Amtsblatt 1907/10 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

50 Z. 519/B.-Sch.-R. Steyr, 1. März 1907. An alle Schulleitungen. Vorträgc bei der Bezirks-Lehrerkonferenz. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 15. März l. I. jene Lehrkräfte namhaft zu machen, welche bei der diesjährigen Vezirkslehrerkonferenz einen Vortrag zu halten oder ein Referat zu erstatten gedenken. Eventuell ist ein Fehlbericht vorzulegen. Z. 52O/B.-Sch.-R. Steyr, 1. März 1907. An sämtliche Schulleitungen. Suppenanstalten. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Berichte über die Suppenanstalten, und zwar genau dem h. ä. Erlasse vo>n 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 6X 1893, entsprechend abzufassen und bis Ende März d. I. hieher vorzulegen. Eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten. Z. 521/B.-Sch.-R. Steyr, 1. März 1907. An sämtliche Schulleitungen. Freiexemplare aus Privatvcrlägcn. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Scheine behufs Erlangung von Freiexemplaren aus den Privat- verlägen (Tempsky, Hölzl, Freitag und Berndt rc.) unter genauer Beachtung der h. ä. Erlässe vom 8. April 1901, Z. 391, Amtsblatt Nr. 15 ex 1901, ferner vom 1. Juli 1901, ad Z. 590, Amtsblatt Nr. 29 ex 1901, bis 15. März l. I. in Vorlage zu bringen, eventuell einen Fehlbericht einzuseuden. Z. 522,B.-Sch.-R. Steyr, 1. März 1907. An sämtliche Schulleitungen. Fortbilduttgskurse. Die Leitungen jener Schulen, an denen im Winterhalbjahre ein gewerblicher oder landwirtschaftlicher Fortbildungskurs bestanden hat, werden angewiesen, nach Schluß des Kurses sogleich den Bericht über denselben, genau dem h. ä. Erlasse vom 7. April 1893, Z. 550, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, entsprechend anzufertigen und unter Anschluß des Klassen- und Wochenbuches des Kurses hierher vorzulegen. Z. 5907. An alle Verleihung Steyr, 4. März 1907. Gemeinde-vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. von zwei Stiftnngsplätzen aus der Karl Trenmannschen Stiftnng. Laut Schreibens des k. u. k. 14. Infanterie-Regimentes vom 27. Februar l. I., Z. 982/adj., gelangen zwei Stiftungsplätze (ü 47 K 88 h) für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge 1864 in Schlesweg - Holstein zur Verleihung. Die diesbezüglichen Gesuche sind mit den EntlassungsDokumenten (Abschied, Entlassungszertifikat, Patenturkunde rc.) und etwaigen Belobungsdekreten zu instruieren, und bis längstens 5. Mai l. I. an die k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr einzusenden. Es können nur jene Bewerber berücksichtigt werden, welche in dem vorerwähnten Feldzuge verwundet und invalid geworden sind und beim obigen Regiments gedient haben. Die Gemeinde-Vorstehungen und hochwürdigen Pfarrämter werden eingeladen, dieses möglichst allgemein zu ver- lautbaren und eventuell anspruchsberechtigte Bewerber speziell aufmerksam zu machen. Z. 6028. Steyr, 5. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Viktoria in Australien. Die Auswanderung nach Viktoria (Australien) ist Unbemittelten derzeit nicht anzuraten, besonders wenn dieselben der englischen Sprache nicht mächtig sind. Fremde Handwerker haben große Schwierigkeiten, Arbeit zu finden, da sie mit dem Widerstände der im Lande befindlichen starken Arbeiterverbindungen zu kämpfen haben. Ebenso ist Kontoristen dringend abzuraten dahin zu gehen, da das Arbeitsangebot in ihrer Kategorie stets größer ist als die Nachfrage und da die dortigen Verhältnisse von den hiesigen grundverschieden sind. Die einzige in Viktoria wünschenswerte und erfolgreiche Klasse von Einwanderern sind Landwirte, die über ein kleines Kapital von 7O0O K bis 9000 K verfügen. Land ist im allgemeinen nicht teuer zu erwerben und läßt sich gewinnbringend bearbeiten. Doch ist es für solche Auswanderer ratsam, sich nicht gleich anzusiedeln, sondern zuerst bei anderen Farmern zu arbeiten, um sich mit den Verhältnissen bekannt zu machen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 19. Februar 1907, Z. 4147/11, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, in angemessener Weise dafür Sorge zu tragen, daß die interessierten Bevölkerungskreise über die geschilderten, in Australien bestehenden Verhältnisse unterrichtet werden. Z. 5549. Steyr, 2. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Genossenschaften der handeltreibenden rc. Hausierhandelverbot. Laut des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 15. Februar 1907, Z. 3487/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels in der Gemeinde Bozovics des Krassü- Szörenyer Komitates unter Aufrechterhaltung der im 8 1' der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern .gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. . Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und Handets- Genossenschasten mit Beziehung auf 8 10 des Hausierpatente» in Kenntnis gesetzt.

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