Amtsblatt 1907/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

88 ZZ. 9343, 9344, 9345 und 9346. Steyr, 17. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung vo» Stellungspflichtigen. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 12. August 1884 in Bukarest geborene, nach Höfling im Bezirke Mährisch - Budwitz zuständige Josef Mateja, ehel. Sohn des Josef und der Anna Mateja; der am 2. Juli 1885 in Pozsony geborene, nach Luhaöowitz im Bezirke Ungarisch - Brod zuständige Jakob Valäsck, unehelicher Sohn der Franziska Valäsek. der am 1. Jänner 1885 in Olbersdorf geborene, nach Olbersdorf im Bezirke Nömerstadt zuständige Adolf Güttler, ehel. Sohn des Edmund Güttler und der Anna, geborenen Posel; der am 6. Februar 1885 in Wien geborene, nach Deutsch -Liebau im Bezirke Mährisch - Schönberg zuständige Robert Reh, ehel. Sohn des Eduard Reh und der Anna, geborenen Maurer. Im Falle eines positiven Ergebniffes der Nachforschungen ist bis 1. Juni l. I. hieher zu berichten. Z. 8717. Steyr, 16. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Im Amtsblatte Nr. 32 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 3. April 1907, Z. 12.292/1678, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn in die diesseitige Reichshälfte enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. April 1907, Nr. 8606/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Hinsichtlich der Ausstellung dieser Viehpässe gelten die Bestimmungen der zum § 8 des zitierten Gesetzes erlassenen Durchführungsverordnung vom 12. April 1880, N.-G.-Bl. Nr. 36. Dies wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Uebertretungen obiger Anordnung nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, werden geahndet werden. K. k. Landes-Regierung für Krain. Laibach, am 26. März 1907. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. April 1907, Z. 8505/X, zur Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis. Z. 8867. Steyr, 14. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 31. März bis 7. April 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei- in Linz vom 8. April 1907, Nr. 8831/X. Es bestehen: . Schweinepest. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Wiesen. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Kepplerstraße. Hievon.setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 8866. Steyr, 14. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Z. 6299. Kundmachung der k. k. Landesregierung für Krain vom 26. März 1907, Z. 6299, betreffend die Beibringung von Viehpässen für Einhufer (Pferde, Esel und Maultiere) in Krain. Mit Rücksicht auf das wiederholte Auftreten Rotz-. krankheit und der Pferderäude, wobei die Provenienz der kranken Tiere nicht sichergestellt werden konnte, findet die k. k. Landesregierung, um dem Verkehre mit Pferden verdächtiger Herkunft und der dadurch bedingten Verbreitung von ansteckenden Krankheiten entgegenzuwirken, auf Grund des 8 8 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, anzuordnen, daß vom 1. Mai 1907 angefangen auch für Einhufer (Pferde, Esel und Maultiere), welche auf Märkte oder Auktionen aufgetrieben werden, Viehpässe beigebracht werden müssen. Z- 9045. Steyr, 16. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. . Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. April 1907, Nr. 8751/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 34 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 4. April 1907, Z. 12.342/1696, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Landern geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.

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