpflegt worden. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des I faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen j zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 11.501. Steyr, 19. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Z. 11.636/X. Kundmachung betreffend die Einfuhr von Fleisch nnd Fleischwaren in das Deutsche Reich. Laut der in der „Anzeigenbeilage zum preußischen Ministerialblatt der Handels- und Gewerbeverwaltung" Nr. 3 ex 1907 enthaltenen Verordnung der preußischen Regierung vom 10. Jänner 1907 wurde folgendes angeordnet : Der unter II, Nr. 1, der allgemeinen Verfügung vom 7. Dezember 1904 aufgestellte Grundsatz, daß die mit „Schweineherzschlägen" eingeführten Magen- und Schlund- teile zurückzuweisen sind, weil diese Teile in gesundheitlicher Beziehung zu Bedenken Anlaß geben oder sich auf ihre Unschädlichkeit für die menschliche Gesundheit nicht in zuverlässiger Weise untersuchen lassen, findet auch auf ganze Magen Anwendung. Ein im Zusammenhänge mit Lunge, Herz und Leber befindlicher und von seiner Schleimhaut nicht befreiter Magen kann kaum so gründlich gereinigt werden, daß er zur Herstellung appetitlicher Wurstwaren geeignet ist. Ferner wird ausgesprochen, daß Schmalzöl (Lardöl) als Fleisch im Sinne des 8 4 des deutschen Fleischbeschaugesetzes nicht anzusehen und daher ohne Untersuchung zur Einfuhr zuzulassen ist. Dies wird zufolge ves Erlasses des k. k. Ackerbau- Ministeriums vom 30. April 1907, Z. 12.451/1712, im Nachhange zum Punkte 2 des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 18. März 1905, Z. 5129, mit Beziehung auf die hierämtliche Kundmachung vom 28. März 1905, Z. 6560, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, den 7. Mai 1907. Bon der k. k. oberösterreichischen Stntthatterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalters! in Linz vom 7. Mai 1907, Z. 11.636/X, zur entsprechenden Verlautbarung und Verständigung der interessierten Kreise (Fleischhauer rc.) in die Kenntnis.
101 Z. 11.588. Steyr, 19. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. । Im Amtsblatts Nr. 43 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung des 1 k. Ackerbau - Ministeriums vom 8. Mai 1907, Z. 17.061/2367, enthaltend eine Veterinär-polizeiliche Verfügung in betreff der Einsuhr von Schweinen aus Ungarn nach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. j Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Mai 1907, Nr. 11.953/X, zur entsprechenden Beachtung in die Kenntnis. Z. 11.590. Steyr, 20. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und f. i. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 5. bis 12. Mai 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Mai 1907, Z. 12.032/X. Es bestehen: 1. Bläschenausschlag. BezirkWels: Gemeinde Alkoven, Ortschaft Hartheim. 2. Rotlauf der Schweine. 1. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Steinbach a. St., Ortschaft Pießlwang. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Feldkirchen, Ortschaft Mühldorf; Gemeinde Urfahr, Ortschaft Pflaster. 3. Bezirk Wels: Gemeinde und Ortschaft Lam- bach; Gemeinde Wimsbach, Ortschaft Neidharting. 3. Schweinepest. 1. Bezirk Freistadt: Gemeinde Waldburg, Ortschaft Mitterreit. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Gallneukirchen, Ortschaft Punzenberg. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 11.591. Steyr, 20. Mai 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Betreffend die Einfnhr von Hunden, Katzen, Kaninchen und Wildgeslügcl in das Deutsche Reich. Laut 9lote des k. u. k. Ministeriums des Aeußern vom 18. März 1907, Z. 10.505, hat die kaiserlich deutsche Regierung zugestimmt, daß Hunde, Kaninchen, Katzen, Wildgeflügel bis aus weiteres, Käfigvögel und dergleichen aber überhaupt von den Bestimmungen des Artikels II des Viehseuchen -Uebereinkommens zwischen Oesterreich-Ungarn und dem Deutschen Reiche vom 26. Jänner 1905, R.-G.-Bl. Nr. 25, ex 1906, befreit bleiben. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zufolge des mit dem Statt- halterei-Erlasse vom 30. April 1907, Nr. 10.986 X, herab- gelangten Erlasses des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 24. April l. I-, & 8458/1155, unter Bezugnahme auf den Statthalterei - Erlaß vom 12. Jänner d. I., Z 978, h. a. Amtsblatt Nr. 4, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — HaaSsche Buchdruckerei in Steyr.
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