der 6. k. Rezirkshauplmannschaft Steqr für den gbeichncrmigen politischen und SchubbeziM. Ur. 18. Steyr, am 11. April. I^O'T'. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtra Adressaten mit direeter Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. ad Z. 720/Sch. Steyr, 9. April 1907. Amts-Erinnerung. Jene Ortsschulräte, welche dem hierämtlichen Erlasse vom 19. März 1907, Z. 720/Sch., bisher nicht entsprochen haben, werden beauftragt, die Berichte über Remunerationen an Lehrkräfte für eifrige Pflege der Kirchenmusik unverzüglich anher vorzulegen. Z. 8301. Steyr, 6. April 1907. An Me Gemeinde-Vorstehungen UM Schulleitungen. Konkurs-Ausschreibnng zur Besetzung von „Freiplätzen für die k. k. Landwehr" in der k. k. Thcresianischen Militär -2lkademie. Mit Beginn des Schuljahres 1907/08 (21. September) wird im I. Jahrgang der Theresiäniscken Militär-Akademie eine Anzahl ganzer „Freiplätze für die k. k. Landwehr" besetzt. Zur Bewerbung werden nur Angehörige der im Reichs- rate vertretenen Königreiche und Länder zugelassen. Die näheren Bedingungen sind in der h. a. aufliegenden Konkurs-Ausschreibung, welche während der Amtsstunden eingesehen werden kann, enthalten. Z. 8227. Steyr, 6. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Konkurs - Ausschreibung für die Vize-2ldmiral Bernhard Freiherr von WüNer- storf-UrbairscheStiftnng für zwei arme kranke Matrosen. Den stiftungsurkundlichen Bestimmungen gemäß eröffnet das Kaiserin Maria Anna-Stiftungs-Komitee hiemit den jährlichen Konkurs für die im Jahre 1907 aus den Erträgnissen der obbenannten Stiftung für zwei arme kranke Matrosen zu verteilenden Gratialien ü 140 X. Anspruch auf diese Stiftung haben bedürftige Matrosen, welche während der aktiven Dienstzeit erkrankt und aus • diesem Grunde ohne Anspruch auf eine gesetzliche Versorgung ' aus dem Verbände der k. u. k. Kriegsmarine entlassen ! worden sind. Die Stiftungsgenüsse, welche am Todestage des Stifters, d. i. am 10. August jedes Jahres zur Verteilung gelangen, werden an die zwei am meisten berück- sichtigungswürdigen Bittsteller ausbezahlt und erfolgt die Zuerkennung des Stiftungsgenusses auf ein Jahr. Eine Wiederverleihung des Stiftungsgenusses an bereits Beteilte ist jedoch nicht ausgeschlossen. Es werden daher alle jene, welche die für eine Unterstützung aus dieser Stiftung erforderlichen Eigenschaften zu besitzen glauben, eingeladen, ihre mit nötigen Beweisdokumenten belegten Gesuche bis 1. Juli d. I. an das k. u. k. Seebezirks-Kommando in Trieft zu richten. In denselben muß dargetan werden, daß der Bittsteller: 1. während seiner aktiven Dienstzeit als Matrose in ! der k. u. k. Kriegsmarine erkrankt ist, und infolge denen I ohne Versorgung aus dem Verbände derselben entlassen j worden ist; 2. sich derzeit in mißlichen Verhältnissen befindet und unterstützungsbedürftig ist. Um dies zu ersehen, ist dem Gesuche ein Armutszeugnis oder eine Bestätigung der zuständigen Ortsvorstehung beizuschließen. Später als am 1. Juli einlangende Gesuche um Ver- leihung einer Unterstützung aus dieser Stiftung werden nicht berücksichtigt. Trieft, im März 1907. Das StistungS- Komitee. Z. 8226. Steyr, 6. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Schulleitungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Warnung vor der Zerstörung trigonometrischer Signale und Markierungen. Das k. u. k. Reichs-Kriegs-Ministerium ist in jüngster Zeit neuerlich darauf zurückgekommen, daß die trigono-
76 metrischen Signale (geodätischen Fixpunkte) und Markierungen trotz wiederholter Ermahnungen und Erinnerungen in dieser Richtung noch immer nicht die entsprechende Beachtung finden, und daß auch mutwillige Verletzungen und Zerstörungen solcher Zeichen in wiederholten Fällen vorgekommen sind. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 21. März l. I., Z. 7237/HI, und unter Bezugnahme aus die denselben Gegenstand betreffenden h. ä. Erlässe vom 4. März 1875, 'Z. 1349, und vom 31. März 1882, Z. 2670, werden die Gemeinde - Vorstehungen, Schulleitungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden eingeladen, die Bevölkerung neuerlich in geeigneter Weise über die Wichtigkeit der erwähnten Zeichen im öffentlichen Interesse, über das Aussehen derselben sowie über die mit deren Aufstellung verbundenen Schwierigkeiten und. großen Kosten zu belehren und auf die Hintanhaltung jeder Beschädigung durch periodische Kundmachungen oder sonst in ortsüblicher Weise mit allem Nachdrucke hinzuwirken. Hiebei ist auch auf die mit einer mutwilligen Verletzung eventuell verbundenen Straffolgen aufmerksam zu machen. zusammenstellung sämtlicher Amtsschristen und Zeugnisformulare in der k. u. k. Hofbuchdruckerei- und Verlagsanstalt Josef Feichtingers Erben in Linz ab 15. April d. I. vorrätig sein wird. Die Preise stellen sich wie folgt: 1 Musterzusammenstellung für Volksschulen 3 K 20 h, 1 Musterzusammenstellung für Bürgerschulen 3 K 20 h. Ebenso sind in dem erwähnten Zeitpunkte die Schulnach- richtenbücher für Volksschulen per Stück zu 20 h, ferner die Zeugnisformulare für Volks- und Bürgerschulen per Bogen (gleich zwei Stück) zu 5 h, und zwar durch die Hilfsämter- Direktion der k. k. Statthalterei in Linz gegen Voreinsendung des Betrages zu beziehen. Hiezu wird bemerkt, daß jede Volks- und Bürgerschule je ein Exemplar der betreffenden Musterzusammenstellung sämtlicher Amtsschriften und Zeugnisformulare von der Verlagsanstalt der k. u. k. Hofbuchdruckerei Josef Feichtingers Erben in Linz zu beziehen hat. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 25. März l. I-, Z- 1304, in Kenntnis gesetzt. Z. 999/IV, Str. Stepr, 6. April 1907. An alle Lrmeinde-Vorsehungen. Erhebungen über die Tätigkeit fremder Aerzte zum Zwecke der Persoual- Einkommensteuer -Veranlagung. Zu obgedachtem Zwecke sind diejenigen in anderen Gemeinden des hiesigen politischen Bezirkes wohnhaften Aerzte, welche im dortigen eigenen Gemeindegebiete in den verflossenen drei Jahren, speziell im Jahre 1906, eine hervorragendere Tätigkeit entfalteten, binnen acht Tagen dem hiesigen Steuerreferate namhaft zu machen. Z. 959/1V, Str. St ehr, 5. April 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Nachweisung über die Tätigkeit der Baufirmen zur Personal - Einkommensteuer - Veranlagung. Zum Zwecke der Personal - Einkommensteuer - Veranlagung pro 1907 sind diejenigen Baufirmen (Baumeister, Maurer- und Zimmermeister) des politischenBezirkes Steyr, welche im Jahre 1906 im dortigen Gemeindegebiete eine Tätigkeit entfalteten, unter Angabe der Zahl dann der näheren Bezeichnung der Art, des Standortes und Eigentümers der von jedem Unternehmer geführten Bauten, endlich, soweit dies ohne besonders umständliche Erhebungen tunlich ist, die betreffenden Bauverdienstsummen binnen acht Tagen dem hiesigen Steuerreferate nachzuweisen. Z. 787/Sch. Steyr, 4. April 1907. Au alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Die Ortsschulräte und Schulleitungen werden unter Bezugnahme auf die Verordnung des k. k. Landesschulrates vom 27.'April 1906, Z. 2308 (V. - Bl. Stück IV, Nr. 7 ex 1906), darauf aufmerksam gemacht, daß die MusterZ. 808/B.-Sch.-N. Steyr, 5. April 1907. An alle Ortsschulräte und Schulleitungen. Einführung neuer Amtsschrifteu. Hinsichtlich der Einführung und Führung der im 8 136 der definitiven Schul- und Unterrichtsordnung verzeichneten Amtsschriften werden hiemit nachstehende Weisungen gegeben: Mit Beginn des Schuljahres 1907/08 sind statt des bisher üblichen Klassen- und Wochenbuches der nunmehr vorgeschriebene Klassenkatalog und das neue Klassenbuch in Verwendung zu nehmen. Der Normalienindex ist bis Ende Mai l. I. derart in Stand zu setzen, daß vom 1. Juni 1907 an die lausenden Eintragungen erfolgen können. Als Zeitpunkt, von welchem an diese zu erfolgen haben, hat der Tag zu gelten, mit dem das Schuljahr 1906'07 begonnen hat. Uebrigens steht einem weiteren, dem eigenen Ermessen anheimgestellten Zurückgreifen auf einen früheren Zeitpunkt als Beginn dieser Eintragungen nichts im Wege. Im Normalienindex sind in der Rubrik „Gegenstand" alle die Schulen betreffenden Verordnungen und Erlässe durch ein kurzes, charakteristisches Schlagwort bei dem entsprechenden Buchstaben zu verzeichnen. So hätte z. B. die Eintragung des h. ä. Erlasses vom 17. März 1907, Z. 670, bei dem Buchstaben „Sch" durch den Vermerk: „Schul- beschreibung pro 1907/08, Amtsblatt Nr. 12 ex 1907" zu erfolgen. Die bisherige Matrik kann, sofertl sie noch wenigstens Raum zu den für das Schuljahr 1907/08 erforderlichen Eintragungen bietet, als Hauptkatalog weiter benutzt werden. Auf dem Titelblatts ist dann links oben der Name des Landes und Schulbezirkes einzutragen, neben das W t ^M die Bezeichnung „Hauptkatalog" zu setzen und unttc der alten Notenskala die neue mit dem Vermerk: „Gültig ’ x anzubringen. Ferner ist in der 5 H P Rubrik nach dem Worte „Vormundes" noch dasWo „Vormundschaftsbehörde" einzusetzen, in der 8. Hauptruvrir aber das Wort Sittliches zu streichen.
Diese Amtsschrift sowie alle übrigen derzeit in Gebrauch stehenden Amtsschriften (Inventar, Armenbücherverzeichnis, Katalog der Schülerbibliothek usw.) können bis zu ihrer völligen Ausnütznng im Gebrauche bleiben. Sollte sich die Notwendigkeit der Neuanschaffung einer dieser Amtsschriften während des Schuljahres 1907/08 ergeben, so empfiehlt es sich, nur mehr Formulare der neuen Art in Verwendung zu nehmen; ab 30. April 1908 aber müssen für jeden Neubedarf laut der Verordnung des k. k. Landes- schulrates vom 27. April 1906, Z. 2308 (V.-Bl. Stück IV, Nr. 7 ex 1906), die neuen Drucksorten verwendet werden. Selbstverständlich unterliegt es keinem Anstande, überall dort, wo es die Verhältnisse gestatten, schon jetzt für sämtliche Amtsschriften die neuen Formulare in Gebrauch zu nehmen. Da die schriftlichen Haus- und Schularbeiten in Hinkunft im Klassenbuchs ersichtlich zu machen sind, haben die bisher vorgeschriebenen Aufgabenausweise vom Schuljahre 1907/08 an zu entfallen. Z. 6446. Steyr, 5. April 1907. An alle Genossenschaften. Betreffend die Errichtung gewerblicher Fortbildungsschulen. Ueber Auftrag des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht ist im k. k. Schulbücherverlage in Wien zum Preise von 50 h vom k. k. Regierungsrat Josef Rothe eine Schrift: „Die Errichtung gewerblicher Fortbildungsschulen" erschienen. Bei dem Umstand, als es noch sehr viele Orte gibt, die einer gewerblichen Fortbildungsschule entbehren, obwohl die Bedingungen für den Bestand einer solchen Schule, insbesondere also eine ausreichende Anzahl von Lehrlingen vorhanden sind, werden die Genossenschafts-Vorstehungen auf diese Schrift, welche in leichtfaßlicher Weise eine Anleitung für die Einrichtnnq derartiger Schulen gibt, und im Anhänge eine Anzahl von Eingabenformularien enthält, aufmerksam gemacht, und wird die Anschaffung derselben anempfohlen. Z. 8707. Steyr, 9. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Arankenkaffen. Verpflegstaxen in den allgemeinen öffentl. Kranken- und Wohltätigkeits - Anstalten in Niederösterreich. Werzeichnis der in den allgemeinen öffentlichen Krankenanstalten und Landes - Wohltätigkeitsanstalten in Niederösterreich per Kopf und Tag bestehenden Verpflegsgebühren für das Jahr 1907. 1. Allgem. öffentl. Krankenhaus „St. Ulrichstiftung" in Allenlsteig, 3. Verpflegstaxe 1 K 70 h. 2. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Amstetten, 3. Ver- Pstegstaxe 2 K. 3. Rathsches n.-ö. Krankenhaus in Baden, 1. Verpflegstaxe 10 K, 2. 6 K, 3. 2 K. 4. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Eggenburg, 1. Verpflegstaxe 3 X, 2. 1 K 80 h. 5. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Feldsberg, 3. Verpflegstaxe 1 K 26 h. 6. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Gars, 3. Verpflegstaxe l K 80 h. 7. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Hainburg, 3. Verpflegstaxe 1 K 80 h. 8. Kaiser Franz Josef-Hospital in Oberhollabrunn, 1. Verpflegstaxe 10 K, 2. 6 K, 3. 2 K. 9. Kaiser Franz Josef - Bezirksspital in Horn 1. Verpflegstaxe 2 X 70 h, 2. 1 K 80 h. 10. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Klosterneuburg, seit 1. August 1906, 3. Verpflegstaxe 2 K 40 h. 11. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Korneuburg, 3. Verpflegstaxe 1 X 80 h. 12. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Krems, 3. Verpflegstaxe 2 X. 13. Allgem. öyentl. Krankenhaus in Lilienfeld, 3. Verpflegstaxe 2 K. 14. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Melk, 3. Verpflegstaxe 1 K 80 h. 15. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Mödling, 3. Verpflegstaxe 2 X. 16. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Neunkirchen, 3. Verpflegstaxe 2 X. 17. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Wiener-Neustadt, 3. Verpflegstaxe 2 X. 18. Kaiser Franz Josef-Krankenhaus in St. Pölten, 3. Verpflegstaxe 2 X. 19. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Stockerau, 3. Verpflegstaxe 1 X 60 X 20. Allgem. öffentl. Krankenhans in Waidhofen an der Thaya, 3. Verpflegstaxe 2 1 21. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Waidhofen an der Dbbs, 3. Verpflegstaxe 1 X 70 h. 22. Allgem. öffentl. Krankenhaus in Zwettl, 3. Verpflegstaxe 1 X 80 b. 23. K. k. allgem. Krankenhaus in Wien, 1. Verpflegstaxe 12 X, 2. 6 X, 3. 2 X 40 X 24. K. k. Krankenhaus Mieden in Wien, 1. Verpflegstaxe 12 X, 2. 6 X, 3. 2 X 40 X 25. K. k. Krankenanstalt Rudolfstiftung in Wien, 1. Verpflegstaxe 12 X, 2. 6 X, 3. 2 X 40 h26. K. k. Kaiser Franz Josef-Spital in Wien, 1. Verpflegstaxe 12 X, 2. 6 X, 3. 2 X 40 b. 27. K. k. Kaiserin Elisabeth-Spital in Wien, 2. Verpflegstaxe 6 X, 3. 2 X 40 h. 28. K. k. Kronprinzessin Stephanie-Spital in Wien, 3. Verpflegstaxe 2 X 40 X 29. K. k. Wilhelminen-Spital in Wien, 3. Verpflegstaxe 2 X 40 li. 30. K. k. St. Rochus - Spital in Wien, 3. Verpflegstaxe 2 X 40 li. 31. K. k. Erzherzogin Sophien-Spitalstiftung in Wien, 1. Verpflegstaxe 12 X, 2. 6 X, 3. 2 X 40 h. 32. N.-ö. Landes-Gebäranstalt in Wien, 1. Ver- pflegstaxe 8 X, 2. 4 X, Klinik 2 X 60 li. 33. N. - ö. Landes - Findelanstalt in Wien pro 1907, im 1. Lebensjahre 65 b, im 2. 44 h, im 3. bis 10. 34 h, für die bei Blutsverwandten in Pflege befindlichen Findlinge bis zu 6 Jahren ist die Gebühr. 34. N.-ö. Landes-Jrrenanstalt in Wien, für Ausländer 1. Verpflegstaxe 10 X 40 b, 2. 5 X 20 b, 3. 2 X 20 h, für Niederösterreicher 1. Verpflegstaxe 8 K 40 h, 2 4 X 40 ü, 3. 2 X 20 li. 35. N.-ö. Landes-Jrrenanstalt in Kierling-Guggnig, 3. Verpflegstaxe 2 X, Kolonie Haschhof 1 X 60 b.
78 36. N. - ö. Landes - Irrenanstalt in Klosterneuburg, 3. Verpflegstaxe 2 X. 37. Kaiser Franz Josef-Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Geisteskranke in Mauer-Oehling, 1. Verpflegstaxe 8 X, 2. 5 X, Kolonisten in Mauer - Öehling 1 K 80 h und 4. Verpflegstaxe 1 K 60 b. 38. N. - ö. Landespflegeanstalt in Dbbs, 1. Verpflegstaxe 8 X, 2. 4 X, 3. 1 X 80 b, 4. I X 20 h. Anmerkung: Die Verpflegstaxe in den n.-ö. Landes- Siechenanstalten beträgt für zahlungsfähige Pfleglinge 1 X 60 li, für die anf Kosten der-Bezirksarmensonde Verpflegten 70 b pro Kopf und Tag. Z. 8221. Steyr, 6. April 1907. An alle Gemeinde-Vorftehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-kommanden. Warnung vor dem Unterstützungs - Schwindler Karl Wankcr aus Spittal a. d. Trau. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 19. März 1907, Z. 6838/XII, treibt sich der im Jahre 1871 zu Spittal an der Drau geborene und zu dieser Gemeinde im politischen Bezirke Spittal an der Drau zuständige Kaminfeger und Taglöhner Karl Wankcr beschäftigungslos in der Welt herum, und läßt sich von fremden Gemeinden auf Rechnung seiner Heimatsgemeinde Geld- unterstützungen und Reisevorschüsse verabreichen, wodurch der genannten Gemeinde Kosten verursacht wurden. Karl Wanker ist bis nun 7 mal und zumeist wegen Bettel gerichtlich vorbestraft. Die Gemeinde-Vorstebungen werden daher beauftragt, dem Genannten, außer nach sallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schübpolizeilich zu behandeln. ZZ 8562, 8563. Steyr, 8. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden Warnung vor den Unterstiitzungsschwindleru Iwan Popcschnl aus Nadautz und Ferdinand Schraunuel aus Nagysitke. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 3. April 1907, Z. 7456/XII, und Z. 8075 vom 3. April 1907, treiben sich der nach Nadautz zuständige, arbeitsscheue Iwan Popcschnl und der in Nagysitke geborene und dahin zuständige, 42 Jahre alte, verheiratete Ferdinand Schram- mel beschäftigungslos in der Welt herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Geldunterstützungen verabfolgen, wodurch denselben große Lasten erwachsen. Iwan Popesckul ist im Besitze eines Heimatscheines ddo. Nadautz 13. Februar 1907, Z. 972. Die Gemeinde -Vorstehungen werden daher beauftragt, den Genannten, außer nach sallweiser Sicherstellung des faktischen augenblichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schübpolizeilich zu behandeln. Redaktion und Verlag der k. k. Beprtshauvtmannschaft Z. 8713. Steyr, 9. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Ausforschung des Deserteurs Felix Brba aus Iteznowitz. Ausznforschen ist, und zwar: Der im Jahre 1872 in Brünn geborene, nach liezno- witz, Bezirk Brünn, znständige Deserteur Felix Brba. Im Falle eines positiven Ergebnisses, ist bis 1. Juni l. I. hieher zu berichten. Z. 8536. Steyr, 6. April 1907. An sämtliche Gemeinde-Vorstehungen des Gerichtsbezirkes Veqer und an die Gemeinde -Vorstehung Cernberg. Durch die Unbilden des heurigen, sehr schneereichen Winters sind sehr viel Hochwild (Hirsche, Gemsen) auch Rehe zugrunde gegangen. Nachdeni im Vorjahre in einigen Fällen die Wahrnehmung gemacht wurde, daß verendetes Wild in Haufen zusammengeworfen und nicht verschart der offenen Fäulnis überlassen wurde, so finde ich mich veranlaßt, da die Zersetzung solcher Tierkadaver durch Verunreinigung der Luft,, des Bodens nnd des Wassers gesundheitsschädliche Folgen für Menschen und nutzbare Haustiere nach sich ziehen kann, die Genieinde-Vorstehungen anzuweisen, auf Grund des § 3 des Sanitätsgesetzes vom 30. April 1870, R.-G.-Bl. Nr. 68, und der diesbezüglichen Statthalterei-Verordnung vom 12. November 1888, Z. 2697, entsprechend Sorge zu tragen, daß diese Kadaver verendeten Wildes an geeigneten, entsprechend abgelegenen, von öffentlichen Gewässern hinreichend entfernten Plätzeti ordnungsgemäß verschart werden. Unter Einem habe ich die k. k. Gendarmerie beauftragt, darüber zu wachen, daß diesen Anordnungen pünktlichst Folge geleistet wird. Z. 8300. Steyr, 6. April 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Tierseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiods vom 24. bis 31. März 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. April 1907, Nr. 8137/^- Es bestehen: Schweinepest. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschal Kepplerstraße. . Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis.^. Der k. k. Bezirkshauckmavn: WalderdiW._____ Siegt. Haassche Buchdruckerei in Steyr. ^
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