Amtsblatt 1907/17 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. ß. Lezirkshauplmnnn schaff 8ieyr für den gkeichnarnigen politischen unö Schulvszirk. Ur. 17. Steyr, am 28. April. 1907. Das Amtsblatt erscheint jede» Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo aucb geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationspreiS jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 9708. Steyr, 23. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Zustellung von Legitimationskarten und Stimmzettel mittelst Post. Die k. k. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 19. April 1907, Z. 1511/Pr., eröffnet, daß für die post- seitige Zustellung der Legitimationskarten und Stimmzettel zu den bevorstehenden Reichsratswahlen der einheitliche Vergütungssatz von zwei Hellern per Sendung ohne und von drei Hellern sür jede Sendung mit Rückschein (Empfangsbestätigung) in Anrechnung gebracht werden wird. Hiebei wird aber vorausgesetzt, daß sich diese Zustellung auf einen verhältnismäßig längeren Zeitraum verteilt, so daß der sonstige normale Postbetrieb dadurch nicht gestört wird. Außerdem muß sich die Postverwaltung, falls die aus der Bestellung der Wahldokumente resultierenden Auslagen höher sein sollten, als die nach dem vorangeführten Schlüssel berechnete Vergütung, Vorbehalten, den Ersatz der Selbstkosten zu verlangen. Da bereits mit dem h. ä. Erlasse vom 8. April 1907, Z. 8200, die Zustellung der Legitimationskarten und Stimmzettel an die Wähler gegen Empfangsbestätigungen aus hiezu vorbereitete Konsignationen angeordnet und daher zum Großteil schon erfolgt sein wird, dürfte die postfertige Zustellung für die Gemeinde - Vorstehungen kaum mehr von Vorteil sein, außer in jenen Fällen, wo ein Wähler das Gemeindegebiet seit 19. Februar 1907 verlassen hat, ihm daher Legitimationskarte und Stimmzettel in sein neues Domizil mittels Post zugestellt wird. Diesbezüglich wird jedoch darauf verwiesen, daß mit Rücksicht darauf, daß im Erzherzogtums Oesterreich ob der Enns die Wahlpflicht gesetzlich statuiert wurde, wobei im Wahlpflichtgesetze die Einleitung des Strafverfahrens gegen einen säumigen Wähler von der erfolgten Zustellung der Legitimationskarte abhängig gemacht wird, in jenen Fällen, in welchen die Zustellung der Legitimationskarten durch die Post erfolgt, die betreffenden Sendungen von Rückscheinen, beziehungsweise Empfangsbestätigungen begleitet sein müssen. Z. 9807. Steyr, 23. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Kundmachung. Infolge einer größeren Reparatur der Schmiedbrücke der Kleinraminger Gemeindestraße in Kleinraming ist während der Zeit vom 29. April früh bis inklusive 1. Mai 1907 der Verkehr für alle Fuhrwerke eingestellt. Gemeinde-Vorstehung St. Ulrich am 22. April 1907. Der Gemeinde-Vorsteher: Gunitzberger. ! Z. 9340. Steyr, 17. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden Sammlungsbewilligung für den katholischen Waisen- hilfsverein in Wien. Der k. k. Statthalter für Oberösterreich hat dem katholischen Waisenhilfsvereine in Wien die angesuchte Bewilligung zur Sammlung milder Gaben in Oberösterreich sür die Zwecke des Vereines bei bekannten Wohltätern und Gönnern des Vereines mit Ausschluß der Sammlung von Haus zu Haus und bei Behörden für die Zeit vom 16. April 1907 bis 15. Juni 1907 erteilt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß den zur Durchführung der Sammlung bevollmächtigten Vereinsorganen Maria Jäger und Katharina Polctschek am 8. April 1907 vom k. k. Statthalterei- Präsidium in Linz bie_mit Photographie und Persons- beschreibung versehenen Sammelbücher Nr. 60 und 61 ausgestellt wurden.

84 Z 9638. Steyr, 20. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Wetterprognosen und optische Signalstationen. Die k. k. o.-ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 12. April 1907, Z. 9133/1, folgendes eröffnet: Laut Mitteilung vom 27. Februar l. I., Z. 4646/?., hat das k. k. Handelsministerium die k. k. Post- und Telegraphendirektionen angewiesen, die Verbreitung der Wetterprognosen im Postwege auch fernerhin nach den seinerzeit bekanntgegebenen Bestimmungen durchzuführen. Diese Bestimmungen wurden mit den Statthalterei- Erlässen vom 6. Juni 1906, 3 12.589, und vom 17. November 1906, Z. 26.255, h. ä. Erlässe vom 9. Juni 1906, 3-12.806 (Amtsblatt Nr. 24), und vom 23. November 1906, Z. 24.331 (Amtsblatt Nr. 48), ausführlich mitgeteilt und wird hier nur kurz folgendes wiederholt: Die Wetterprognosen - Verlautbarungsperiode dauert, wie im Vorjahre, im allgemeinen vom 1. April bis 30. November. Eine Ausnahme wurde diesbezüglich nur für Südtirol, Triest, Jstrien und Dalmatien bewilligt, in welchen Ländern die Verlautbarung der Wetterprognosen bis auf weiteres das ganze Jahr hindurch fortgesetzt wird. Für die Länder an der Adria wird die Wetterprognose vom k. k. maritimen Observatorium in Triest, für alle übrigen Länder von der k. k. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik in Wien täglich, jedoch mit Ausschluß der Sonn- und Feiertage, telegraphisch ausgegeben. Weiters wird mitgeteilt, daß über Anregung des Ackerbauministeriums das k. k. Eisenbahnministerium gleichfalls die Verlautbarung der Wetterprognosen durch die Telegraphen- und Telephonstationen der k. k. Staatsbahnen, in den gleichen Zeiträumen wie das k. k. Handelsministerium, jedoch mit der Erweiterung verfügt hat, daß die Wetterprognosen bereits dechiffriert in den einzelnen Stationen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Ferner wird noch folgendes bekanntgegeben: Die k. k. Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik hat vor kurzem einen auf Grund der in den verflossenen Verlautbarungsperioden gemachten Erfahrungen neu textierten „Schlüssel für die chiffrierten telegraphischen Wetterprognosen" verfaßt und in acht verschiedenen Sprach- ausgaben dem Ackerbauministerium zur Genehmigung und weiteren Veranlassung vorgelegt. Dieser neue Prognosenschlüssel wird am 1. Mai l. I. zur allgemeinen Verwendung gelangen; bis 30. April l. I. wird demnach noch der alte Prognosenschlüssel Geltung haben. Was endlich die in dem Statthalterei - Erlasse vom 3. März 1906, Z. 4 799, h. ä. Erlaß vom 1. September 1906, Z. 18.193 (Amtsblatt Nr. 36), eingehend besprochene Aktion wegen Errichtung optischer Signalstationen für die Verbreitung der Wetterprognosen anbelangt, so wollen die Gemeinde-Vorstehungen dieser Angelegenheit auch weiterhin volle Aufmerksamkeit schenken, die Schaffung solcher Stationen nach Tunlichkeit fördern und vorstehende Ausführungen ehetunlichst zur Kenntnis der interessierten Kreise der Bevölkerung bringen. Hiezu wird bemerkt, daß im allgemeinen die Errichtung und Erhaltung solcher Signalstationen prinzipiell Sache der daran numittelbar interessierten Lokalfaktoren bleiben muß. Das Ackerbauministerium ist jedoch nicht abgeneigt, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ausnahmsweise diese Aktion durch Bewilligung mäßiger Staatsbeiträge — in der Regel bis zum Höchstbetrage von 30 X — fallweise zu unterstützen. Ueber die während der Verlautbarungsperiode etwa gemachten besonderen Wahrnehmungen sowie über die Errichtung optischer Signalstationen für die Verbreitung der Wetterprognosen ist, wie voriges Jahr, auch Heuer bis spätestens 25. November l. I. hierher zu berichten. Z. 8784. Steyr, 13. April 1907. An alle Gemeinüe-Vsrstehungen, Schulleitungen und die Herren Gemeindeärzte als Jmpfarzte. Vornahme der Impfung und Wieder-Impfung im Jahre 1807. Die k. k. Statthalterei in Oberösterreich hat mit Erlaß vom 31. März 1907, Z. 8331/V, die Vornahme der diesjährigen Gemeinde- und Schulkinder-Impfung angeordnet. Die Zusammenstellung der Liste der Jmpffähigen für die allgemeine Impfung hat mit Benützung des Impfausweises L des Vorjahres, aus dem die ungeimpft und erfolglos Geimpften nominell in das heurigeVerzeichnis zu übertragen sind, und auf Gruud der vom Vorjahre verbliebenen Ziffern, dann aus den von den hochwürdigen Pfarrämtern beizu- stellenden Matrikenauszügen über die seit der letzten Impfung Geborenen und aus dem Verzeichnisse der Eingewanderten zu erfolgen. Die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. ist im Ausweise impfstationsweise zu summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Für die Impfungen in den Schulen sind die im Vorjahre bereits benützten Drucksorten Impfausweis I und II zu verwenden und nach Anfertigung dem Jmpfarzte zu übergeben, welcher darauf zu sehen hat, daß sie ordentlich angelegt werden und daß alle Rubriken genau ausgefüllt seien, und haben zu diesem Zwecke die mithinaus- gegebenen Impfausweise I und II vom Vorjahre als Muster zu dieuen. Auch ist wie bei der Gemeinde-Impfung die Zahl der Geimpften sowie der Jmpferfolge rc. im Ausweise impfstationsweise zu summieren und zum Schlüsse die Gesamtsumme auszuweisen. Nach vollendet e m Jmpfgeschäfte sind sodann die gesamten Ausweise, bei deren Ausfertigung die vom Vorjahre verbliebenen Ziffern genau zu berücksichtigen sind, abgeschlossen und von dem Gemeinde-Vorsteher und Jmpfarzte unterfertigt, anher einzusenden. Dem Jmpfakte sind die in allen Rubriken genau ausgefertigten Jmpfpro- gramme beizuschließen. Parteien, welche ihr impfpflichtiges Kind aus nicht stichhältigen Gründen oder ohne Angabe eines Grundes dem Jmpsplatze nicht zuführen, sind im Wege der Gemeinde-Vorstehung nochmals für den Kontrolltag vor- zuladen. Zur Vorladung der Parteien sind die in der Druck--« Haas, Steyr, Grünmarkt, erhältlichen Drnckforte« verwenden und bei Einsendung des Impf-Elabora es und unter Mitfertigung des Jmpfarztes demselben belznschlicften. . . Parteien, welche keiner dieser behördlichen Anftor rungen nachkommen, sind vom k. k. Amtsärzte protokollar iw

85 einzuvernehmen und ist gegen dieselben, falls sie der Vorladung n i ch t e n t s p r e ch en sollten, im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 20. April 1854, R.-G.-Bl. Nr. 96, vorzugehen. Die mit der Leistung des Jmpfgeschäftes betrauten Herren Jmpfärzte haben alle Momente zu berücksichtigen und zu erheben, welche die Indolenz, bezw. den Jndifferen- tismus der Bevölkerung gegen die Impfung verursachen oder die offen kundgegebene Jmpfgegnerschaft begründen, und bei Vorlage der Jmpfpartikularien hierüber zu berichten. Als Jmpfärzte haben die Herren Gemeindeärzte zu fungieren. - Die Gemeinde - Vorstehungen haben sich mit den den Gemeinden zugewiesenen Jmpfärzten bezüglich des Zeitpunktes und des Jmpf-Lokales zu vereinbaren und sodann Zeit «nd Ort der Impfung sofort behufs eventueller Kontrolle des Amtsarztes bei der Impfung anher bekannt zu geben; sollte ein oder der andere als Jmpfarzt bestimmte Arzt die Vornahme der Impfung ablehnen, ist dieses ebenfalls sogleich anher anzuzeigen. Die Jmpsstationen bleiben dieselben wie im Vorjahre. Mit der Vornahme der Impfung in Unterlausa wurde der k. k. Amtsarzt betraut. Für die entsprechende Verlantbarung der Impfung ist allenthalben Sorge zu tragen, da Fälle vorgekommen sind, in welchen die geringe Beteiligung von Parteien an der Impfung lediglich durch Uuterlaffung der nötigen Kundmuchnng bedingt war. Die Jmpfstoffbestellungen für die öffentlichen Impfungen und die Schüler-Revakzinationen sind demgemäß seitens der Jnipfärzte direkt an die Jmpfanstalt zu richten, welch letztere zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 15. Jänner 1894, Z. 30.544 ex 1893, verpflichtet ist, von jeder an einen öffentlichen Jmpfarzt effektuierten Jmpf- stoffsendung unter Einem die betreffende politische Behörde mittels Korrespondenzkarte zu verständigen. Die Jmpfärzte werden angewiesen, sich sofort nach Erhalt ausschließlich der vorgeschriebeneu neuen Formu- larien bei Jmpfstoffbestellungen für die öffentlichen Impfungen und die Schüler - Nevakzinationen zu bedienen, da die k. k. Jmpfstoffgewinnungsanstalt in Wien erinächtigt ist, auf andere Weise bewirkte Bestellungen oder ungenau ausgefüllte Formulare zurückzuweisen, beziehungsweise in unabweisbaren Fällen auf Kosten des Bestellers gegen Nachnahme zu effektuieren. Jmpfstoffbestellungen für Notimpfungen sind nur im Wege der politischen Behörden zu bestellen. Bei der Impfung hat eiu Mitglied der Gemeinde- Bertrctuttg anwesend zu sein. Beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist von der Durchführung der Impfung in den verseuchten Orten Abstand zu nehmen, bis die in denselben herrschende Epidemie als sicher erloschen zu betrachten ist; eine Ausnahme hie- von ist selbstverständlich beim Ausbruche von Blattern zu machen, in welchem Falle sofort Notimpfüngen in der Umgebung des Kranken zu machen sind. Ueber angebliche Erkrankungen von Kindern infolge der Impfung ist sofort zu berichten. Den Herren Jmpfärzten wird ein Separatabdruck über angebliche Jmpf- schäden kostenlos übermittelt. Ferner sind bei jederu Impflinge die Rubriken im Impfausweise genau auszufüllen, respektive die leer zu lasseudcn zu punktieren; desgleichen ist die auf der ersten Seite des Ausweises befindliche Uebersicht genau auszufüllen und müssen diese angesetzten Zahlen mit den Schlußzahlen des Ausweises vollzählig übereinstimmen, und werden die Herren Jmpfärzte zufolge des Erlayes des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. April 1900 neuer- l i ch erinnert, Jmpferfolge, bei welchen Pusteln, Bläschen oder auch nur Knötchen aufgetreten find, den positiven zu- zuzählen und sohin die Rubrik „unechter" (unechter) Erfolg bei der Revakzination entfallen zu laflen und in gleicher Weise auch bezüglich der Berichterstattung über die öffentliche Kinderimpfung vorzugehen. Bei der diesjährigen Impfung sind wieder die Tegmin - Jmpfverbändchen vom Apotheker B. Nothziegel in Wien, deren Bestimmung die Verhütung einer Frühinfektion der Jmpfwunde ist, in Anwendung zu bringen. Zu diesem Behufe werden die nötigen Jmpfverbändchen in Päckchen für je 25 Impflinge zur Verteilung an die Jmpfärzte zugemittelt. Dieselben sollen seitens der Jmpfärzte tunlichst in der Hälfte der von jedem ausgeführten Impfungen in nachstehender Weise in Anwendung gebracht werden. Unmittelbar nach vollzogener Impfung wird auf den flachen Teil der Lanzettenspitze durch leichten Druck auf die geöffnete Tube ein für zirka drei Jmpsinzisionen ausreichender Tropfen Tegmin gebracht. Mit der so armierten Lanzette werden die Jmpsinzisionen nacheinander mit Tegmin überstrichen. Sodann wird mit der Lanzette, an deren Spitze noch ein Rest von Tegmin haftet, eine Lage Zellstoffscheibchen (Disei ad Tegminum) dem Karton, beziehungsweise einer Papierkapsel entnommen und durch leichtes Andrücken an die von den Impfstellen eingeschloyene Hauptpartie noch fester an die Lanzette fixiert. Hierauf werden durch rasches, leichtes Antupfen mit der freien Seite der Scheibchenlage die mit Tegmin be- strichenen Impfstellen nacheinander mit je einer Zellstofflamelle versehen. Der so geschaffene Verband trocknet sehr rasch und erfüllt den Zweck vollkommen, das Hineingelangen patho- gener Keime in die frische Jmpsverletzung hintanzuhalten und die Glycerinlymphe sicher zu fixieren. Durch letzteres tvird der Gefahr vorgebeugt, daß der Impfstoff auf von Epidermis entblößte oder ekzematöse Hautstellen übertragen werde und hiedurch Komplikationen entstehen. Die Herren Jmpfärzte werden aufgefordert, bei Legung ihrer Jmpfpartikularien sich über ihre mit diesen Jmpf- verbänden gemachten Erfahrungen zu äußern, damit auf Grund derselben seitens des Landesansschuffes, der in muni- fizenter Weise die Kosten der probeweisen Vertvenduug der Verbändchen übernommen hat, ein Beschluß über die eventuelle allgenieine Einführung derselben gefaßt werden kann. Bezüglich der Einbringung ihres Partikulares werden die Herren Jmpfärzte angewiesen, nach erfolgtet gemeiude-, beziehungsweise schulämtlicher Bestätigung längstens 14 Tage nach der Jmpfnachschan der k. l. Bezirkshauptmannschast vorznlcgen. Den Termin zur Ueberreichung der Jmpsparti- kularien anlangend wird bemerkt, daß zufolge Kundmachung der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Mai 1883, Z. 4965, jedes Partikulare, welches von einem Jmpfärzte später als 14 Tage nach vollendeter Impfung überreicht wird, ohneweiters als zur Adjustierung nicht mehr geeignet, zurückzuweise»! ist. Es wird den Herren Jmpfärzten bekannt gegeben, daß entgegen manchen früheren Anschauungen die Anbringung von nur drei Jmpsinzisionen an einem Arme als ausreichend zur Gewährleistung eines entsprechenden Impf-

86 schutzes erachtet wird, daß ferner Kreuz- oder Gitterschnitte im Interesse der Vermeidung unnötig heftiger lokaler Reaktionen zu unterlassen find und an deren Stelle einfache geradlinige Ritzer von '/- «w Länge sich empfehlen, die, zweckmäßig in Form eines Dreiecks gestellt, mindestens 3 cm Entfernung von einander haben und die Haut nur so weit durchtrennen, daß eben eine blutige Tingierung wahrnehmbar wird. Selbstverständlich wird gewärtigt, daß die Jmpftechnik nach den Grundsätzen der Asepsis vorgenommen werde und sind zu deren Ermöglichung auch in den Verlautbarungen der Vornahme der Impfungen die Angehörigen der Impflinge entsprechend anzuweisen, daß diese in gehörig gereinigtem Zustande und mit reiner Wäsche zu den Impfungen zu bringen sind. Bezüglich der Auswahl der Jmpflokale für die allgemeine Impfung sollte tunlichst darauf Bedacht genommen werden, daß ein Warteraum neben dem eigentlichen Jmpflokale vorhanden sei. Kinder unter zwei Monaten sowie schwächliche, mit konstitutionellen Krankheiten behaftete und insbesondere an ausgebreiteten Hautausschlägen erkrankte Kinder wären von der Impfung auszuschließen, bezw. für das folgende Jahr zurückzustellen. Ebenso ist beim Herrschen ausgebreiteter Infektionskrankheiten in einer Gemeinde die Impfung bis nach dem Erlöschen derselben zu verschieben. Die Schülerimpfung, beziehungsweise Revakzination der Schulkinder hat ausschließlich in den Schullokalitäten vorgenommen zu werden, und haben bei denselben sämtliche Schulkinder der betreffenden Klaffen (und nicht etwa bloß diejenigen, welche gesonnen sind, sich impfen oder wiederimpfen zu laffen) anwesend zu sein. Mit der Vornahme der Impfung ist ungesäumt vor- zugehen und sind die Herren Jmpfärzte von der Gemeinde- Vorstehung gegen Empfangsbestätigung von diesem Erlasse zu verständigen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen und Krankenkassen unter Bezugnahme auf den h. ä. Erlaß vom 25. Februar 1907, Z. 5208, Amtsblatt Nr. 8, zur weiteren Veranlassung in Kenntnis gesetzt. Z. 930/B.-Sch.-N. Steyr, 17. April 1907. Konkurs - Ausschreibung. An der vierklassigen Volksschule in Garsten kommt die Lehrerstelle II. Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit dieser Stelle sind verbunden: ein Jahresgehalt von 1200, ev. 1100 K, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Naturalquartier. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stelle haben ihre mit dem Reife- und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienstwege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs-Ausschreibung im Amtsblatts der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Z' 888/Sch. Steyr, 17. April 1907. An sämtliche Schulleitungen. Die Zentralleitung des oberösterreichischen Landes- bienenzüchtervereines hält in der Zeit vom 22. bis inklusive 25. Mai 1907 in Braunau am Jnn einen Bienenzucht- lehrkurs ab. Hievon erfolgt zufolge Erlasses des k. k. Landesschul- rates vom 6. April l. I., Z. 1625, die Verlautbarung mit dem Beifügen, daß jene Lehrpersonen, welche an diesem Kurse teilzunehmen beabsichtigen, sich den Urlaub hiezu im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben. Z. 9815. Steyr, 22. April 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Betreffend die Ebidenzhaltung aller Personen, welche sich mit dem Aufziehen unehelicher Kinder befassen. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, bis 16. Mai ein Verzeichnis aller jener Personen vorzulegen, welche sich mit dem Aufziehen unehelicher Kinder befassen. Dieses Verzeichnis hat den Namen, die Beschäftigung und den Wohnort dieser Personen zu enthalten. Z 982 0. Steyr, 23. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Krankenkassen. Erhöhung der Berpflegsgcbühr 3. Klasse für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Vöcklabrurk von 1 K 3G h auf 1 K 75 h. Die k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz hat zu der vom o.-ö. Landesausschusse in seiner Sitzung vom 27. März l. I. beschlossenen Erhöhung der Verpflegsgebühr 3. Klasse für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Vöcklabruck von 1 X 36 h auf 1 K 75 h die Zustimmung erteilt. Z. 958/B.-Sch.-N. Steyr, 20. April 1907. An die Schulleitungen in Bad Hall, Dambach, Gaflenz, Garsten, Kleinreifling, Lohnsitz, Losenstein, Reichraming und Weyer. Aus Anlaß einer Anfrage wird bekanntgegeben, daß an jenen Volksschulen, an denen das laufende Schuljahr durch die Verlegung des Schuljahrbeginnes auf den 1., beziehungsweise 15. September eine Verlängerung erfährt, die Zeit vom 1. Mai d. I. bis zum Schlüsse des Schuljahres 1906/07 zur eingehenden Wiederholung und Vertiefung, bezw. Ergänzung des in den einzelnen Klaffen bisher behandelten Lehrstoffes zu verwenden ist. Z. 9347. Steyr, 17. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Warnung vor dem Unterstütznngs-Schwindler Oskar Fischer aus Wien. Zufolge Erlaffes der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 6 Apnl 1907, Z. 8627/XII, reist der am 4. Februar 1882 IN Wien, Pfarre Ottakring, gebürtige, nach W>en )

87 ständige Oskar Fischer seit dem Jahre 1902 fast ununterbrochen in den verschiedenen Orten der österr. - ungarischen Monarchie umher. Seit dieser Zeit war Fischer in 25 Gemeinden und begehrte auf Kosten seiner Heimatsgemeinde Unterstützungsbeträge in der Höhe von zirka 120 Kronen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. ZZ. 9564, 9565. Steyr, 19. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Warnung vor den Unterstützungsschwindler» Peter Frank ans Katharein und Ernst Fink aus Spachendorf. Zufolge Statthalterei-Erlässe vom 13. April 1907, Z. 9365/XI1, und vom 13. April 1907, Z. 9366/XII, treiben sich nachstehende Personen, und zwar der Tischlergehilfe Peter Frank, 51 Jahre alt, katholisch, verheiratet und in Katharein zuständig, und der am 16. Juli 1373 geborene, nach Spachendorf zuständige Bäckergehilfe Ernst Fink arbeits- und bestimmungslos herum und lasten sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Reisevorschüste und Geld- unterstützungen verabfolgen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 9563. Steyr, 19. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. r. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlaß vom 9. Februar 1904, Z. 2996, Amtsblatt Nr. 6, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Paul Heezto sind ein- .zustellen. L. 9646. Steyr, 22. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Uoinmanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 7. Februar 1907, Z. 3560, Amtsblatt Nr. 7, augeordnete Ausforschung des Josef Zelingcr ist gegenstandslos geworden, da der Ge- aiannte am 15. März in Werfen verhaftet wurde. Z. 9580. Steyr, 19. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Jdentitätsfeststelluug eines Taubstummen. Am 17. April 1907 wurde in der Ortschaft Voits- dorf der Gemeinde Ried bei Kremsmünster ein unbekannter Mann (Taubstummer) aufgegriffen und wegen Ausweislosigkeit der Gemeindevorstehung Ried bei Kremsmünster übergeben. Der Mann ist zirka 50 bis 60 Jahre alt, klein, hat braune Haare, lichten Schnurrbart, blaue Augen und ist mit blau und weißgestreiftem Hemde und Unterhose sowie mit grauer Stoffhose, graubraunem Rock, Schnürschuhen und schwarzer Pelzmütze bekleidet. Der Mann trägt noch ein Paar Lederschuhe (Art Bergschuhe) und etwas Wäsche bei sich. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden ausgefordert, nach der Identität dieses Individuums zu forschen und ein positives Ergebnis hierher bekannt zu geben. Z. 9819. Steyr, 23. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschung der abgängige» Armcnpfründnerin Marie Fnchs aus Steinbach a. d Steyr. Laut Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 17. April 1907, Z. 9881/11, hat sich die im Armenhause der Gemeinde Steinbach a. d. Steyr untergebrachte, etwas geistesschwache Armenpfründnerin Marie Fuchs am 8. März l. I. heimlich entfernt, ohne daß dieselbe bis nun rückgekehrt oder überhaupt eine Nachricht über ihren gegenwärtigen Aufenthalt eingelangt wäre. Einer ihr begegnenden Frauensperson gab Marie Fuchs über Befragen an, daß sie sich infolge eines Augenleidens in das St. Anna-Spital nach Steyr begeben wolle, woselbst die Fuchs, laut Verständigung der Stadtgemeinde- Vorstehung Steyr, bis nun nicht eingetroffen ist. Marie Fuchs ist 44 Jahre alt, von kleiner Statur, hat nur mehr wenige lichtblonde Haare, braune Augen und gute Zähne. Bei ihrer Entfernt»,g trug dieselbe einen weiß- und braunkarrierten Rock, blaue Bluse, rotes Kopftuch und Holzschuhe. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, »ach der Genannten Nachforschungen zu pflegen und ein positives Ergebnis sofort der k. k. Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf mitzuteilen.

88 ZZ. 9343, 9344, 9345 und 9346. Steyr, 17. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung vo» Stellungspflichtigen. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 12. August 1884 in Bukarest geborene, nach Höfling im Bezirke Mährisch - Budwitz zuständige Josef Mateja, ehel. Sohn des Josef und der Anna Mateja; der am 2. Juli 1885 in Pozsony geborene, nach Luhaöowitz im Bezirke Ungarisch - Brod zuständige Jakob Valäsck, unehelicher Sohn der Franziska Valäsek. der am 1. Jänner 1885 in Olbersdorf geborene, nach Olbersdorf im Bezirke Nömerstadt zuständige Adolf Güttler, ehel. Sohn des Edmund Güttler und der Anna, geborenen Posel; der am 6. Februar 1885 in Wien geborene, nach Deutsch -Liebau im Bezirke Mährisch - Schönberg zuständige Robert Reh, ehel. Sohn des Eduard Reh und der Anna, geborenen Maurer. Im Falle eines positiven Ergebniffes der Nachforschungen ist bis 1. Juni l. I. hieher zu berichten. Z. 8717. Steyr, 16. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Im Amtsblatte Nr. 32 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 3. April 1907, Z. 12.292/1678, enthaltend eine veterinär-polizeiliche Verfügung in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn in die diesseitige Reichshälfte enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. April 1907, Nr. 8606/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Hinsichtlich der Ausstellung dieser Viehpässe gelten die Bestimmungen der zum § 8 des zitierten Gesetzes erlassenen Durchführungsverordnung vom 12. April 1880, N.-G.-Bl. Nr. 36. Dies wird mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Uebertretungen obiger Anordnung nach dem Gesetze vom 24. Mai 1882, R.-G.-Bl. Nr. 51, werden geahndet werden. K. k. Landes-Regierung für Krain. Laibach, am 26. März 1907. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 5. April 1907, Z. 8505/X, zur Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis. Z. 8867. Steyr, 14. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Werseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 31. März bis 7. April 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei- in Linz vom 8. April 1907, Nr. 8831/X. Es bestehen: . Schweinepest. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde Pinsdorf, Ortschaft Wiesen. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Kepplerstraße. Hievon.setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 8866. Steyr, 14. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Z. 6299. Kundmachung der k. k. Landesregierung für Krain vom 26. März 1907, Z. 6299, betreffend die Beibringung von Viehpässen für Einhufer (Pferde, Esel und Maultiere) in Krain. Mit Rücksicht auf das wiederholte Auftreten Rotz-. krankheit und der Pferderäude, wobei die Provenienz der kranken Tiere nicht sichergestellt werden konnte, findet die k. k. Landesregierung, um dem Verkehre mit Pferden verdächtiger Herkunft und der dadurch bedingten Verbreitung von ansteckenden Krankheiten entgegenzuwirken, auf Grund des 8 8 des allgemeinen Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.-G.-Bl. Nr. 35, anzuordnen, daß vom 1. Mai 1907 angefangen auch für Einhufer (Pferde, Esel und Maultiere), welche auf Märkte oder Auktionen aufgetrieben werden, Viehpässe beigebracht werden müssen. Z- 9045. Steyr, 16. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. . Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 9. April 1907, Nr. 8751/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 34 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 4. April 1907, Z. 12.342/1696, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone nach den im Neichsrate vertretenen Königreichen und Landern geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht.

89 Z. 9256. Steyr, 18. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. S° Gendarmerie-Posten-Aommanden Im Amtsblatte Nr. 37 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 11. April 1907, Z. 13.181/1806, enthaltend Veterinär-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn in die diesseitige Neichshälfte ausgenommen. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlaffes der k. k. Statthalterei in Linz vom 12. April 1907, Z. 9444/X, zur besonderen Beachtung in die Kenntnis. I Z 9452. Steyr, 22. April 1907 I An alle Gemeinde - vorstehungen und ! k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Tierseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 7. bis 14. April 1907 nach dem Allsweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. April 1907, Z. 952 l/X. Es bestehen: Schweinepest. 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft St. Peter. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Gall- neukirchen. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortsteil Kepplerstraße. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorfs. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — Haassche Buchdruclcrei in Steyr.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2