Amtsblatt 1907/9 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

^k X ^'X M XXf der k. k. Kezirkshauplmnnnschaft 8ieyr für den gleichnamigen politischen unö Schuwezirk. Ur. 9. Steyr, am 28. Februar. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo au^ geeignete Inserate angenommen werden/ — Pränumerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 b, für portopflichtig^ Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 X, halbjährig 2 X 50 b. — Einzelne Nummern kosten 10 K. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 23. Februar 1907. , An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Neichsgesetz - Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stück XII bis XX an die Gemeinde-Vorstehungen zur Hinausgabe. - Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Lagen zu berichten. Z. 5180. Steyr, 23. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Betreffend Amtstage im Monate März 1907. j Ich werde am Dienstag den ». März l. I. um halb 10 Uhr vormittags in der Gemeindekanzlei Markt Kremsmünster für die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Kremsmünster und am Samstag den 9. März l. I. um 8 Uhr vormittags in Blasls Gasthaus in Losenstein für die Gemeinden Losenstein, Reichraming und Lausa und am gleichen Tage um 1 Uhr nach- mittags in der Gemeindekanzlei Markt Weyer für die übrigen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer Amtstage abhalten. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen zur ent- I sprechenden Verlautbarung und mit dem Bemerken in ! Kenntnis, daß ich das Erscheinen der Herren Gemeinde- 1 Vorsteher bei diesen» Amtstage wegen wichtiger Mitteilungen ! gewärtige. Z 5007. Steyr, 22. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. General-Versammlung des Oesterr. Völkervereines. Oesterreichischer Bölkerverein. Kundmachung. Di- ^t-ibriae General-Versammlung des Oester- «ichischen Völkervereines findet Dienstag den 10. März 1007 in der k. k. n.-ö. Statthalterei, Wien, 1., Herrengasse 11, 1. Stock, um 3/4 2 Uhr nachmittags statt. Tages -Ordnung: 1. Tätigkeitsbericht über das verflossene Vereinsjahr. 2. Vorlage der Jahres - Rechnung. 3. Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Revisoren. 4. Eventuelles. Die Gemeinden, welche Mitglieder des Vereines sind, werden hiemit eingeladen, nach § 19 der Statnten Vertreter zur General-Versammlung zu entsenden. Die nach § 20 auf jeden Fall beschlußfähige Versammlung wird um 2 Uhr eröffnet. Wien, 18. Februar 1907. Für den Verwaltungsrat des Ocstcrr. Völkervereincs: HanS Graf Larisch Präsident. Dr. SigiSmund Freiherr von Bischoffshausen General-Sekretär. Z. 4104. Steyr, 21. Februar 1907. An das LL Bezirks-Gendarmerie-Uommando in §teqr und alle L k. Gendarmerie-posten- Aommanden. Laut Erlasses des k. k Ministeriums des Innern vom 28. Dezember 1906, Z. 39.424 ex 1904, befassen sich viele Vereine, darunter besonders Arbeiter-Bildungs- und Fachvereine teils auf Grund eigens vorgesehener Statuten- bestimmungen, teils ohne solcke mit der förmlichen Erteilung des Tanzunterrichtes an Mitglieder und geladene Gäste oder tvenigstens mit der Veranstaltung von Tanzübungen, wofür in manchen Fällen außer den gewöhnlichen Vereinsmitgliedsbeiträgen ein besonderes Entgeld, etwa unter dem Titel der Deckung der Regieauslagen, eingehoben wird. In der Regel werden sür diese Zwecke konzessionierte (Berufs-) Tanzmeister nicht herangezogen. Der dadurch gegebene Widerstreit ztvischen den Erwerbsinteressen der konzessionierten Tanzmeister einerseits und den Interessen solcher

42 Vereine, welche der Bevölkerung die Möglichkeit einer billigen oder ganz kostenfreien Erlernung des Tanzens sichern wollen, anderseits, hat sich in jüngerer Zeit in mehrfachen Eingaben geäußert, welche aus Anlaß konkreter Fälle von beiden Seiten an das Ministerium des Innern gerichtet tvurden. Insbesondere hat der österreichische Tanzmeisterverband um Schutz gegen die schädigende Konkurrenz solcher Vereine gebeten und sich auf den Standpunkt gestellt, daß den Vereinen durch die auf den Tanzunterricht bezughabenden Statutenbestimmungen nur die Rechtsfähigkeit zur Erteilung des Tanzunterrichtes zukomme, nicht aber die einer besonderen Konzession bedürfende Berechtigung selbst. Aus diesem Anlässe ergeht zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 14. Jänner 1907, Z. 61/XI, der Auftrag, binnen 14Tagen hierher zu berichten, ob, beziehungsweise welche Vereine im dortigen Rayon sich mit der Erteilung des Tanzunterrichtes oder der Veranstaltung von Tanzübungen, sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich, befassen. Z. 5211. Steyr, 26. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden Warnung vor schwindelhaften Holland. Losunter- nehmnngcn. Wiederholt wurde bereits auf das gefährliche Treiben einzelner Losunternehmungen in Amsterdam und in Haag aufmerksam gemacht. In jüngster Zeit ist zur Kenntnis gekommen, daß das Bankgeschäft F. Hayen und Komp. in Ärnheim am Rhein, welches sich insbesonders mit dem Vertriebe von Losen auf Raten besaßt, als Filiale der „Hollandschen Crediet - Bank" in Amsterdam ins Leben gerufen wurde. Weiter wurde mitgeteilt, daß der österreichische Staatsangehörige Simon Halamek vor einigen Wochen in Haag, Engelenburgstraat 173, unter der Firma „Haagsche Handels- Bank" ein Geschäft begründet hat, welches die gleichen Tendenzen verfolgt, wie die bereits bekannten schwindelhaften Losunternehmungen. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Komnianden unter Bezugnahme auf den b. ä. Erlaß vom 11. Februar 1906, Z. 3373/06, Amtsblatt Nr. 7, und die in demselben bezogenen weiteren h. ä. Erlässe mit dem Auftrage in die Kenntnis gesetzt, durch tunlichste Verlautbarung die Bevölkerung vor dem Eingehen von Verbindungen mit den genannten Unternehmungen zu warnen. Z. 5208. Steyr, 25. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Urankentassen. Verpflegsgebühren in den allgemeinen Kranken- und Wohltätigkeits- Anstalten Oberösterreichs. Ausweis über die in den allgemeinen öffentlichen Kranken- und Wchltätigkeits-Anstalten Oberösterreichs dermalen bestehenden Verpflegsgebühren pro Kopf und Tag. 1. Braunau aM In«, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 56 b. 2. Jschl, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 3. Kirchdorf, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 60 b. 4. Linz, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 K. 5. Linz, Jsabellen - Kinderspital, 1 X (ab 26. März 1906, L.-A.-Z. 10.162/1906). 6. Linz, Allgemeines öffentliches Krankenhaus der barmherzigen Schwestern „Vom hl. Vinzenz de Paul", 2 K. 7. Schärding, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 2 X. 8. Steyr, St. Annaspital, Allgemeines öffentliches Krankenhaus 2 K. 9. Sulzbach-Bad Jschl, Kaiser - Franz - Josef - Kinderhospiz, 1 K 68 h. 10. Vöcklabruck, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, । 1 K 36 h. 11. Wels, Allgemeines öffentliches Krankenhaus der barmherzigen Schwestern „Vom heil. Kreuz", 2 K. । 12 Windischgarsten, Allgemeines öffentliches Krankenhaus, 1 K 20 h. I 13. Linz, Landes - Frauenklinik (Gebäranstalt), 1. Klasse 6 K, 2. Klasse 4 K, 3. Klasse 2 K. Kinder 40 h täglich. (Für die aus dem Anstaltsvorrate den austretenden Müttern mitzugebende Kindswäsche sind die Erstehungskosten an den o.-ö. Landesfond zp ersetzen). 14. Landes - Irrenanstalt zu Niedernhart bei Linz mit der Filiale in Gschwendt bei Neuhofen, 1. Klasse 5 K, 2. Klasse 3 K 20 b, 3. Klasse 1 K 80 b. Von der Landesbuchhaltung im Erzherzogtume Oesterreich ob der Enns Linz, am 19: Jänner 1907. (k- 8.) Lachner m. p. Z 5209. Steyr, 25. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und Arankenkassen. j Erhöhung der Verpflegstaxe» im Allgemeinen öffentl. Krankenhause in Klosterneuburg. Die Verpflegskosten im Allgem. öffentl. Krankenhause in Klosterneuburg wurden vom n. - ö. Landesausschusse im Einveruehmen mit der n.-ö. Statthalterei von 2 K auf 2 K 40 h erhöht und ist diese Erhöhung mit 1. August 1906 in Kraft getreten. Z. 3987. Steyr, 19. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Verbot des freien Verkaufes von „Krals verstärkter flüssiger Eisenzucker". Anläßlich eines Rekurses wegen freien Vertriebes des ??? bet Firma Krals Erben in Olmütz erzeugten und als diätetffches Mittel in Verkehr gebrachten Präparates „Krals verstärkter flüssiger Eisenzucker" ist dem k. k. Ministerium C ; rJ P“Hm^ ^lienzuner iji <wn u ^^^' „4 ®e$ Snnern zur Kenntnis gekommen, daß dieses Prapar !" Drogerien, Materialwarenhandlungen und anderen Ichchtsbetrieben feilgehalten und verkauft wird. . Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterel. m Linz vom 17. Jänner 1907, Z. 780/V, wird aufmerksam I gemacht, daß das obgenannte Präparat nach dem d.essaa

43 eingeholten Gutachten des Pharmazeutischen Komitees des Obersten Sanitätsrates sich als ein pharmazeutisches Präparat darstellt, deffen Vertrieb im Kleinverkehre im Grunde der 88 2 und 5 der Ministerialverordnung vom 17. September 1883, N.-G.-Bl. Nr. 152, ausschließlich den Apotheken Vorbehalten ist. Da in letzter Zeit arzneiliche Zubereitungen unter dem Deckmantel eines diätetischen oder kosmetischen Mittels mit Hilfe marktschreierischer Reklame in Verkehr gesetzt werden, um sich der hinsichtlich der arzneilichen Zubereitung bestehenden fanitätspolizeilichen Kontrolle zu entziehen, werden die k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden beauftragt, derlei vergeblich diätetisch oder kosmetischen Artikeln ein wachsames Auge zuzuwenden. Z. 3988. Steyr, 19. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Aufhebung des Verkaufsverbotes von „wohlriechendes Pflanzenfluid und ablcitende Rhabarberpillen". Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei in Linz, Z. 1063/V, vom 15. Jänner 1907, wird kundgemacht, daß das mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 12. November 1906, Z. 46.100, ausgesprochene Verbot des Vertriebes und der Ankündigung der mit dem Erlasse des k. k. Ministeriums des Innern vom 19. Juni 1903. Z. 26.480, znm allgemeinen Apothekenvertriebe zugelassenen Arzneizubereitungen „wohlriechendes Pflanzenessenzfluid und ableitende Rhabarberpillen" mit der Schutzmarke „Elsa" des Apothekers Eugen Viktor Fell er in Stubica dolnja in Kroatien wurde mit Erlaß des k. k. Ministeriums des Innern vom 10. Jänner 1907, Z. 56.782 ex 1906, außer Wirksamkeit gesetzt wird. Hievon sind die im Gemeindegebiete befindlichen Apotheker in Kenntnis zu setzen. Z. 4113. Steyr, 21. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Verbot des Vertriebes der Arzneizubereitung „Elixir de St. Vincent de Paul". Dem Berichte einer politischen Landesbehörde. an das k. k. Ministerium des Innern zufolge bringt der Apotheker Guinet in Paris eine arzneiliche Zubereitung unter der Bezeichnung „Dlixir de St. Vincent de Paul", durch welche Blutarmut angeblich in 20. Tagen geheilt wird, in den Verkehr. Da dieses ausländische Mittel bisher weder von einem inländischen Apotheker in der vorgeschriebenen Weise zum Apothekenvertriebe angemeldet, noch vom Ministerium des Innern auf Grund der Ministerial - Verordnung vom 16. April 1901, N.-G.-Bl. Nr. 40, zum Apothekenverkehre zugelassen wurde, ist der Vertrieb dieses Mittels im Jnlande unzulässig. Hievon sind zufolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz, Z. 1062/V, vom 15. Jänner 1907, die im Gemeindegebiete befindlichen Apotheker in Kenntnis zu setzen. ! Z. 449/B.-Sch.-R. Steyr, 22. Februar 1907. ( An alle Grtsschulräte und Schulleitungen. Vom 5. bis 10. August 1907 findet in London der II. internationale Kongretz für Schulhygiene statt. Dieser Kongreß beabsichtigt, durch die mit demselben verbundene Ausstellung nicht nur das ganze Gebiet der Schulhygiene, sowohl in ihrer historischen Entwicklung als auch in ihrem gegenwärtigen Stande, anschaulich darzustellen, sondern auch den Anwesenden die Möglichkeit zu bieten, an den Objekten die Konstruktion und Einrichtung der Schul- gebäude der verschiedenen Länder zu studieren und zu vergleichen. Zur Förderung des Kongresses hat sich auch in Oberösterreich ein Landeskomitee gebildet, über dessen Ersuchen vom k. k. Landesschulrate die Entsendung von Delegierten zu dem genannten Kongresse sowie die Anmeldung zur Mitgliedschaft, deren Erwerbung den Bezug des Kongreßberichtes I sichert, ferners die Beschickung des Kongresses empfohlen wird. Zur näheren Orientierung werden folgende Daten mitgeteilt: Die allgemeine Adresse des Kongreßbureaus ist: 056668 o5 the Second International Congress on Scbool-Hygiene. The Royal Sanitary Institute, Margaret Street, London W. Nach den vorliegenden Erfahrungen muß für alle Korrespondenzen sehr deutliche Schrift in lateinischen Lettern (ganz besonders für Name, Stand, Adresse) im eigenen Interesse dringend empfohlen werden. Mitgliedschaft. Man stelle eine Auslands - Postanweisung auf Ein Pfund (nicht eine Guinee) aus und adressiere an: 8ir Rieb. Biddulph Martin Bart, London E. C. 68, Lombard Street, England. Die Anweisung darf außer Name, Stand und Adresse des Senders keinerlei schriftliche Mitteilungen ! enthalten; für jedes Mitglied ist eine besondere Anweisung ’ zu benützen. Porto 25 h. Es empfiehlt sich außerdem, | eine Visitkarte des Senders mit der Bemerkung: ! „Mitgliederbeitrag am ................................ eingesendet" unter gleicher Adresse abzuschicken. Porto 25 6. Anmeldungen sind zeitig vorzunehmen, da im allgemeinen bei ■ Kongressen für die Mitglieder Drucksachen vorbereitet ! zu werden pflegen, welche erfahrungsgemäß später Angemeldete nicht mehr erhalten. Damenkarten (kein Stimmrecht, kein Anrecht auf den gedruckten Kongreßbericht) kosten 10 Schilling, Adresse I wie oben. Delegierungen, Kongrestbericht. Korporationen aller Art, welche Delegierte zum Kongresse normieren wollen, werden ersucht, den genauen offiz. Titel nach London anzu- melden. Sollte eine Delegation verhindert sein, dem Kongresse ! persönlich anzuwohnen, so bietet, wie bereits erwähnt, die ! Erwerbung der Mitgliedschaft doch den großen Vorteil, daß । die betreffende Korporation derart in den Besitz des wert- i vollen Kongreßberichtes gelangt. Kosten der Teilnahme am Kongrcst. Das wohlfeilste Nundreisebillet 2. Klasse Wien—London nnd zurück auf demselben Wege, 25 kg Freigepäck, kostet 184 K (laut Rundreiseprogramm des Reisebureaus Schenke r & Comp.,

44 Wien, I., Schottenring 3), andere Routen kosten mehr (bis I zirka 280 K 2. Klasse, ohne Freigepäck). Näheres in den Rundreiseprogrammen der genannten Firma oder von Cook & Sohn, Wien, Stephansplatz 2. Der Preis pro Woche für Wohnung nnd Verpflegung (welch' letztere bis auf den schwachen Mittagsimbiß in London fast allgemein, auch bei Kongressen, in der Pension oder dem Hotel genommen wird) schwanken naturgemäß wie in jeder Großstadt, in weilen Grenzen. Preisermäßigungen sür die Kongreßmitglieder wurden vom Londoner Komitee in Aussicht gestellt. Näheres ist noch nicht bekannt. Oberösterreichische Mitglieder, welche bloß Handgepäck mitnehmen, auf der Reise selbst Aufenthalt möglichst vermeiden und ein anständiges „boarZill§dou86" wählen, vermögen die Kosten für Reise und Kongreßaufenthalt (eine Woche) in London mit 400 X gewiß zu decken. Reisepaß ist nicht nötig, doch für manche Fälle wünschenswert. Kongrest - Vorträge. Wer einen Vortrag halten will, sende das Manuskript desselben vor d e m K o n g r e s s e, und zwar ehetunlichst nach London. Es empfiehlt sich, dünnes, leichtes, zum Beispiel Schreibmaschinen - Papier, einseitig und sehr deutlich beschrieben, und zwar als rekommandierten Kreuzband (je 50 § — 5 h und dazu im ganzen 25 h Rekommandationsgebühr) zu senden, mit der Bezeichnung: „Manuskript for the printer", eventuelle seiner- zeitige Korrekturspalten als: „Proofs for the printer"; sonstige schriftliche Mitteilungen sind ganz unzulässig (Korrespondenzkarte 10 h, Briese je 15 g = 25 h). Das Bureau des Kongresses entscheidet über die Zugehörigkeit des Vortrages, überhaupt zum Kongresse, beziehungsweise über die Sektion, in welcher der Vortrag zu lesen ist, usw. Ausstellung. Die Ausstellung von Plänen, Photographien und anderen Gegenständen, die nicht aus geschäftlichem Interesse, sondern nur im Interesse des Kongresses, beziehungsweise dessen Besucher, leihweise eingeschickt und zur Ausstellung vom Komitee als tauglich erkannt werden, erfolgt nach Maßgabe des verfügbaren Platzes unentgeltlich, ebenso über Verlangen deren Auspackung, Aufstellung und verpackte Zurücksendung. Wer weitere Auskünfte bezüglich der Ausstellung wünscht, wolle sie direkt von London verlangen. Ebenso hat die Anmeldung der Objekte, die Zahlung der Platzmiete usw. direkt zu geschehen. Dringend zu wünschen ist, daß aus Oesterreich nur Original-Oesterreichische Objekie zur Ausstellung gelangen, das heißt, nicht etwa auch im Auslande Erdachtes oder Konstruiertes. Es ist im Interesse des Eigentümers eines jeden Objektes gelegen, daß er auf demselben als solcher ausdrücklich bezeichnet sei. Sehr zu empfehlen ist ferner, daß alle Aufschriften, Legenden, Etiketten und dergleichen auch in englischer Sprache angebracht werden. Hievon werden die Ortsschulräte und Schulleitungen zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 13. Februar 1907, Z. 656, mit dem Bemerken in Kenntnis gesetzt, daß Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kongresse bezw. zur Mitgliedschaft bis 20. März l. I. hieramts zu erfolgen haben. Z 4727. Steyr, 21. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 20. November 1905, Z. 23.884 — 24.134, Amtsblatt Nr. 47, angeordneten Nachforschungen nach den Stellungspflichtigen Johann Noga, Josef Balvar und Josef Pociorek find einzustellen. Z. 5127. Steyr, 23. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen nnd k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden Widerruf. Die mit h. ä. Erlaß, vom 18. Jänner 1906, Z. 1328—1896, Amtsblatt Nr. 4, angeordneten Ausforschungen nach dem Stellungspflichtigen Johann Solansky sind einzustellen. Z. 5128. Steyr, 26. Februar 1907. An alle Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse vom 11. Dezember 1905, Z. 25.909, Amtsblatt Nr. 50, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Hernln sind einzustellen. Z. 4898. Steyr, 21. Februar 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden Jdentitäts - Erforschung eines bei der Gemeinde Pabneukirchen befindlichen taubstummen Burschen. Am 18. Jänner 1907 wurde zufolge Berichtes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Perg vom 8. Februar 1907, Z. 1490, an die k. k. o. - ö. Statthalterei im Markte Pabneukirchen ein taubstummer Bursche aufgegriffeu und der Gemeinde - Vorstehung Pabneukirchen zur Abschiebung übergeben. Derselbe ist zirka 17 — 20 Jahre alt, 150 cm groß, schwächlich, hat an der linken Hand nächst dem Daumen eine kleine Narbe, längliches Gesicht, dunkelbraune Haare, graue Augen, besonders spitze Nase, leichten Schnurrbart- anflug und fehlt ini Unterkiefer ein Schneidezahn. Bekleidet ist Vorbeschriebener mit Schnürschuhen, blauer Barchent-Unterhose, mit einem geblichen und einem grau- und schwarzgestreiften Jägerhemd, trägt blaue, mit weißen Streifen versehene Vorlagebrust, weißen Stehkragen, blaue, lange Krawatte, zwei graue, mit schwarzen Streifen versehene Winterröcke, eine abgetragene Gendarmer.ehos, n welcher rückwärts im Unterfutter mit Tinte der Name Ludw« Janlk eingetragen ist, und einen braunen Hut mit schwarzem Bande.

15 Dokumente, welche über den Namen oder die Zuständigkeit des Aufgegriffenen Ausschluß geben könnten, sind nicht vorhanden und gibt dieses Individuum durch Zeichen an, daß es von einem Gendarmen in Oberösterreich bereits aufgegriffen und einer Gemeinde übergeben worden sei. Dieser Bursche ist zufolge Anzeige des k. k. Gen- darmerie-Posten-Kommandos Pabneukirchen vom 5. Februar l. I., ad Nr. 1, am 13. Jänner 1907 aus der Schubhaft in Spitz an der Donau, woselbst er seit 30. August 1906 in Schubhaft sich befand, entwichen. Er wurde seinerzeit vom k. k. Gendarmerieposten Emmersdorf aufgegriffen und dem Bezirksgerichte Spitz eingeliefert, von welchem Gerichte er am 30. August 1906 der Schubstationsgemeinde Spitz übergeben worden ist. Die Nachforschungen über die Identität der genannten Person sind sogleich einzuleiten und ist über ein positives Ergebnis derselben zu berichten. Z. 5125. St>yr, 23. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und t. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Ausforschung eines entwichenen Zwänglings. Zufolge Berichtes der k. k. Vezirkshauptmannschaft Gmunden vom 7. Februar 1907, Z. 3698, ist Franz Haidolt aus Altinünster, der mit Erkenntnis vom 23. Juni 1906, Z. 13.955/11, zur Abgabe in die Zwangsarbeitsanstalt in Laibach bestimmt wurde, am 1. Jnli des Vorjahres von seiner Heimatgemeinde entwichen. Zufolge Erlasses der k. k. o. - ö. Statthalterei vom 12. Februar 1907, Z. 3419/11, werden die Gemeinde-Vor- stehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden angewiesen, nach dem Genannten zu forschen, denselben im Betretungsfalle in schubpolizeiliche Verwahrung zu bringen und im Falle eines positiven Ergebnisses hierher zu berichten. Z. 4758. Steyr, 19. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanörn. Ausforschung. Auszuforschen sind Domiuik Groftschartucr, 1873 -geboren, und Josef Holzner, 1876 geboren, beide nach Neustist zuständig, wegen rückständiger Militärtaxe. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 15. März li I. zu berichten. L. 5090. Steyr, 23. Februar 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und 8. L Gendarmerie - Posten - Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger uns Finme. Androvec Giovanni Ant. Bussolini Rodolfo Nilold Jlario. Buljanovich Birgilio Ferd. Bartol Vito Modesto. Geller PaSguale Giorgio. Cergnar Romeo Silvio. Gar Antonio Marco. Dobrovich Marcello Lazz. Gasparo. Hosar Rodolfo Giovanni. Jskra Giuseppe Bittorio. ! Jeras Giovanni Pietro. Iahn Lodovico. Jskra Giacomo Nicold. Kalanj Giuseppe. Kronsteiner Raimondo. Kresnik Giulio Rodolfo. Litter Ferdinando Gustavo Linie Doinenico Giovanni. Lukarich Antonio Gins. Filippo. Modich Rodolfo. Michelich Umberto Ferd. Miklaucich Antonio Giac. Milanz Antonio Medardo. Pavletich Francesco Stef. Postenski Raffaele Vene. Pitacco Giovanni Giorgio. Plcäe Ginseppe Ricolo. Polovich Martins. Rovner Edoardo Otmaro. Stccchina Umberto Leo Pio. Sencich Mariano Biagio. Stradi Guglielmo Gins. Serdoz Rocco Cosimo. Smcrdu Emcrico Carlo. Schoitsch Luigi Ginseppe. Tomsich Giuseppe Lodov. Toncich Giuseppe Jgnazio. Tomacich Giuseppe Mariano. Banek Lodovico Giuseppe Giulio. Blassich Giovanni Ev. Aug. Zajc Rodolfo Antonio. Ochm Gnglielmo. Folreana Giacomo. Krivicich Angelo Giovanni. Pavcssich Alberto Bincen. Balcovich Ginseppe Bcned. Blasich Bruno Dionisio. Kovasin rccte Covazini Ferdinando Antonio. Schwizgabele Alessandro Francesco. Stadl Rodolfo Michelc. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 31. März l. I. zu berichten. ZZ. 4722, 4723, 4724, 5129 und 5212. Steyr, 19. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uomman-en. Ausforschung. Auszuforschen sind die Stellungspflichtigen, und zwar: Erich Langfelder, geb. am 19. Mai 1885 in Berlin zust. nach Stadt Bielitz, Eltern: Heinrich, Nteta Sopbie' geb. Kirsch; Alfred Friedrich Förster, geb. am 13. März 1885 in Bielitz, zust. daselbst, Eltern: .Wilhelm Otto, Maria Johanna, geb. Hoinkes; Rudolf Josef Slomka, geb. am 15. April 1883 in Teschen, zust. daselbst, Eltern: Johann 7, Maria, geborene Naszka; 2ldolf Boöek, geb. am 9. März 1883 in Jägern- dorf, zust. nach Bystrzitz, Eltern: Franz f, Adolfine, geborene Sovkinsky;

46 Josef Eduard Bladermann (Bladcinann), geboren am 2. März 1884 in Wien, zust. nach Olomuöan, Eltern: Johanna Blademann; Franz Josef Dcpta, geb. am 18. September 1885 in Zniesienic, zust. nach Friedeck, Eltern: Karl, Nosalia, geb. Grabowski; Binzenz i^kapa, geb. am 12. Jänner 1882 in ! Mährisch - Ostrau, zust. nach Janowitz, Eltern: Johann, ! Franziska, geb. Hlavaöek; Josef Toäcnovsky, geb. am 16. März 1882 in I Ober - Ellgoth, zust. daselbst, Eltern: Franz, Marianna, ge- i borene Tordy; Johann Stuchlik, geb. am 6. Dezember 1882 in Morawka, zust. daselbst, Eltern: Jakob, Marianna, geborene Skotnica; Franz Jaworski, geb. am 26. Dezember 1882 in Bartelsdorf, zust. daselbst, Eltern: Franz, Karoline, geborene Pala; Johann Chowanec, geb. am 6. März 1882 in Polnisch - Ostrau, zust. nach Pra-.na, Eltern: Johann, Anna, geborene üebesta; Josef >8ajer, geb. am 27. Juni 1882 iu^Michal- kowitz, zust. daselbst, Eltern: Josef, Theresia geb. ^kuta; Karl Franz Kaniok, geb. am 7. Oktober 1883 in Friedek, zust. nach Morawka, Eltern: Hedwig Kaniok; Eduard Lorck, geb. am 14. März 1883 in Polnisch- Ostrau, zust. daselbst, Eltern: Josef, Johanna, geb. Drastich; Josef Müller, geb. am 29. März 1883 in Polnisch- Ostrau, zust. nach Klein-Kuntschitz, Eltern: Andreas, Franziska, geb. Hrabal; Johann Michüäk, geb. am 21. Dezember 1884 in Althammer, zust. daselbst, Eltern: Johanna Michnrlk; Franz Bueek, geb. am 13. Jänner 1884 in Polnisch- Ostrau, .zust. nach Nattiman, Eltern: Josef, Maria, geborene Ledenka; Georg Josef Kubiöek, geb. am 25. April 1884 in Muglinau, zust. nach Schönhof, Eltern: Marie Kubiöek, verehelichte Bla/ek; Johann Zubek, geb. am 21. August 1884, in Morawka, zust. daselbst, Eltern: Johann, Anna, geborene Skotnica; Karl Kaloö, geb. am 3. April 1884 in Polnisch- Ostrau, zust. nach Ober-Dattin, Eltern: Johann, Maria, geb. Sliwa; Gustav Karl Josef Schlegel, geb. am 2. Jänner 1884 in Olmütz, zust. nach Polnisch-Ostrau, Eltern: Augustin, Maria, geb. Schmakal, und der Landsturmpflichtige: Leopold Strammer, geb. am 14. November 1887 in Qualkowitz, zust.4 daselbst, Eltern: Laurenz, Elisabeth, geb. Fettinger. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. April l. I. anher zu berichten. Z. 4730. Steyr, 21. Februar 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Rommanden. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 15. Februar 1907, Z. 3875/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 17 enthaltene Kundmachung des k. k. Ackerhauministeriums vom 13. Februar 1907, Z. 5472/748, enthaltend veterinär-polizeilichc Verfügungen in betreff der Einsuhr von Klauentiereu aus Ungarn in die diesseitige Neichshälste zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Z. 4731. Steyr, am 21. Februar-1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Nommanden. Infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 11. Februar 1907, Z. 3489/X, werden hiermit die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten - Kommanden zur Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis gesetzt, daß im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" Nr. 16 eine Kundmachung der k. k. Landesregierung in Klagenfurt vom 5. Jänner 1907, Z. 279, betreffend die Beibringung von Viehpässen für Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere) aufMärkten und für den Transport auf Eisenbahnen enthalten ist. Z. 4900. Steyr, 21. Februar 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Uommanden. Die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Kommanden werden hiermit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 17. Februar 1907, Z. 4008/X, auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung" Nr. 17 enthaltene Kundmachung der k. k. Statthalterei in Lemberg vom 8. Februar 1907, Z. 17.515/VI c, betreffend die Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche im Lande Galizien zur eventuellen Verständigung der interessierten Kreise aufmerksam gemacht. Z. 4901. Steyr, 22. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchen stand im Verwaltungsgebiete Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 10. bis 17. Februar 1907 nach dem Ausweise der k. k. Statthalterei in Linz vom 18. Februar 1907, Nr. 4017/X. Es bestehen: 1 Rotlauf der Schweine. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldgg. 2. Schweinepest. 1. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Thanstetten, Ortschaft Schidlberg. . . 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft Niederkulm. . _ ., 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Tiefer Graben, Waldegg. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. L Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Der k. k. Bezirkshauplmann: Walderdorff.

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