der k. k. Ll'zlrkshaufllmmuUEast 8leyr für öen gleichnamigen politischen und SchuWezirk. Ur. 14. Slcyr, a»i 4. April. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr bezogen werden, wo auL geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtia^ 2ldressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 d. Soweit der Borrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 3. April 1907. ! An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinansgabe der NcichSgesetz- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück XXXV bis Xl. an die Gemeinde - Vorstehungen znr Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tage» zu berichten. Z. 8146. Steyr, 2. April 1907. ; An alle Gemeinde - Vorstehungen. Neichsratswahl. Die Gemeinde-Vorstehungen erhalten den Auftrag, nunmehr sofort an der Hand der Wählerlisten Konsignationen der Wahlberechtigten (eventuell nach Ortschaften getrennt) für die Zustellung der Legitimationskarten vorzubereiten. Diese Konsignationen haben folgende Rubriken zu ent- j halten: 1. fortlaufende Zahl der Wählerliste, 2. Name, i 3. Charakter (Beschäftigung), 4. Wohnort und Hausnumnier, ! 5. einen entsprechend großen Raum für - die eigenhändige i Unterschrift des Wählers. Zirka Mitte April werden die Gemeinde-Vorstehungen sodann die Legitimationskarteu zur Zustellung erhalten. Z. 762/B.-Sch.-R. Steyr, 1. April 1907. An sämtliche Schulleitungen. Die Schulleitungen werden zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 20. März 1907, Z. 1359, angewiesen, bei Einbegleitung von Gesuchen der Lehrpersonen um Gewährung von Geldaushilfen stets auch die Vermögens- und Familienverhältnisse der betreffenden Lehrpersonen des Näheren darzustellen. Z. 772/B.-Sch.-R. Steyr, 30. März 1907. An die Grtsschulräte a) in Garsten, Klcinreifling, Weher, Gaflcnz, Reich- raming; b) in Bad Hall und Losenstcin. Der k. k. Bezirksschulrat genehmigt hiemit nachträglich zufolge Sitzungsbeschlusses vom 26. März l. I. den Beginn des Schuljahres an den Volksschulen in Garsten, Dambach, Kleinreifling, Weyer, Gaflenz, Lohnsitz und Reichraming mit 1. September, an den Volksschulen in Bad Hall und Losenstein aber mit 16. September. Gleichzeitig wird bemerkt, daß an den genannten Schulen das lausende Schuljahr je uach dem Beginne der Hauptferien bis 1. bezw. 15. Juli d. I. zu dauern hat. Z. 764/B.-Sch.-R. Steyr, 29. März 19o7. An sämtliche OrtZschulräte. Führung der Schulmatrik. Die Ortsschnlräte werden hiemit auf den § 21 der definitiven Schul- und Unterrichts-Ordnung, nach welchem die Ortsschulbehörde zur Anlage und Führung der Schulmatrik verpflichtet ist, mit dem Beifügen aufmerksam gemacht, daß laut § 23 der erwähnten Schulordnung der Schulleiter zur Uebernahme dieser Arbeit nicht verhalten werden kann, daß es ihm aber keineswegs verwehrt ist, die Anlage und Führung der Schulmatrik gegen ein angemessenes Entgelt zu übernehmen. Zufolge Sitzungsbeschlusses vom 26. März l. I. wird den Ortsschulräten hiennt die Uebertragung der Anlage und Führung der Schulmatrik an den Schulleiter ini eigenen Interesse behufs Vereinfachung der Schreibgeschäfte und genauer Evidenzhaltung der Matrik empfohlen und gleichzeitig bemerkt, daß seitens des k. k. Bezirksschulrates in Anbetracht der mit dieser Arbeit verbundenen Milbe und ^Verantwortlichkeit für die Anlage der erwähnten Amtsschrift bei einer Klasse der Betrag von 40 K und für jede weitere Klasse, wobei Parallelklassen gleich den Stammklassen zu zählen sind, der Betrag von 10 K, für die Fonsübrung der Matrik aber der Betrag von 10 K pro Jahr und Klasse als angemessene Entschädigung erachtet wird. Den Orts-
schulräten soll damit selbstverständlich nicht eine bindende Weisung gegeben, sondern nur der Ansicht der Bezirks- schulbehörde Ausdruck gegeben werden, daß diese Entschädigung der mit oberwähnler Arbeit verbundenen Mühe entspricht. Z. 7309. Steyr, 31. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten. Das am 1. Jänner 1907 herausgegebene und versendete I. Stück des Reichsgesetzblattes für die im Reichs- rate vertretenen Königreiche und Länder enthält das Gesetz vom 16. Dezember 1906, R.-G.-Bl. Nr. 1 ex 1907, betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten. Dieses Gesetz hat gemäß § 94 zwei Jahre nach seiner Kundmachung in Wirksamkeit zu treten. Gemäß § 1 des Gesetzes sind im Sinne desselben versicherungspflichtig und versichert vom vollendeten 18. Lebensjahre angefangen alle in privaten Diensten Angestellte, für deren Entlohnung ein Monats- oder Jahresgehalt üblich ist und deren Bezüge (8 3) bei einem und demselben Dienstgeber mindestens 6OO L jährlich erreichen; dann auch solche in öffentlichen Diensten Angestellte, sofern sie keine normalmäßigen Ansprüche auf Invaliden- und Alterspension sowie auf Pensionen zugunsten ihrer Hinterbliebenen haben, jedoch mit Ausschluß der im Hofdienste, im Dienste des Staates oder einer staatlichen Anstalt Angestellten. Als Angestellte im Sinne des vorhergehenden Absatzes gelten alle Bediensteten mit Beamtencharakter sowie überhaupt alle jene bediensteten Personen, die ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben. Als Angestellte gelten insbesondere nicht jene Bediensteten : a) welche unmittelbar bei der Warenerzeugung und sonstigen vorwiegend physischen Arbeitsverrichtungen als gewerbliche (im weiteren Sinne), bergbauliche, land- und forstwirtschaftliche Arbeiter, beziehungsweise Lehrlinge und Diener verwendet werden; b) auf welche die Gesindeordnungen Anwendung finden oder welche ausschließlich oder doch vorwiegend Gesindedienste verrichten. Im Zweifel ist der Umstand, ob jemand als Versicherungspflichtiger Angestellter zu betrachten ist, in I. Instanz von der politischen Bezirksbehörde, in deren Sprengel der Dienstort des Bediensteten gelegen ist, zu entscheiden (8 75). Die nach dem ersten Absätze dieses Paragraphen ver- sicherungspflichtigen Mitglieder der Provisionskaffe einer Bergwerksbruderlade sind nach den Bestimmungen der 88 91 und 92 zu behandeln. Der Minister des Innern ist ermächtigt, im Ein- vernehrnen mit den beteiligten Ministern einzelne Gruppen von Angestellten, welche nach dem ersten Absätze dieses Paragraphen versicherungspflichtig sind, von der Ver- sicherungspflicht zu befreien. Gemäß 8 2 des Gesetzes unterliegen der Versiche- rungspflicht nicht: >. Personen, welche erst nach Vollendung des 55. Le- beusjahrco eine die Versicherungspflicht begründende Anstellung erhalten. 2. Personen, die sich auf Grund einer früheren Dienst- | leistung bereits im Genusse einer Jnvaliditäts- oder Alters- ' rente (Pension, Provision u. dgl.) befinden, sofern diese Bezüge die in diesem Gesetze festgesetzten niedrigsten Anwartschaften auf Jnvaliditäts- und Altersrenten erreichen oder oder übersteigen. 3. Personen, die dauernd außerhalb des Geltungsgebietes dieses Gesetzes beschäftigt werden (8 28). 4. Die Angestellten der Unternehmungen von Eisenbahnen, welche dem öffentlichen Verkehre dienen. Die besondere Regelung der Versorgungsansprüche dieser Angestellten und ihrer Hinterbliebenen ist vom Eisenbahnministerium im Verordnuugswege vorzusehen. 5. Personen, die bei Beginn der Wirksamkeit dieses Gesetzes die im Punkt 1 festgesetzte Altersgrenze überschritten haben. Nach diesen Bestimmungen sind zur Beurteilung der Versichernngspflicht folgende Kriterien maßgebend: 1. Das Alter von mindestens 18 und höchstens 55 Jahren beim Eintritte in eine Versicherungspflichtige Anstellung; es kommen daher für die erste Konskription nur jene Personen in Betracht, die frühestens am 1. Jänner 1854 und spätestens am 1. Jänner 1891 geboren sind; 2. ein Mindestgehalt von 6OO K jährlich bei einem und demselben Dienstgeber; 3. der Umstand, daß die Bezahlung in Monats- oder Jahresgehalt üblich ist; 4. der Beamtencharakter oder 5. die Verwendung zu ausschließlich oder doch vorwiegend geistigen Dienstleistungen. Da auch im öffentlichen Dienste Angestellte, bei denen die Kriterien des 8 1 zutreffen, mit Ausschluß der im Hos- dienste, im Dienste des Staates oder einer staatlichen Anstalt und der Unternehmungen von dem öffentlichen Verkehre dienenden Eisenbahnen Angestellten, der Versicherungspflicht unterliegen, werden die Gemeinde-Vorstehungen behufs Feststellung des Kreises der Versicherungspflichtigen Personen dieser Kategorie über Erlaß der k. k. o.-ö. Statlhalterei in Linz vom 15. März 1907, Z. 6334/XII, beauftragt, eine alphabetisch geordnete Liste der von ihrem speziellen Standpunkte in Betracht kommenden Angestellten der Gemeinde anzufertigen, die nach deren Ansicht beim Bestände der oben Lud 1, 2 und 3 erwähnten Kriterien trotz des Fehlens des sud 4 erwähnten Momentes aus dem Grunde ihrer Verwendung zu ausschließlich oder doch vorwiegend geistigen Dienstleistungen als versicherungspflichtig anzusehen sind, wobei die gebräuchlichen Nomenklaturen anzuwenden wären. Aus dem obigen Verzeichnisse werden in einem zweiten Verzeichniffe jene Dienstesstellen namhaft zu machen sein, für welche die Befreiung von der Versicherungspflicht nach 8 1, Schlußabsatz, des Gesetzes in Anspruch genommen wird. Der Grund dieser Inanspruchnahme ist in einer Anmerkungsrubrik schlagworttveise anzugeben. Hiebei wird jedoch zu beachten sein, daß — von besonderen Ausnahmsfällen abgesehen — als Grund für die Befreiung der Versicherungspflicht der Umstand in Betracht kommen soll, daß die die Versicherungspflicht begründende Anstellung ihrer Natur nach nur ein Uebergangsstadium zu einem selbständigen Berufe, wie z. B. bei den Advokaturs- oder Notariatskandidaten beinhaltet. Die vorerwähnten zwei Verzeichniffe sind zuverlässig bis 1. Mai 1907 anher vorzulegen.
}. 7795. Steyr, 30. März 1907. I An alle Gemeinde-Vorstehungen und Schulleitungen. Vorkommen von Faulbrut »nter den Bienenständen. Im verflossenen Jahre wurden zwei Bienenstände im politischen Bezirke Vöcklabruck von der „Faulbrut" heim- zesucht. Auch im. politischen Bezirke Gmunden soll sich ein faulbrutverdächtiger Stand befinden. Da nun die „Faulbrut", auch „Bienenpest" genannt, die schrecklichste der Bienenkrankheiten ist, wohl geeignet, die Bienenstände ganzer Gegenden durch Ansteckung zugrunde zu richten und infolge des vorausgegangenen schlechten Honig- jahres ein großer Teil der Bienenvölker sehr geschwächt und | dadurch sehr empfänglich für Krankheiten aus dem Winter kommen lvird, ergeht an die Gemeinde-Vorstehungen und Schulleitungen infolge Ersuchens des o.-ö. Landes-Bienen- züchtervereines die Weisung, die interessierten Kreise der Bevölkerung auf die Gefährlichkeit dieser Bienenkrankheit aufmerksam zu machen und im Falle, daß sich faulbrutverdächtige Stöcke oder Stände finden sollten, den Zentralausschuß des o.-ö. Landes-Bienenzüchtervereines in Linz hievon zu verständigen. Derselbe wird sehr gerne bereit sein, durch Sachverständige die Stöcke und Stände untersuchen zu lassen und das Nötige behufs Verhinderung der Weiterverbreitung dieser Bienenkrankheit zu veranlassen. Der genannte Verein ist übrigens sehr gerne bereit, auch in anderen bienenwirtschaftlichen Fragen Sachverständige zu entsenden und Gutachten zu erstatten. Die wichtigsten Kennzeichen der Faulbrut sind: Sehr lückenhafter Brutstand, eingesunkene, mit einem kleinen Loche versehene Zellendeckel, ein äußerst unangenehmer, an Leim oder sehr alten Käse erinnernder Geruch, gebräunte, meist verkehrt liegende abgestorbene Maden, die sich in eine braune übelriechende, zähe, fadenziehende Masse verwandeln, und zuletzt einen den Zellenboden bedeckenden trockenen Schorf bilden. Wird dieser Schorf mit einem spitzen Hölzchen herausgenommen und zwischen den feuchten Fingern verrieben, verwandelt er sich wieder in die übelriechende, fadenziehende Faulbrutmasse. Z. 7714. Steyr, 27. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommandem Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlaß, vom 10. Jänner 1907, Z. 645—918, Amtsblatt Nr. 3, angeordneten Nachforschungen nach dem Landsturmpflichtigen Johann Nepomuk Stalmack sind einzustellen. Z. 7797. Steyr, 29. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungs - Schwindler Michael Popenezuk ans Mihoweny. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 16. März 1907, Z 5886/XII, treibt sich der in Miho- ! weny, im Jahre 1870 geborene und dorthin zuständige ! Michael Popenezuk in Galizien und auch in anderen Ländern beschäftigungslos herum und beansprucht Unterstützungen auf Kosten seiner Heimatsgemeinde. Die Gemeinde-Vorstehungen werden daher beauftragt, dem Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. _____________________ 3: 7900. Steyr, 29. März 1907. An sämtliche hochw. Pfarrämter. Erhebung der Geburtsdaten der Maria Lichtenberger, geb. Frosch. Aus Anlaß des bei der k. k. o.-ö. Statthalterei in Verhandlung stehenden Heimatrechtes der Kinder des Zigeuners und Musikers Albert Lichtenberger, werden die hochwürdigen Pfarrämter eingeladen, Erhebungen darüber zu pflegen, ob der Geburtsfall der Gattin des Genannten, der Margerete Lichtenberger, geb. Frosch, in einer Taus- matrik aufscheint. Dieselbe dürfte ungefähr im Jahre 1857 geboren worden sein. Falls diese Erhebungen ein positives Resultat ergeben, wolle ein ex offo Taufschein vorgelegt werden, während — falls diese Erhebungen ein negatives Resultat ergeben sollten — bis längstens 10. April l. I. eine Fehlanzeige anher eingesendet werden wolle. Z. 7901. . Steyr, 29. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. 8. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Ausforschung. Zufolge Erlasses der k. k. 0. - ö. Statthalterei vom 15. März 1907, Z. 6614/11, hat Ludwig Schaurccker, geboren am 14. Februar 1871 in Dobl, Gemeinde Senften- bach, ebendorthin zuständig, Schmiedgehilfe, zuletzt in Frankenmarkt mit seiner Familie im Aufenthalt, dieselbe verlassen. Dessen Frau ist im Krankenhause Wels einer Operation erlegen, so daß dessen drei unmündige Kinder der Heimatsgemeinde vollkommen zur Last fallen. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden aufgefordert, Nachforschungen nach Ludwig Schaurecker zu pflegen, und ist über ein eventuelles positives Resultat sogleich anher zu berichten. Z. 7825. Steyr, 28. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 8. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschung. Peter Huber, 1875 geboren und nach Ternberg zuständig und Heinrich Mayr, 1877 geboren und nach Reich- raming zuständig, sind wegen rückständiger Militärtax auszuforschen. Im Falle eines positiven Ergebnisses der Nachforschungen ist bis 1. Mai l. I. anher zu berichten.
74 Z. 7230. Steyr, 28. Niärz 1907. i An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verhinderung des Kälberschlachtens sowie des Schlachtens von trächtigen Kühen. In der letzteren Zeit wurde wiederholt über das massenhafte Wegschlachten der Kälber und auch über das Schlachten von hochträchtigen Kühen zu Konsumzwecken Klage geführt. Besonders betont wurde Hiebei, daß zu obigem Zwecke vielfach auch unreife Kälber in den Verkehr gesetzt werden. Abgesehen von den etwaigen der Gesundheit nachteiligen Folgen, die der Genuß unreifen Kälberfleisches mit sich bringen kann und von der Minderwertigkeit des Fleisches hochträchtiger Kühe, liegt in einem derartigen Vorgänge eine nicht zu verkennende Schädigung des Nationalvermögens, da ein nicht unwesentlicher Teil der zur Komplettierung und mit Rücksicht auf das Anwachsen der Bevölkerung unbedingt notwendigen Vermehrung des Ninder- standes erforderlichen Nachzucht ausgeschaltet wird. Zufolge des mit dem Statthalterei - Erlasie vom 13. März 1907, Z. 4803/X, anher herabgelangten Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 8. Februar 1907, Z. 31.795/994 6X 1906, wird den Gemeinde-Vorstehungen der Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 7. Juni 1882, Z. 4788 ex 1881 (intimiert mit dem Statthalterei- Erlaffe vom 16. Juni 1882, Z. 7348), welcher den Gemeinden unter Z. 4913 vom 28. Juni 1882, Amtliches Anzeigcblatt Nr. 13, zur Richtschnur bekanntgegeben worden ist, neuerlich zur strengsten Einhaltung mit dem Auftrage in Erinnerung gebracht, die sämtlichen Fleischbeschauer mit dem Inhalte dieses Erlasses vertraut zu machen. Unter Einem werden die Gemeinde-Vorstehungen eingeladen, die landwirtschastlichen Interessenten auf die Schädlichkeit des überhandnehmenden Kälberschlachtens, sowie des Schlachtens von trächtigen Kühen aufmerksam zu machen, da selbe hinsichtlich des Betriebes der Rindviehzucht von einschneidender Rückwirkung sein muß. Um über die Häufigkeit dieses beanständeten Uebelstandes genaue Kenntnis zu erhalten, ergeht schließlich der Auftrag, die dortigen Fleischbeschauer über diesen Gegenstand zu befragen und hierüber bis zum 15. April zuverlässig anher den Bericht zu erstatten. Z. 7801. Steyr, 29. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und L k. Gendarmerie - Posten - Üommanden. Werseuchenstand inl Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. bis 24. März 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. März 1907, Nr. 7480/X. Es bestehen: 1. Rotlauf der Schweine. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten, Ortschaft Wickendorf. 2. Schweinepest. 1. Bezirk Gmunden: Gemeinde und Stadt Gmunden. 2. B e z i r k W e l s: Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaft Weikartsberg. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Kepplerstraße. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 7800. Steyr, 29. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Im Anttsblatte Nr. 29 der „Linzer Zeitung" ist die Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 9. März 1907, Z. 30.198/VIc, betreffend die Ausfuhr von Klauen- tieren aus Galizien uach den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern, sowie die Ausfuhr von Rindern nach dem Deutschen Reiche enthalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. März 1907, Nr. 6781/X, zur Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis. Steyr, 1. April 1907. An sämtliche Genossenschasts- und Krankenkassen-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A- Gewerbeverlcihnngen pro März 1907. 1. Michael Mitterhauser, Schuhmacher iu Reustift- graben Nr. 25, Gemeinde Großramiug. 2. Anton Gschwandtner, Lohnfuhrwerker in Sierning Nr. 20. 3. Bürgerliche Aktieubrauerei Steyr, Gast- und Schaukgewerbe (§16, lit. a, b, c, d, f, g) in Neuzeug Nr. 62, Gemeinde Sierning. 4. Josefine Pfändler, Gemischtwarenhandel in Ternberg Nr. 3. 5. Peter Singer, Handel und Reparaturen von Fahrrädern, Nähmaschinen und landwirtschaftlichen Maschinen in Neuzeug Nr. 62, Gemeinde Sierning. 6. Josef Lazelsberger, Gast- und Schaukgewerbe (8 16, lit. a, b, c,. d, f, g) in Judendorf Nr. 11, Gemeinde Losensteinleiten. 7. Franziska Angerer, Ziegel-Erzeugung in Ebenboden Nr. 32,. Gemeinde Ternberg. 8. Johann Müller, Schneider in Sattledt Nr. 38, Gemeinde Land Kremsmünster. 9. Josef Gutbrunner, Glaser in Stadlkirchen Nr. 11, Gemeinde Gleink. 10. Nikolaus v. Bukovics, Baumeister in Markt Weyer. 11. Josefine Mayrhofer, Damenkleidermacherin in Markt Kremsmünster Nr. 8. 12. Michael Dünkner, Bäcker in Neustift Nr. 7, Gemeinde Gleink. 13. Nosina Mayr, Gemischtwarenhandel in Unterhimmel Nr. 4, Gemeinde Garsten. 14. Franz Teufelauer, Gast- und Schaukgewerbe (8 16, lit. b, 6, ä, g) in Gründberg Nr. 70, Gemeinde Sierning. 8. Gcwerbelöschnngcn. , 1- Josef Ferus, Schneider in Kirchberg Nr. 39, Gemeinde Land Kremsmünster. 2.. Ferdinand Hölzl, Gemischtwarenhandel in Losenstein Nr 44. 3. Ferdinand Hölzl, Bäcker in Losenstein Nr. 44. 4. Johann Angerer, Ziegel- Erzeugung in Ebenboden Nr. 32, Gemeinde Ternberg. 5. Max Trautmann, Stechviehhandel iu Markt Weyer Nr. 27. 6. Johann Leitenmair, Binder in Markt Kremsmunster. 7. ^°A"un Lösch, Gemischtwarenhandel in N>ed. Nr. . 8. Johann Kellermann, Bäckerei und Mehlverschleiß m Losenstein Nr. 35. 0. Sonstige Gewerbeperändernngen. 1. Aloisia Cyhla, Zuckerbäckergewerbe in Bad Hall;. Bestellung des Richard Pranzl als Geschästssuhrer. Der k. k. Bezirkshauplmann- - Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. BezirlShauptmannschaft^^^ Buchdrucker^iHr^
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