Amtsblatt 1907/15 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

76 metrischen Signale (geodätischen Fixpunkte) und Markierungen trotz wiederholter Ermahnungen und Erinnerungen in dieser Richtung noch immer nicht die entsprechende Beachtung finden, und daß auch mutwillige Verletzungen und Zerstörungen solcher Zeichen in wiederholten Fällen vorgekommen sind. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. März l. I., Z. 7237/HI, und unter Bezugnahme aus die denselben Gegenstand betreffenden h. ä. Erlässe vom 4. März 1875, 'Z. 1349, und vom 31. März 1882, Z. 2670, werden die Gemeinde - Vorstehungen, Schulleitungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden eingeladen, die Bevölkerung neuerlich in geeigneter Weise über die Wichtigkeit der erwähnten Zeichen im öffentlichen Interesse, über das Aussehen derselben sowie über die mit deren Aufstellung verbundenen Schwierigkeiten und. großen Kosten zu belehren und auf die Hintanhaltung jeder Beschädigung durch periodische Kundmachungen oder sonst in ortsüblicher Weise mit allem Nachdrucke hinzuwirken. Hiebei ist auch auf die mit einer mutwilligen Verletzung eventuell verbundenen Straffolgen aufmerksam zu machen. zusammenstellung sämtlicher Amtsschristen und Zeugnisformulare in der k. u. k. Hofbuchdruckerei- und Verlagsanstalt Josef Feichtingers Erben in Linz ab 15. April d. I. vorrätig sein wird. Die Preise stellen sich wie folgt: 1 Musterzusammenstellung für Volksschulen 3 K 20 h, 1 Musterzusammenstellung für Bürgerschulen 3 K 20 h. Ebenso sind in dem erwähnten Zeitpunkte die Schulnach- richtenbücher für Volksschulen per Stück zu 20 h, ferner die Zeugnisformulare für Volks- und Bürgerschulen per Bogen (gleich zwei Stück) zu 5 h, und zwar durch die Hilfsämter- Direktion der k. k. Statthalterei in Linz gegen Voreinsendung des Betrages zu beziehen. Hiezu wird bemerkt, daß jede Volks- und Bürgerschule je ein Exemplar der betreffenden Musterzusammenstellung sämtlicher Amtsschriften und Zeugnisformulare von der Verlagsanstalt der k. u. k. Hofbuchdruckerei Josef Feichtingers Erben in Linz zu beziehen hat. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 25. März l. I-, Z- 1304, in Kenntnis gesetzt. Z. 999/IV, Str. Stepr, 6. April 1907. An alle Lrmeinde-Vorsehungen. Erhebungen über die Tätigkeit fremder Aerzte zum Zwecke der Persoual- Einkommensteuer -Veranlagung. Zu obgedachtem Zwecke sind diejenigen in anderen Gemeinden des hiesigen politischen Bezirkes wohnhaften Aerzte, welche im dortigen eigenen Gemeindegebiete in den verflossenen drei Jahren, speziell im Jahre 1906, eine hervorragendere Tätigkeit entfalteten, binnen acht Tagen dem hiesigen Steuerreferate namhaft zu machen. Z. 959/1V, Str. St ehr, 5. April 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Nachweisung über die Tätigkeit der Baufirmen zur Personal - Einkommensteuer - Veranlagung. Zum Zwecke der Personal - Einkommensteuer - Veranlagung pro 1907 sind diejenigen Baufirmen (Baumeister, Maurer- und Zimmermeister) des politischenBezirkes Steyr, welche im Jahre 1906 im dortigen Gemeindegebiete eine Tätigkeit entfalteten, unter Angabe der Zahl dann der näheren Bezeichnung der Art, des Standortes und Eigentümers der von jedem Unternehmer geführten Bauten, endlich, soweit dies ohne besonders umständliche Erhebungen tunlich ist, die betreffenden Bauverdienstsummen binnen acht Tagen dem hiesigen Steuerreferate nachzuweisen. Z. 787/Sch. Steyr, 4. April 1907. Au alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden unter Bezugnahme auf die Verordnung des k. k. Landesschulrates vom 27.'April 1906, Z. 2308 (V. - Bl. Stück IV, Nr. 7 ex 1906), darauf aufmerksam gemacht, daß die MusterZ. 808/B.-Sch.-N. Steyr, 5. April 1907. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Einführung neuer Amtsschrifteu. Hinsichtlich der Einführung und Führung der im 8 136 der definitiven Schul- und Unterrichtsordnung verzeichneten Amtsschriften werden hiemit nachstehende Weisungen gegeben: Mit Beginn des Schuljahres 1907/08 sind statt des bisher üblichen Klassen- und Wochenbuches der nunmehr vorgeschriebene Klassenkatalog und das neue Klassenbuch in Verwendung zu nehmen. Der Normalienindex ist bis Ende Mai l. I. derart in Stand zu setzen, daß vom 1. Juni 1907 an die lausenden Eintragungen erfolgen können. Als Zeitpunkt, von welchem an diese zu erfolgen haben, hat der Tag zu gelten, mit dem das Schuljahr 1906'07 begonnen hat. Uebrigens steht einem weiteren, dem eigenen Ermessen anheimgestellten Zurückgreifen auf einen früheren Zeitpunkt als Beginn dieser Eintragungen nichts im Wege. Im Normalienindex sind in der Rubrik „Gegenstand" alle die Schulen betreffenden Verordnungen und Erlässe durch ein kurzes, charakteristisches Schlagwort bei dem entsprechenden Buchstaben zu verzeichnen. So hätte z. B. die Eintragung des h. ä. Erlasses vom 17. März 1907, Z. 670, bei dem Buchstaben „Sch" durch den Vermerk: „Schul- beschreibung pro 1907/08, Amtsblatt Nr. 12 ex 1907" zu erfolgen. Die bisherige Matrik kann, sofertl sie noch wenigstens Raum zu den für das Schuljahr 1907/08 erforderlichen Eintragungen bietet, als Hauptkatalog weiter benutzt werden. Auf dem Titelblatts ist dann links oben der Name des Landes und Schulbezirkes einzutragen, neben das W t ^M die Bezeichnung „Hauptkatalog" zu setzen und unttc der alten Notenskala die neue mit dem Vermerk: „Gültig ’ x anzubringen. Ferner ist in der 5 H P Rubrik nach dem Worte „Vormundes" noch dasWo „Vormundschaftsbehörde" einzusetzen, in der 8. Hauptruvrir aber das Wort Sittliches zu streichen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2