Amtsblatt 1907/6 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

31 oder anderen Ortschaft nach freiem Ermessen oder vielleicht auch einer gewissen teritorialen Zugehörigkeit oder nach anderen Gesichtspunkten erfolgt. Weiters wurde auch darüber eine Mitteilung erbeten, ob in dem Verwaltungsgebiete der k. k. Bezirkshauptmannschaft die Ortschaften — wenn sie auch kein amtlich festgestelltes, aber doch ein im Volksbewußtsein fortlebendes Teritorium umfassen — bei der Häusernumerierung derart behandelt werden, daß die Gemeinde-Vorsteher auch unbe- hauste Grundstücke als zu den Ortschaften gehörig betrachten und darnach bei Numerierung von neu entstandenen Wohnhäusern vorgehen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 25. Jänner l. I., Z. 27.707/11 ex 1906, sind daher von den Gemeinden die Erhebungen im Sinne des vorstehenden Erlasses sofort zu pflegen und ist über das Ergebnis derselben bis längstens 25. Februar l. I. hierher Bericht zu erstatten. Z. 3003. Steyr, 1. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 8. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Widerruf. Laut der Note der Landesregierung in Salzburg vom 24. Jänner 1907, Z. 1418, wurde der aus seinem Lehrplatze in Großpöchlarn entwichene Korrigent Anton Fihtnm am 30. September 1906 in die nied.-österr. Landesbesserungsanstalt Eggenburg wieder eingeliefert. Es wird daher der hierämtliche Erlaß vom 4. August 1906, Z. 16.835/11, Amtsblatt Nr. 32, mit welchem die Ausforschung des Genannten angeordnet wurde, widerrufen. Z. 2989. Steyr, 31. Jänner 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Franz Lichtenschein, Knecht, geboren 1876, nach Losensteinleiten zuständig, ist wegen rückständiger Militärtaxe auszuforschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. März l. I. zu berichten. Z. 3138. Steyr, 4. Februar 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Ausforschung von Miltärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen ist, und zwar: Johann Blumenschein, 1879 geboren, nach Aschach a. d. Steyr zuständig; Roman Stratzmayr, 1877 geboren, nach Aschach a. d. Steyr zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist öis 1. März l. I. zu berichten. Z. 2916. Steyr, 4. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchen-Ausweis in der Berichtsperiode vom 20. bis 27. Jänner 1907 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Jänner 1907, Nr. 2315/X. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Oberthan. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 3118. Steyr, 4. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Z. 8847/07. Kundmachung. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul- und Klauenseuche im Lande findet die k. k. Statthalterei im politischen Bezirke Böbrka die Gemeinden samt Attinenzen und Gutsgebieten: Berusöa, Borynicze, Brynce cerkiewne, Brynce zagürne, Czyzyce, Drohowycze, Hranki, Juszkowce, Leszki dolne, Leszki gorne, Oströw und Buda aus dem mit der Kundmachung vom 5. Jänner 1907, Z. 1605, festgesetzten Sperrgebiete auszuscheiden und den freien Verkehr mit Klauentieren in diesen Ortschaften, unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften wieder zu gestatten. Dagegen werden in das genannte Sperrgebiet folgende Gemeinden samt Attinenzen und Gutsgebieten eingereiht, und zwar: a) im politischen Bezirke Horodenka: Haw- rylek, Obertyn, Zabokruki, Zukow, Zywaczüw; b) im politischen Bezirke Tlumacz: Nadorözne, Okniany, Olesza, Palchicze, Slobödka ad Tlumacz, Tlumacz. Die übrigen Bestimmungen der Kundmachung vom 5. Jänner 1907, Z. 1605, bleiben auch weiterhin in Kraft. Diese Kundmachung tritt mit 24. Jänner 1907 in Wirksamkeit. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Lemberg, am 24. Jänner 1907. Von der k. k. Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Jänner 1907, Z. 2425/X, zur entsprechenden Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis.

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