30 c) an der Volksschule in Reichraming am 15. November, 15. Februar, 30. April, 12. Juli; d) an den Volksschulen in Eberstallzell, Rohr, Tratten- bach, Brunnbach, Christkindl, Großraming, Kirchberg, Krühub, Lausa, Maria Laah, Wolfern, Neustift, Pechgraben, Pfarrkirchen, Ried und Wartberg am 12. Juli, 30. November, 15. Februar, 27. April; <0 an den Volksschulen in Sattledt, Sierning, Sierning- hofen, Sipbachzell am 27. Juni, 30. November, 15. Februar, 27. April; f) an den Volksschulen in Aschach, Dietach, Gaflenz, Lohnsitz, Gleink, Kleinraming, Kleinreifling, Ternberg, Thanstetten, St. Ulrich und Unterlaussa am 12. Juli, 14. November, 15. Februar, 27. April; eines jeden Jahres. Hievon werden die Schulleitungen behufs Darnach- achtung mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, daß für den Fall, als auf einen der genannten Tage ein Sonn- und Feiertag oder der wöchentliche Ferialtag fallen sollte, die Ausgabe der Schulnachrichten schon am vorhergehenden Schultage zu erfolgen hat. Gleichzeitig ergeht an die Ortschulräte die Weisung, den Tag der jeweiligen Ausgabe der Schulnachrichtenbücher von nun an regelmäßig und rechtzeitig in der ortsüblichen Weise öffentlich bekanntzugeben. Z. 296/B.-Sch.-R. Steyr, 31. Jänner 1907. An alle Zchulleitungen. Die Schulleitungen iverden mit Bezug auf den hieher vorgelegten Fragebogen A über den Stand der öffentlichen Volksschulen im Jahre 1906 angewiesen, sogleich zu berichten: 1. ob in die Zahl der nach der Schulmatrik als schulpflichtig ausgewiesenen Kinder auch jene einbezogen wurden, die am Beginn des Schuljahres 1906/07 vorzeitig zum Schulbesuche zugelaffen worden sind; 2. ob in die Zahl der am 31. Dezember 1906 schul- be suchen den Kinder auch die an diesem Tage der Abteilung mit verkürztem Unterrichte angehörigen Schüler eingerechnet wurden (wenn nicht, ist deren Zahl, nach Knaben und Mädchen gesondert anzugeben); 3. wie vielen Knaben und Mädchen im Kalenderjahre 1906 an jenen Schulen, an denen für die beiden obersten Altersstufen nur individuelle Schulbesuchs- Erleichterungen bestehen, somit solche, bei denen für jedes Kind speziell um die betreffende Begünstigung nachgesucht werden muß, Schulbesuchs-Erleichterungen dieser Art gewährt wurden. Die Beantwortung dieser Fragen hat in vollkommen klarer Weise, keinesfalls aber bloß fragmentarisch unter Hinweis auf die einzelnen Fragepunkte zn erfolgen. Die Berichterstattung über Punkt 3 hat selbstverständlich überall dort zu entfallen, wo den beiden obersten Altersstufen generelle Schulbesuchserleichterungen gewährt wurden. Z. 328/B.-Sch.-R. Steyr, 3. Februar 1907. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 21. Jänner l. I., Z. 42, über h. ä. Eingabe eröffnet, daß er nicht in der Lage ist, die mit seinem Erlasse vom 28. Mai 1900, Z. 1021—1491, getroffene Verfügung, nach welcher an allen Schulen des Bezirkes, an denen die Schulbesuchs- Erleichterung nach Artikel V, P. 6, Ut. e, der Ministerial- Verordnung vom 8. Juni 1883, Z. 10 618, eingeführt ist und den Schülern des 7. Schuljahres die Begünstigung des Uebertrittes in den gekürzten Unterricht des während des letzten Quartales zuerkannt wird, für diese Schüler ein abgesonderter wöchentlich dreistündiger Unterricht während der Monate Februar, März und April, bezw. Mai, Juni und Juli jedes Jahres einzurichten ist, zurückzunehmen. Hievon werden die Schulleitungen, um sich gellendmachenden irrigen Auffassungen der Sache zu begegnen, hiemit in Kenntnis gesetzt. Z. 3139. Steyr, 5. Februar 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Evidenthaltuug der Ortschafts-Verzeichnisse. Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 23. September 1901, Z. 12.371, Amtsblatt Nr. 31, und den Erlaß vom 13. Februar 1905, Z. 3235, Amtsblatt Nr. 7, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, die in dem abgelaufenen Jahre vorgekommenen Aenderungen im Stande der Ortschaften (Häusernumerierungen, Neubauten rc.) unter Benützung der neuen Formulare, welche in der Druckerei Haas in Steyr erhältlich sind, bis längstens 1. März l. I. nachzuweisen. Eventuell sind Fehlanzeigen zu erstatten. Z. 3140. Steyr, 5. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über Feuer- und Hagelschäden im Jahre 1800. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, die Nachweisungen über Feuer- und Hagelschäden im Jahre 1906 mit Verwendung der hiesür vorgeschriebenen Formularen bis längstens 1. April 1807 anher vorzulegen. Z. 3117. Steyr, 5. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Erhebungen betreffs Einreihung von einzelnen Häusern rc. in Ortschaften. Die k. k. statistische Zeutralkommission hat mit der Note vom 24. November 1906, Z. 9116,— da die Ortschaft nicht für die Topographie, sondern auch für viele administrative Angelegenheiten, insbesondere für das staatliche und autonome Finanzwesen von größter Bedeutung ist und daher die Einreihung oft auch nur eines Hauses m eine Ortschaft eine große Tragweite besitzt — an die r. t. o.-ö. Statthalterei das Ersuchen gestellt, nach Einvernehmen mit den Finanz- und Grundbuchsbehörden möglichst ausführlich mitteilen, nach welchen Grundsätzen bei der Numerierung eines neu entstandenen Wohnhauses seitens Der Gemeinde-Vorsteher in ihrem Gebiete vorgegangen wrro (8 7 des Gesetzes vom 29. März 1869, N.-G.-Vb Nr. 67> Insbesondere wurde auch ersucht, darüber Müteilung zu machen, ob in dem Falle, als der Neubau m dem freien Raume zwischen zwei Ortschaften gelegen '», die beiden derselben Gemeinde cmgehören, die Zutvelsung 8
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