Amtsblatt 1907/6 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

der k. 6. Lezirkshauplmannschast Stcqr für den gteichncrmigen poMischen und SchuLbsziE Ur. <8. Sieyrz am 7* Februar. 1907. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — PrännmerationSpreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 b. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 4. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetz-Blätter. Unter Einem gelangen die Neichsgesetz-Blätter Stuck (5, 6, 7, 8, 9, 10, 11) V, VI, VII, VIII, IX, X und XI und das Inhaltsverzeichnis pro 1906 an die Gemeinde- Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Z. 3424. Steyr, 5. Februar 1907. Amts-Erinnerung. Jene Gemeinden, welche dem h. a. Auftrage vom 18. Dezember 1906, Z. 26.593, Amtsblatt Nr. 51 ex 1906, zufolge, die Anmeldungen zur Nauschbrandschutzimpfung pro 1907 noch nicht vorgelegt haben, werden hiermit aufgefordert, dieselben längstens innerhalb acht Tagen zu überreichen. Im Falle als einzelne Nachmeldungen erstattet worden sind, so können diese gleichfalls in demselben Zeittermine noch h. a. überreicht werden. Z. 3164. Steyr, 4. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und die hochw. Pfarrämter. Konkurs-Ausschreibung von vier Franz Graf Codroipo - Stiftsplätzen für arme Soldatenmädchen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei vom 22. Jänner 1907, Z. 1748/H, sind vier Franz Graf Codroipo - Stiftsplätze mit einer einmaligen Beteiligung von je 84 K erledigt. _ , Anspruch auf einen dieser Stiftungsgenüsse haben arme, heiratsfähige Soldatenmädchen, deren Väter emem der in den ehemaligen innerösterreichischen Ländern gelesenen Regimenter angehören oder angehört haben, sowie Mädchen von Invaliden des Militär - Jnvalidenhauses in Wien, welche aus einer während der aktiven Dienstleistung des Vaters nach erster Klasse geschlossenen Ehe stammen. Die mit dem Taufscheine, Armuts- und Sittenzeugnis des Mädchens, Nachweis, ob der Vater nach erster Klasse verheiratet ist, oder war, belegten Gesuche sind an das Vorgesetzte Regiments-, bezw. Jnvalidenhaus - Kommando, oder an die zuständige Evidenzbehörde einzusenden. Die Gemeinde-Vorstehungen und hochwürdigen Pfarrämter werden eingeladen, interessierte Kreise hierauf speziell aufmerksam zu machen. Z. 235/Sch. Steyr, 28. Jänner 1907. An sämtliche Schulleitungen. Zufolge Erlasses des k. k. Landesschulrates vom 13. Jänner l. I., Z. 3898 ex 1906, findet sich der k. k. Bezirksschulrat bestimmt, jenen Lehrkräften, die in Hinkunft einen landwirtschaftlichen, gewerblichen oder Mädchen- Fortbildungskurs abzuhalten gedenken, die Bestimmungen der Verordnung des Herren Ministers für Kultus und Unterricht vom 10. April 1885, Z. 1985 (V.-Bl. des Ministeriums für Kultus und Unterricht vom Jahre 1885, Nr. 15), behufs genauer Darnachachtung mit der Weisung in Erinnerung zu bringen, künftighin jedesmal das Statut, sowie den Lehr- und Stundenplan des" zu eröffnenden Kurses mindestens 6 Wochen vor dessen Eröffnung hieher vorzulegen. Z. 290/Sch. Steyr, 30. Jänner 1907. An alle Ortsschulräte und §chulleitungen. Der k. k. Bezirksschulrat hat gemäß der Bestimmung des § 89 der des. Schul- und Unterrichtsordnung in der Sitzung vom 28. Jänner l. I. beschlossen, daß die Ausgabe der Schulnachrichtenbücher an die Schüler von nun an zu erfolgen hat: a) an den Volksschulen in Bad Hall, Losenstein und Kremsmünster am 30. November, 15. Februar, 30. April, 12. Juli; b) an den Volksschulen in Dambach, Mühlbach, Garsten und Weyer am 15. November, 31. Jänner, 15. April, 27. Juni;

30 c) an der Volksschule in Reichraming am 15. November, 15. Februar, 30. April, 12. Juli; d) an den Volksschulen in Eberstallzell, Rohr, Tratten- bach, Brunnbach, Christkindl, Großraming, Kirchberg, Krühub, Lausa, Maria Laah, Wolfern, Neustift, Pechgraben, Pfarrkirchen, Ried und Wartberg am 12. Juli, 30. November, 15. Februar, 27. April; <0 an den Volksschulen in Sattledt, Sierning, Sierning- hofen, Sipbachzell am 27. Juni, 30. November, 15. Februar, 27. April; f) an den Volksschulen in Aschach, Dietach, Gaflenz, Lohnsitz, Gleink, Kleinraming, Kleinreifling, Ternberg, Thanstetten, St. Ulrich und Unterlaussa am 12. Juli, 14. November, 15. Februar, 27. April; eines jeden Jahres. Hievon werden die Schulleitungen behufs Darnach- achtung mit dem Beifügen in die Kenntnis gesetzt, daß für den Fall, als auf einen der genannten Tage ein Sonn- und Feiertag oder der wöchentliche Ferialtag fallen sollte, die Ausgabe der Schulnachrichten schon am vorhergehenden Schultage zu erfolgen hat. Gleichzeitig ergeht an die Ortschulräte die Weisung, den Tag der jeweiligen Ausgabe der Schulnachrichtenbücher von nun an regelmäßig und rechtzeitig in der ortsüblichen Weise öffentlich bekanntzugeben. Z. 296/B.-Sch.-R. Steyr, 31. Jänner 1907. An alle Zchulleitungen. Die Schulleitungen iverden mit Bezug auf den hieher vorgelegten Fragebogen A über den Stand der öffentlichen Volksschulen im Jahre 1906 angewiesen, sogleich zu berichten: 1. ob in die Zahl der nach der Schulmatrik als schulpflichtig ausgewiesenen Kinder auch jene einbezogen wurden, die am Beginn des Schuljahres 1906/07 vorzeitig zum Schulbesuche zugelaffen worden sind; 2. ob in die Zahl der am 31. Dezember 1906 schul- be suchen den Kinder auch die an diesem Tage der Abteilung mit verkürztem Unterrichte angehörigen Schüler eingerechnet wurden (wenn nicht, ist deren Zahl, nach Knaben und Mädchen gesondert anzugeben); 3. wie vielen Knaben und Mädchen im Kalenderjahre 1906 an jenen Schulen, an denen für die beiden obersten Altersstufen nur individuelle Schulbesuchs- Erleichterungen bestehen, somit solche, bei denen für jedes Kind speziell um die betreffende Begünstigung nachgesucht werden muß, Schulbesuchs-Erleichterungen dieser Art gewährt wurden. Die Beantwortung dieser Fragen hat in vollkommen klarer Weise, keinesfalls aber bloß fragmentarisch unter Hinweis auf die einzelnen Fragepunkte zn erfolgen. Die Berichterstattung über Punkt 3 hat selbstverständlich überall dort zu entfallen, wo den beiden obersten Altersstufen generelle Schulbesuchserleichterungen gewährt wurden. Z. 328/B.-Sch.-R. Steyr, 3. Februar 1907. An sämtliche Schulleitungen. Der k. k. Landesschulrat hat mit dem Erlasse vom 21. Jänner l. I., Z. 42, über h. ä. Eingabe eröffnet, daß er nicht in der Lage ist, die mit seinem Erlasse vom 28. Mai 1900, Z. 1021—1491, getroffene Verfügung, nach welcher an allen Schulen des Bezirkes, an denen die Schulbesuchs- Erleichterung nach Artikel V, P. 6, Ut. e, der Ministerial- Verordnung vom 8. Juni 1883, Z. 10 618, eingeführt ist und den Schülern des 7. Schuljahres die Begünstigung des Uebertrittes in den gekürzten Unterricht des während des letzten Quartales zuerkannt wird, für diese Schüler ein abgesonderter wöchentlich dreistündiger Unterricht während der Monate Februar, März und April, bezw. Mai, Juni und Juli jedes Jahres einzurichten ist, zurückzunehmen. Hievon werden die Schulleitungen, um sich gellendmachenden irrigen Auffassungen der Sache zu begegnen, hiemit in Kenntnis gesetzt. Z. 3139. Steyr, 5. Februar 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen. Evidenthaltuug der Ortschafts-Verzeichnisse. Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 23. September 1901, Z. 12.371, Amtsblatt Nr. 31, und den Erlaß vom 13. Februar 1905, Z. 3235, Amtsblatt Nr. 7, werden die Gemeinde - Vorstehungen angewiesen, die in dem abgelaufenen Jahre vorgekommenen Aenderungen im Stande der Ortschaften (Häusernumerierungen, Neubauten rc.) unter Benützung der neuen Formulare, welche in der Druckerei Haas in Steyr erhältlich sind, bis längstens 1. März l. I. nachzuweisen. Eventuell sind Fehlanzeigen zu erstatten. Z. 3140. Steyr, 5. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vorlage der Nachweisungen über Feuer- und Hagelschäden im Jahre 1800. Die Gemeinde - Vorstehungen werden beauftragt, die Nachweisungen über Feuer- und Hagelschäden im Jahre 1906 mit Verwendung der hiesür vorgeschriebenen Formularen bis längstens 1. April 1807 anher vorzulegen. Z. 3117. Steyr, 5. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen. Erhebungen betreffs Einreihung von einzelnen Häusern rc. in Ortschaften. Die k. k. statistische Zeutralkommission hat mit der Note vom 24. November 1906, Z. 9116,— da die Ortschaft nicht für die Topographie, sondern auch für viele administrative Angelegenheiten, insbesondere für das staatliche und autonome Finanzwesen von größter Bedeutung ist und daher die Einreihung oft auch nur eines Hauses m eine Ortschaft eine große Tragweite besitzt — an die r. t. o.-ö. Statthalterei das Ersuchen gestellt, nach Einvernehmen mit den Finanz- und Grundbuchsbehörden möglichst ausführlich mitteilen, nach welchen Grundsätzen bei der Numerierung eines neu entstandenen Wohnhauses seitens Der Gemeinde-Vorsteher in ihrem Gebiete vorgegangen wrro (8 7 des Gesetzes vom 29. März 1869, N.-G.-Vb Nr. 67> Insbesondere wurde auch ersucht, darüber Müteilung zu machen, ob in dem Falle, als der Neubau m dem freien Raume zwischen zwei Ortschaften gelegen '», die beiden derselben Gemeinde cmgehören, die Zutvelsung 8

31 oder anderen Ortschaft nach freiem Ermessen oder vielleicht auch einer gewissen teritorialen Zugehörigkeit oder nach anderen Gesichtspunkten erfolgt. Weiters wurde auch darüber eine Mitteilung erbeten, ob in dem Verwaltungsgebiete der k. k. Bezirkshauptmannschaft die Ortschaften — wenn sie auch kein amtlich festgestelltes, aber doch ein im Volksbewußtsein fortlebendes Teritorium umfassen — bei der Häusernumerierung derart behandelt werden, daß die Gemeinde-Vorsteher auch unbe- hauste Grundstücke als zu den Ortschaften gehörig betrachten und darnach bei Numerierung von neu entstandenen Wohnhäusern vorgehen. Zufolge Erlasses der k. k. o.-ö. Statthalterei in Linz vom 25. Jänner l. I., Z. 27.707/11 ex 1906, sind daher von den Gemeinden die Erhebungen im Sinne des vorstehenden Erlasses sofort zu pflegen und ist über das Ergebnis derselben bis längstens 25. Februar l. I. hierher Bericht zu erstatten. Z. 3003. Steyr, 1. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. 8. Gendarmerie-Posten-Kommanden. Widerruf. Laut der Note der Landesregierung in Salzburg vom 24. Jänner 1907, Z. 1418, wurde der aus seinem Lehrplatze in Großpöchlarn entwichene Korrigent Anton Fihtnm am 30. September 1906 in die nied.-österr. Landesbesserungsanstalt Eggenburg wieder eingeliefert. Es wird daher der hierämtliche Erlaß vom 4. August 1906, Z. 16.835/11, Amtsblatt Nr. 32, mit welchem die Ausforschung des Genannten angeordnet wurde, widerrufen. Z. 2989. Steyr, 31. Jänner 1907. An alle Gemeinde -Vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Ausforschung. Franz Lichtenschein, Knecht, geboren 1876, nach Losensteinleiten zuständig, ist wegen rückständiger Militärtaxe auszuforschen. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 1. März l. I. zu berichten. Z. 3138. Steyr, 4. Februar 1907. An alle Gemeinde-vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Üommanden. Ausforschung von Miltärtaxpflichtigen aus dem Bezirke Steyr Land. Auszuforschen ist, und zwar: Johann Blumenschein, 1879 geboren, nach Aschach a. d. Steyr zuständig; Roman Stratzmayr, 1877 geboren, nach Aschach a. d. Steyr zuständig. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist öis 1. März l. I. zu berichten. Z. 2916. Steyr, 4. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Aommanden. Tierseuchen-Ausweis in der Berichtsperiode vom 20. bis 27. Jänner 1907 nach dem Erlasse der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Jänner 1907, Nr. 2315/X. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Lichtenegg, Ortschaft Oberthan. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Wels: Gemeinde Puchberg, Ortschaft Oberlaab. Hievon setze ich die Gemeinde - Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden in die Kenntnis. Z. 3118. Steyr, 4. Februar 1907. An alle Gemeinde-Vorstehungen und 8. 8. Gendarmerie - Posten - Aommanden. Z. 8847/07. Kundmachung. Mit Rücksicht auf den derzeitigen Stand der Maul- und Klauenseuche im Lande findet die k. k. Statthalterei im politischen Bezirke Böbrka die Gemeinden samt Attinenzen und Gutsgebieten: Berusöa, Borynicze, Brynce cerkiewne, Brynce zagürne, Czyzyce, Drohowycze, Hranki, Juszkowce, Leszki dolne, Leszki gorne, Oströw und Buda aus dem mit der Kundmachung vom 5. Jänner 1907, Z. 1605, festgesetzten Sperrgebiete auszuscheiden und den freien Verkehr mit Klauentieren in diesen Ortschaften, unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften wieder zu gestatten. Dagegen werden in das genannte Sperrgebiet folgende Gemeinden samt Attinenzen und Gutsgebieten eingereiht, und zwar: a) im politischen Bezirke Horodenka: Haw- rylek, Obertyn, Zabokruki, Zukow, Zywaczüw; b) im politischen Bezirke Tlumacz: Nadorözne, Okniany, Olesza, Palchicze, Slobödka ad Tlumacz, Tlumacz. Die übrigen Bestimmungen der Kundmachung vom 5. Jänner 1907, Z. 1605, bleiben auch weiterhin in Kraft. Diese Kundmachung tritt mit 24. Jänner 1907 in Wirksamkeit. Was hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht wird. Lemberg, am 24. Jänner 1907. Von der k. k. Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie-Posten-Kommanden infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. Jänner 1907, Z. 2425/X, zur entsprechenden Verständigung interessierter Kreise in die Kenntnis.

32 Z. 3423. Steyr, 5. Februar 1907. ! An alle Gemeinde-Vorstehungen. Vornahme der Rotlaufschutzimpfung der Schweine im Jahre 1907. Die Notlaufschutzimpfung wird zufolge Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. Juli 1904, Z. 13.653, in diesem Jahre wieder in jenen Gemeinden durchgeführt, in welchem der Schweinerotlauf in den letzten Jahren geherrscht hat. Ich beauftrage daher die sämtlichen Gemeinde - Vorstehungen, hievon die Schweinebesitzer zu verständigen und anzuweisen, die Anmeldungen zur Rotlaufschutzimpfung längstens bis I. März d. I. anher vorzulegen, damit der erforderliche Impfstoff rechtzeitig angesprochen werden kann. Die Anmeldungen sind, wie in den früheren Jahren, nach dem Formulare des Anmeldescheines, welcher im Amtsblatte Nr. 32 ex 1902 enthalten ist und vom o.-ö. Landeskulturrate bezogen werden kann, zu verfassen. Die Wahl des Jmpstierarztes steht den Schweinebesitzern zu, dieselbe ist in der Anmerkung der Anmeldescheine anzuführen, damit dieser zur Vornahme der Impfung von hier verständigt werden kann. Z. 3201. Steyr, am 1. Februar 1907. An sämtliche Genossenschasts- und Krankenkassen-Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro Jänner 1907. 1. Therese Huemer, Viktualienhandel in Feyregg Nr. 58, Gemeinde Pfarrkirchen. 2. Johann Lettner, Musiker in Kleinraming Nr. 57, Gemeinde St. Ulrich. 3. Rudolf Milichovsky, Wagner in Pichlern Nr. 44, Gemeinde Sierning. 4. Klothilde Bulgari, Gemischtwarenhandel in Kraxental Nr. 8, Gemeinde Garsten. 5. Klothilde Bulgari, Maschinstrickerei in Kraxental Nr. 8, Gemeinde Garsten. 6. Josef Ragl, Zimmermeister in Bad Hall Nr. 29. 7. Johann Humer, Gast- und Schankgewerbe (8 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Neichraming Nr. 33. 8. Firma Stadler & Co., Werkskantine, § 16, G. -O., lit. b, c, in Losenstein Nr. 43 (Geschäftssührerin Maria Schmirl). 9. Martin Pühringer, Gemischtwarenhandel in Neuzeug Nr. 55, Gemeinde Sierning. 10. Florian Mitten- dorfer, Zimmermeister in Markt Kremsmünster Nr. 49. 11. Franz Lichtkopler, Wagner in Dietachdorf Nr. 29, Gemeinde Gleink. 12. Franz Singer, Naseur und Frieseur in Markt Kremsmünster Nr. 84. 13. Franz Josef Fachberger, Handel mit verkleinertem Brennholz in Jägerberg Nr. 8, Gemeinde St. Ulrich. 14. Josef Wöhrer, Gemischtwarenhandel in Trattenbach Nr. 57, Gemeinde Ternberg. 15. Franz Heidl, Gast- und Schankgewerbe, (8 16, lit. a, b, c, d, f, g) in Lausa Nr. 165. 16. Adolf Feichtl, Gemischtwarenhandel in Neichraming Nr. 21. 17. Josef Gattinger, Gemischt- warenhandl in Ried Nr. 63. 18. Johann Kuntner, Aus- schank und Kleinverschleiß gebrannter geistiger Getränke in Neuzeug Nr. 36, Gemeinde Sierning. 19. Michael Zoitl, Schneider in Markt Weyer Nr. 40. 20. Josef Hendlhuber, Messerschleifer in Neuzeug Nr. 93, Gemeinde Sierning. 8. Gewerbelöschungen. 1. Ludwig Kugfarth, Schneidergewerbe in Stiedelsbach Nr. 73, Gemeinde Losenstein. 2. Marie Backer, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer Nr. 165. 3. August Hager, Trödlergewerbe in Sierning Nr. 20. 4. Karl Heppner, Schneidergewerbe in Wartberg Nr.57. 5.Georg Hössinger, Gold- und Silberwarenhandel in Wartberg Nr. 17. 6. Josef Winkl- mayr, Bäcker in Neichraming Nr. 47. 7. Kuno Dickbauer, Holzhandel in Großraming Nr. 19. 8. Franz Strauß, Wasen- meistergewerbe in Grub Nr. 18, Gemeinde Kremsmünster Land. 9. Franz Daspelgruber, Bäcker in Ternberg Nr. 11. 10. Anton Wipplinger, Weber in Dippersdors Nr. 73, Gemeinde Wartberg. 11. Kuno Dickbauer, Hufschmiedgewerbe in Arzberg Nr. 51, Gemeinde Neichraming. 12. Johann Grießer, Sägewerk in Weyer. 6. Sonstige Gewerbeverändernngen. 1. Anna Wimböck, Gemischtwarenhandel in Sierning- hofen Nr. 54, jetzt Neuzeug Nr. 46. 2. Jakob Binder, Bäcker in Sieuftift Nr. 7, Gemeinde Gleink, jetzt Sarning Nr. 39, Gemeinde Garsten. 3. Franz Söllradl, Getreidehandel in Markt Kremsmünster, jetzt Bad Hall Nr. 51. 4. Josef Hendlhuber, Messerschmied in Sierninghofen Nr. 29, jetzt Neuzeug Nr. 93. Der k. k. Bezirkshauplmaun: Walderdorff. •sSXSzö' Redaktion und Verlag der k. k. Bezirköhauptmannschaft Sleyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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