Amtsblatt 1907/10 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der K. 6. Llzirkshauptmannschafl Steqr für den gleichnamigen politischen und Schulbezivk. Ur. 10. Steyr, am ?♦ Wär?. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann, durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auc^ geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 L, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 o. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Z. 5551. Steyr, 28. Februar 1907. ! An alle Gemeinde-Vorstehungen. Die Gemeinde-Vorstehungen werden von der nach- stehend abgedruckten Verordnung des k. k. Justizministeriums in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, von den ihnen zukommenden Mitteilungen der Gerichtsbehörden im Sinne der von h. a. erteilten Weisungen bei Verfaffung und weiterer Behandlung der Reichsratswählerlisten Gebrauch zu machen und auch in Hinkunst in dem nach §11, letzter Absatz, der R.-.R.-W -O. evident zu haltenden Exemplare der Wählerlisten genau vorzumerken. Werordnung des Justiz-Ministeriums vom 17. Februar 1907 über die ! Benachrichtigung des Gemeinde-Vorstehers von der Ent- ! ziehung der väterlichen Gewalt an alle Gerichte I. Instanz. j Gemäß § 8, Z. 8, der neuen Reichsratswahlordnung | (Gesetz vom 26. Jänner 1907, R.-G.-Bl. Nr. 17) sind unter anderem vom Wahlrechte und der Wählbarkeit die- ! jenigen Personen ausgeschlossen, welchen seitens des Gerichtes | die väterliche Gewalt über ihre Kinder entzogen wurde, solange die betreffenden Kinder unter fremder Vormundschaft | stehen: jedenfalls aber während drei Jahren nach der gericht- ! lichen Verfügung. Zur Ausführung dieser Bestimmung haben die Gerichte die Personen, denen seit 19. Februar 1904 die väterliche Gewalt entzogen wurde, ferner diejenigen, denen vor dem genannten Zeitpunkt die väterliche Gewalt entzogen wurde, deren Kinder aber noch derzeit unter fremder Vormundschaft stehen, dem Vorsteher der Gemeinde bekannt zu geben, in deren Sprengel die Person, der die väterliche Gewalt entzogen wurde, ihren Wohnsitz hat. In der Mitteilung ist der Vor- und Zuname, die Beschäftigung und der letztbekannte Wohnsitz der Person, der die väterliche Gewalt entzogen wurde, sowie das Datum j der gerichtlichen Verfügung I. Instanz anzugeben. Diese Mitteilungen haben mit aller Beschleunigung zu ! erfolgen und es sind zu diesem Behufe unverzüglich die i Waisenbücher und erforderlichen Falles die Pflegschaftsakten ! durchzusehen. I In Hinkunft ist jede Entziehung der väterlichen Ge- sogleich dem Vorsteher der Gemeinde mitzuteilen, in Sprengel die Person ihren Wohnsitz hat, der die liche Gewalt entzogen wurde. Die Mitteilung hat zu enthalten: 1. Das Datum der gerichtlichen Verfügung I. Instanz; 2. Vor- und Zuname, Beschäftigung und Wohnort des Vaters; 3. die Geburtstage der Kinder. Außerdem ist dem Gemeinde - Vorsteher eine Mitteilung zu machen, wenn die Entziehung der väterlichen Gewalt durch gerichtliche Verfügung wieder aufgehoben wird oder wenn sämtliche Kinder (beim Vorhandensein mehrerer Kinder, das letzte) aus anderen Gründen, als wegen Erreichung der Großjährigkeit aus der Vormundschaft getreten sind. In der Mitteilung ist auf das Datum der Verfügung Bezug zu nehmen, mit der die väterliche Gewalt seinerzeit entzogen wurde. Klein m. p. Z. 5011. Steyr, 23. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Stempelbehandlung der in Heimatsrcchts- und Staatsbürgerschasts - Angelegenheiten vorkom- menden Schriften. Laut Erlaffes der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 5. Februar 1907, Z. 2693/11, hat das k. k. Ministerium des Innern mit dem Erlasse vom 24. Jänner 1907, Z. 2218, nachstehende Zusammenstellung der vom k. k. Finanz-Ministerium unterm 8. November 1906, Z. 20.961, bisher hinausgegebenen Verfügungen in betreff der Stempelbehandlung der in Heimatsrechts- und Staatsbürgerschasts- Angelegenheiten vorkommenden Schriften erlassen: A. Eingaben österreichischer Staatsangehöriger um Aufnahme in den Heimatverband einer Gemeinde sind, falls die Aufnahme auf Grund des nach den §8 2—4 der Heimatgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, R.-G.-Bl. Nr. 222, zustehenden Rechtsanspruches nachgesucht wird, zufolge § 4 dieser Novelle stenrpelfrei. In anderen Füllen (freiwillige Aufnahme) unterliegen dieselben gemäß T.-P. 43,

48 c 3, des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, N.-G.-Bl. Nr. 89, vom ersten Bogen dem Stempel von 4 Kronen. Eingaben von Ausländern um Zustcherung der Aufnahme in den Heimatverband sind gleichfalls gemäß § 4 der H.-G.-N. stempelfrei, wenn die Aufnahme auf Grund des nach 88 2—4, beziehungsweise 5, dieser Novelle zustehenden Rechtsanspruches nachgesucht wird. Ju anderen Fällen (freiwillige Aufnahme) unterliegen dieselben gemäß T.-P. 43, 6 3, des berufenen Gesetzes vom Jahre 1862 dem Stempel von 4 Kronen vom ersten Bogen. Auch die nach Erlangen der inländischen Staatsbürgerschaft zu über- reicheuden Gesuche um Anerkennung der definitiven Verleihung des Heimatrechtes sind unter der erwähnten Voraussetzung stempelfrei. In anderen Fällen unterliegen diese Gesuche gemäß T.-P. 43, a 2, des Gesetzes von 1862 dem Stempel von 1 Krone per Bogen. Ansuchen, mit welchen ungarische Staatsangehörige nach Zustcherung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft unter Beibringung des Zeugnisses über die Entlassung aus dem ungarischen Staatsverbande zugleich um die definitive Aufnahme in den österreichischen Staats- und einen Gemeindeverband ansuchen, unterliegen gemäß der oben be- rusenen T.-P. 43, a 2, von jedem Bogen dem Stempel von 1 K. B. Die den sub A erwähnten Eingaben anzuschlie- ßenden bezw. in den Verhandlungen über diese Gesuche benötigten Behelfe, genießen, soferne den Eingaben die Stempelfreiheit zukommt, im Sinne des § 4, H.-G.-N., unter den im Punkte 5 der Vorerinnerungen zum Tarife des Gebührengesetzes vom 9. Februar 1850, N.-G.-Bl. Nr. 50, bezeichneten Modalitäten die bedingte Gebührenbefreiung und bleiben in den bezüglichen Verhandlungen auch vom Beilagestempel befreit. Kommt dagegen der Eingabe die Stempelbefreiung nicht zu, so unterliegen auch diese Zeugnisse und Behelfe der Stempelung nach den allgemeinen Vorschriften. Nur den Aufenthalts- und Wohnungszeugnissen kommt auch im letzteren Falle die bedingte Gebührenfreiheit nach T.-P. 117 lit. d des G.-G. zustatten. Ansuchen der Parteien um Ausfertigung solcher Zeugnisse und Behelfe sind vom Eingabestempel befreit, soferne es sich unr die Erlangung des Heimatsrechtes auf Grund des nach den §§ 2—5 der H.-G.-N. zustehenden Rechtsanspruches handelt. 0. Protokolle, welche die Stelle der sud A oder B letzter Absatz erwähnten Eingaben vertreten, unterliegen gemäß T.-P. 79, 2 1 des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, N.-G.-Bl. Nr. 89, demselben Stempel wie die betreffenden Eingaben. Die Gebührenfreiheit der Eingabe kommt auch dem Protokolle zustatten. Protokolle, welche die Ergänzung des Tatbestandes zum Gegenstände haben, unterliegen gemäß T.-P. 79, o bb, des eben berufenen Gesetzes dem Protokollstempel von 1 K und zwar auch dann, wenn darin das bereits früher gestellte Begehren um Ausnahme in den Staats- oder Heimatsverband wiederholt wird; soferne jedoch die Aufnahme auf Grund des nach §§ 2—5 der Nov. zustehenden Rechtsanspruches angestrebt wird, komntt auch den Erhebungsprotokollen im Sinne des § 4 der Nov. die Gebührenfreiheit zustatten. I). Die in den gegenständlichen Verhandlungen ergehenden amtlichen Ausfertigungen und insbesondere auch alle an d-e Parteien gerichteten Dekrete, mit welchen dieselben von der aufrechten oder abweislichen Erledigung ihrer sub A erwähnten Gesuche verständigt werden, sind gemäß | T.-P. 7 i des Geb.-Ges. kein Gegenstand der Stempelgebühr. ! Heimatscheine oder andere dieselben vertretenden Urkunden, ' worunter aber die erwähnten Verständigungsdekrete nicht zu ' rechnen sind, unterliegen gemäß T.-P. 116 lit. a bb bezw. b dem Stempel von 1 L, bezw. 30 h per Bogen. E. Parteiansuchen (Eingabe oder Protokoll) um Erweiterung der Frist zur Vorlage von Dokumenten behufs Erwirkung der definitiven Aufnahme in den Staatsverband unterliegen in allen Fällen gemäß T.-P. 43 a 2 dem Stempel von 1 K pro Bogen. Demselben Stempel unterliegen der- i artige Ansuchen in Verhandlungen weaen freiwilliger Aufnahme in einen Gemeindeverband. Dagegen kommt den ! Fristgesuchen erwähnter Art, wenn sie lediglich die Verleihung des HeimatreLtes nach §§ 2—5 H.-G.-N. bezwecken, die Stempelfreiheit im Sinne des § 4 dieser Novelle zustatten. F. Rechtsmittel (Beschwerden und Berufungen) der ! Parteien gegen Entscheidungen über die sub A erwähnten ! Ansuchen unterliegen, insoferne die Eingabe bezw. das die ' Stelle derselben vertretende Protokoll selbst stempelpflichtig ! war, gemäß T.-P. 43 b des Gesetzes vom 13. Dezember 1862, R.-G.-Bl. Nr. 89, dem Stempel von 2 K per Bogen. War hingegen die Eingabe stempelfrei, so kommt die Stempelfreiheit auch den Rechtsmitteln zustatten. Die Gemeinden genießen bei Ueberreichung derartiger ! Rechtsmittel die persönliche Gebührenfreiheit nach T.-P. 75 lit. b des Geb.-Ges. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 21. Februar 1902, Z. 2524, in Kenntnis gesetzt. Z 5493. Steyr, 2. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Anempfehlung einer Broschüre, betreffend die Organi- sntions- und Meldevorschriften des Landsturmes durch Adolf Erbstein, Oberstleutnant im Ministerium für Landesverteidigung. Adolf Erbstein, Oberstleutnant, Departement-Vorstand im Ministerim für Landesverteidigung beabsichtigt mit Vorwissen des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung die Ausgabe einer kleinen, in den verschiedenen Landessprachen aufgelegten Broschüre, die sich lediglich als eine leichtverständliche Zusammenstellung aller aus den Organisationsund Meldevorschriften des Landsturmes resultierenden Aufgaben der Gemeinde-Vorsteher und wegen der in ihr gegebenen Beispiele und praktischen Winke in Landsturm-Angelegenheiten als ein den Gemeinde-Vorstehern sehr wertvolles Jnformationsbuch darstellen wird. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen mit der Einladung zur Subskription und mit dem Bemerken verständigt, daß der Preis pro Exemplar 1 Krone beträgt und die Bestellungen bis längstens 20. März l. I. anher zu machen sind. Z. 504/Sch. Steyr, 1. März 1907. An sämtliche schulleitungen. Der Zentralverein für Bienenzucht in Oesterreich hätt Heuer an der österreichischen Jmkerschule in Wien die m dem zuliegenden Programme näher Bezeichneten Lehrkurse ab, s k Ä™ werden die Schulleitungen im Grunde des landesschulrätlichen Erlasses vom 13. Februar 1907, Z. 743, m.t dem Beifügen zur entsprechenden Bekanntgabe an die

49 unterstehenden Lehrkräfte in Kenntnis gesetzt, daß jene ! Lehrer, die an einem dieser Kurse teilnehmen wollen, sich , den Urlaub im vorgeschriebenen Dienstwege zu erwirken haben. , Lehrkurse an der österreichischen Jmkerschule in Wien ; pro 1907. An der vom Zentralvereine für Bienenzucht in Oester- : reich anläßlich des fünfzigjährigen Negierungs- Jubiläums ! unseres erhabenen Kaisers gegründeten Oesterreichischen j Jmkerschule in Wien finden im Jahre 1907 folgende Lehr- i kurse statt: 1. Ein apistischer Präparationskurs für Wander- i lehrer der Bienenzucht, und tüchtige Jmkermeister; Teil- ! nehmerzahl 12, Zeit: Osterwoche, Palm-Sonntag, Montag | und Dienstag (24. bis 26. März 1907). Anmeldungen bis j 10. März 1907. Programm: a) Justrumentenkunde: Präparations- ! Mikroskop, zusammengesetztes Mikroskop, Sonnenmikroskop, ! Zeichenapparal, Mikrotom usw.; b) Herstellung von Chitin- ; Präparaten: Rüssel, Stachel, Flügel, Beine, Stigmen, Abdo- I minalsegmente usw.; o) Herauspräparieren.der Eingeweide: Herz, Lustgefäße, Nervensystem, Darmkanal, Speicheldrüsen > usw.; 6) Herstellung von Schnittserien: Härten, Färben, ! Einballen, Schneiden, Einlegen usw. Anmerkung: Jeder Teilnehmer hat im Vorhinein X 2.— für Materialien zu erlegen; dagegen verbleiben die von ihm hergestellten. Präparate dessen Eigentum. 2. Eiu Faulbrutkurs, gehalten von Herrn Doktor Willibald Winkler, Professor an der k. k. Hochschule für Bodenkultur in Wien, am Sonntag, den 16. Juni von 2 bis 5 Uhr nachmittags. Teilnehmerzahl 40 — 50. Anmeldung bis 1. Juni. Anmerkung: Dieser Kurs findet in Wien außerhalb der Jmkerschule statt; Ansuchen bis 8. Juni 1907. 3. Ein Faulbrutkurs in Klagenfurt, gehalten von Herrn Professor Dr. Willibald Winkler, am 28. Juli von 2 — 5 Uhr nachmittags. Teilnehmerzahl 30. Anmeldung bis 10. Juli. 4 Ein Königinnenziichter-Kurs für tüchtige Bienen- I Meister und Wanderlehrer für Bienenzucht zu Pfingsten, | 19. bis 21. Mai; Pfingstsonntag und -Montag von ' 2 —5 Uhr nachmittags und Pfingstdienstag von 8 — 12 Uhr vormittags. Teilnehmerzahl 30. Ansuchen bis 5. Mai. 5. Ein ganztägiger Hauptlehrkurs zur Heranbildung von Bienenzuchtlebrern und Bienenzuchtmeistern vorn , 2. bis inklusive 16. Juni 1907, täglich von halb 8 Uhr ! früh bis 7 Uhr abends; Teilnehmerzahl 15 — 20. Be- ; dingung mindestens dreijährige Praxis, Unbescholtenheit und ' das zurückgelegte 20. Lebensjahr. i Der Unterricht erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bienenzucht in Theorie und Praxis. Die Teilnehmer | müssen die Fähigkeiten für den theoretischen und praktischen i Unterricht haben. Solche, welche bereits längere Praxis be- | sitzen, werden bevorzugt. Anmeldungen sind mit Angabe des vollständigen Nationales bis längstens 1. Mai an die Vereinskanzlei, Wien, I., Schauflergasse 6, zu richten, worauf bis 15. Mai den Ansuchenden Nachricht über die Aufnahme oder Nicht- aufnahme zukommen wird. . ,, , _ „ Der Verein unternimmt Schritte, um Unbemittelten bei den betreffenden hohen Landes-Vertretungen Stipendien zu ermöglichen. Bewerber aus Niederösterreich, welche eine solche Unterstützung erlangen wollen, müssen ein kurzes, ungestempeltes Subventionsgesuch, an den hohen n. - ö. Landesausschuß gerichtet, sofort nach erfolgter Zulassung an die Vereinskanzlei einsenden. Wer dem Hauptlehrkurs regelmäßig beiwohnt, erhält ein Frequentationszeugnis. 6. Ein Nebenkurs für Anfänger und Laien an den Nachmittagen am 22., 25. und 28. Mai, 1., 19., 22. und 26. Juni, 3. Juli, 18. und 21. September 1907. Dieser geteilte Kurs findet an obbezeichneten 10 Tagen nachmittags von 4 bis 7 Uhr statt und bezweckt hauptsächlich die Einführung von Anfängern und Laien in das gesamte Gebiet der Bienenwirtschaft. Die Kursisten erhalten nach regelmäßigem Besuche ein Frequentationszeugnis. Bewerber müssen das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, unbescholten sein und haben ihre Teilnahme bis spätestens 15. Mai 1907 in der Vereinskanzlei schristlich oder persönlich zu melden. Am 15. Juni 1907, 2 Uhr nachmittags, finden die Jmkerprüfungen statt, wozu nicht allein die Hauptkursisten, sondern auch andere Imker Zutritt haben. Das Prüfungszeugnis dokumentiert die Befähigung zum Bienenzuchtlehrer, eventuell zum Bienenzuchtmeister. Sämtliche Kurse und auch die Prüfung sind unentgeltlich. Programme, Nationalformulare und Näheres durch die Vereinskanzlei. Der Zeutralverein für Bienenzucht in Oesterreich Wien, I., Schauflergasse 6. Z. 510/B.-Sch.-R. Steyr, 28. Februar 1907. An die Grtrschulräte a) in Garste», Mühlbach und Wehr; b) in Bad Hall, Eberstallzcll, Loscnstein, Trattenbach und Rohr. Die Ortsschulräte werden hiemit daraus aufmerksam gemacht, daß das lausende Schuljahr nicht mit 30. April, sondern in den Volksschulen in Garsten, Dambach, Mühl- । bach und Weyer mit 30. Juni, an. den Volksschulen in > Bad Hall, Eberstallzell, Losenstein, Trattenbach und Rohr aber mit 15. Juli 1907 endet. Z. 518/B--Sch.-R. steyr, 1. März 1907. An sämtliche schulleitungen. Wechselschuhc. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 15. März l. I. hieher zu berichten, wie viele Paare Wechselschuhe an der dortigen Schule gegenwärtig in Verwendung stehen und wie viele Paare Wechselschuhe im laufenden Schuljahre zugewachsen sind. Eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten.

50 Z. 519/B.-Sch.-R. Steyr, 1. März 1907. An alle Schulleitungen. Vorträgc bei der Bezirks-Lehrerkonferenz. Die Schulleitungen werden angewiesen, bis 15. März l. I. jene Lehrkräfte namhaft zu machen, welche bei der diesjährigen Vezirkslehrerkonferenz einen Vortrag zu halten oder ein Referat zu erstatten gedenken. Eventuell ist ein Fehlbericht vorzulegen. Z. 52O/B.-Sch.-R. Steyr, 1. März 1907. An sämtliche Schulleitungen. Suppenanstalten. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Berichte über die Suppenanstalten, und zwar genau dem h. ä. Erlasse vo>n 7. April 1893, Z. 552, Amtsblatt Nr. 15 6X 1893, entsprechend abzufassen und bis Ende März d. I. hieher vorzulegen. Eventuell ist ein Fehlbericht zu erstatten. Z. 521/B.-Sch.-R. Steyr, 1. März 1907. An sämtliche Schulleitungen. Freiexemplare aus Privatvcrlägcn. Die Schulleitungen werden angewiesen, die Scheine behufs Erlangung von Freiexemplaren aus den Privat- verlägen (Tempsky, Hölzl, Freitag und Berndt rc.) unter genauer Beachtung der h. ä. Erlässe vom 8. April 1901, Z. 391, Amtsblatt Nr. 15 ex 1901, ferner vom 1. Juli 1901, ad Z. 590, Amtsblatt Nr. 29 ex 1901, bis 15. März l. I. in Vorlage zu bringen, eventuell einen Fehlbericht einzuseuden. Z. 522,B.-Sch.-R. Steyr, 1. März 1907. An sämtliche Schulleitungen. Fortbilduttgskurse. Die Leitungen jener Schulen, an denen im Winterhalbjahre ein gewerblicher oder landwirtschaftlicher Fortbildungskurs bestanden hat, werden angewiesen, nach Schluß des Kurses sogleich den Bericht über denselben, genau dem h. ä. Erlasse vom 7. April 1893, Z. 550, Amtsblatt Nr. 15 ex 1893, entsprechend anzufertigen und unter Anschluß des Klassen- und Wochenbuches des Kurses hierher vorzulegen. Z. 5907. An alle Verleihung Steyr, 4. März 1907. Gemeinde-vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. von zwei Stiftnngsplätzen aus der Karl Trenmannschen Stiftnng. Laut Schreibens des k. u. k. 14. Infanterie-Regimentes vom 27. Februar l. I., Z. 982/adj., gelangen zwei Stiftungsplätze (ü 47 K 88 h) für invalide Mannschaft aus dem Feldzuge 1864 in Schlesweg - Holstein zur Verleihung. Die diesbezüglichen Gesuche sind mit den EntlassungsDokumenten (Abschied, Entlassungszertifikat, Patenturkunde rc.) und etwaigen Belobungsdekreten zu instruieren, und bis längstens 5. Mai l. I. an die k. k. Bezirkshauptmannschast Steyr einzusenden. Es können nur jene Bewerber berücksichtigt werden, welche in dem vorerwähnten Feldzuge verwundet und invalid geworden sind und beim obigen Regiments gedient haben. Die Gemeinde-Vorstehungen und hochwürdigen Pfarrämter werden eingeladen, dieses möglichst allgemein zu ver- lautbaren und eventuell anspruchsberechtigte Bewerber speziell aufmerksam zu machen. Z. 6028. Steyr, 5. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Warnung vor der Auswanderung nach Viktoria in Australien. Die Auswanderung nach Viktoria (Australien) ist Unbemittelten derzeit nicht anzuraten, besonders wenn dieselben der englischen Sprache nicht mächtig sind. Fremde Handwerker haben große Schwierigkeiten, Arbeit zu finden, da sie mit dem Widerstände der im Lande befindlichen starken Arbeiterverbindungen zu kämpfen haben. Ebenso ist Kontoristen dringend abzuraten dahin zu gehen, da das Arbeitsangebot in ihrer Kategorie stets größer ist als die Nachfrage und da die dortigen Verhältnisse von den hiesigen grundverschieden sind. Die einzige in Viktoria wünschenswerte und erfolgreiche Klasse von Einwanderern sind Landwirte, die über ein kleines Kapital von 7O0O K bis 9000 K verfügen. Land ist im allgemeinen nicht teuer zu erwerben und läßt sich gewinnbringend bearbeiten. Doch ist es für solche Auswanderer ratsam, sich nicht gleich anzusiedeln, sondern zuerst bei anderen Farmern zu arbeiten, um sich mit den Verhältnissen bekannt zu machen. Hievon werden die Gemeinde - Vorstehungen über Erlaß der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 19. Februar 1907, Z. 4147/11, mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, in angemessener Weise dafür Sorge zu tragen, daß die interessierten Bevölkerungskreise über die geschilderten, in Australien bestehenden Verhältnisse unterrichtet werden. Z. 5549. Steyr, 2. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen, Genossenschaften der handeltreibenden rc. Hausierhandelverbot. Laut des Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 15. Februar 1907, Z. 3487/VIII, wurde die Ausübung des Hausierhandels in der Gemeinde Bozovics des Krassü- Szörenyer Komitates unter Aufrechterhaltung der im 8 1' der bestehenden Hausiervorschriften und in den diesen Paragraphen ergänzenden Nachtragsverordnungen den Bewohnern .gewisser Gegenden gewährten Rechte verboten. . Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und Handets- Genossenschasten mit Beziehung auf 8 10 des Hausierpatente» in Kenntnis gesetzt.

51 ZZ. 5456 u. 5459. Steyr, 2. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und r. i. Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor Unterstützungs - Schwindlern. Zufolge Erlässe der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 15. Februar 1907, Z. 3801/XII, und vom 16. Februar 1907, Z. 3905/XII, treiben sich die im Jahre 1878 in Swonitz, polit. Bezirk Prachatitz, geborene und nach Alt- Bozdekov, polit. Bezirk Kamenitz a. L., zuständige Witwe Katharina Noväk, Näherin von Beruf, und der im Jahre 1867 geborene, nach Zechau, polit. Bezirk Nömerstadt, zuständige, ledige Kellner Franz Melzer in der Welt herum und lassen sich auf Kosten ihrer Heimatsgemeinden Unterstützungen verabfolgen, wodurch denselben große Kosten erwachsen. Katharina Novrlk ist von größerer Statur, hat ein längliches Gesicht, kastanienbraune Haare, blaue Augen und spricht deutsch und böhmisch. Die Gemeinde - Vorstehungen werden daher beauftragt, 1>en Genannten, außer, nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnisses, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, dieselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z 5874. Steyr, 5. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Warnung vor dem Unterstützungs-Tchwindler Raimund Rolletschek. Zusolge Erlasses der k. k. o - ö. Statthalterei vom 19. Februar 1907, Z. 4062/XU, mißbraucht der im Jahre 1869 in Brünn geborene und nach Klein-Aurim zuständige Gerber Raimund Rolletschek öffentliche Krankenhäuser und läßt sich bei seiner jeweiligen Entlassung aus diesen Anstalten Neisevorschüsse von fremden Gemeinden für die Rückreise in seine Heimatsgemeinde vorstrecken, ohne aber je in dieselbe zurückzukehren. Derselbe ist mittelgroß, hat ein längliches Gesicht, schwarzbraune Haare, braune Augen, spitzige Nase, gewöhnlichen Mund und kleinen Schnurrbart. Die Gemeinde-Vorstehungen werden beauftragt, dem Genannten, außer nach fallweiser Sicherstellung des faktischen augenblicklichen Bedürfnis! es, keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, denselben vielmehr bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen schubpolizeilich zu behandeln. Z. 5540.- Steyr, 27. Februar 1907. An alle GemeinSe- vorstehungen und f. L Gendarmerie - Posten - Uommanden. Warnung vor mehreren Unterstühungsschwiudlern. Nachstehend verzeichnete, in Mähr.-Trübau heimats- berechtigte Individuen, gehen einer regelmäßigen Beschäftigung nicht nach und lassen sich an verschiedenen Orten für Rechnung der Heinratsgemeinde Mähr.-Trübau Unter- ftützungen ausfolgen. Nachdem solche Unterstützungen für diese Leute nicht -notwendig und nicht gerechtfertigt sind, stellt der Gemeinderat das Ersuchen, diesen Personen keine Unterstützungen für hierämtliche Rechnung auszufolgen. 1. Eduard Zimmer, geb. 1863, ledig, Bäckergehilfe und Taglöhner; _ , 2. Alois Zimmer, geb. 1867, ledig, Ziegeldecker und Taglöhner; 3. Josef Nowak, geb. 1859, verheiratet, Müller- gehilfe. 4. Auto» Czeniczek, geb. 1856, verheiratet, Schlossergehilfe ; 5. Karl Partusch, geb. 1864, Bäckergehilse und Taglöhner ; 6. Ernst Dobrawa, geb. 1887, Fleischhauergehche; 7. Eduard Riedl, geb. 1853, ledig, Müllergehilse; 8. Frauz Monden, geb. 1864, ledig, Webergehilse. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden über Ersuchen des Ge- weinderates von Mähr.-Trübau vom 22. Februar 1907, Nr. 569, behufs Darnachachtung in die Kenntnis ge,etzt. Z. 5458. Steyr, 2. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k- Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 27. Oktober 1906, Z. ,22.474, Amtsblatt Nr. 44, angeordneten Ausforschung des Paul Burg wird hiemit widerrufen, da der Genannte laut Note der k. k. Landesregierung Troppau vonl 9. Februar 1907, Nr. 4521, in Paskau (Mähren) aufgefunden worden ist. | Z. 5764. Steyr, 2. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung deS Georg Krennhuber aus Kirchdorf. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 22. Februar 1907, Z. 4457'11, ist Georg Krennhuber auszuforschen. Der Genannte ist am 16. Jänner 1865 in Kremsmünster geboren, nach Kirchdorf zuständig, verheiratet, leidet seit zirka 10Jahren an Verfolgungswahn und irrt nun — immer nur für kurze Zeit eine Stellung als Knecht oder Taglöhner findend — in der Welt umher. Er ist dem Trunke ergeben und gemeingefährlich. Im Falle der Ergreifung des Krennhuber ist derselbe seiner Heimatsgemeinde behufs Abgabe in eine Irrenanstalt zu übergeben.

52 ZZ. 4934, 5096. Steyr, 1. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Josef Vorderwinkler, Werksarbeiter, 1873 geboren, nach Reichraming zuständig, und Alois Prandner, Taglöhner, 1872 geboren, nach Thanstetten zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. April l. I. zu berichten. Z 5865. Steyr, 4. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Ausforschung von Militärtaxpflichtigen. Auszuforschen sind, und zwar: Gottlieb Grünwald, geboren 1870, und Josef Oehlinger, geboren 1875, beide nach St. Ulrich zuständig, und Anton Neudert, geboren 1880, Johann Molterer, geboren 1870, Ferdinand Pils, geboren 1867, Josef Etzelsdorfer, geboren 1881, alle vier nach Sierning zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 10. April l. I. zu berichten. Z. 5453. Steyr, 1. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - 5kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 22. Februar 1907, Z. 4378/X, aus die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 18 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbauministeriums vom 19. Februar 1907, Z. 5971/84, enthaltend veterinär-polizei- liche Verfügungen in betreff der Einfuhr von Schweinen aus Ungarn in die diesseitige Neichshälfte zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 5767. Steyr, am 4. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 24. Februar 1907, Z. 4572/X, auf die im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" Nr. 21 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 21. Februar 1907, Z. 6848/950, womit die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte geregelt wird, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 5548. • Steyr, 1. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen Mö k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Werseuchenstand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 17. bis 24. Februar 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 25. Februar 1907, Nr. 4672/X. Es bestehen: Schweinepest. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Schiedlberg. 2. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefer Graben, Kepplerstraße, Waldegg. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 5769. Steyr, 4. März 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 26. Februar 1907, Z. 4718/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 20 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 18. Februar 1907, Z. 22.796, betreffend veterinär- polizeiliche Verfügungen gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im Lande Galizien zur Beachtung und eventuellen Verständigung der interessierten. Kreise aufmerksam gemacht. Z. 5876. Steyr, 4. März 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Einfuhrverbot von Klaueutieren und tierischen Pro- dukten aus den Hinterländern von Oesterreich-Ungarn nach Sachsen. Laut Erlasses des k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 9. Februar l. I., Z. 4666/633, ist im „Dresdener Journal" vom 25. Jänner l. I. nachstehende, vom 17. Jänner datierte Verordnung des kgl. sächsischen Ministeriums des Innern veröffentlicht worden. .. „Da die Rinderpest im europäischen Teile des Türki- schen Reiches eine größere Ausdehnung genommen hat, wird hiedurch in Erinnerung gebracht, daß die Ein-, bezw. Durchfuhr lebender Rinder, Schafe und Ziegen, in gleichen des frischen Fleisches von diesen Tieren sowie aller von solchen stammender Teile in frischem Zustande aus den Hinterländern von Oesterreich-Ungarn verboten ist.

53 Zugleich wird die Einfuhr aller von Wiederkäuern stammender Erzeugnisse in frischem Zustande sowie von Dünger jeder Art und von nicht in Säcken verpackten Lumpen aus den bezeichneten Ländern untersagt." Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 19. Februar 1907, Z. 3975/X, in die Kenntnis. Steyr, 1. März 1907. An sämtliche Genossenschasts- und Krankenkassen-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeberleihuugcu pro Februar 1907. 1. Karl Huemer, Gast- und Schankgewerbe (8 16, Ut. a, b, c, d, f, g) in Giering Nr. 5, Gemeinde Sip- bachzell. 2. Roman Maderthaner, Maurermeister in Petten- dorf Nr. 2, Gemeinde Gaflenz. 3. Karl Bischof, Sonn- und Regenschirmmacher in Sierning Nr. 66. 4. Dr. Fritz Gerstl, Gast- und Schankgewerbe (8 16, Kt b, c, d, f, g) in Bad Hall Nr. 197. 5. Karl Freismuth, Bäcker in Sierning Nr. 104. 6. Karl Haider, Holz- und Kohlen- handel in Reichraming Nr. 30. 7. Johann Speckmoser, Bäcker in Reichraming Nr. 47. 8. Maria Rath, Maschin- ftrickerei in Sierning Nr. 94. 9. Franz Haberleitner, Wagner in Markt Weyer Nr. 54. 10. Michael Gegenhuber, Holz- und Kohlen - Detailhandel in Bad Hall Nr. 170. 11. Josef Wöhrer, Schneidergewerbe in Trattenbach Nr. 57, Gemeinde Ternberg. 12. Katharina Reitner, Gemischt - warenhandel in Pichlern Nr. 48, Gemeinde Sierning. 13. Franz Spernbauer, Bäcker in Ternberg Nr. 11. 8. Gewerbelöschungen. 1. Joses Hendlhuber, Trödlergewerbe in Sierning Nr. 20. 2. Johann Karan, Handel mit Heu, Stroh, Getreide, Erdäpfel und Obst in Großmengersdorf Nr. 22, Gemeinde Pfarrkirchen. 3. Franz Edlauer, Bäcker in Sierning. 4. Franz Haim, Dreschmaschinenverleiher in Heiligenkreuz Nr. 5, Gemeinde Land Kremsmünster. 5. Josef Sedlak, Schuhmacher in Unterdambach Nr. 21, Gemeinde Garsten. 6. Juliana Würleitner, Gast- und Schankgewerbe in Blumau Nr. 11, Gemeinde Neuftift. 6. Sonstige Gewerbeberänderungen. 1. Josef Thanner, Gast- und Schankgewerbe (8 16, lit. a, b, c, f, g) in Hagen Nr. 38, Gemeinde Aschach, Ausdehnung auf 8 16, Ht. „d" bewilligt. 2. Anna Dutzler, Hufschmiedgewerbe in Thanstetlen Nr. 19, Fortführung auf die Dauer des Witwenstandes; Geschäftsführer: Michael Heidlmayr. 3. Marie Klein, Gast- und Schankgewerbe (8 16, lit. a, b, 6, d, f, g) in Markt Weyer Nr. 68, verpachtet an Josef Dorfmayr. 4. Rosina Mayer, Gast- und Schankgewerbe in Unterhimmel Nr. 4, Gemeinde Garsten; auf die Dauer des Witwenstandes verliehen. Der L k. Bezirkshauplmann: Walderdorfs. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche^Buchdruckerei in Steyr.

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