Amtsblatt 1907/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

84 Z 9638. Steyr, 20. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Wetterprognosen und optische Signalstationen. Die k. k. o.-ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 12. April 1907, Z. 9133/1, folgendes eröffnet: Laut Mitteilung vom 27. Februar l. I., Z. 4646/?., hat das k. k. Handelsministerium die k. k. Post- und Telegraphendirektionen angewiesen, die Verbreitung der Wetterprognosen im Postwege auch fernerhin nach den seinerzeit bekanntgegebenen Bestimmungen durchzuführen. Diese Bestimmungen wurden mit den Statthalterei- Erlässen vom 6. Juni 1906, 3 12.589, und vom 17. November 1906, Z. 26.255, h. ä. Erlässe vom 9. Juni 1906, 3-12.806 (Amtsblatt Nr. 24), und vom 23. November 1906, Z. 24.331 (Amtsblatt Nr. 48), ausführlich mitgeteilt und wird hier nur kurz folgendes wiederholt: Die Wetterprognosen - Verlautbarungsperiode dauert, wie im Vorjahre, im allgemeinen vom 1. April bis 30. November. Eine Ausnahme wurde diesbezüglich nur für Südtirol, Triest, Jstrien und Dalmatien bewilligt, in welchen Ländern die Verlautbarung der Wetterprognosen bis auf weiteres das ganze Jahr hindurch fortgesetzt wird. Für die Länder an der Adria wird die Wetterprognose vom k. k. maritimen Observatorium in Triest, für alle übrigen Länder von der k. k. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Wien täglich, jedoch mit Ausschluß der Sonn- und Feiertage, telegraphisch ausgegeben. Weiters wird mitgeteilt, daß über Anregung des Ackerbauministeriums das k. k. Eisenbahnministerium gleichfalls die Verlautbarung der Wetterprognosen durch die Telegraphen- und Telephonstationen der k. k. Staatsbahnen, in den gleichen Zeiträumen wie das k. k. Handelsministerium, jedoch mit der Erweiterung verfügt hat, daß die Wetterprognosen bereits dechiffriert in den einzelnen Stationen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Ferner wird noch folgendes bekanntgegeben: Die k. k. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik hat vor kurzem einen auf Grund der in den verflossenen Verlautbarungsperioden gemachten Erfahrungen neu textierten „Schlüssel für die chiffrierten telegraphischen Wetterprognosen" verfaßt und in acht verschiedenen Sprach- ausgaben dem Ackerbauministerium zur Genehmigung und weiteren Veranlassung vorgelegt. Dieser neue Prognosenschlüssel wird am 1. Mai l. I. zur allgemeinen Verwendung gelangen; bis 30. April l. I. wird demnach noch der alte Prognosenschlüssel Geltung haben. Was endlich die in dem Statthalterei - Erlasse vom 3. März 1906, Z. 4 799, h. ä. Erlaß vom 1. September 1906, Z. 18.193 (Amtsblatt Nr. 36), eingehend besprochene Aktion wegen Errichtung optischer Signalstationen für die Verbreitung der Wetterprognosen anbelangt, so wollen die Gemeinde-Vorstehungen dieser Angelegenheit auch weiterhin volle Aufmerksamkeit schenken, die Schaffung solcher Stationen nach Tunlichkeit fördern und vorstehende Ausführungen ehetunlichst zur Kenntnis der interessierten Kreise der Bevölkerung bringen. Hiezu wird bemerkt, daß im allgemeinen die Errichtung und Erhaltung solcher Signalstationen prinzipiell Sache der daran numittelbar interessierten Lokalfaktoren bleiben muß. Das Ackerbauministerium ist jedoch nicht abgeneigt, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ausnahmsweise diese Aktion durch Bewilligung mäßiger Staatsbeiträge — in der Regel bis zum Höchstbetrage von 30 X — fallweise zu unterstützen. Ueber die während der Verlautbarungsperiode etwa gemachten besonderen Wahrnehmungen sowie über die Errichtung optischer Signalstationen für die Verbreitung der Wetterprognosen ist, wie voriges Jahr, auch Heuer bis spätestens 25. November l. I. hierher zu berichten. Z. 8784. Steyr, 13. April 1907. An alle Gemeinüe-Vsrstehungen, Schulleitungen und die Herren Gemeindeärzte als Jmpfarzte. Vornahme der Impfung und Wieder-Impfung im Jahre 1807. Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich hat mit Erlaß vom 31. März 1907, Z. 8331/V, die Vornahme der diesjährigen Gemeinde- und Schulkinder-Impfung angeordnet. Die Zusammenstellung der Liste der Jmpffähigen für die allgemeine Impfung hat mit Benützung des Impfausweises L des Vorjahres, aus dem die ungeimpft und erfolglos Geimpften nominell in das heurigeVerzeichnis zu übertragen sind, und auf Gruud der vom Vorjahre verbliebenen Ziffern, dann aus den von den hochwürdigen Pfarrämtern beizu- stellenden Matrikenauszügen über die seit der letzten Impfung Geborenen und aus dem Verzeichnisse der Eingewanderten zu erfolgen. Die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. ist im Ausweise impfstationsweise zu summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Für die Impfungen in den Schulen sind die im Vorjahre bereits benützten Drucksorten Impfausweis I und II zu verwenden und nach Anfertigung dem Jmpfarzte zu übergeben, welcher darauf zu sehen hat, daß sie ordentlich angelegt werden und daß alle Rubriken genau ausgefüllt seien, und haben zu diesem Zwecke die mithinaus- gegebenen Impfausweise I und II vom Vorjahre als Muster zu dieuen. Auch ist wie bei der Gemeinde-Impfung die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. im Ausweise impfstationsweise zu summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Nach vollendet e m Jmpfgeschäfte sind sodann die gesamten Ausweise, bei deren Ausfertigung die vom Vorjahre verbliebenen Ziffern genau zu berücksichtigen sind, abgeschlossen und von dem Gemeinde-Vorsteher und Jmpfarzte unterfertigt, anher einzusenden. Dem Jmpfakte sind die in allen Rubriken genau ausgefertigten Jmpfpro- gramme beizuschließen. Parteien, welche ihr impfpflichtiges Kind aus nicht stichhältigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes dem Jmpsplatze nicht zuführen, sind im Wege der Gemeinde-Vorstehung nochmals für den Kontrolltag vor- zuladen. Zur Vorladung der Parteien sind die in der Druck--« Haas, Steyr, Grünmarkt, erhältlichen Drnckforte« verwenden und bei Einsendung des Impf-Elabora es und unter Mitfertigung des Jmpfarztes demselben belznschlicften. . . Parteien, welche keiner dieser behördlichen Anftor rungen nachkommen, sind vom k. k. Amtsärzte protokollar iw

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