Amtsblatt 1907/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

86 schutzes erachtet wird, daß ferner Kreuz- oder Gitterschnitte im Interesse der Vermeidung unnötig heftiger lokaler Reaktionen zu unterlassen find und an deren Stelle einfache geradlinige Ritzer von '/- «w Länge sich empfehlen, die, zweckmäßig in Form eines Dreiecks gestellt, mindestens 3 cm Entfernung von einander haben und die Haut nur so weit durchtrennen, daß eben eine blutige Tingierung wahrnehmbar wird. Selbstverständlich wird gewärtigt, daß die Jmpftechnik nach den Grundsätzen der Asepsis vorgenommen werde und sind zu deren Ermöglichung auch in den Verlautbarungen der Vornahme der Impfungen die Angehörigen der Impflinge entsprechend anzuweisen, daß diese in gehörig gereinigtem Zustande und mit reiner Wäsche zu den Impfungen zu bringen sind. Bezüglich der Auswahl der Jmpflokale für die allgemeine Impfung sollte tunlichst darauf Bedacht genommen werden, daß ein Warteraum neben dem eigentlichen Jmpflokale vorhanden sei. Kinder unter zwei Monaten sowie schwächliche, mit konstitutionellen Krankheiten behaftete und insbesondere an ausgebreiteten Hautausschlägen erkrankte Kinder wären von der Impfung auszuschließen, bezw. für das folgende Jahr zurückzustellen. Ebenso ist beim Herrschen ausgebreiteter Infektionskrankheiten in einer Gemeinde die Impfung bis nach dem Erlöschen derselben zu verschieben. Die Schülerimpfung, beziehungsweise Revakzination der Schulkinder hat ausschließlich in den Schullokalitäten vorgenommen zu werden, und haben bei denselben sämtliche Schulkinder der betreffenden Klaffen (und nicht etwa bloß diejenigen, welche gesonnen sind, sich impfen oder wiederimpfen zu laffen) anwesend zu sein. Mit der Vornahme der Impfung ist ungesäumt vor- zugehen und sind die Herren Jmpfärzte von der Gemeinde- Vorstehung gegen Empfangsbestätigung von diesem Erlasse zu verständigen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und Krankenkassen unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 25. Februar 1907, Z. 5208, Amtsblatt Nr. 8, zur weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt. Z. 930/B.-Sch.-N. Steyr, 17. April 1907. Konkurs - Ausschreibung. An der vierklassigen Volksschule in Garsten kommt die Lehrerstelle II. Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200, ev. 1100 K, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z' 888/Sch. Steyr, 17. April 1907. An sämtliche Schulleitungen. Die Zentralleitung des oberösterreichischen Landes- bienenzüchtervereines hält in der Zeit vom 22. bis inklusive 25. Mai 1907 in Braunau am Jnn einen Bienenzucht- lehrkurs ab. Hievon erfolgt zufolge Erlasses des k. k. Landesschul- rates vom 6. April l. I., Z. 1625, die Verlautbarung mit dem Beifügen, daß jene Lehrpersonen, welche an diesem Kurse teilzunehmen beabsichtigen, sich den Urlaub hiezu im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben. Z. 9815. Steyr, 22. April 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Ebidenzhaltung aller Personen, welche sich mit dem Aufziehen unehelicher Kinder befassen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, bis 16. Mai ein Verzeichnis aller jener Personen vorzulegen, welche sich mit dem Aufziehen unehelicher Kinder befassen. Dieses Verzeichnis hat den Namen, die Beschäftigung und den Wohnort dieser Personen zu enthalten. Z 982 0. Steyr, 23. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Krankenkassen. Erhöhung der Berpflegsgcbühr 3. Klasse für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Vöcklabrurk von 1 K 3G h auf 1 K 75 h. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz hat zu der vom o.-ö. Landesausschusse in seiner Sitzung vom 27. März l. I. beschlossenen Erhöhung der Verpflegsgebühr 3. Klasse für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Vöcklabruck von 1 X 36 h auf 1 K 75 h die Zustimmung erteilt. Z. 958/B.-Sch.-N. Steyr, 20. April 1907. An die Schulleitungen in Bad Hall, Dambach, Gaflenz, Garsten, Kleinreifling, Lohnsitz, Losenstein, Reichraming und Weyer. Aus Anlaß einer Anfrage wird bekanntgegeben, daß an jenen Volksschulen, an denen das laufende Schuljahr durch die Verlegung des Schuljahrbeginnes auf den 1., beziehungsweise 15. September eine Verlängerung erfährt, die Zeit vom 1. Mai d. I. bis zum Schlüsse des Schuljahres 1906/07 zur eingehenden Wiederholung und Vertiefung, bezw. Ergänzung des in den einzelnen Klaffen bisher behandelten Lehrstoffes zu verwenden ist. Z. 9347. Steyr, 17. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Warnung vor dem Unterstütznngs-Schwindler Oskar Fischer aus Wien. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 6 Apnl 1907, Z. 8627/XII, reist der am 4. Februar 1882 IN Wien, Pfarre Ottakring, gebürtige, nach W>en )

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