Amtsblatt 1907/10 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

52 ZZ. 4934, 5096. Steyr, 1. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Josef Vorderwinkler, Werksarbeiter, 1873 geboren, nach Reichraming zuständig, und Alois Prandner, Taglöhner, 1872 geboren, nach Thanstetten zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. April l. I. zu berichten. Z 5865. Steyr, 4. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Auszuforschen sind, und zwar: Gottlieb Grünwald, geboren 1870, und Josef Oehlinger, geboren 1875, beide nach St. Ulrich zuständig, und Anton Neudert, geboren 1880, Johann Molterer, geboren 1870, Ferdinand Pils, geboren 1867, Josef Etzelsdorfer, geboren 1881, alle vier nach Sierning zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. April l. I. zu berichten. Z. 5453. Steyr, 1. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - 5kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Februar 1907, Z. 4378/X, aus die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 18 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbauministeriums vom 19. Februar 1907, Z. 5971/84, enthaltend veterinär-polizei- liche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn in die diesseitige Neichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 5767. Steyr, am 4. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Februar 1907, Z. 4572/X, auf die im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" Nr. 21 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 21. Februar 1907, Z. 6848/950, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 5548. • Steyr, 1. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen Mö k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Werseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. bis 24. Februar 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Februar 1907, Nr. 4672/X. Es bestehen: Schweinepest. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Schiedlberg. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefer Graben, Kepplerstraße, Waldegg. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 5769. Steyr, 4. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Februar 1907, Z. 4718/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 20 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 18. Februar 1907, Z. 22.796, betreffend veterinär- polizeiliche Verfügungen gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im Lande Galizien zur Beachtung und eventuellen Verständigung der interessierten. Kreise aufmerksam gemacht. Z. 5876. Steyr, 4. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Einfuhrverbot von Klaueutieren und tierischen Pro- dukten aus den Hinterländern von Oesterreich-Ungarn nach Sachsen. Laut Erlasses des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 9. Februar l. I., Z. 4666/633, ist im „Dresdener Journal" vom 25. Jänner l. I. nachstehende, vom 17. Jänner datierte Verordnung des kgl. sächsischen Ministeriums des Innern veröffentlicht worden. .. „Da die Rinderpest im europäischen Teile des Türki- schen Reiches eine größere Ausdehnung genommen hat, wird hiedurch in Erinnerung gebracht, daß die Ein-, bezw. Durchfuhr lebender Rinder, Schafe und Ziegen, in gleichen des frischen Fleisches von diesen Tieren sowie aller von solchen stammender Teile in frischem Zustande aus den Hinterländern von Oesterreich-Ungarn verboten ist.

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