Amtsblatt 1907/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

44 Wien, I., Schottenring 3), andere Routen kosten mehr (bis I zirka 280 K 2. Klasse, ohne Freigepäck). Näheres in den Rundreiseprogrammen der genannten Firma oder von Cook & Sohn, Wien, Stephansplatz 2. Der Preis pro Woche für Wohnung nnd Verpflegung (welch' letztere bis auf den schwachen Mittagsimbiß in London fast allgemein, auch bei Kongressen, in der Pension oder dem Hotel genommen wird) schwanken naturgemäß wie in jeder Großstadt, in weilen Grenzen. Preisermäßigungen sür die Kongreßmitglieder wurden vom Londoner Komitee in Aussicht gestellt. Näheres ist noch nicht bekannt. Oberösterreichische Mitglieder, welche bloß Handgepäck mitnehmen, auf der Reise selbst Aufenthalt möglichst vermeiden und ein anständiges „boarZill§dou86" wählen, vermögen die Kosten für Reise und Kongreßaufenthalt (eine Woche) in London mit 400 X gewiß zu decken. Reisepaß ist nicht nötig, doch für manche Fälle wünschenswert. Kongrest - Vorträge. Wer einen Vortrag halten will, sende das Manuskript desselben vor d e m K o n g r e s s e, und zwar ehetunlichst nach London. Es empfiehlt sich, dünnes, leichtes, zum Beispiel Schreibmaschinen - Papier, einseitig und sehr deutlich beschrieben, und zwar als rekommandierten Kreuzband (je 50 § — 5 h und dazu im ganzen 25 h Rekommandationsgebühr) zu senden, mit der Bezeichnung: „Manuskript for the printer", eventuelle seiner- zeitige Korrekturspalten als: „Proofs for the printer"; sonstige schriftliche Mitteilungen sind ganz unzulässig (Korrespondenzkarte 10 h, Briese je 15 g = 25 h). Das Bureau des Kongresses entscheidet über die Zugehörigkeit des Vortrages, überhaupt zum Kongresse, beziehungsweise über die Sektion, in welcher der Vortrag zu lesen ist, usw. Ausstellung. Die Ausstellung von Plänen, Photographien und anderen Gegenständen, die nicht aus geschäftlichem Interesse, sondern nur im Interesse des Kongresses, beziehungsweise dessen Besucher, leihweise eingeschickt und zur Ausstellung vom Komitee als tauglich erkannt werden, erfolgt nach Maßgabe des verfügbaren Platzes unentgeltlich, ebenso über Verlangen deren Auspackung, Aufstellung und verpackte Zurücksendung. Wer weitere Auskünfte bezüglich der Ausstellung wünscht, wolle sie direkt von London verlangen. Ebenso hat die Anmeldung der Objekte, die Zahlung der Platzmiete usw. direkt zu geschehen. Dringend zu wünschen ist, daß aus Oesterreich nur Original-Oesterreichische Objekie zur Ausstellung gelangen, das heißt, nicht etwa auch im Auslande Erdachtes oder Konstruiertes. Es ist im Interesse des Eigentümers eines jeden Objektes gelegen, daß er auf demselben als solcher ausdrücklich bezeichnet sei. Sehr zu empfehlen ist ferner, daß alle Aufschriften, Legenden, Etiketten und dergleichen auch in englischer Sprache angebracht werden. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 13. Februar 1907, Z. 656, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kongresse bezw. zur Mitgliedschaft bis 20. März l. I. hieramts zu erfolgen haben. Z 4727. Steyr, 21. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 20. November 1905, Z. 23.884 — 24.134, Amtsblatt Nr. 47, angeordneten Nachforschungen nach den Stellungspflichtigen Johann Noga, Josef Balvar und Josef Pociorek find einzustellen. Z. 5127. Steyr, 23. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Widerruf. Die mit h. ä. Erlaß, vom 18. Jänner 1906, Z. 1328—1896, Amtsblatt Nr. 4, angeordneten Ausforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Solansky sind einzustellen. Z. 5128. Steyr, 26. Februar 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 11. Dezember 1905, Z. 25.909, Amtsblatt Nr. 50, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Hernln sind einzustellen. Z. 4898. Steyr, 21. Februar 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Jdentitäts - Erforschung eines bei der Gemeinde Pabneukirchen befindlichen taubstummen Burschen. Am 18. Jänner 1907 wurde zufolge Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg vom 8. Februar 1907, Z. 1490, an die k. k. o. - ö. Statthalterei im Markte Pabneukirchen ein taubstummer Bursche aufgegriffeu und der Gemeinde - Vorstehung Pabneukirchen zur Abschiebung übergeben. Derselbe ist zirka 17 — 20 Jahre alt, 150 cm groß, schwächlich, hat an der linken Hand nächst dem Daumen eine kleine Narbe, längliches Gesicht, dunkelbraune Haare, graue Augen, besonders spitze Nase, leichten Schnurrbart- anflug und fehlt ini Unterkiefer ein Schneidezahn. Bekleidet ist Vorbeschriebener mit Schnürschuhen, blauer Barchent-Unterhose, mit einem geblichen und einem grau- und schwarzgestreiften Jägerhemd, trägt blaue, mit weißen Streifen versehene Vorlagebrust, weißen Stehkragen, blaue, lange Krawatte, zwei graue, mit schwarzen Streifen versehene Winterröcke, eine abgetragene Gendarmer.ehos, n welcher rückwärts im Unterfutter mit Tinte der Name Ludw« Janlk eingetragen ist, und einen braunen Hut mit schwarzem Bande.

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