42 Vereine, welche der Bevölkerung die Möglichkeit einer billigen oder ganz kostenfreien Erlernung des Tanzens sichern wollen, anderseits, hat sich in jüngerer Zeit in mehrfachen Eingaben geäußert, welche aus Anlaß konkreter Fälle von beiden Seiten an das Ministerium des Innern gerichtet tvurden. Insbesondere hat der österreichische Tanzmeisterverband um Schutz gegen die schädigende Konkurrenz solcher Vereine gebeten und sich auf den Standpunkt gestellt, daß den Vereinen durch die auf den Tanzunterricht bezughabenden Statutenbestimmungen nur die Rechtsfähigkeit zur Erteilung des Tanzunterrichtes zukomme, nicht aber die einer besonderen Konzession bedürfende Berechtigung selbst. Aus diesem Anlässe ergeht zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. Jänner 1907, Z. 61/XI, der Auftrag, binnen 14Tagen hierher zu berichten, ob, beziehungsweise welche Vereine im dortigen Rayon sich mit der Erteilung des Tanzunterrichtes oder der Veranstaltung von Tanzübungen, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, befassen. Z. 5211. Steyr, 26. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden Warnung vor schwindelhaften Holland. Losunter- nehmnngcn. Wiederholt wurde bereits auf das gefährliche Treiben einzelner Losunternehmungen in Amsterdam und in Haag aufmerksam gemacht. In jüngster Zeit ist zur Kenntnis gekommen, daß das Bankgeschäft F. Hayen und Komp. in Ärnheim am Rhein, welches sich insbesonders mit dem Vertriebe von Losen auf Raten besaßt, als Filiale der „Hollandschen Crediet - Bank" in Amsterdam ins Leben gerufen wurde. Weiter wurde mitgeteilt, daß der österreichische Staatsangehörige Simon Halamek vor einigen Wochen in Haag, Engelenburgstraat 173, unter der Firma „Haagsche Handels- Bank" ein Geschäft begründet hat, welches die gleichen Tendenzen verfolgt, wie die bereits bekannten schwindelhaften Losunternehmungen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Komnianden unter Bezugnahme auf den b. ä. Erlaß vom 11. Februar 1906, Z. 3373/06, Amtsblatt Nr. 7, und die in demselben bezogenen weiteren h. ä. Erlässe mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, durch tunlichste Verlautbarung die Bevölkerung vor dem Eingehen von Verbindungen mit den genannten Unternehmungen zu warnen. Z. 5208. Steyr, 25. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Urankentassen. Verpflegsgebühren in den allgemeinen Kranken- und Wohltätigkeits- Anstalten Oberösterreichs. Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken- und Wchltätigkeits-Anstalten Oberösterreichs dermalen bestehenden Verpflegsgebühren pro Kopf und Tag. 1. Braunau aM In«, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 56 b. 2. Jschl, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 3. Kirchdorf, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 60 b. 4. Linz, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 K. 5. Linz, Jsabellen - Kinderspital, 1 X (ab 26. März 1906, L.-A.-Z. 10.162/1906). 6. Linz, Allgemeines öffentliches Krankenhaus der barmherzigen Schwestern „Vom hl. Vinzenz de Paul", 2 K. 7. Schärding, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 8. Steyr, St. Annaspital, Allgemeines öffentliches Krankenhaus 2 K. 9. Sulzbach-Bad Jschl, Kaiser - Franz - Josef - Kinderhospiz, 1 K 68 h. 10. Vöcklabruck, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, । 1 K 36 h. 11. Wels, Allgemeines öffentliches Krankenhaus der barmherzigen Schwestern „Vom heil. Kreuz", 2 K. । 12 Windischgarsten, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 20 h. I 13. Linz, Landes - Frauenklinik (Gebäranstalt), 1. Klasse 6 K, 2. Klasse 4 K, 3. Klasse 2 K. Kinder 40 h täglich. (Für die aus dem Anstaltsvorrate den austretenden Müttern mitzugebende Kindswäsche sind die Erstehungskosten an den o.-ö. Landesfond zp ersetzen). 14. Landes - Irrenanstalt zu Niedernhart bei Linz mit der Filiale in Gschwendt bei Neuhofen, 1. Klasse 5 K, 2. Klasse 3 K 20 b, 3. Klasse 1 K 80 b. Von der Landesbuchhaltung im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns Linz, am 19: Jänner 1907. (k- 8.) Lachner m. p. Z 5209. Steyr, 25. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Arankenkassen. j Erhöhung der Verpflegstaxe» im Allgemeinen öffentl. Krankenhause in Klosterneuburg. Die Verpflegskosten im Allgem. öffentl. Krankenhause in Klosterneuburg wurden vom n. - ö. Landesausschusse im Einveruehmen mit der n.-ö. Statthalterei von 2 K auf 2 K 40 h erhöht und ist diese Erhöhung mit 1. August 1906 in Kraft getreten. Z. 3987. Steyr, 19. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Verbot des freien Verkaufes von „Krals verstärkter flüssiger Eisenzucker". Anläßlich eines Rekurses wegen freien Vertriebes des ??? bet Firma Krals Erben in Olmütz erzeugten und als diätetffches Mittel in Verkehr gebrachten Präparates „Krals verstärkter flüssiger Eisenzucker" ist dem k. k. Ministerium C ; rJ P“Hm^ ^lienzuner iji <wn u ^^^' „4 ®e$ Snnern zur Kenntnis gekommen, daß dieses Prapar !" Drogerien, Materialwarenhandlungen und anderen Ichchtsbetrieben feilgehalten und verkauft wird. . Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterel. m Linz vom 17. Jänner 1907, Z. 780/V, wird aufmerksam I gemacht, daß das obgenannte Präparat nach dem d.essaa
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