Amtsblatt 1907/11 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

56 Z 6349. Steyr, 8. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Rückgabe der Militärtaxblätter. Die Militärtaxblätter werden nunmehr nach h. ä. Ueber- prüfung rückgemittelt, sind in derselben Ordnung der Reihenfolge zu belassen und die eingesammelten Erhebungsbögen ebenfalls nach der Ordnung der Militärtaxblätter zu schlichten. Die Militärtaxblätter mit den Erhebungsbögen und deu beizuschließenden Summaren sind seinerzeit zur Militär- taxbemessung mitzubringen. Z. 6306. Steyr, 9. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, hochwürdigen Pfarrämter und L k. Gendarmerieposten-Uommanden. Verlängerung der Sammlungs- Bewilligung für den Herz-Jesu-Kirchenbauverein in Linz-Luftenau. Die dem Herz - Jesu - Kirchenbauverein in Linz-Lustenau mit dem Erlasse des k. k. Statthalterei-Präsidiums in Linz vom 29. August 1906, Z. 2986/Präs, erteilte SammlungsBewilligung wurde über Ansuchen des Vereines unter den in dem bezogenen Erlasse festgesetzten Bedingungen auf weitere zwei Monate, das ist bis zum 3V. April 1007, verlängert. Der Sammler Gabriel Stehr hat sich mit dem hieramts prolongierten Sammelbuche Nr. 56 auszuweisen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen, hochwürdigen Pfarrämter und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 4. September 1906, Z. 18.836, in die Kenntnis gesetzt. Z. 6023 Steyr, 12. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Erhaltung von Baute» historischer und künstlerischer Bedentung. Im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 25. Jänner 1907, Z. 1962, werden die über Ersuchen des o.-ö. Landesausschusses speziell auf die bezüglich der Erhaltung der im Lande befindlichen Kunst- nnd historischen Denkmäler vom o.-ö. Landesausschusse an die Gemeinde-Vorstehungen hinausgegebenen Erlässe vom 28. Dezember 1893, Z. 18.738, und vom 31. Mai 1897, Z. 8248, zur genauen Darnachachtung verwiesen. _ _ Z 6379. Steyr, 9. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Nameusättderuug der Ortsgemeinde Thurnberg. Mit Erlaß vom 21. Februar 1907, 4310/11, hat die k. k. o.-ö. Statthalterei anher mitgeteilt, daß das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 6. Februar 1907, Z. 57.448 6X 1906, im Einvernehmen mtt dem k. k. Justizministerium und dem k. k. Finanzministerium der Ortsgemeinde Thurnberg im politischen Bezirke Hallein die angesuchte Aenderung ihres Namens in „Puch" bewilligt hat. Der Name der Katastral - Gemeinde Thurnberg bleibt hiedurch unverändert. Z. 5749. Steyr, 6. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verlautbarung der Wetterprognosen im Jahre 1007. Mit 1. April l. I. wird die telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen beginnen und bis 31. Oktober l. I. fortdauern. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Bezug auf dem h. ä. Erlaß vom 10. April 1906, Z. 8543, Amtsblatt Nr. 15, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, die während der Verlautbarungsperiode etwa gemachten Wahrnehmungen und insbesondere auch über etwa erfolgte Errichtung von optischen Signalstationen bis längstens 5. November l. I. zu berichten. Z. 6381. Steyr, 12. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Maikäferplage. Ueber Anregung der Gemeinde Garsten, welche sich bereit erklärt hat, auch Heuer aus Gemeindemitteln für den Hektoliter gesammelter Maikäfer 1 K 20 h zu zahlen, bringe ich den Gemeinde - Vorstehungen den h. ä. Erlaß vom 21. März 1903, Z. 47 V.-P., Amtsblatt Nr. 14 ex 1903, betreffend die Bekämpfung der Maikäferplage, mit dem Bemerken in Erinnerung, daß nur dann Hoffnung auf Erfolg vorhanden ist, wenn sich alle Gemeinden die rationelle Vertilgung dieser Schädlinge angelegen sein lassen. Schließlich füge ich bei, daß mir der o.-ö. Landeskulturrat über meine Anfrage mitgeteilt hat, daß er, wie im Jahre 1903, an den Landesausschuß herantreten wird, um Bewilligung eines entsprechenden Landesbeitrages zur Bildung von Prämien für die Vertilgung der Maikäfer im heurigen Jahre, und zwar wäre im Falle der Genehmigung des vorstehenden Petites, nach Zulässigkeit der verfügbaren Geldmittel, eine Sammelprämie von 50 Heller seitens des o.-ö. Landeskulturrates für einen Hektoliter getöteter Maikäfer in Aussicht genommen. Hierüber würde dann in dem amtlichen Organe des Landeskulturrates, den „Land- und volkswirtschaftlichen Mitteilungen", seinerzeit eine Verlautbarung stattfinden. Dieser Publikation wäre auch eine Anleitung zum rationellen Sammeln dieser Käfer angeschlossen, ähnichl wie dieselbe im Jahre 1904 gegeben wurde. . Da die vom Landeskulturrate in Aussicht gestellte Sammel-Prämie nicht so hoch ist, daß sieden Sammeleifer besonders rege gestalten wird, sollte wohl nach dem Muster der Gemeinde Garsten auch seitens jeder anderen Gemeinde zur Prämie beigesteuert werden.

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