Amtsblatt 1907/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

87 ständige Oskar Fischer seit dem Jahre 1902 fast ununterbrochen in den verschiedenen Orten der österr. - ungarischen Monarchie umher. Seit dieser Zeit war Fischer in 25 Gemeinden und begehrte auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungsbeträge in der Höhe von zirka 120 Kronen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. ZZ. 9564, 9565. Steyr, 19. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Warnung vor den Unterstützungsschwindler» Peter Frank ans Katharein und Ernst Fink aus Spachendorf. Zufolge Statthalterei-Erlässe vom 13. April 1907, Z. 9365/XI1, und vom 13. April 1907, Z. 9366/XII, treiben sich nachstehende Personen, und zwar der Tischlergehilfe Peter Frank, 51 Jahre alt, katholisch, verheiratet und in Katharein zuständig, und der am 16. Juli 1373 geborene, nach Spachendorf zuständige Bäckergehilfe Ernst Fink arbeits- und bestimmungslos herum und lasten sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Reisevorschüste und Geld- unterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 9563. Steyr, 19. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. r. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlaß vom 9. Februar 1904, Z. 2996, Amtsblatt Nr. 6, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Paul Heezto sind ein- .zustellen. L. 9646. Steyr, 22. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uoinmanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. Februar 1907, Z. 3560, Amtsblatt Nr. 7, augeordnete Ausforschung des Josef Zelingcr ist gegenstandslos geworden, da der Ge- aiannte am 15. März in Werfen verhaftet wurde. Z. 9580. Steyr, 19. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Jdentitätsfeststelluug eines Taubstummen. Am 17. April 1907 wurde in der Ortschaft Voits- dorf der Gemeinde Ried bei Kremsmünster ein unbekannter Mann (Taubstummer) aufgegriffen und wegen Ausweislosigkeit der Gemeindevorstehung Ried bei Kremsmünster übergeben. Der Mann ist zirka 50 bis 60 Jahre alt, klein, hat braune Haare, lichten Schnurrbart, blaue Augen und ist mit blau und weißgestreiftem Hemde und Unterhose sowie mit grauer Stoffhose, graubraunem Rock, Schnürschuhen und schwarzer Pelzmütze bekleidet. Der Mann trägt noch ein Paar Lederschuhe (Art Bergschuhe) und etwas Wäsche bei sich. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden ausgefordert, nach der Identität dieses Individuums zu forschen und ein positives Ergebnis hierher bekannt zu geben. Z. 9819. Steyr, 23. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschung der abgängige» Armcnpfründnerin Marie Fnchs aus Steinbach a. d Steyr. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. April 1907, Z. 9881/11, hat sich die im Armenhause der Gemeinde Steinbach a. d. Steyr untergebrachte, etwas geistesschwache Armenpfründnerin Marie Fuchs am 8. März l. I. heimlich entfernt, ohne daß dieselbe bis nun rückgekehrt oder überhaupt eine Nachricht über ihren gegenwärtigen Aufenthalt eingelangt wäre. Einer ihr begegnenden Frauensperson gab Marie Fuchs über Befragen an, daß sie sich infolge eines Augenleidens in das St. Anna-Spital nach Steyr begeben wolle, woselbst die Fuchs, laut Verständigung der Stadtgemeinde- Vorstehung Steyr, bis nun nicht eingetroffen ist. Marie Fuchs ist 44 Jahre alt, von kleiner Statur, hat nur mehr wenige lichtblonde Haare, braune Augen und gute Zähne. Bei ihrer Entfernt»,g trug dieselbe einen weiß- und braunkarrierten Rock, blaue Bluse, rotes Kopftuch und Holzschuhe. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, »ach der Genannten Nachforschungen zu pflegen und ein positives Ergebnis sofort der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf mitzuteilen.

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