Amtsblatt 1907/11 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

^rM-,, >T-\^ rT© zs zs der k. k. Zi'zii'frsfMlMlmmsMst 8leyr für öen gleichncrrnigen politischen und Schulbezivk. Ar. 11. Steyr, am 14. März. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo <m£- geeignete Inserate angenommen werden. — Pränumerationöpreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K. 50 h, für portopflichtig Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 K. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 11. März 1907. An alle Gemeinde - vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgesetz- Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück XXI bis XXXI an die Geineinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle. Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. ad Z. 6400. Steyr, 13. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Reichsratswahl - Legitimationskarten. Um eventuell nicht ausgeschlossenen Mißverständnissen vorzubeugen, wird in Ergänzung des h. ä. Erlasses vom 12. März 1907, Z. 6400, bemerkt, daß die Gemeinden die Legitimationskarten nicht mit dem Amtssiegel und der Ueberschrift des Amtsvorstandes zu versehen haben, da dies von h. a. erfolgen wird. Z. 551/Sch. Steyr, 11. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Grtsschul- rate und Schulleitungen. In Angelegenheit der Reichsratswahlen. Bei den bevorstehenden Neichsratswahlen kann sich die Notwendigkeit ergeben, daß Lehrpersonen als Mitglieder einer Wahlkommission bestimmt werden, oder sich als Wahlkommissäre oder Schriftführer verwenden lassen müssen. Wo nun solche Fälle im unterstehenden Bezirke eintreten sollten, dispensiert der k. k. Bezirksschulrat über Ermächtigung des k. k. Landesschulrates vom 25. Februar 1907, Z. 989, die betreffenden Lehrpersonen für den in Betracht kommenden Tag hiemit im Voraus von der Unterrichts- Erteilung und ist der Unterricht an diesem Tage entweder halbtägig zu halten, oder, wenn unbedingt nötig, auch ganz einzustellen. Hierüber ist seitens der Schulleitungen gegebenen Falles nur im Wege des Ortsschulrates die vorläufige Anzeige hierher zu erstatten. Z. 6443. Steyr, am 11. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Reichsratswahl. Im Verlage der Manzschen k. u. k. Hof-Verlags- und Universitäts - Buchhandlung in Wien ist ein von dem k. k. Statthalterei - Konzipisten in Linz Paul Conte Scapinelli herausgegebenes Werk „Das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht. Erläuterung und Zusammenstellung der geltenden Gesetze über die Reichsratswahl" erschienen. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen zur eigenen Wissenschaft, sowie zur Verständigung eventuell j interessierter Kreise der Bevölkerung mit dem Beifügen in Kenntnis, daß der Preis dieses Buches broschiert 2 Kronen, gebunden 2 Kronen 50 Heller beträgt. Z. 6608. Steyr, 11. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Rückgabe der Matriken-Auszüge der 1888 Geborenen. Unter Einem werden nunmehr die Matriken-Auszüge und die Erhebungsakten der im Jahre 1888 geborenen Landsturmpflichtigen den Gemeinden mit dem Auftrage rück- gemittelt, dieselben sorgfältig zu verwahren und seinerzeit für den Stellungsakt wieder zu benützen.

56 Z 6349. Steyr, 8. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Rückgabe der Militärtaxblätter. Die Militärtaxblätter werden nunmehr nach h. ä. Ueber- prüfung rückgemittelt, sind in derselben Ordnung der Reihenfolge zu belassen und die eingesammelten Erhebungsbögen ebenfalls nach der Ordnung der Militärtaxblätter zu schlichten. Die Militärtaxblätter mit den Erhebungsbögen und deu beizuschließenden Summaren sind seinerzeit zur Militär- taxbemessung mitzubringen. Z. 6306. Steyr, 9. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, hochwürdigen Pfarrämter und L k. Gendarmerieposten-Uommanden. Verlängerung der Sammlungs- Bewilligung für den Herz-Jesu-Kirchenbauverein in Linz-Luftenau. Die dem Herz - Jesu - Kirchenbauverein in Linz-Lustenau mit dem Erlasse des k. k. Statthalterei-Präsidiums in Linz vom 29. August 1906, Z. 2986/Präs, erteilte SammlungsBewilligung wurde über Ansuchen des Vereines unter den in dem bezogenen Erlasse festgesetzten Bedingungen auf weitere zwei Monate, das ist bis zum 3V. April 1007, verlängert. Der Sammler Gabriel Stehr hat sich mit dem hieramts prolongierten Sammelbuche Nr. 56 auszuweisen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen, hochwürdigen Pfarrämter und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 4. September 1906, Z. 18.836, in die Kenntnis gesetzt. Z. 6023 Steyr, 12. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Erhaltung von Baute» historischer und künstlerischer Bedentung. Im Nachhange zum h. ä. Erlasse vom 25. Jänner 1907, Z. 1962, werden die über Ersuchen des o.-ö. Landesausschusses speziell auf die bezüglich der Erhaltung der im Lande befindlichen Kunst- nnd historischen Denkmäler vom o.-ö. Landesausschusse an die Gemeinde-Vorstehungen hinausgegebenen Erlässe vom 28. Dezember 1893, Z. 18.738, und vom 31. Mai 1897, Z. 8248, zur genauen Darnachachtung verwiesen. _ _ Z 6379. Steyr, 9. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Nameusättderuug der Ortsgemeinde Thurnberg. Mit Erlaß vom 21. Februar 1907, 4310/11, hat die k. k. o.-ö. Statthalterei anher mitgeteilt, daß das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 6. Februar 1907, Z. 57.448 6X 1906, im Einvernehmen mtt dem k. k. Justizministerium und dem k. k. Finanzministerium der Ortsgemeinde Thurnberg im politischen Bezirke Hallein die angesuchte Aenderung ihres Namens in „Puch" bewilligt hat. Der Name der Katastral - Gemeinde Thurnberg bleibt hiedurch unverändert. Z. 5749. Steyr, 6. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verlautbarung der Wetterprognosen im Jahre 1007. Mit 1. April l. I. wird die telegraphische Verlautbarung der Wetterprognosen beginnen und bis 31. Oktober l. I. fortdauern. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Bezug auf dem h. ä. Erlaß vom 10. April 1906, Z. 8543, Amtsblatt Nr. 15, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, die während der Verlautbarungsperiode etwa gemachten Wahrnehmungen und insbesondere auch über etwa erfolgte Errichtung von optischen Signalstationen bis längstens 5. November l. I. zu berichten. Z. 6381. Steyr, 12. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Maikäferplage. Ueber Anregung der Gemeinde Garsten, welche sich bereit erklärt hat, auch Heuer aus Gemeindemitteln für den Hektoliter gesammelter Maikäfer 1 K 20 h zu zahlen, bringe ich den Gemeinde - Vorstehungen den h. ä. Erlaß vom 21. März 1903, Z. 47 V.-P., Amtsblatt Nr. 14 ex 1903, betreffend die Bekämpfung der Maikäferplage, mit dem Bemerken in Erinnerung, daß nur dann Hoffnung auf Erfolg vorhanden ist, wenn sich alle Gemeinden die rationelle Vertilgung dieser Schädlinge angelegen sein lassen. Schließlich füge ich bei, daß mir der o.-ö. Landeskulturrat über meine Anfrage mitgeteilt hat, daß er, wie im Jahre 1903, an den Landesausschuß herantreten wird, um Bewilligung eines entsprechenden Landesbeitrages zur Bildung von Prämien für die Vertilgung der Maikäfer im heurigen Jahre, und zwar wäre im Falle der Genehmigung des vorstehenden Petites, nach Zulässigkeit der verfügbaren Geldmittel, eine Sammelprämie von 50 Heller seitens des o.-ö. Landeskulturrates für einen Hektoliter getöteter Maikäfer in Aussicht genommen. Hierüber würde dann in dem amtlichen Organe des Landeskulturrates, den „Land- und volkswirtschaftlichen Mitteilungen", seinerzeit eine Verlautbarung stattfinden. Dieser Publikation wäre auch eine Anleitung zum rationellen Sammeln dieser Käfer angeschlossen, ähnichl wie dieselbe im Jahre 1904 gegeben wurde. . Da die vom Landeskulturrate in Aussicht gestellte Sammel-Prämie nicht so hoch ist, daß sieden Sammeleifer besonders rege gestalten wird, sollte wohl nach dem Muster der Gemeinde Garsten auch seitens jeder anderen Gemeinde zur Prämie beigesteuert werden.

57 Z 6449 Steyr, 10. März 1907. U« alte Gemeinde-Vorstehungen mtz SchulleitungeK4146/ni. Kundmachung. Vom Beginne des Schuljahres 1907/8 gelangen Stipendien auf die ordnungsmäßige Studiendauer behufs Besuches der Staatsgewerbeschulen, der k. k. Lehranstalten für Textilindustrie, der k. k. Baukunsthandwerkerschulen, der k. k. Fachschulen für einzelne gewerbliche Zweige, der Kurse für Bau- und Kunsthandwerker, welche mit Staatslehranstalten in Verbindung stehen und der III. Klasse der i Staatshandwerkerschulen in der Höhe von monatlich 40 oder 30 Kronen zur Verleihung. Die Verleihung dieser Stipendien an hierländische Angehörige wurde bis auf weiteres vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht der k. k. Statthalterei übertragen. Die Bewerber haben ihre an die k. k. o.-ö. Statthalterei gerichteten und mit den erforderlichen Nachweisen versehenen Stipendiengesuche bis 15. Mai 1907 bei der Direktion (Leitung) jener Schule einzubringen, an welcher sie im darauffolgenden Schuljahre ihre Ausbildung genießen wollen, und zwar auch dann, wenn der Standort der betreffenden Schule einem anderen Verwaltungsgebiete (Lande) angehört wie der jeweilige Wohnort des Bewerbers. Aus jedem Gesuche, bezw. aus den Gesuchsbeilagen muß entnommen werden können: • 1. Name und Alter des Bewerbers (Tauf- oder Geburtsschein); 2. seiner Eltern oder seine Zuständigkeit (Heimatschein); 3. Art und Dauer seiner allfälligen Verwendung in 1 der Praxis (Lehrzeugnis, allenfalls Arbeitszeugniffe u. dgl.: ! 4. seine Schulbildung (letztes Jahres- oder Kurszeugnis, Schulnachricht, Ausweis) und Abgangszeugnis der allenfalls besuchten gewerblichen Fortbildungs - Schule; Beiverber, welche zur Zeit ihres Einschreitens noch eine Schule besuchen, haben auch das letzterhaltene Semestral- zeugnis beziehungsweise die letzte Schulnachricht beizusügen; 5. Beruf (Stand) Wohnort, Vermögen- und Famlien- verhältniffe der Eltern, beziehungsweise, des Bewerbers (Armuts- oder Mittellosigkeitszeugnis). Linz, den 28. Februar 1907. Der k. k. Statthalter: Handel m. p. Z. 6300. Steyr, 11. März 1907. An alle Herren Aerzte mä Apotheker. Betreffend Berschreibung des Syrupus bromoformici comporitus „Kami“. Ueber die Anfrage einer Landesstelle, betreffend den Vertrieb der ausländischen Pharmazeutischen Zubereitung Syrupus bromoformici comp. mit der Wortmarke Rami hat die k. k. o.-ö. Statthalterei mit Erlaß, Z. 4486/V, vom 23. Februar 1907, eröffnet, daß allerdings die Vor- rätighaltung dieses Präparates zum allgemeinen Vertriebe in öffentlichen Apotheken untersagt wurde. Selbstverständlich jedoch kann es keinem Apotheker verwehrt werden, das Präparat im Einzelfalle über Magistrale ä rz t l i ch e V e r- schreibung aus dem Auslande zu beziehen und an die Partei abzugeben, soferne der Apotheker sich die Ueberzeugung verschaffen konnte, daß das von ihm abgegebene Präparat den Vorschriften der ärztlichen Berschreibung vollkommen entspricht. Da aber das pharmazeutische Komitee des Obersten Sanitätsrates in seinem Gutachten auf die Ungleichmäßigkeit des Giftgehaltes der Akonitpflanze verwiesen hat, die eine konstante Zusammensetzung des im Auslande erzeugten Präparates zweifelhaft erscheinen läßt, erachtete es das Ministerium des Innern für geboten, die Aerzte und die Apotheker vor der Berschreibung bezw. Abgabe der in Rede stehenden Zubereitung ausdrücklich warnen zu lasten. Von dieser Warnung werden zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz, Z. 4486/V, vom 23. Februar 1907, die Herren Aerzte und Apotheker in Kenntnis gesetzt. Z. 586/B.-Sch.-R. Steyr, 10. März 1907. An sämtliche Schulleitungen. Zeichnen nach einer freieren Methode. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 20. Februar 1907, Z. 855, betreffs des Zeichnens nach einer freieren Methode nachstehendes anher eröffnet. Die über den Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 3. Mai 1904, Z. 16.020, erstatteten Berichte über die beim Unterrichte im Zeichnen nach freieren Methoden an den allgemeinen Volks- und Bürgerschulen sowie an den Lehrer- und Lehrerinnen-Bildungsanstalten gemachten Wahrnehmungen lassen erkennen, daß bei diesem Unterrichte im allgemeinen recht zufriedenstellende Erfolge erzielt wurden und daß namentlich beim Zeichnen nach der Natur, Lehrer und Schüler vielfach einen sehr regen Eifer und großen Fleiß entwickelten. Anderseits aber herrscht auf diesem Gebiete noch immer nicht die wünschenswerte Klarheit und Einheitlichkeit, um schon jetzt an die Ausarbeitung entsprechender neuer Normal- Lehrpläne für den Zeichenunterricht an den genannten Schul- kategorien schreiten zu können. । Der Herr Minister für Kultus und Unterricht findet sich daher in dem Erlasse vom 12. Februar 1907, Z. 1641, I bestimmt, die dem Landesschulrate mit dem eingangs er- I wähnten Erlasse erteilte Ermächtigung, einzelnen Lehrpersonen, ! die nach der Ueberzeugung der betreffenden Schulaufsichts- ! organe hiezu geeignet erscheinen, im Rahmen des durch die ! Lehrpläne vorgeschriebenen Stundenausmaßes auch Uebungen I im Zeichnen nach freieren Methoden zu gestatten, bis zum Schlüsse des Schuljahres 1909 10 auszudehnen. Hievon werden die Schulleitungen, bezw. Lehrkräfte mit dem Beifügen in Kenntnis gesetzt, daß, um jedes zwecklose Experimentieren zu vermeiden, im Sinne der landes- l schulrätlichen Erlässe vom 9. April 1904, Z 2110, und vom 26. Dezember 1906, Z. 6378, in Hinkunft nur jenen Lehrkräften das Zeichnen nach einer freieren Methode gestattet werden kann, die sich die hiezu nötige Erfahrung durch Selbststudium oder in Fachkursen, zu deren Förderung | sich der Herr Minister für Kultus und Unterricht durch Er- ! teilung der hiezu erforderlichen Bewilligung und nach Maßgabe des Bedürfnisses, sowie vorhandener Mittel, auch durch | Gewährung entsprechender Subventionen, bereit erklärt hat, ! erworben haben. Auf die Abhaltung solcher Zeichenkurse bezugbabende ! Ansuchen sind im Dienstwege h. a. einzubringen.

58 Gleichzeitig werden die Schulleitungen angewiesen, bis 20. März l. I. jene Lehrkräfte namhaft zu machen, welche 1 geeignet wären und durch die entsprecheude Fachbildung ! auch geeignet erscheinen, den Zeichenunterricht nach modernen ! Grundsätzen zu erteilen. Z. 601 B.-Sch.-R. Steyr, 9. März 1907. An die Ortsschulräte Die Ortsschulräte werden angewiesen, im Sinne der Verordnung des k. k. Landesschulrates vom 27. April 1906, Z. 2308 (V>Bl. St. I V—Nr. 7), über die zu Ostern l. I. 1 stattfindende Schulreinigung unter Angabe der hiefür in Aussicht genommenen Tage bis längstens 20. März l. I. zu berichten. Gleichzeitig werden die Ortsschulräte beauftragt, von nun ab regelmäßig, und zwar auch dann, wenn behufs Vornahme der Schulreinigung die Freigabe von Schultagen nicht nötig erscheint, jedesmal im Sinne der obzitierten Verordnung derart zu berichten, daß die betreffende Anzeige mindestens acht Tage vor Beginn der Reinigungsmaßnahmen hieramts erliegt. Z. 600/B.-Sch.-R. Steyr, 9. März 1907. An sämtliche Ortsschulräte. Die Ortsschulräte werden unter Hinweis auf den § 59 I der definitiven Schul- und Unterrichts - Ordnung und der zu diesem Paragraph mit der Verordnung des k. k. Landesschulrates vom 27. April 1906, Z. 2308 (V. - Bl. St. IV—Nr. 7), erlassenen Durchsührungsbestimmung angewiesen, über die derzeit bestehende und die in Hinkunst anzusetzende Pause zwischen dem Vormittags- und Nachmittags - Unterrichte bis 20. März l. I. zu berichten. Z 6366. Steyr, 11. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und i. ?. Gendarmerie - Posten - Kommanden. Ausforschung des abgängigen Johann Brandstätter aus Ramingsteg, St. Ulrich. Johann Brandstätter, am 30. Dezember 1853 in Enns geboren und zuständig, verheirateter Zimmermann, zuletzt in der Waffenfabrik zu Steyr beschäftigt, wohnhaft in Ramingsteg Nr. 4, Gemeinde St. Ulrich, ist seit 18. Februar 1907 abgängig. Derselbe ist mehr klein, untersetzt, hat rundes blassesGesicht, braune Haare, etwas meliert, solchen Schnurrbart, braune Augen und hat „O"-Füße. Bekleidet war er mit brauner Pelzmütze, altem, grauen, langen Ueberzieher, dunkler, gestreifter Hose, Stieflelten, blauem Hemde mit neuem Kragen, blauer Barchenthose, weißen Socken, die Wäsche ist »»»»gemerkt. Er hatte eine Tabakspfeife mit kurzem Rohr und eine alte Ledergeldbörse, unbekannten Inhaltes, bei sich. Brandstätter hat seine Gattin am 18. Februar 1907 früh mit der Angabe verlassen, daß er in die Waffenfabrik in die Arbeit gehe, ist aber dort nicht eingetroffen. Letztere, namens Johanna Brandstätter, gibt an, daß ihr Mann seit zirka einen» halbe»» Jahre Tiefsinn zeigte äußerst wenig sprach, zum Unterschied von früher und sie vermutet daher, daß er sich ein Leid angetan habe. Die Gemeinde-Vorstehungen >»nd k. k. Gendarmerie- Posten - Kornmandei» »verden beauftragt, nach dem Genannten zu forsche»» und ist über ein positives Ergebnis sogleich anher zu berichten. Z. 644 7. Steyr, 11. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen UM 8° L Gendarmerie - Posten - Kommanden. Ausforschung der abgängigen Jta Syc aus Cisiee in Galizien. Laut Erlaffes der k. k. o. - ö. Statthalterei vom ! 16. Februar 1907, Z. 4006/11, ist eine gewisse Jta Syc, j geborene Wagner, Gattin des Michael Syc, welche im Jahre 1902 ihr Heim in der Gemeinde Cisiec, Bezirk Zywicc, verlassen hat, bis nun nicht heimgekehrt und sind die von Michael Syc nach ihrem Aufenthaltsorte gepflogenen Nachforschungen erfolglos geblieben. Jta Syc ist jetzt zirka 40 Jahre alt, mittelgroß, hat längliches Gesicht, braune Augen, hatte schwarzes Haar und am rechten Arm in der Nähe des Ellbogens eine Narbe. Sie spricht polnisch und deutsch und war laut Bericht der Gemeinde Cisiec geisteskrank und kann sich möglicherweise in Galizien, Schlesien oder auch in Preußen aufhalten. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden beauftragt, nach der Genannten zu forschen und ist im Falle eines positiven Ergebnisses sogleich anher ju berichten. ZZ. 6143, 5378 u. 6141. Steyr, 9. März 1907. Au alle Gemeinde-Vorstehungeu und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Allsforschung vou Stellungspflichtigen. Auszusorschen sind, u»»d zwar: Andreas Tluöek, geb. am 14. Februar 1883 in Dobrau, Oflrau, zust. daselbst, Eltern: Andreas, Anna, geb. Tomöala; Ferdinand Pluenaz, geb. an» 3>. August 1883, in Polnisch-Ostrau, zust nach Janowitz, Eltern: Anton, Barbara, geb. Damek; Robert Stibor, geb. am 6. Juni 1883 in Rattimau, zust. nach Rzepischt, Eltern: Valentin u. Franziska Stibor; Franz Pastor, geb. am 29. September 1883 in Dobrau, zust. daselbst, Eltern: Josef, Anna/ geb. Hulan; Josef Ofina, geb. a,n 13. August 1888 Jn Janowitz, zust. daselbst, Eltern: Johann, Anna, geb. lieha; Angustin SNar, geb. am 8. September 1883 in Ober- Dattin, zust. daselbst, Eltern: Johann, Theresia, geb. Beiger; Josef Sliva, geb. am 4. Februar 1883 in Rattimau, zust. daselbst, Eltern: Johann, Barbara, geb. Sodek; Anton Valchan, geb. am 30. Dezember 1883 m Raschkowitz, zust. daselbst, Eltern: Anton, Barbara, geborene Blahuta; Anton PodeSva, geb am 5. Oktober 1883 in Neu- dors bei M. -Ostrau, zust. nach Polnisch-Ostrau, Eltern: Franz, Franziska, geb. Czerny;

59 Josef Hermann, geb. am 30. August 1383 in Mug- linau, zust. daselbst, Eltern: Johann, Marianna, geborene NemecJohann Pavelei, geb. am 21. April 1884 in Jano- witz, zust. daselbst, Eltern: Andreas, Barbara, geb. Kohut; Franz Kisn, geb. am 1. September 1884 in Morawka, zust. daselbst, Eltern: Anton, Therese, geb. Toäenowsky; Franz MiLek, geb. am 25. März 1884 in M.-Ostrau, zust. nach Wenzlowitz, Eltern: Karl, Regina, geb. Titze; Karl Bystriöan II, geb. am 17. Februar 1884 in Morawka, zust. daselbst, Eltern: Johann, Anna, geb. Havlik; Andreas Chowanec, geb. am 22. Oktober 1884 in Althammer, zust. daselbst, Eltern: Jgnaz, Veronika, geborene Janöa; Franz Zieba, geb. am 5. Oktober 1884 in Hruschau, zust. daselbst, Eltern: Michael, Magdalena, geb. JeLisek; Johann Slovaöek, geb. am 5. Juni 1885 in Morawka, zust. daselbst, Eltern: Georg, Anna, geb. Hlista; Franz Kaloö, geb. am 2. Dezember 1885 in Rze- pischt, zust. daselbst, Eltern: Johann, Marianna, geborene Hrd-; Karl Huser, geb. am 31. Dezember 1885 in Baschka, zust. daselbst, Eltern: Andreas, Aloisia, geb. Skowron; Martin Miöck, geb. am 18. Oktober 1885 in Morawka, zust. daselbst, Eltern: Martin, Anna, geb. Skotnica; Johann Klimäa, geb. am 6. Juli 1885 in Mähr.- Ostrau, zust. nach Oberbludowitz, Eltern: Marie Klimäa; Josef 6ervenka, geb. am 2. März 1885 in Mähr.- Ostrau, zust. nach Malenowitz, Eltern: Josef, Marie, geborene Tordy; Josef Ka»ak, geb. am 8. März 1885 in Kl. -Kunt- schitz (Mistlk), zust. nach Malenowitz, Eltern: Barbara Kanak; Franz Beöak, geb. am 8. Oktober 1885 in Malenowitz, zust. daselbst, Eltern: Johann, Johanna, geborene Vojkowsky; Theopsil Rzepisczak, geb. am 27. Jänner 1885 in Polnisch-Ostrau, zust. nach Wenzlowitz, Eltern: Elias, Magdalena, geb. Radda; Karl Pitnk, geb. am 22. Jänner 1885 in Altstadt, zust. nach Morawka, Eltern: Johann, Rostna, geborene Mohyla; Karl Pelikan, geb. am 5. Februar 1885, in Palko- ivitz, zust. nach Morawka, Eltern: Marianna Pelikan; Leopold Chluba, geb. am 15. November 1885 in Mährisch - Ostrau, zust. nach Herzmanitz, Eltern: Johann, Anna, geb. Valek; Rudolf Glatz, geb. am 21. Oktober 1885 in Reich- waldau, zust. nach Radwanitz, 'Eltern: Franz, Adolfine, geborene Podeszwa; Josef Wehrberger, geb. am 5. Juli 1885 in Freu- bental, zust. nach Hangenstein, Eltern: Johann und Maria Wehrberger; Karl Riedel, geb. am 1. August 1885, in Braunseifen, zust. nach Groß-Stohl, Eltern: Eduard und Klara Riedel; Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. April l. I. zu berichten. Z. 6033. Steyr, 7. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Laut Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums vom 11. Februar d. I., Z. 4565/612, hat das königl. bayerische ! Staatsministerium des Innern angeordnet, daß die nach | Punkt 4 des Schlußprotokolles zum Viehseuchenüberein- kommen mit dem Deutschen Reiche vom 25. Jänner _1905, R.-G.-Bl. Nr. 25 ex 1906, vorgeschriebenen Zeugnisse für Renn- oder Trabrennpferde, welche aus Bayern zur Ausfuhr nach Oesterreich-Ungarn gelangen, künftighin genau nach anliegenden Muster auszustellen sind. Zur Z. 3874/612. Pferdepaß. Ursprungs« , in Oesterreich . . ,„ , . nach — „ -------- —d in nachstehendem Ungarn tierärztlichen Zeugnis beschrieben . Rennpferd, den 190... (Unterschrift und Siegel der Ortsbehörde). ^B-sch-insgung^ D... nachfolgend... bezeichnete . Pferd wurde von Erscheinungen ansteckender Pserdekrankheiten frei befunden. Zugleich wird bescheinigt, daß in dem Gehöft, in dem d Pferde ständig untergebracht war , sowie in dessen nächster Umgebung ansteckende Pferdekrankheiten in den letzten drei Monaten nicht vorgekommen sind. (Genaues Signalement d Pferd Name, Geschlecht, Abstammung, Alter, Farbe, Abzeichen.) ....................den ...........................190..... (Unterschrist und Siegel des Amtstierarztes.) Auf Grund vorstehender Atteste E^ss^ ^ Pferde..... gemäß Ziffer 4 des Schlußprotokolls zum Viehseuchen - Uebereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Oesterreich-Ungarn die deutsch-österreichische Grenze ohne amtstierärztliche Grenzuntersuchung und ohne Beibringung eines weiteren Passes oder Ursprungs - Zeugnisses passieren. .....................den ................190..... (Unterschrift und Siegel des berechtigten Rennklubs.) Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Februar 1907, Nr. 3874, unter Bezugnahme auf den im Amtsblatts Nr. 3 verlaut- barten Statthalterei-Erlaß vom 20. Dezember 1906, Z. 29.182/X, in die Kenntnis.

60 Z. 6215. Steyr, 8. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 24. Februar bis 3. März 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 4. März 1907, Nr. 5304/X. Es bestehen: 1. Notlauf der Schweine. Bezirk Freistadt: Gemeinde und Stadt Freistadt. 2. Schweinepest (Schweineseuche). 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Schiedlberg. 2. BezirkWels: Gemeinde Waizenkirchen, Ortschaft Weikartsberg. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg, Keplerstraße. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 6145. Steyr, 7. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 1. März 1907, Z. 5222/X, setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden zur besonderen Beachtung in die Kenntnis, daß im Amtsblatts Nr. 23 der „Linzer Zeitung" die Kundmachung des k. k. Ackerbauministeriums vom 28. Februar 1907, Z. 7653/1058,. enthaltend veterinär-polizeiliche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn in die diesseitige Reichs- Hälfte enthalten ist. Der k. k. Bezirkshauplmann^ Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr. — HaaSsche Buchdruüerei in Steyr

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