Amtsblatt 1907/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

43 eingeholten Gutachten des Pharmazeutischen Komitees des Obersten Sanitätsrates sich als ein pharmazeutisches Präparat darstellt, deffen Vertrieb im Kleinverkehre im Grunde der 88 2 und 5 der Ministerialverordnung vom 17. September 1883, N.-G.-Bl. Nr. 152, ausschließlich den Apotheken Vorbehalten ist. Da in letzter Zeit arzneiliche Zubereitungen unter dem Deckmantel eines diätetischen oder kosmetischen Mittels mit Hilfe marktschreierischer Reklame in Verkehr gesetzt werden, um sich der hinsichtlich der arzneilichen Zubereitung bestehenden fanitätspolizeilichen Kontrolle zu entziehen, werden die k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden beauftragt, derlei vergeblich diätetisch oder kosmetischen Artikeln ein wachsames Auge zuzuwenden. Z. 3988. Steyr, 19. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Aufhebung des Verkaufsverbotes von „wohlriechendes Pflanzenfluid und ablcitende Rhabarberpillen". Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei in Linz, Z. 1063/V, vom 15. Jänner 1907, wird kundgemacht, daß das mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. November 1906, Z. 46.100, ausgesprochene Verbot des Vertriebes und der Ankündigung der mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Juni 1903. Z. 26.480, znm allgemeinen Apothekenvertriebe zugelassenen Arzneizubereitungen „wohlriechendes Pflanzenessenzfluid und ableitende Rhabarberpillen" mit der Schutzmarke „Elsa" des Apothekers Eugen Viktor Fell er in Stubica dolnja in Kroatien wurde mit Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Jänner 1907, Z. 56.782 ex 1906, außer Wirksamkeit gesetzt wird. Hievon sind die im Gemeindegebiete befindlichen Apotheker in Kenntnis zu setzen. Z. 4113. Steyr, 21. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verbot des Vertriebes der Arzneizubereitung „Elixir de St. Vincent de Paul". Dem Berichte einer politischen Landesbehörde. an das k. k. Ministerium des Innern zufolge bringt der Apotheker Guinet in Paris eine arzneiliche Zubereitung unter der Bezeichnung „Dlixir de St. Vincent de Paul", durch welche Blutarmut angeblich in 20. Tagen geheilt wird, in den Verkehr. Da dieses ausländische Mittel bisher weder von einem inländischen Apotheker in der vorgeschriebenen Weise zum Apothekenvertriebe angemeldet, noch vom Ministerium des Innern auf Grund der Ministerial - Verordnung vom 16. April 1901, N.-G.-Bl. Nr. 40, zum Apothekenverkehre zugelassen wurde, ist der Vertrieb dieses Mittels im Jnlande unzulässig. Hievon sind zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 1062/V, vom 15. Jänner 1907, die im Gemeindegebiete befindlichen Apotheker in Kenntnis zu setzen. ! Z. 449/B.-Sch.-R. Steyr, 22. Februar 1907. ( An alle Grtsschulräte und Schulleitungen. Vom 5. bis 10. August 1907 findet in London der II. internationale Kongretz für Schulhygiene statt. Dieser Kongreß beabsichtigt, durch die mit demselben verbundene Ausstellung nicht nur das ganze Gebiet der Schulhygiene, sowohl in ihrer historischen Entwicklung als auch in ihrem gegenwärtigen Stande, anschaulich darzustellen, sondern auch den Anwesenden die Möglichkeit zu bieten, an den Objekten die Konstruktion und Einrichtung der Schul- gebäude der verschiedenen Länder zu studieren und zu vergleichen. Zur Förderung des Kongresses hat sich auch in Oberösterreich ein Landeskomitee gebildet, über dessen Ersuchen vom k. k. Landesschulrate die Entsendung von Delegierten zu dem genannten Kongresse sowie die Anmeldung zur Mitgliedschaft, deren Erwerbung den Bezug des Kongreßberichtes I sichert, ferners die Beschickung des Kongresses empfohlen wird. Zur näheren Orientierung werden folgende Daten mitgeteilt: Die allgemeine Adresse des Kongreßbureaus ist: 056668 o5 the Second International Congress on Scbool-Hygiene. The Royal Sanitary Institute, Margaret Street, London W. Nach den vorliegenden Erfahrungen muß für alle Korrespondenzen sehr deutliche Schrift in lateinischen Lettern (ganz besonders für Name, Stand, Adresse) im eigenen Interesse dringend empfohlen werden. Mitgliedschaft. Man stelle eine Auslands - Postanweisung auf Ein Pfund (nicht eine Guinee) aus und adressiere an: 8ir Rieb. Biddulph Martin Bart, London E. C. 68, Lombard Street, England. Die Anweisung darf außer Name, Stand und Adresse des Senders keinerlei schriftliche Mitteilungen ! enthalten; für jedes Mitglied ist eine besondere Anweisung ’ zu benützen. Porto 25 h. Es empfiehlt sich außerdem, | eine Visitkarte des Senders mit der Bemerkung: ! „Mitgliederbeitrag am ................................ eingesendet" unter gleicher Adresse abzuschicken. Porto 25 6. Anmeldungen sind zeitig vorzunehmen, da im allgemeinen bei ■ Kongressen für die Mitglieder Drucksachen vorbereitet ! zu werden pflegen, welche erfahrungsgemäß später Angemeldete nicht mehr erhalten. Damenkarten (kein Stimmrecht, kein Anrecht auf den gedruckten Kongreßbericht) kosten 10 Schilling, Adresse I wie oben. Delegierungen, Kongrestbericht. Korporationen aller Art, welche Delegierte zum Kongresse normieren wollen, werden ersucht, den genauen offiz. Titel nach London anzu- melden. Sollte eine Delegation verhindert sein, dem Kongresse ! persönlich anzuwohnen, so bietet, wie bereits erwähnt, die ! Erwerbung der Mitgliedschaft doch den großen Vorteil, daß । die betreffende Korporation derart in den Besitz des wert- i vollen Kongreßberichtes gelangt. Kosten der Teilnahme am Kongrcst. Das wohlfeilste Nundreisebillet 2. Klasse Wien—London nnd zurück auf demselben Wege, 25 kg Freigepäck, kostet 184 K (laut Rundreiseprogramm des Reisebureaus Schenke r & Comp.,

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